Die juristische Presseschau vom 21. September 2022: EuGH kas­siert Vor­rats­da­ten­spei­che­rung / DJT in Prä­senz / Zukunft der Arbeits­zei­t­er­fas­sung?

21.09.2022

Wenig überraschend kassiert der EuGH die deutsche Vorratsdatenspeicherung; welche Konsequenzen zieht die Ampelkoalition? In Bonn beginnt morgen der Deutsche Juristentag als Präsenzveranstaltung. Diskussionen über Arbeitszeiterfassung.

Thema des Tages

EuGH zu Vorratsdatenspeicherung: Die 2015 von der damaligen Großen Koalition beschlossene und noch vor dem Beginn (2017) ausgesetzte Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen die ePrivacy-Richtlinie der EU. Wie insbesondere nach den Schlussanträgen des Generalanwalts erwartet, stellt der Europäische Gerichtshof in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung fest, dass die deutsche Regelung des Telekommunikationsgesetzes, nach der Provider dazu verpflichtet waren, Verkehrs- und Standortdaten aller Kund:innen für zehn bzw. vier Wochen zu speichern, einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre Betroffener darstellt. Auch bei einer kürzeren Speicherfrist als in anderen Mitgliedsstaaten könnten theoretisch persönliche Profile erstellt werden, was von der Ausübung der Meinungsfreiheit abhalten kann. Der EuGH verbot aber Vorratsdatenspeicherungen nicht generell, sondern ließ sie für bestimmte Konstellationen zu. Die wichtigste Ausnahme ist eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung der IP-Adressen. Außerdem ist eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung möglich bei einer Gefährdung der nationalen Sicherheit. "Gezielte" Vorratsdatenspeicherungen sind möglich bei bestimmten Personengruppen oder an bestimmten Orten. Auch in diesen Fällen müsse die Speicherung auf den zeitlich absolut notwendigen Rahmen begrenzt bleiben. Als zulässig erwähnt wird außerdem das Quick Freeze-Verfahren. Der Gesetzgeber kann all diese Möglichkeiten nutzen, muss dies aber nicht. Über die Entscheidung berichten u.a. FAZ (Helene Bubrowski/Marlene Grunert), SZ (Wolfgang Janisch), taz (Christian Rath), LTO (Markus Sehl/Pauline Dietrich), zdf.de (Anne Stein), tagesschau.de (Gigi Deppe) und netzpolitik.org (Anna Biselli).

Über Reaktionen zum Urteil und insbesondere die in der Regierungskoalition zu erwartenden Auseinandersetzungen über dessen Umsetzung schreiben LTO, spiegel.de (Sophie Garbe/Wolf Wiedmann-Schmidt), SZ (Constanze von Bullion) und taz (Konrad Litschko). Innenministerin Nancy Faeser (SPD) will eine IP-Adressen-Speicherung einführen. Justizminister Marco Buschmann schlägt eine Quick Freeze-Regelung vor.  In einem Hintergrund erinnert die SZ (Ronen Steinke) daran, dass zwischen Januar 2008 und März 2010 eine allgemeine, anlasslose Vorratsdatenspeicherung bereits in Kraft war. Die Kriminalstatistik jener Zeit offenbare einen Anstieg registrierter Straftaten bei gleichzeitig leichem Rückgang der Aufklärungsquote. Auch für die vom Bundeskriminalamt weiterhin vertretene These, bei bestimmten Deliktsgruppen trügen Vorratsdaten entscheidend zu Ermittlungserfolgen, gebe es keine handfesten Belege.

