Die juristische Presseschau vom 23. März 2022: AfD weiter ohne Vize-Posten / BVerfG ver­han­delte über Aus­kunft zum Ver­fas­sungs­schutz / Neues Gut­achten im Fall Maier

23.03.2022

Das BVerfG billigte, dass die AfD im Bundestag keinen Vizepräsidenten erhalten hat. Außerdem verhandelte das BVerfG über die Auskunfts-Klage eines FDP-Abgeordneten. Die Grünen haben im Fall Jens Maier ein neues Gutachten vorgelegt. 

Thema des Tages

BVerfG zu BT-Vizepräsident: Die AfD-Fraktion im Bundestag hat keinen Anspruch darauf, dass der Bundestag einen von ihr vorgeschlagenen Abgeordneten zum Vizepräsidenten wählt. Dies entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht und lehnte eine Organklage der AfD-Fraktion als "offensichtlich unbegründet" ab. Die Geschäftsordnung des Bundestages bestimmt zwar, dass jede Fraktion im Präsidium des Parlaments vertreten ist. Diese Regelung stehe allerdings "unter dem Vorbehalt der Wahl". Es bestehe auch keine verfassungsrechtliche Verpflichtung des Bundestags, durch prozeduale Vorkehrungen ein Wahlergebnis im Sinne der AfD-Fraktion zu fördern. Gäbe es eine solche, wäre die Wahl ihres Sinns entleert. Die Karlsruher Veröffentlichung dieses Beschlusses erfolgte überraschend. Angekündigt war lediglich ein Urteil über die Rechtmäßigkeit der Weigerung der Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau, einen separaten Wahlvorschlag des AfD-Abgeordneten Fabian Jacobi zuzulassen. Pau vereitelte damit 2019 einen Geschäftsordnungs-Trick der AfD, der doch noch zur Wahl eines AfD-Vizepräsidenten geführt hätte. Die aus der Geschäftsordnung ableitbare Beschränkung des Vorschlagsrechts auf Fraktionen sei nicht zu beanstanden, so das BVerfG in diesem Verfahren. Über die beiden Entscheidungen berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Marlene Grunert), Tsp (Jost Müller-Neuhof)taz.de (Christian Rath), LTO, und tagesschau.de (Klaus Hempel)

Nach Ansicht von Wolfgang Janisch (SZ) sollte die Bedeutung der Entscheidung für die parlamentarische Demokratie nicht unterschätzt werden. Der Bundestag sei auch "das Schaufenster der Demokratie", er führe vor, "wie in der Republik Probleme gelöst werden". Diesem argumentativen Mit- und Gegeneinznder habe sich "die krawallige Fraktion" der AfD bislang verweigert. Deshalb traue man ihr zurecht nicht die Leitung von Bundestags-Sitzungen zu. Auch nach Reinhard Müller (FAZ) hat die Partei "einiges dafür getan, wie ein Aussätziger angesehen zu werden." Um den freiheitlichen Rechtsstaat vor Schaden zu bewahren, sei eine scharfe Auseinandersetzung mit ihr ebenso nötig wie ein fairer verfahrensmäßiger Umgang.

Ukraine–Krieg und Recht

Russland – Falschinformationen: Nachdem in Russland bislang vermeintliche Falschinformationen über den Angriff auf die Ukraine unter Strafe gestellt wurden, soll nun auch die Verbreitung "falscher Informationen" über Maßnahmen von Regierungsbehörden "außerhalb des russischen Territoriums" mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden. Laut spiegel.de sind damit Auslandssanktionen gemeint.

Ukrainische Flüchtlinge: Der SWR RadioReportRecht (Klaus Hempel/Fabian Töpel) beschreibt die rechtliche Situation von ukrainischen Kriegsflüchtlingen und nennt Hürden, die bei der privaten Aufnahme in Deutschland zu beachten sind.

Rechtspolitik

Digitale-Märkte: Im sogenannten Trilog könnte womöglich noch in dieser Woche eine Einigung zur geplanten Digitale-Märkte-Verordnung (DMA) erzielt werden. Obgleich z.B. immer noch offen sei, ab welchen Schwellenwerten sich IT-Riesen besonders strengen Auflagen unterwerfen müssen, kämen die Verhandlungen in anderen Bereichen gut voran. Dies berichten netzpolitik.org (Tomas Rudl) und FAZ (Hendrik Kafsack/Werner Mussler), letztere zudem mit Bedenken von Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. Aus seiner beruflicher Vertrautheit mit der Möglichkeit des präventiven Verbots einer bestimmten Verhaltensweise von Unternehmen warne Mundt davor, gerade in diesem Instrument ein Allheilmittel zu sehen.

