Recht in der Welt
Italien – Berlusconi: Der 77-jährige Silvio Berlusconi darf seine Haftstrafe durch Sozialarbeit in einem Altenheim am Stadtrand von Mailand ableisten. Ein Hausarrest hätte es ihm unmöglich gemacht, Wahlkampf für die Europawahl zu machen. Über die Entscheidung des Mailänder Gerichts berichten FAZ (Jörg Bremer), Handelsblatt (Regina Krieger) und FR (Regina Kerner).
Hans-Jürgen Schlamp (spiegel.de) meint, Berlusconi habe sich wieder einmal aus der Affäre gezogen. Andrea Bachstein (SZ) hofft, die Beschäftigung mit alten Menschen werde Berlusconi dazu bringen, seinen Lebensabend fernab von Politik zu verbringen. Rainer Blasius (FAZ) mutmaßt, der ehemalige italienische Ministerpräsident werde auch im Altenheim den "ewigen Unterhaltungskünstler mimen".
USA – Anwältin Boston-Bomber: focus.de (Paul-Nikolas Hinz) bringt ein Porträt der Rechtsanwältin Judy Clarke. Sie verteidigt Dschochar Zarnajew, der sich wegen des Bombenanschlags auf den Boston Marathon im April 2013 verantworten muss. Clarke vertrat bereits den "Una-Bomber" Ted Kaczyinski und den 9/11-Mitverschwörer Zacarias Moussaoui. Der Prozess gegen Zarnajew soll am 3. November 2014 beginnen.
Indien – Transgender: Das oberste Gericht Indiens hat Transgender als drittes Geschlecht anerkannt und die rechtliche Gleichstellung von Menschen dieses Geschlechts gefordert. Am Verbot der Homosexualität hält das Gericht weiterhin fest. Es berichten taz (Sven Hansen) und Die Welt (Sophie Mühlmann).
Sonstiges
ADAC-Satzung: Der wissenschaftliche Assistent Ulrich Segna beschäftigt sich in der FAZ mit der Satzung des ADAC und meint, es sei ein Missverständnis, wenn man den ADAC für einen demokratisch strukturierten Verein halte. Es gebe verschiedene Vorkehrungen in den Satzungen des Gesamtvereins und seiner 18 regionalen Gaue, durch die die Vereinsfunktionäre unter sich blieben. Verstärkt werde die mangelnde Kontrolle durch das Phänomen der "selektiven Beitrittsanreize": die Entscheidung für eine Mitgliedschaft werde aufgrund der Leistungsangebote, nicht wegen der Mitbestimmungsmöglichkeiten getroffen.
Das Letzte zum Schluss
Formel Eins: Das Berufungsgericht des Automobilweltverbandes bestätigt den Ausschluss von Sebastian Vettels Teamkollegen Daniel Ricciardo beim Großen Preis von Australien. Die SZ (René Hofmann) stellt die Entscheidung im Sportteil vor und schreibt, der erneute Erfolg für Mercedes mache die Titelverteidigung für Vettel noch schwerer. Anno Hecker (FAZ Sport) zeigt sich erfreut über die Einblicke, die man durch die öffentlichen Verhandlungen in die Welt des Motorsports erhalte.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/ro
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 16. April 2014: . In: Legal Tribune Online, 16.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11716 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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