Die juristische Presseschau vom 16. bis 17. Juni 2022: Merkel-Aus­sage war ver­fas­sungs­widrig / Ver­fahren gegen AfD-Rich­terin / VG Schleswig zu Pflege-Impfpf­licht

17.06.2022

BVerfG rügt Merkels Äußerungen zur Kemmerich-Wahl in Thüringen. Berliner Senat beantragt Ruhestand für Richterin Malsack-Winkemann. VG lehnt Bußgeld wegen fehlendem Impfnachweis im Gesundheitswesen ab.

Thema des Tages

BVerfG zu Neutralitätspflicht von Merkel: Die Äußerungen der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zur Wahl des Thüringer Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich (FDP) im Februar 2020 haben die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit der Parteien aus Art. 21 Abs. 1 S. 1 GG verletzt, entschied das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch. Kemmerich ließ sich damals im dritten Wahlgang mit Stimmen der AfD, der FDP und der CDU wählen. Dieses Zusammenspiel mit der AfD kommentierte Merkel von einem Staatsbesuch in Südafrika aus als "unverzeihlich", die Wahl Kemmerichs müsse "rückgängig gemacht werden", sie sei ein "schlechter Tag für die Demokratie". Zwei Tage später trat Kemmerich dann tatsächlich zurück. Gegen die Äußerung Merkels erhob die AfD eine Organklage, der das BVerfG nun stattgab. Merkel habe ihre Amtsautorität als Bundeskanzlerin missbraucht und ihre Neutralitätspflicht verletzt. Eine negative Qualifizierung der AfD hätte sie nur als Parteipolitikerin oder als Privatperson äußern dürfen. Eine entsprechende Klarstellung ihrer Rolle habe sie jedoch unterlassen. Die Entscheidung des Zweiten Senats erging mit fünf zu drei Richterstimmen. Die Richterin Astrid Wallrabenstein gab ein Sondervotum ab, in dem sie die vom Senat in ständiger Rechtsprechung postulierte Neutralitätspflicht für Regierungsmitglieder generell ablehnte, weil sie die Rückbindung des Handelns von Regierungsvertreter:innen an Parteien verschleiere. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Marlene Grunert), Do-taz (Christian Rath), Do-Welt (Thorsten Jungholt), tagesschau.de (Klaus Hempel), LTO (Felix W. Zimmermann) und spiegel.de.

Juniorprofessor Fabian Michel argumentiert auf dem Verfassungsblog, dass es für das BVerfG ein Leichtes gewesen wäre, die Maßstäbe der Neutralitätsrechtsprechung beizubehalten und trotzdem im konkreten Fall Rechtfertigungsgründe anzuwenden und so auf die Kritiker:innen zuzugehen. Auch Dietmar Hipp (spiegel.de) hätte eine Rechtfertigung für Merkels Aussagen unter anderem in dem vom BVerfG grundsätzlich anerkannten, aber hier abgelehnten Grund gesehen, dass die Handlungsfähigkeit und Stabilität der Bundesregierung gefährdet waren. Patrick Bahners (FAZ) sieht in dem Urteil eine Verkennung der Funktionsweise von Parteiendemokratie. Ein Regierungschef gebe "sein Parteibuch nicht an der Garderobe ab, bevor er hinter ein Pult mit Staatswappen tritt." Wolfgang Janisch (SZ) kommentiert, dass sich das BVerfG "schleunigst" von der Idee verabschieden sollte, "Minister und Kanzlerinnen in neutralisierte Beamte verwandeln zu wollen." Der Rechtsreferendar Mathias Honer kommentiert im FAZ-Einspruch, dass man besser die Politisierung der Regierung anerkennen solle, um "Entscheidungsspielräume und Verantwortlichkeiten der Regierung sichtbar zu machen." Auf dem Verfassungsblog arbeitet der wissenschaftliche Mitarbeiter Bent Stohlmann kritisch heraus, dass das BVerfG mit diesem Urteil eine Verhältnismäßigkeitsprüfung für politische Äußerungen von Amtsträger:innen etabliert habe. Christian Rath (taz) kommentiert, dass die Neutralitätspflicht zwar etwas "weltfremd" sei, aber auch nicht schade. Es sehe jedenfalls nicht gut aus, wenn das BVerfG seine Rechtsprechung nur deshalb ändere, weil es Regierungsmitglieder nicht schaffen, sich bei entsprechenden Aussagen explizit als Parteipolitiker:innen zu äußern. 