Sexistische Beleidigungen: In ihrem Medien-Teil schreibt die SZ (Wolfgang Janisch) über oftmals sexuell konnotierte Beleidigungen von Frauen des öffentlichen Lebens. Rechtsprofessorin Elisa Hoven fordere in einem Aufsatz über das sogenannte "Silencing" die explizite Strafbarkeit von sexualbezogenen Beleidigungen und von Hate Storms. Der Fall Künast, aber auch andere prominente Beispiele, hätten offengelegt, dass bei solchen im Netz verewigten Missfallenskundgebungen nicht lediglich die Ehre der betroffenen Frau getroffen, Frauen vielmehr aus demokratischer Teilhabe verdrängt werden sollten. Dies müsse auch bei der strafrechtlichen Ahndung berücksichtigt werden.

Planungsbeschleunigung: Im Recht und Steuern-Teil der FAZ widerspricht Rechtsprofessor Wolfgang Durner der Annahme, Infrastrukturprojekte ließen sich durch Beschleunigungen im Verfahrensrecht erleichtern. Tatsächlich habe der Gesetzgeber "schon über Jahrzehnte jeden seriösen Vorschlag zur Verbesserung des Genehmigungsrechts erprobt", sei hierbei aber immer wieder auf neue Widerstände gestoßen. Etwaige Verbesserungen im Genehmigungsrecht entbinden den Gesetzgeber nicht von der Notwendigkeit, "eigene umweltpolitische Präferenzentscheidungen zu treffen."

Sicherheit der Gerichte: Durch eine Änderung des Justizgesetzes will Nordrhein-Westfalen die Sicherheit der Gerichte stärken. So werde das bislang nur gewohnheitsrechtlich anerkannte Hausrecht auf eine gesetzliche Grundlage gestellt, schreibt LTO. Daneben soll auch ein "virtuelles" Hausrecht Schutz vor Spam-Nachrichten und Hass-Kommentaren gewährleisten.

Justiz

BVerfG – Auskunft über Verfassungsschutz: Das Bundesverfassungsgericht verhandelte über die Organklage des Bundestagsabgeordneten Konstantin Kuhle (FDP), der die Bundesregierung zur Beantwortung seiner Frage nach Auslandseinsätzen des Bundesamts für Verfassungsschutz verpflichten will. Der Kläger sieht ein großes öffentliches Interesse, weil Zuständigkeitskonflikte des Inlandsgeheimdienstes mit dem Auslandsgeheimdienst BND drohen. Die Regierung machte dagegen eine Gefährdung des Staatswohls geltend. Ausländische Geheimdienste könnten die Informationen nutzen. Auch scheinbar harmlose Informationen könnten nach einer "Mosaik-Theorie" gefährlich werden. Die Bundesregierung argumentierte in der Verhandlung, solche Informationen seien auf das Parlamentarische Kontrollgremium beschränkt. Die Verfassungsrichter:innen machten aber deutlich, dass dies mit ihrer bisherigen Rechtsprechung nicht übereinstimme. Es berichten Tsp (Jost Müller-Neuhof), taz.de (Christian Rath)und LTO (Markus Sehl).

Rechtsextremer Richter Jens Maier: Zum Umgangs der sächsischen Justiz mit dem früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier hat die Grünen-Fraktion des Landtages nun ein Gutachten von Rechtsprofessor Christoph Möllers vorgelegt. Darin schlägt der Staatsrechtler vor, zunächst die Eilentscheidung des Dienstgerichts abzuwarten. Sollte dieses dem Antrag des Landes-Justizministeriums, Maier vorläufig die Führung seiner Amtsgeschäfte zu untersagen, nicht entsprechen, sollte eine Richteranklage beim Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren erfolgen, so LTO (Annelie Kaufmann) zum Gutachten. Eine sofortige Richteranklage würde die bereits laufenden Verfahren unterbrechen. Außerdem dürften lediglich solche Äußerungen zum Gegenstand einer Richteranklage gemacht werden, die nicht älter als zwei Jahre sind.

EuGH zu Doppelbestrafungsverbot/Wettbewerbsrecht: In zwei Urteilen hat der Europäische Gerichtshof die Reichweite des ne bis in idem-Grundsatzes auch im Bereich des Wettbewerbsrechts bestimmt. Der EuGH vermochte in der Sanktionierung eines belgischen Postdienstleisters wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung trotz einer vorherigen Geldbuße wegen einer Rabattregelung keinen Verstoß zu erkennen, so LTO. Dagegen sah der EuGH das Doppelbestrafungsverbot im Falle eines deutschen Unternehmens berührt, das in Österreich wegen einer Kartellteilnahme lediglich deshalb nicht sanktioniert wurde, weil es an einem nationalen Kronzeugenprogramm teilgenommen hatte.

