Recht in der Welt
Internationaler Schiedsgerichtshof – Yukos-Vollstreckung: 2014 verurteilte der Internationale Schiedsgerichtshof in Den Haag Russland zur Entschädigung der früheren Aktionäre des Yukos-Konzerns. Wie die Samstags-SZ (Julian Hans) berichtet, wird das Urteil seit vergangener Woche in einigen Ländern vollstreckt: In Belgien, Frankreich und Österreich wurden Konten gesperrt und Immobilien des russischen Staates beschlagnahmt. Russland droht laut Montags-SZ (Julian Hans) nun, gegen ausländische Unternehmen in Russland vorzugehen und hat angekündigt, "seine Interessen im Rahmen eines zivilisierten juristischen Prozesses zu verteidigen"; auch das Handelsblatt (Mathias Brüggmann) schreibt zum Thema.
Russlands Reaktion bezeichnet Julian Hans (Montags-SZ) in einem gesonderten Kommentar als kontraproduktiv, weil abschreckend für ausländische Investoren. Russland wiederhole das Unrecht, für das es verurteilt wurde.
USA – Nummernschilder und Meinungsäußerung: Kfz-Kennzeichen enthalten Äußerungen, die allein dem Staat zuzurechnen sind, nicht dem Fahrzeughalter. Auf freie Meinungsäußerung können sie sich nicht berufen. Das hat der US-Supreme Court mit knapper Mehrheit entschieden. Anstoß nahm das Verfahren durch einen in Texas abgelehnten Antrag zu einem – dort üblich – individuell bebilderten Nummernschild. heise.de (ds) fasst das Urteil und auch das abweichende Votum zusammen.
USA – Uber: Auch in den USA steht nach Bericht der Samstags-FAZ (Roland Lindner) das Geschäftsmodell des Fahrdienstes Uber in Frage: Das kalifornische Labor Commissioner's Office – zuständig für arbeitsrechtliche Angelegenheiten – hat entschieden, dass eine Uber-Fahrerin als Angestellte des Unternehmens einzustufen ist und nicht als unabhängige selbständige Unternehmerin.
Sonstiges
Andrea Voßhoff: Als Lobbyist der Woche kürt Christian Rath (Samstags-taz) die Bundesdatenschutzbeauftragte und Juristin Andrea Voßhoff. Ihren Wandel von der Befürworterin zur Gegnerin der Vorratsdatenspeicherung könne Voßhoff nachvollziehbar begründen – damit sei sie keine Opportunistin.
Kurt Graulich als NSA-Sonderermittler: Die Samstags-SZ (Hans Leyendecker) stellt den Bundesverwaltungsrichter a.D. Kurt Graulich vor, den die Große Koalition als NSA-Sonderermittler handelt. Graulich habe in einem Aufsatz über Whistleblower Geheimdienste als "eine Strapaze für das Prinzip des demokratischen Rechtsstaats" bezeichnet. Gegenüber der Montags-taz (Konrad Litschko) hat Graulich bestätigt, es habe entsprechende "Kontakte" gegeben und er könne sich die Aufgabe vorstellen.
Untervermietung: Die FAS (ancs) erklärt im Ressort Wohnen, dass eine Untervermietung der eigenen Wohnung an Touristen der ausdrücklichen Einwilligung des Vermieters bedarf – und in einige Städte die gewerbliche Wohnraumnutzung genehmigt werden muss.
Das Letzte zum Schluss
Notbremse: Ihm fuhr der Zug zu schnell, da zog er die Notbremse, um mit dem Triebfahrzeugführer drüber zu reden. Diese Erklärung hatte ein Mann parat, der einen Regionalexpress Richtung Dortmund per Notbremse zum Halten brachte. Am Dortmunder Hauptbahnhof nahm ihn dann die Bundespolizei in Empfang. justillon.de (Stephan Weinberger) ist auf die Pressemitteilung der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin gestoßen.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/fr
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 20. bis 22. Juni 2015: . In: Legal Tribune Online, 22.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15947 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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