Die juristische Presseschau vom 16. März 2022: BVerfG zu CETA / Euro­parat ohne Russ­land / BFH gegen Cum-Ex

16.03.2022

BVerfG billigt die vorläufige Anwendung des CETA-Handelsabkommens mit Kanada. Russland verlässt den Europarat und kündigt die EMRK. Der BFH nimmt Stellung zur steuerrechtlichen Zulässigkeit von Cum-Ex-Tricksereien. 

Thema des Tages

BVerfG zu CETA: Die vorläufige Anwendung des zwischen Kanada und der EU geschlossenen Freihandelsabkommens CETA verletzt keine Grundrechte. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht in einem nun veröffentlichten Beschluss von Anfang Februar fest. Soweit die erhobenen Verfassungsbeschwerden das Abkommen in Gänze angriffen, waren sie unzulässig, weil die Ratifizierung in Deutschland und elf anderen EU-Staaten noch aussteht. Die Zustimmung der Bundesregierung zu der seit 2017 praktizierten vorläufigen Anwendung verletze dagegen keine nationalen Souveränitätsrechte und Wählerrechte. Das Bundesverfassungsgericht konnte in dieser Entscheidung nicht über den besonders umstrittenen gerichtlichen Investorenschutz entscheiden, weil dieser nicht vorläufig angewandt wird. Die Berichte von FAZ (Katja Gelinsky), LTO, taz (Christian Rath) und tagesschau.de (Klaus Hempel) gehen, z.T. vertieft, auch auf die Auseinandersetzungen anlässlich des Abschlusses des Abkommens im Jahr 2015 ein. Deren Heftigkeit habe zu den nun entschiedenen Verfassungsbeschwerden mit über 200.000 Unterstützer:innen geführt. 

Anja Krüger (taz) macht in einem Kommentar geltend, dass die Protestbewegung zu einer Modifizierung der "umstrittenen privaten Schiedsgerichte" in einen CETA-Handelsgerichtshof geführt habe. Bei der nun anstehenden Ratifizierung des Abkommens solle das Bundesverfassungsgericht erneut eingeschaltet werden, damit auch der Investorenschutz geprüft werden kann.

Ukraine–Krieg und Recht

Europarat/Russland: Der russische Außenminister Sergej Lawrow hat in einem Brief mitgeteilt, dass Russland freiwillig aus dem Europarat austrete, berichtet LTO. Mit dem Schritt entfällt auch die Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention überwacht.

Russland – Protest: Marina Owsjannikowa, einer russischen Journalistin, ist es gelungen, während einer TV-Nachrichtensendung gegen den russischen Überfall auf die Ukraine zu protestieren. Wegen eines unerlaubten Protest wurde sie nun zu einer Geldstrafe verurteilt. spiegel.de und taz (Inna Hartwich) stellen die Journalistin vor. In einem Gastbeitrag für das Feuilleton der FAZ beschreibt der Schriftsteller Igor Saweljew Gefahren und Schikanen, die Protestierenden in Russland drohen. Berthold Kohler (FAZ) würdigt Owsjannikowa in einem Kommentar als "Heldin der Wahrheit" und meint, dass "viele so mutig sein" müssten wie sie, "um Sichtweisen zu ändern, die Putin und seine willigen Helfer den Russen über Jahrzehnte eingebläut haben".

CAS – Russland/UEFA: Der Einspruch des russischen Fußballverbandes gegen den Ausschluss seiner Mannschaften von europäischen Wettbewerben entfaltet keine aufschiebene Wirkung. Dies entschied der CAS in einem Eilverfahren. Die Hauptsacheverhandlung sei noch nicht terminiert, berichtet die FAZ (Christoph Becker). Eine Entscheidung über den Ausschluss Russlands von Wettbewerben der FIFA werde voraussichtlich in der nächsten Woche fallen.