Im Interview mit der Zeit (Lenz Jacobsen) bewertet Rechtsprofessor Florian Meinel die Neutralitätspflicht als verfehlt, weil die Regierung "kein Schiedsrichter ist, der nur die Regeln überwacht, sondern die legitime Siegerin eines demokratischen Wettbewerbs." Wie bild.de (Nikolaus Harbusch/Ralf Schuler) berichtet, soll die Bundesregierung 2020 aus den Reihen des BVerfG einen Hinweis zum Löschen von Merkels Aussagen auf den Web-Seiten der Bundesregierung erhalten haben. Dadurch sei die für den von der AfD gestellten Eilantrag erforderliche Eilbedürftigkeit entfallen und nur so habe das BVerfG die Möglichkeit gehabt, sich erst jetzt, nach Merkels Amtszeit, damit zu beschäftigen. Die FAZ (Marlene Grunert) portraitiert die Richterin Astrid Wallrabenstein, die 2020 auf Vorschlag der Grünen gewählt wurde. Ihr Start sei mit einem Befangenheitsausschluss holprig gewesen, aber ihr Sondervotum sei keinesfalls eine Trotzreaktion. Bei ihr zähle die Kraft des Arguments und so müsse man den Inhalt nicht einmal teilen, um ihn bedenkenswert zu finden.

Rechtspolitik

Massenverfahren: Als Reaktion auf die Diskussion um die Überlastung der Ziviljustiz durch Massenverfahren hat das Bundesjustizministerium für "demnächst" einen Referentenentwurf angekündigt, der die bis zum 25. Dezember 2022 anstehende Umsetzung der EU-Verbandsklage-Richtlinie auf den Weg bringen soll, berichtet  LTO (Hasso Suliak). Verbände sollen künftig Verbraucheransprüche gegen Unternehmen unmittelbar mit Abhilfeklagen gerichtlich durchsetzen können. Der Beitrag schildert auch die Kritik von DAV und Berufsrechtlern an Vorschlägen von DRB und Justizministerkonferenz zu verschärften Anforderungen an den Parteivortrag.

Tobias Freudenberg (beck-aktuell) gibt einen Überblick über die diskutierten Vorschläge zur Bewältigung von Massenverfahren. Dabei kritisiert er insbesondere den Vorschlag der Jumiko, die Gebühren zu deckeln, wenn ein Prozessbevollmächtigter in einer Vielzahl von gleichgelagerten Verfahren tätig wird.

Arbeitsbedingungen: Auf LTO schreibt Rechtsanwalt Tom Stiebert über eine geplante Anpassung des Nachweisgesetzes (NachwG) zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Arbeitsbedingungen, die ohne Grund über die EU-Vorgaben hinausgehe. Problematisch sieht er etwa zusätzliche Informationspflichten und dass diese nur schriftlich und unter ausdrücklichem Ausschluss der elektronischen Form zu erfüllen sind.

Justiz

VG Berlin — Rechte Richterin Malsack-Winkemann: Die Berliner Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) hat einen Antrag beim Richterdienstgericht am Verwaltungsgericht Berlin gestellt, die Richterin und ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann vorzeitig in den Ruhestand zu versetzen. In der Öffentlichkeit sei der Eindruck entstanden, dass Malsack-Winkemann nicht mehr unvoreingenommen Recht spricht, weil sie in der Vergangenheit Geflüchtete ausgegrenzt und deren Herkunft herabgesetzt habe, so Kreck. Es berichten LTO (Annelie Kaufmann) und spiegel.de.

