Die juristische Presseschau vom 19. April 2016: Wie weiter mit Böh­m­er­mann? / Pegida vor Gericht / Islam und Grund­ge­setz

19.04.2016

Recht in der Welt

Ukraine/Russland – Bürgerkrieg: Unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Beteiligung an einem Angriffskrieg hat ein Kiewer Gericht zwei russische Staatsangehörige zu je 14 Jahren Haft verurteilt. Die Männer waren nach Kämpfen in der Ostukraine festgenommen worden, schreibt die FAZ (Konrad Schuller/Friedrich Schmidt). Ob sie dort als russische Soldaten unterwegs waren, ist umstritten. Die Verurteilten würden als mögliche Austauschobjekte für die ukrainische Pilotin Nadja Sawtschenko gelten.

Sonstiges

Islam und Grundgesetz: Für Heribert Prantl (SZ) ist die kürzliche Verlautbarung der AfD, der Islam sei eine mit dem Grundgesetz nicht vereinbare politische Ideologie, ein Beleg für die fehlende Verfassungstreue der Partei. Die "Chuzpe", mit der sich AfD über das grundrechtlich garantierte Diskriminierungsverbot hinwegsetze, habe es "bisher in der bundesdeutschen Geschichte nicht gegeben". Auch die christlichen Kirchen seien aufgerufen, sich diesem Angriff auf die Religionsfreiheit entgegen zu stellen. Reinhard Müller (FAZ) kommentiert im Leitartikel des Blattes, dass die AfD "offenbar einen Integrationskurs" brauche. Auch wer "Islam eine Ideologie" nenne, komme nicht an dem Umstand vorbei, "dass unter dem Grundgesetz die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses unverletzlich sind".

Panama Papers und Persönlichkeitsrechte: Persönlichkeitsrechtliche Aspekte des sogenannten Leaks der Panama Papers erläutert Rechtsanwalt Arno Lampmann auf lto.de. Auch wenn die in den Unterlagen enthaltenen Informationen den Verdacht von Straftaten begründen, sei nicht in jedem Fall von einem Vorrang des öffentlichen Informationsinteresse gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Betroffenen auszugehen.

Das Letzte zum Schluss

Statt Ordnungsgeld: Juristische Nachrichten aus den USA überraschen nicht selten mit drakonischen Strafen oder absurd hoch anmutenden Schadensersatzsummen. Eine Abwechslung bietet die von justillon.de (Daniel Ludwig) berichtete Maßnahme eines Richters in Maryland. Diesem missfiel offenbar die Argumentation eines sich selbst verteidigenden Angeklagten, woraufhin er dem anwesenden Wachtmeister die Weisung erteilte, dem Mann mit einem Taser einen Elektroschock zu verpassen. Der Richter ist mittlerweile im Ruhestand, wegen der Anordnung wurde er im vergangenen Monat zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. April 2016: . In: Legal Tribune Online, 19.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19041 (abgerufen am: 23.07.2024 )

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