Russland – Enteignung von Unternehmen: Für den Recht und Steuern-Teil der FAZ beschreibt Rechtsanwalt Richard Happ, was gegen die in Russland angedrohte Quasi-Enteignung von Unternehmen, die ihre Geschäfte im Land wegen des Krieges geschlossen haben, unternommen werden könnte. Schiedsgerichtsverfahren wären auch ohne Teilnahme Russlands möglich. Sofern kein pfändbares Auslandsvermögen zur Befriedigung von Entschädigungsforderungen mehr vorhanden sei, wäre ein Rückgriff auf eingefrorene russische Vermögenswerte denkbar.

Rechtspolitik

Rechtsextremismus: Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat einen Zehn-Punkte-Plan zur Bekämpfung von Rechtsextremismus vorgestellt. So sollte etwa durch bessere behördliche Vernetzung und "unter geeigneter Einbeziehung der Verwaltungsgerichte" sichergestellt werden, dass identifizierte Rechtsextreme waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen oder überhaupt nicht erteilt werden. Über eine Änderung des Bundesdisziplinargesetzes solle die Entfernung von Rechtsextremen aus dem öffentlichen Dienst erleichtert werden. Weitere Beispiele nennen die Berichte der FAZ (Helene Bubrowski), SZ (Markus Balser/Constanze von Bullion) und LTO.

Konrad Litschko (taz) begrüßt die Stoßrichtung des Plans, meint aber, dass "vieles zu vage" bleibe. Christian Bangel (zeit.de) hält es für gewöhnungsbedürftig, dass sich das BMI "auf der Höhe der Zeit" zeige, "wenn es um rechtsextreme Gefahr geht". Notwendig sei in jedem Fall "strategische Beharrlichkeit". Hierzu gehöre ein "parteiübergreifender Konsens über die Dringlichkeit der autoritären Gefahr".

Sondervermögen Bundeswehr: Der FAZ (Manfred Schäfers) liegen beide Gesetzentwürfe zur Schaffung des geplanten Sondervermögens Bundeswehr vor. Mit einer Grundgesetzänderung solle sichergestellt werden, dass die Bestimmungen der sogenannten Schuldenbremse nicht zur Anwendung gelangten. In einem zweiten Entwurf werde das Sondervermögen tatsächlich geschaffen.

Transparenzregister: Rechtsanwalt Martin Kienzler erinnert im Recht und Steuern-Teil der FAZ daran, dass mit Ablauf des Monats auch die Frist für bestimmte Gesellschaftsformen, sich in das elektronische Transparenzregister als Teil des Geldwäschegesetzes einzutragen, abläuft. Vielfach übersehen werde eine Novellierung im vergangenen August, die eine aktive Eintragung aller Registerpflichtigen vorschreibt. Die Eintragung im Handelsregister genüge nicht mehr.

Corona – Maßnahmen: Mehrere Bundesländer wollen die Übergangsfrist nutzen, die mit der geplanten Novelle im Infektionsschutzgesetz verankert werden soll. Sie erlaubt es, bestehende Schutzmaßnahmen auch über den 20. März hinaus beizubehalten. Beispiele bringen die FAZ (Kim Björn Becker/Corinna Budras) und LTO.

Angelika Slavik (SZ) hält die grundsätzliche Nichtverlängerung der Rechtsgrundlagen für Corona-Maßnahmen auch zum jetzigen Zeitpunkt für richtig. Eine Zukunft "mit dieser Pandemie" könne "nicht nur aus staatlich angeordneten Verboten bestehen". Vielmehr sei es an der Zeit, ein eigenverantwortliches Leben nun auch unter Berücksichtigung eigener Vorsichtsmaßnahmen zu führen. Anders als zu Beginn der Pandemie könne sich nun jede:r impfen lassen. 