BVerfG zu CETA: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Benedikt Riedl unternimmt auf FAZ-Einspruch eine vertiefte Analyse der letztwöchigen CETA-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Nachdem das Karlsruher Gericht lediglich über die vorläufige Anwendung von CETA entscheiden konnte, seien weitere Verfahren spätestens nach dem deutschen Zustimmungsgesetz zu erwarten. Hierbei werde es dann vertieft um den Gemischen CETA-Ausschuss gehen, dessen Beschlussfähigkeit in der vorläufigen Anwendung noch eingeschränkt ist, sowie um die Investitionsschutzgerichtsbarkeit, die in der vorläufigen Anwendung noch ausgeklammert ist. Der Autor begrüßt die Warnung des BVerfG an den EuGH, der in seinem Gutachten von 2017 zum EU-Freihandelsabkommen mit Singapur die EU-Kompetenzen zu weit ausgelegt habe.

BVerfG – AfD-Stiftung: Bereits am 17. Februar hat die AfD beim Bundesverfassungsgericht eine gegen den Haushaltsausschuss des Bundestags gerichtete einstweilige Anordnung beantragt, berichtet die taz (Gareth Joswig). Der noch vom Parlament zu beschließende Haushaltsplanentwurf sieht keinerlei Zahlung für die AfD-nahe Erasmus-Stiftung vor. Der Beitrag mutmaßt, dass die Regierung bis zur juristischen Klärung ein Stiftungsgesetz ausarbeiten will, das die Förderung politischer Stiftungen regelt.

BGH zu Schadensersatz für Corona-Shutdown: Im Anschluss an das in der vergangenen Woche verkündete Urteil des Bundesgerichtshofs zu – verneinten – Schadensersatzansprüchen wegen coronabedingten Betriebsschließungen untersucht die wissenschaftliche Hilfskraft Anna Lintz auf dem Verfassungsblog dennoch bestehende Möglichkeiten, einen solchen Ausgleich zu schaffen. Die Autorin erkennt eine sozialstaatlich gebotene Pflicht des Gesetzgebers hierzu. Notfalls müsse das Bundesverfassungsgericht die Legislative zu einer Kompensationspflicht für unzumutbare Grundrechtsbeeinträchtigungen anhalten.

BGH zu Klarnamenpflicht: In der FAZ fragt Rechtsanwältin Verena Grentzenberg, ob die Ende Januar verkündeten Urteile des Bundesgerichtshofs zur Klarnamenspflicht bei Facebook auch auf die geltende Rechtslage passen. Der BGH hatte zu einer frühreren Rechtslage festgestellt, dass Facebook-AGB, die Nutzende zur Angabe ihres Klarnamens zwingen, unwirksam sind. Das  Datenschutzgesetz für Telemedien und Telekommunikation verpflichte Anbieter zwar immer noch, eine anonyme Nutzung zu ermöglichen. Die Regelungsbefugnis des deutschen Gesetzgebers sei jedoch angesichts der inzwischen geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung fraglich und in der DSGVO sei eine Klarnamenspflicht nicht eindeutig ausgeschlossen. 

OLG Hamburg zu Olearus-Tagebüchern: Der SZ ist es weiterhin untersagt, bestimmte Äußerungen aus den privaten Tagebüchern von Christian Olearus, Miteigentümer der Warburg-Bank, zu veröffentlichen. Dies entschied nach Berichten von FAZ (Marcus Jung) und LTO das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg als Berufungsinstanz. Nachdem die Tagebücher im Rahmen einer Durchsuchung sichergestellt wurden, unterfielen sie als amtliche Dokumente einem besonderen Schutz. Dem öffentlichen Informationsinteresse zu Treffen des Bankers mit dem früheren Regierenden Bürgermeister und jetzigem Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hätte auch ohne wörtliche Zitate genügt werden können.

LG Limburg zu Anstiftung zum Suizid: Am Landgericht Limburg ist ein 62-Jähriger wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte hatte eine psychisch labile Frau zur Befriedigung seines Geschlechtstriebes zum Suizid gedrängt und dies in zwei weiteren Fällen versucht, so spiegel.de (Julia Jüttner) zu den Feststellungen des Gerichts. In Selbsthilfeforen suizidgefährdeter Frauen habe sich der sadistisch Veranlagte zunächst als psychologisch versierter Helfer ausgegeben.