Wolfgang Janisch (SZ) begrüßt in seinem Kommentar, dass der EuGH sich nicht von den verhältnismäßig kurzen Speicherfristen der deutschen Regelung blenden ließ und stattdessen die anlasslose Sammlung der Daten beanstandete. "Verfassungsrechtlich gesehen", sei es richtig, dass der Eingriff in die persönliche Freiheit erklärungsbedürftig sei und "nicht der Verzicht darauf." Auch für Gigi Deppe (tagesschau.de) ist es "äußerst anerkennenswert", dass sich eine so wichtige Instanz wie der EuGH "grundsätzlich vor die Menschen stellt" und durchsetzt, dass diese nicht zum "Objekt des Staates" würden. Nach Constanze Kurz (netzpolitik.org) sollte das Urteil "Anlass sein, auch andernorts das milliardenfache Horten von Daten zu hinterfragen." Auch wegen des "inhärenten Sicherheitsproblems" massenhafter Datenhalden sollte sich "von der Idee massenhaften Wegspeicherns ohne Anlass" verabschiedet werden. Für Markus Sehl (LTO) gehen die vom EuGH für zulässig erachteten Ausnahmen jedoch so weit, "dass man die grundsätzliche Absage an die Vorratsdatenspeicherung schon wieder in Zweifel ziehen könnte." Christian Rath (taz)  stellt fest, dass Justizminister Buschmann am längeren Hebel sitze. Entweder Innenministerin Faeser akzeptiere die vorgeschlagene Quick Freeze-Regelung oder es werde mangels Einigung gar nichts geben. Die Quick Freeze-Regelung wird auch von Jost Müller-Neuhof (Tsp) als Beispiel für eine Lösung angesehen, die "alle Beteiligten als Sieger erscheinen" lassen könnte. Nach Reinhard Müller (FAZ) schließlich könnten Bürger "unterscheiden zwischen einem unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen zulässigen Zugriff auf Verbindungsdaten und einem Überwachungsstaat á la Orwell." Datenschutz würde ernst genommen, "indem man vor Missbrauch schützt, aber nicht, indem man ihn überhöht."

Rechtspolitik

DJT: Nach einer coronabedingten Online-Veranstaltung vor zwei Jahren beginnt der 73. Deutsche Juristentag am heutigen Mittwoch in Bonn wieder in Präsenz. Die bis zum Samstag laufende Veranstaltung befasst sich mit sechs Gutachten aus den Bereichen Zivilrecht (Entscheidungen digitaler autonomer Systeme), Arbeits- und Sozialrecht (Altersvorsorge und Demographie), Strafrecht (Unmittelbarkeit im Strafverfahren und Beweistransfers), Öffentliches Recht (nachhaltige Stadt), Wirtschaftsrecht (Regulierung von Digitalunternehmen) und Justiz (Besetzung von Richterpositionen). LTO (Hasso Suliak) berichtet.

DJT - Versorgungswerke: Innerhalb des Deutschen Juristentags wird die Abteilung Arbeits- und Sozialrecht über das Verhältnis von Rentenversicherung, Beamtenversorgung und berufsständischen Versorgungswerken diskutieren. Wie die FAZ (Marcus Jung) in ihrem Recht und Steuern-Teil schreibt, habe sich Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts, als Vorsitzender der Abteilung dafür ausgesprochen, die Mitglieder von Versorgungswerken zumindest teilweise in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Kritiker sähen hier den Anfang vom Ende eines in den freien Berufen "seit vielen Jahren funktionierenden Systems".

EU-Außenpolitik: Der im vergangenen Monat von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) ins Gespräch gebrachte Vorschlag, das in der EU-Außenpolitik herrschende Einstimmigkeitsprinzip zu reformieren, stößt in den Mitgliedstaaten auf geringes Interesse. Bei einem Treffen der zuständigen Europaminister hätten zahlreiche Länder Bedenken angemeldet, schreibt die FAZ (Thomas Gutschker).

Cannabis und Straßenverkehr: Der Deutsche Verkehrsgerichtstag empfahl im August angesichts der wohl absehbaren Legalisierung von Cannabis auch die Anhebung des bei der Teilnahme am Straßenverkehr relevanten THC-Grenzwerts. Der SWR-RadioReportRecht (Klaus Hempel) diskutiert Für und Wider der Forderung.

Dokumentation der Hauptverhandlung: Ein "Plädoyer für den elektronischen (Straf-)Gerichtssaal" führen Rechtsprofessorin Frauke Rostalski und ihre wissenschaftliche Mitarbeiterin Maren Einnatz auf Libra. Aufzeichnungen würden die Qualität der Dokumentation der Hauptverhandlung erheblich verbessern und eine Arbeitserleichterung der Tatgerichte darstellen. Bedenken, wie etwa bezüglich des Schutzes von Perssönlichkeitsrechten Beteiligter, ließe sich durch entsprechende gesetzliche Regelungen begegnen.