Corona – Impfpflicht: Am morgigen Donnerstag berät der Bundestag über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht. Nach Darstellung der FAZ (Helene Bubrowski/Eckart Lohse) hoffen die rot-grünen Befürworter einer Impfpflicht ab 18 inzwischen auf eine Zusammenarbeit mit der CDU/CSU, die für ihr Impfvorsorgegesetz ein Impfregister aufbauen wolle. Dagegen habe die vom FDP-Politiker Andrew Ullman propagierte Impfpflicht ab 50 als Kompromiss an Attraktivität verloren, weil hinter Ullmann nur 40 Abgeordnete stehen und Ullman inzwischen vom Gedanken einer Impfpflicht immer mehr abrücke.

Justiz

BFH zu Cum-Ex: Auch aus steuerrechtlicher Perspektive ist die mehrfache Erstattung nur einmal abgeführter Steuern – das sogenannte Cum-Ex-Modell – unzulässig. Dies stellte der Bundesfinanzhof in einem von FAZ (Katja Gelinsky/Marcus Jung), SZ (Jan Diesteldorf/Nils Wischmeyer), LTO und beck-aktuell (Joachim Jahn) berichteten, nun veröffentlichten Urteil von Anfang Februar klar. Der BFH wies dabei die von einem Pensionsfonds eingelegte Revision ab und führte aus, dass es nur einen wirtschaftlichen Eigentümer einer Aktie geben könne. Auch die bei Cum-Ex-Deals übliche, rechtlich gesicherte Erwerbsaussicht könne eine solche Eigentümerstellung und die daraus folgende Berechtigung zur Steuererstattung nicht vermitteln.

EuGH zu Abschiebehaft: LTO (Tanja Podolski) interviewt den auf Abschiebehaft-Fälle spezialisierten Anwalt Peter Fahlbusch. Er vertritt den pakistanischen Betroffenen, dessen Unterbringung in einer Abschiebehaftanstalt, in der auch Strafgefangene inhaftiert sind, in der vergangenen Woche den Europäischen Gerichtshof beschäftigte. Der Anwalt erläutert nun Hintergrund, Inhalt und Konsequenzen der EuGH-Entscheidung und spricht darüber hinaus auch über seine in 20 Jahren Beratung in Fällen von Abschiebehaft gesammelten Erfahrungen. Die meisten Betroffenen seien sich ihrer Rechtsschutzmöglichkeiten nicht bewusst, mangels anwaltlicher Beratung blieben Fehler bei Abschiebungshaftanordnungen "regelmäßig" unentdeckt.

EuGH zu Insidergeschäften/Journalisten: Die Offenlegung und Weitergabe sogenannter Insiderinformationen im Rahmen einer journalistischen Recherche kann durch die Presse- und Meinungsfreiheit gerechtfertigt sein. Dies entschied auf Vorlage eines französischen Gerichts der Europäische Gerichtshof. Ob diese Offenlegung für die Berufsausübung tatsächlich erforderlich und verhältnismäßig ist, müsse jedoch das nationale Gericht prüfen. LTO und Hbl (Laura de la Motte) berichten.

BVerwG zu Flüchtlingsaufnahme: Der damalige Innnenminister Horst Seehofer (CSU) durfte 2020 seine Zustimmung zu einem Berliner Landesprogramm zur humanitären Aufnahme von 300 Flüchtlingen aus dem griechischen Flüchtlingslager Moria verweigern. Das entschied nun das Bundesverwaltungsgericht und lehnte eine Klage des Landes Berlin ab. Wie LTO (Annelie Kaufmann) und taz.de (Christian Rath) berichten, legte das Gericht die Rolle des Innenminister weit aus. Das in § 23 Aufenthaltsgesetz vorgeschriebene Einvernehmen diene einer "kohärenten und einheitlichen" Vertretung der deutschen Asylpolitik. Diese wäre bei einer Durchführung des Berliner Programms gefährdet gewesen, weil Berlin die aufgenommenen Flüchtlinge nicht auf einen konkreten Schutzbedarf prüfen wollte. 