VG Schleswig zu Pflege-Impfpflicht: Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 13. Juni, der nun veröffentlicht wurde, dürfen Gesundheitsämter dem Gesundheits- und Pflegepersonal kein Bußgeld für nicht nachgewiesene Impfungen androhen. Die Pflicht, den Impf- oder den Genesenenstatus nachzuweisen, sei "offensichtlich rechtswidrig", weil die Verknüpfung mit einem Bußgeld letztlich auf eine Impfpflicht hinauslaufe. Der Gesetzgeber habe sich aber gerade gegen eine solche Impfpflicht entschieden, sondern für ein Beschäftigungsverbot von Personen, die keinen Nachweis erbringen. Das Gesundheitsamt könne der Frau nun also ein Betretungs- und Betätigungsverbot androhen. Es berichten focus.de (Göran Schattauer) und LTO.

EuG zu Qualcomm: Nach einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union hat die EU-Kommission 2018 gegen den Technologiekonzern Qualcomm zu Unrecht eine Geldbuße in Höhe von 997 Millionen Euro wegen Marktmachtmissbrauchs verhängt. Nach Ansicht der EU-Kommission hatte Qualcomm Apple im Zeitraum von Februar 2011 bis September 2016 durch Geldzahlungen dazu bewegt, keine LTE-kompatiblen Chips von anderen Herstellern zu beziehen. Das EuG stellte jedoch mehrere Verfahrensfehler fest und konstatierte, dass die Kommission bei einer Analyse der wettbewerbswidrigen Auswirkungen nicht sauber gearbeitet habe. Es berichten FAZ (Werner Mussler) und LTO.

In einem separaten Kommentar wertet Werner Mussler (FAZ) das Urteil als "schallende Ohrfeige" für die Kommission, die Konsequenzen haben müsse. Man müsse über neues Personal zur Kontrolle des Missbrauchs von Marktmacht nachdenken.  

BVerfG — Tabaksteuer/E-Zigaretten: Das E-Zigaretten-Branchenbündnis erhebt Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht wegen einer 2021 beschlossenen Tabaksteuerreform. Die Kläger rechnen bis 2026 mit Preissteigungen von 77 Prozent für E-Zigaretten und sehen sich im Vergleich zu normalen Zigaretten, deren Steuererhöhungen trotz einer schädlicheren Wirkung eher moderat seien, benachteiligt. LTO berichtet.

OLG Dresden – militante Antifa/Lina E.: In dem seit September 2021 laufenden Prozess gegen die Linksradikale Lina E. und drei Mitangeklagte, denen sechs schwere Angriffe auf Neonazis und die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen werden, hat sich ein Kronzeuge zur Aussage vor Gericht bereit erklärt. Der 30-Jährige Johannes D. soll auf Vermittlung des Verfassungsschutzes seit Mai in sieben Vernehmungen bei der Polizei Angaben über die Gruppe um Lina E. und auch zu nicht angeklagten Straftaten gemacht haben. D. befindet sich im Zeugenschutzprogramm und soll Anfang August als Zeuge geladen werden. Gegen ihn selbst wird wegen einer Beteiligung am Angriff auf den Eisenacher Neonazi Leon Ringl im Dezember 2019 ermittelt. Die taz (Konrad Litschko) berichtet.

LG Berlin - Abou-Chaker/Bushido: Im Prozess gegen Arafat Abou-Chaker vor dem Landgericht Berlin hat der Rapper Kay One (Kenneth Brodowski) als Zeuge ausgesagt, weil er bei früheren Aussagen vor der Polizei ähnliche Gewalterfahrungen mit Abou-Chaker angegeben haben soll. Inzwischen kann sich Kay One an seine Aussagen von vor zehn Jahren aber nicht mehr erinnern. Es berichten die SZ (Verena Mayer) und spiegel.de (Wiebke Ramm).

LG Düsseldorf — Al-Zein-Clan: Am Landgericht Düsseldorf hat ein Prozess gegen sieben Angehörige des libanesischstämmigen Al-Zein-Clans begonnen, denen in wechselnder Beteiligung Geiselnahme, bandenmäßiger Sozialbetrug, Raub, Steuerhinterziehung, schwere Körperverletzung, Geldwäsche und Erpressung vorgeworfen werden. Es berichten FAZ (Reiner Burger) und spiegel.de.