LG München I – Wirecard: Michael Jaffe, dem Insolvenzverwalter von Wirecard, liegen mittlerweile ca. 40.000 Forderungsanmeldungen vor. Um zu klären, in welcher Reihenfolge Gläubiger bedient werden können, habe Jaffe eine zivilprozessuale Lösung angeregt, berichtet die FAZ (Marcus Jung/Tim Kanning). In einem Musterverfahren werde daher das Landgericht München I am 6. Juli die "schwierigen Rechtsfragen" im Rahmen der Klage eines Investmentfonds verhandeln.

LG Nürnberg-Fürth – Drachenlord: Am heutigen Mittwoch beginnt am Landgericht Nürnberg-Fürth die Berufungsverhandlung gegen Rainer W., den sogenannten "Drachenlord", der erstinstanzlich wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde. Über den ungewöhnlichen Fall eines YouTube-Stars, der zum Opfer eines Cyber- und realen Mobs wurde bzw. sich hierzu machen ließ, schreibt nun auch spiegel.de (Max Hoppenstedt u.a.).

LG Frankfurt/M. - OB Feldmann: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. hat eine Anklage gegen Peter Feldmann (SPD), den Oberbürgermeister der Stadt, wegen Vorteilsannahme erhoben. Die Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit dem überhöhten Gehalt seiner Ehefrau, die eine von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) betriebene Kita leitete. Der Politiker war früher selbst bei der AWO tätig. Die FAZ (Julian Staib) berichtet.

Recht in der Welt

Russland – Alexej Nawalny: Wegen Veruntreuung von Geldern seiner Stiftung und der Beleidigung einer Richterin ist Alexej Nawalny zu weiteren neun Jahren Straflager verurteilt worden. Die Berichte von LTO, FAZ (Friedrich Schmidt) und SZ (Silke Bigalke) beschreiben auch die fragwürdigen Umstände des jetzigen Prozesses, der im Straflager stattfand und den die Presse nur über eine wackelige Videoleitung verfolgen durfte. Nawalnys Verteidigungsteam sei im unmittelbaren Anschluss an die Urteilsverkündung festgesetzt worden, später aber wieder freigelassen worden.

In einem Kommentar zeichnet Christian Esch (spiegel.de) die "absurde" Begründung des Gerichts nach. Nawalny habe Geld für seinen Präsidentschaftswahlkampf gesammelt, obgleich er gewusst habe, zur Wahl nicht zugelassen zu werden. Das die russische Strafjustiz "drakonisch, absurd, politisch motiviert" sei, überrasche bei politischen Gegnern des Kremls nicht. Neu am jetzigen Verfahren sei die im Zusammenhang des Krieges zu verstehende "völlige Isolation des Angeklagten von der Öffentlichkeit." In der Einschätzung von Inna Hartwich (taz) mache die Justiz des Landes nunmehr deutlich, "dass sie nicht mehr bereit ist, auch nur den Anschein von Rechtsstaatlichkeit zu wahren."

Guatemala – Gefährdete Richterin: Die taz (Knut Henkel) berichtet über Erika Aifan. Die guatemaltekische Richterin habe sich jahrelang an hochkomplexen Korruptionsfällen abgearbeitet und war nun selbst zur Zielscheibe von Ermittlungen wegen Amtsmissbrauchs geworden. Wegen der damit einhergehenden Bedrohungen ist sie nun in die USA geflüchtet.

Juristische Ausbildung

E-Examen: LTO-Karriere (Pauline Dietrich) gibt einen Überblick zum aktuellen Stand bei der Möglichkeit, Examensklausuren auch am Rechner schreiben zu können. Während etwa in Sachsen-Anhalt das zweite Examen bereits seit Frühjahr 2019 elektronisch geschrieben werden kann und Vorbereitungen unternommen werden, diese Möglichkeit auch auf das erste Examen auszuweiten, täten sich andere Länder schwerer. So sei in Hamburg ein Prüfungszentrum vorbereitet worden, dieses habe sich aber als nicht coronakonform erwiesen.

Das Letzte zum Schluss

Fortsetzungsgeschichte: In Zeiten gesellschaftlicher Ungewissheiten kann die Beschäftigung mit Gewohntem beruhigend wirken - vielleicht ja auch die in der nächsten Woche am Landgericht Düsseldorf anstehende Verhandlung zur Klage des verlässlichen Schlagzeilenproduzenten Michael Wendler. Der will nach Bericht von bild.de (Anja Tischendorf/Mark Pittelkau) einem Schönheitschirurgen die Behauptung untersagen lassen, er habe dem Sänger nie ein Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht  ausgestellt, vielmehr habe Wendler das Attest selbst geschrieben, also gefälscht.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. März 2022: . In: Legal Tribune Online, 23.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47911 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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