Justiz

BAG zu Arbeitszeiterfassung: Rechtsanwalt Volker Teigelkötter diskutiert auf Libra praktische Konsequenzen des letztwöchigen Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts, das eine gesetzliche Pflicht zur Erfassung und Dokumentation der Arbeitszeit abhängig Beschäftigter festgestellt hatte. Während es angesichts der im Bundesarbeitsministerium vorherrschenden "Affinität zur Förderung der Arbeit im Homeoffice" wohl zu früh für einen Abgesang auf die mobile Arbeit sei, dürfte das Modell der Vertrauensarbeitszeit jedenfalls "auf dem Spiel" stehen. In jedem Fall sei der Gesetzgeber gehalten, möglichst schnell eine Lösung zu finden. Hieran erinnert auch Rechtsanwalt Bernd Pirpamer im Recht und Steuern-Teil der FAZ und stellt im Weiteren denkbare Lösungsmodelle vor allem im Bereich flexibler Arbeitszeitmodelle vor. Eine Besprechung der BAG-Entscheidung liefern die Rechtsanwälte Christoph Kurzböck, Michael Braun und Kaspar B. Renfordt auf dem Hbl-Rechtsboard. In ihren "Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber" warnen die Autoren vor "übereilten und schlimmstenfalls schlecht geregelten Entscheidungen". Zunächst sei die Beschlussbegründung abzuwarten, daneben sähe die entscheidungsrelevante Norm des Arbeitsschutzgesetzes keine direkte Sanktion vor.

EuGH – Kartellrecht und Datenschutz: Nach Einschätzung des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof ist es mit dem Unionsrecht vereinbar, dass das Bundeskartellamt in Ausübung einer Zuständigkeit inzident die Vereinbarkeit einer Geschäftspraxis mit der Datenschutzgrundverordnung prüft. Hieraus könne ein wichtiges Indiz für die Feststellung von Wettbewerbsverstößen abgeleitet werden, so LTO über den Schlussantrag. Das Verfahren beruht auf einer Vorlage des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

BGH zu Suizidhilfe: Den "Insulin-Beschluss" des Bundesgerichtshofs zur – unter bestimmten Voraussetzungen gegebenen - Straflosigkeit von Handlungen, die zum Tod eines Sterbewilligen führen, bespricht Rechtsprofessorin Elisa Hoven auf Libra ausführlich. Wolle man sich zukünftig nicht an gerichtlichen Einzelfallentscheidungen orientieren, brauche es "verfahrensrechtliche Regelungen" für die "Feststellung der Freiverantwortlichkeit" Betroffener.

BGH – Postbank-Übernahme: Die juristische Auseinandersetzung über Schadensersatzansprüche vormaliger Aktionäre der Postbank könnte ein weiteres Mal am Oberlandesgericht Köln landen. Entsprechende Andeutungen habe der Bundesgerichtshof in der mündlichen Verhandlung gemacht, schreibt LTO. Bereits 2014 wurde ein Urteil des OLG aufgehoben. Die jetzt zur Verhandlung stehenden Entscheidungen des gleichen Gerichts beruhten "in einigen Punkten auf einem falschen Verständnis". Der ausführliche Bericht des Hbl (Laura de la Motte) nennt den 13. Dezember als Verkündungstermin.

KG Berlin zu Bild-TV und ARD-Material: Wie zuvor schon das Landgericht hat nun auch das Berliner Kammergericht festgestellt, dass die Übernahme von Bildmaterial der ARD zur Bundestagswahl im vergangenen September durch Bild-TV gegen das Urheberrecht verstößt. Die SZ berichtet.

LG Oldenburg – Vorgesetzte von Niels Högel: In einem sogenannten Zwischenbescheid hat das Landgericht Oldenburg mitgeteilt, in dem Strafverfahren gegen frühere Vorgesetzte des verurteilten Serienmörders Niels Högel keinen Vorsatz bei den Angeklagten erkennen zu können. Die Darstellungen von Zweifeln bei Pflege- und ärztlichem Personal in der Umgebung Högels seien "glaubhaft und authentisch", so die SZ (Annette Ramelsberger) über die Mitteilung des Gerichts. Eine daher in Betracht kommende strafbare Fahrlässigkeit ist aber verjährt. Den Verkündungstermin für das Urteil habe das Gericht auf den 25. Oktober festgelegt.

LG Leipzig – Rechtsextremer Richter Jens Maier: Das Dienstgericht für Richter am Landgericht Leipzig hat die Verhandlung über die Versetzung des früheren Bundestagsabgeordneten Jens Maier (AfD) in den vorzeitigen Ruhestand für den 1. Dezember terminiert. Dies berichtet LTO.

LG Dresden – Erstattung bei Online-Sportwetten: Auch online abgeschlossene Sportwetten zählen zu Glücksspielen. Mangelt es einem Anbieter an der erforderlichen Lizenz, können Verluste daher auf Grundlage des Bereicherungsrechts zurückgefordert werden. Dies entschied nach Bericht von LTO das Landgericht Dresden in der vergangenen Woche.