LG Oldenburg zu Nutzungsentschädigung bei Auto: Nach einer Entscheidung des Landgerichts Oldenburg fällt die Nutzungsentschädigung, die Autokäufer:innen nach dem Rücktritt vom Kaufvertrag an Verkäufer:innen zahlen müssen, geringer aus als üblich, wenn sich das Auto immer wieder erfolglos in Reparatur befand. Bei der Berechnung sei dann nicht der Kaufpreis, sondern nur der Fahrzeugwert heranzuziehen. LTO berichtet.

StA Stade — Fynn Kliemann: Die Staatsanwaltschaft Stade hat mitgeteilt, dass sie gegen den Influencer Fynn Kliemann unter anderem wegen Betrugs ermittelt. Es geht um fragwürdige Geschäfte mit Schutzmasken, die vom Satiriker Jan Böhmermann in seiner Sendung ZDF-Magazin Royale aufgedeckt worden waren. LTO und spiegel.de berichten.

Recht in der Welt

IStGH — Russischer Spion: Der russische Militärgeheimdienst GRU hat offenbar versucht, den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu infiltrieren. Niederländischen Behörden ist es gelungen, einen russischen Agenten zu entlarven, der mit einer professionellen falschen Identität als brasilianischer Praktikant getarnt war. Hätte er das Praktikum begonnen, hätte er Zugang zu den Gebäuden und dem IT-System des IStGH gehabt. spiegel.de (Fidelius Schmid) berichtet.

EU/Großbritannien - Nordirland-Protokoll: Im Streit über Brexit-Regeln für Nordirland hat die EU-Kommission nun zwei Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und ein weiteres wieder aufgenommen. Damit reagiert die EU auf das Anfang der Woche bekannt gemachte Vorhaben der britischen Regierung, einseitig bedeutende Änderungen am Nordirland-Protokoll vornehmen zu wollen. Die Verfahren könnten mit einem Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof und einer Geldstrafe bzw. Zwangsgeldern enden. Es berichten die SZ, FAZ (Thomas Gutschker), Do-taz (Eric Bonse), LTO und spiegel.de.

EGMR/GB - Asylverfahren in Ruanda: Über den am Dienstagabend vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mittels einstweiliger Maßnahme gestoppten Abschiebeflug von England nach Ruanda berichten nun vertieft taz (Daniel Zylbersztajn-Lewandowski) und LTO. Von britischen Gerichten gab es für den Flug zwar grundsätzlich grünes Licht, allerdings waren viele Einzelklagen erfolgreich, sodass am Ende nur noch sieben von 130 Betroffenen übrigblieben. Die Verfügung des EGMR betraf konkret einen 54-jährigen irakischen Kurden, dessen Sicherheit das Gericht in Ruanda nicht gewährleistet sah. Die Entscheidung hat in der britischen Regierung eine Diskussion darüber ausgelöst, ob man dem EGMR in diesem Fall und auch im Allgemeinen weiterhin das letzte Wort überlassen sollte.

Großbritannien — Kevin Spacey: Am Londoner Westminster Magistrates' Court hat ein Prozess gegen den US-amerikanischen Schauspieler Kevin Spacey begonnen, dem sexuelle Übergriffe auf drei Männer vorgeworfen werden, von denen er einen vergewaltigt haben soll. In New York läuft zudem eine Zivilklage wegen Missbrauchsvorwürfen. Spacey streitet alle Vorwürfe ab. Es berichten SZ (Michael Neudecker), spiegel.de (Nora Gantenbrink) zeit.de und LTO.

EuGH/Österreich - Familienleistungen: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs verstoßen Familienleistungen und verschiedene Steuervergünstigungen für Erwerbstätige in Österreich gegen die Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Österreich hatte Anfang 2019 beschlossen, bei der Berechnung der Pauschalbeträge der Familienbeihilfe für Erwerbstätige, deren Kinder ständig in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, das Preisniveau des jeweiligen Landes zu berücksichtigen. In diesem Anpassungsmechanismus sieht der EuGH eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit. Es berichten FAZ (Katja Gelinsky) und LTO.

