Die juristische Presseschau vom 19. April 2016: Wie weiter mit Böh­m­er­mann? / Pegida vor Gericht / Islam und Grund­ge­setz

19.04.2016

Justiz

EGMR – Ausweispflicht für Prepaid-Karten-Kauf: Die taz (Christian Rath) geht vertieft auf die in der letzen Woche von der Regierungskoalition beschlossene verpflichtende Ausweiskontrolle beim Erwerb von Prepaid-Sim-Karten als Teil eines Maßnahmenkatalogs Terrorismusbekämpfung ein. Eine Beschwerde des Landtagsabgeordneten Patrick Breyer (Piraten) gegen die bisherige Praxis einer "vorsorglichen" Datenerfassung von Prepaid-Kunden ist gegenwärtig beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig.

BVerfG – Bundeskriminalamt: Auch die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet nun zu der am Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerde gegen Überwachungsbefugnisse nach dem 2009 novellierten BKA-Gesetz. Die Urteilsverkündung ist für den morgigen Mittwoch terminiert.

LG Detmold – SS-Wachmann: Die SZ (Hans Holzhaider) beschäftigt sich in einer Seite Drei-Reportage mit der Verhandlung gegen den ehemaligen SS-Wachmann Reinhold H. am Landgericht Detmold. Wegen seiner Tätigkeit im KZ Auschwitz wird dem Angeklagten Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen vorgeworfen, die Verhandlungsdauer ist angesichts des Gesundheitszustandes des 94-Jährigen auf zwei Stunden pro Tag beschränkt. H. schweigt bislang, für den 29. April haben seine Verteidiger die Verlesung einer Erklärung angekündigt.

LG München I – Deutsche-Bank-Prozess: Das Verfahren gegen aktuelle und ehemalige Manager der Deutschen Bank vor dem Landgericht München I steht nach Darstellung des Hbl (Kerstin Leitel) vor einem ungewissen Fortgang. Zwar hätten die Staatsanwaltschaft und die Angeklagten Rolf-E. Breuer und Josef Ackermann ihre Plädoyers bereits verlesen lassen, dafür sei aber noch eine Beschwerde der Anklagebehörde gegen eine vom Gericht abgelehnte weitere Durchsuchung der Bank beim Oberlandesgericht München anhängig.

LG Düsseldorf – Theo Zwanziger: Nach Meldung der taz wird das Landgericht Düsseldorf heute darüber entscheiden, ob der frühere DFB-Präsident Theo Zwanziger Katar als "Krebsgeschwür des Weltfußballs" bezeichnen darf. In einer vorläufigen Einschätzung von Anfang Februar habe das Gericht zu erkennen gegeben, dass es die Äußerung als von der Meinungsfreiheit gedeckt sehe.

Dienstgericht NRW – Jan-Robert von Renesse: Auch die taz (Claudia Hennen) berichtet nun zu dem beim Richterdienstgericht Nordrhein-Westfalen anhängigen Fall des Sozialrichters Jan-Robert von Renesse. Der Richter war mit seinem Einsatz für die Anerkennung sogenannter Ghetto-Renten bekannt geworden. Sein Dienstherr, Justizminister Thomas Kutschaty (SPD), wirft ihm nun vor, Kollegen diffamiert zu haben.

AG Lüdinghausen zu Beschimpfung von Religionsgemeinschaften: Wegen der Beschimpfung von Religionsgemeinschaften hat das Amtsgericht Lüdinghausen Ende Februar einen pensionierten Lehrer verwarnt. Der Mann hatte auf Aufklebern unter anderem dazu aufgerufen, "die Papstsau Franz" umzubringen, meldet Thorsten Blaufelder (kanzlei-blaufelder.com).

AG Dresden – Lutz Bachmann: Ab dem heutigen Dienstag muss sich der Pegida-Gründer Lutz Bachmann vor dem Amtsgericht Dresden gegen den Vorwurf der Volksverhetzung verteidigen. Die fraglichen Facebook-Postings zu Flüchtlingen seien ihm "untergejubelt" worden, beschreibt die FAZ (Stefan Locke) die jetzige Verteidigungsstrategie Bachmanns, der zur mutmaßlichen Tatzeit unter Bewährung stand. Die Welt (Sven Eichstädt) berichtet ebenfalls und geht dabei auch auf die umfangreichen Gerichtserfahrungen Bachmanns ein.

AG Dresden zu Sozialbetrug: Wegen Sozialbetrugs hat das Amtsgericht Dresden den Pegida-Aktivisten Tom Balazs zu einer Geldstrafe verurteilt. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte es der Verurteilte unterlassen, dem Jobcenter eine anzeigepflichtige Nebentätigkeit mitzuteilen. bild.de (Bernhard Schilz) berichtet.

AG Hamburg-Altona – Pudel-Club: Im Februar wurde der Hamburger Golden Pudel-Club bei einem Brand schwer beschädigt. Nach Bericht der taz (Katharina Schipkowski) verhandelt das Amtsgericht Hamburg-Altona am heutigen Dienstag zu der von einem Betreiber des Clubs erwirkten einstweiligen Verfügung, mit der anderen Betreibern die Sanierung des Gebäudes untersagt werden soll.

Tier-Rechtsprechung: Vor einem australischen Gericht kam die US-amerikanische Schauspielerin Amber Heard gegenüber dem Vorwurf der versuchten Einfuhr eines Tieres ohne Genehmigung mit einer Geldstrafe davon. Die SZ (Michael Neudecker) nimmt dies zum Anlass, in "tierischen Prozessakten" zu stöbern. Unter anderem wird ein Fall vorgestellt, in dem das Amtsgericht München über die Zuchtfähigkeit eines angeblich nur mit einem Hoden ausgestatteten Hundes zu entscheiden hatte.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. April 2016: . In: Legal Tribune Online, 19.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19041 (abgerufen am: 23.07.2024 )

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