LG Frankfurt/M. - Cum-Ex/Maple Bank: In ihrem Schlussplädoyer hat die Anklage am Landgericht Frankfurt/M. Haftstrafen für vier angeklagte ehemalige Manager der Maple Bank gefordert. In ihrem Bericht zum nahenden Abschluss dieses Cum-Ex-Strafverfahrens erinnert das Hbl (Rene Bender/Volker Votsmeier) an eine Äußerung des Vorsitzenden Richters, der vor Monaten von einer "hohen Verurteilungswahrscheinlichkeit" für alle vier Angeklagte gesprochen habe.

Reichsbürger im Staatsdienst: Angehörige der sogenannten Reichsbürger-Bewegung, die auch hoheitliche Aufgaben des von ihnen nicht anerkannten Staates wahrnehmen, beschäftigen in zunehmendem Maße die Gerichte. Rechtsprofessor Andreas Nitschke gibt auf LTO einen Überblick. Während bislang gegolten habe, dass die beamtenrechtliche Verfassungstreuepflicht ein Engagement in der Reichsbürgerbewegung ausschließt, habe das Bundesverwaltungsgericht einen Soldaten erst im vergangenen Mai lediglich mit einer Dienstgradherabsetzung sanktioniert. Hierbei sei die Figur eines "Scheinreichsbürgers" entwickelt worden, der sich innerlich zum Grundgesetz bekennt, äußerlich aber Handlungen vornimmt, die einen entgegengesetzten Eindruck hervorrufen. Im Falle einer Lehrerin habe sich der Verwaltungsgerichtshof München im vergangenen Juli gegen die Entfernung entschieden, weil die Stellung der Frau keine "Sicherheitsrisiken" beinhalte.

Recht in der Welt

EGMR – Maddies Eltern: Das Recht der britischen Eltern der 2007 entführten Maddie auf Schutz des privaten Familienlebens ist durch Veröffentlichungen des mit dem Fall befassten portugisischen Kriminalinspektors nicht verletzt worden. Nach einer von LTO berichteten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte seien die beanstandeten Informationen, etwa die Aufnahme von Ermittlungen gegen die Eltern, auch schon vor den Veröffentlichungen allgemein bekannt gewesen.

Russland/Volksrepubliken Luhansk und Donezk – Referenden über Annektion: Wohl im Zusammenhang der jüngsten militärischen Entwicklungen hat die russische Regierung verkündet, in den sogenannten Volksrepubliken Luhansk und Donezk bereits ab dem nächsten Freitag Referenden über deren Zugehörigkeit zur Russischen Föderation durchführen zu lassen. Der Ablauf entspreche jenem bei der Annektierung der Krim, schreibt LTO. Die FAZ (Friedrich Schmidt/Robert Putzbach) erwähnt in ihrem Bericht auch soeben beschlossene Strafverschärfungen in Russland für Delikte wie Fahnenflucht. Gleichzeitig könnten in der Armee kämpfende Ausländer leichter die russische Staatsangehörigkeit erwerben.

USA – Adnan Syed: In den USA ist der wegen Mordes an seiner Ex-Freundin vor 22 Jahren zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilte Adnan Syed vorläufig aus der Haft entlassen und unter Hausarrest gestellt worden. Grundlage ist ein Gesetz, das Anträge auf Haftverkürzung erlaubt, wenn ein Täter eine Tat als Jugendlicher beging und schon über 20 Jahre im Gefängnis saß. Die zuständige Staatsanwaltschaft müsse nun innerhalb eines Monats entscheiden, ob die umstrittene einstige Verurteilung Syeds vor Gericht noch einmal überprüft wird. Syed wurde 2014 durch einen True Crime-Podcast bekannt, der seinerseits entscheidend zum Siegeszug des Formats beigetragen hat. Damals blieb aber offen, ob Syed zurecht verurteilt worden war. SZ (Christiane Lutz) und FAZ (Christiane Heil) berichten.

Das Letzte zum Schluss

Oliver Pocher-Fortsetzungsroman: Im März empfing der Komiker Oliver Pocher eine Backpfeife seines Kollegen Fat Comedy. Im Herbst wird die Angelegenheit erneut die Gerichte beschäftigen: bild.de (Sven Kuschel) berichtet, dass das Landgericht Frankfurt/M. demnächst über einen Unterlassungsantrag Pochers verhandeln wird. Konkurrent und Kollege Comedy solle Andeutungen und Witze über den Vorfall in sozialen Medien unterlassen.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. September 2022: . In: Legal Tribune Online, 21.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49686 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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