Russland — Alexej Nawalny: Der russische Oppositionelle Alexej Nawalny war in seiner Haftanstalt zwischenzeitig für seine Anwälte nicht auffindbar. Es stellte sich heraus, dass er in ein Straflager für Wiederholungstäter mit deutlich härteren Bedingungen verlegt worden war, in dem auch Einzelhaft möglich ist. Ende Mai teilte er zuletzt mit, dass er nun auch noch wegen Extremismus angeklagt werde, wofür ihm weitere 15 Jahre Freiheitsstrafe drohen. Es berichten SZ (Silke Bigalke) und spiegel.de.

USA — Rechte für Elefanten: Nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs des US-Bundesstaats New York mit einer Mehrheit von fünf zu zwei Stimmen ist der Elefant "Happy" aus dem New Yorker Zoo keine Person im rechtlichen Sinne. Damit hat Happy keinen Anspruch darauf, aus der Gefangenschaft entlassen zu werden. Es berichten FAZ (Petra Ahne), Welt, LTO und spiegel.de.

Brasilien — VW/Sklavenarbeit: Die brasilianische Staatsanwaltschaft wirft Volkswagen do Brasil schwere Menschenrechtsverletzungen auf einer früheren Farm im Amazonasgebiet vor, wozu nun eine erste Anhörung vor dem Arbeitsgericht in Brasilia stattgefunden hat. Es geht um Entschädigungen für den Umgang mit Arbeiter:innen in den 1970er und 80er Jahren bei der "Fazenda Volkswagen", einem ehemaligen Großbetrieb, mit dem VW in das Fleischgeschäft einsteigen wollte. Es berichten LTO und spiegel.de.

Sonstiges

Gerhard Schröder/Büro: Gerhard Schröder will gegen den Entzug seiner Büroausstattung durch den Haushaltsausschuss des Bundestags vorgehen, für die er zuletzt 400.000 Euro im Jahr erhalten hatte. In einem Brief seines Anwalts an den Gremiumsvorsitzenden Helge Braun (CDU) hieß es, der Beschluss sei "evident rechts- und verfassungswidrig." Es berichten SZ (Robert Roßmann), Welt, spiegel.de, zeit.de und focus.de.

Bundeswehrverwaltung: In der Reihe "Small Talk" interviewt LTO-Karriere (Franziska Kring) Oberregierungsrat Christian Frick, der über den Arbeitsalltag von Jurist:innen in der Bundeswehrverwaltung spricht. Wichtig sei es, sich in die Denkweise von Soldat:innen versetzen zu können und örtlich flexibel zu sein.

Prüfungssoftware: David Werdermann und Victoria Stillig schreiben auf dem Digital Freedom Fund Blog (in englischer Sprache) über die Bedrohungen, die von automatisierter Prüfungssoftware für Studierende und für die IT-Sicherheit ausgehen. In rechtlicher Hinsicht fehle es an einer Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Artikel 6 Absatz 1 DSGVO, zudem sei die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt.

Jugendstrafrecht und Klima-Aktivismus: Auf dem JuWissBlog kritisiert der Jurist Stephan Gerbig den Umgang des Staatsschutzes mit Jugendlichen, die sich bei Fridays for Future engagieren und in den Verdacht einer Straftat geraten sind. Mit den daraufhin bereits erfolgten Maßnahmen wie Wohnungsdurchsuchungen könne der Grundgedanken des Jugendstrafrechts (Erziehung statt Strafe) untergraben werden.

Das Letzte zum Schluss

Voller Einsatz: Im Landkreis Eichstätt in Oberbayern hat sich ein 16-Jähriger am Dienstag in einem fremden Pool erfrischt. Ein Nachbar alarmierte die Polizei und der Jugendliche ergriff die Flucht. Doch kein Grund zur Sorge: Die Polizei konnte den Teenager durch den Einsatz eines Helikopters aufspüren und er bekam eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. spiegel.de berichtet.


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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/tr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. bis 17. Juni 2022: . In: Legal Tribune Online, 17.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48775 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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