BFH-Jahresbericht: Revisionsverfahren zu Steuerbescheiden waren im vergangenen Jahr beim Bundesfinanzhof in 49 Prozent der Fälle erfolgreich. Diese Quote nannte Präsident Hans-Josef Thesling bei der Vorstellung des Jahresberichts seines Gerichts. LTO berichtet.

LG Neubrandenburg – Mordversuch: Am Landgericht Neubrandenburg ist ein 56-Jähriger wegen versuchten Mordes angeklagt. Der Mann soll im vergangenen Oktober eine flüchtige Bekanntschaft bei einem Streit über die Vaterschaft ihrer Tochter geschlagen und schließlich angezündet haben. spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet über die "komplizierte und konfuse" Einlassung des Angeklagten, der zwar eingestand, die Frau und ihre anwesende Mutter wegen einer "akustischen Reizüberflutung" geschlagen zu haben. Das von ihm gelegte Feuer habe lediglich dazu gedient, Spuren seiner Schuhe zu verwischen.

LG München I – EY/Markus Braun: In ihrem Unternehmens-Teil berichtet die FAZ (Marcus Jung) über einen ihr vorliegenden Vorlagebeschluss des Landgerichts München I, der ein Kapitalanleger-Musterverfahren gegen den früheren Wirecard-Chef Markus Braun und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY vorsieht. Über die vom Gericht formulierten Fragen werde nun das Bayerische Oberste Landesgericht befinden, in einer ersten Stellungnahme habe EY dargelegt, dass ein vom Unternehmen ausgestelltes Testat keine verfahrensrelevante Kapitalmarktinformation darstelle.

VG Berlin zu Faeser-Tweet: Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) durfte in einem privaten Tweet dazu aufrufen, kritische Ansichten zur Corona-Politik kundzutun, "ohne sich gleichzeitig an vielen Orten zu versammeln". In einem nun veröffentlichten Eilbeschluss vom 21. Februar habe das Verwaltungsgericht Berlin einen gegen die Veröffentlichung gerichteten Antrag als unzulässig zurückgewiesen, so LTO. Der Antragsteller habe bereits seine behauptete Rechtsbeeinträchtigung nicht hinreichend belegt. Die Äußerung der Ministerin beziehe sich auf unangemeldete "Spaziergänge", nicht jedoch auf Demonstrationen, wie sie der Antragsteller angemeldet habe. Zudem sei die Äußerung sowohl mit der Kompetenzordnung des Grundgesetzes als auch dem Sachlichkeitsgebot vereinbar.

StA Hamburg – Olaf Scholz: Nach Mitteilung von Anwalt Gerhard Strate hat die Staatsanwaltschaft Hamburg ihre Ermittlungen gegen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und den Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) eingestellt. Strate hatte beide wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Cum-Ex-Geschäfte angezeigt. Die FAZ (Marcus Jung) berichtet.

Recht in der Welt

Großbritannien – Julian Assange: spiegel.de (Michael Sontheimer) rekapituliert die wichtigsten Stationen "der sich nun zwölf Jahre hinziehenden Saga" um eine mögliche Auslieferung Julian Assanges in die USA. Nachdem der britische Supreme Court soeben eine Berufung gegen ein stattgebendes Urteil des High Courts verwarf, liege der Fall nun wieder bei einem Bezirksgericht. Dieses könnte aber nur noch die Innenministerin aufordern zu entscheiden, ob sie eine Auslieferung anordne oder nicht. Nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel bleibe Assange noch, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen.

Russland – Alexej Nawalnyi: Im neuerlichen Strafverfahren gegen den russischen Oppositionellen Alexej Nawalny hat die Staatsanwaltschaft für eine 13-jährige Haftstrafe plädiert. Dem bereits Inhaftierten werde Betrug und Missachtung des Gerichts vorgeworfen, schreibt bild.de (Christoph Buhl).

Italien – Matteo Salvini: Am 9. Juni muss sich der frühere italienische Innenminister Matteo Salvini einem Prozess wegen übler Nachrede stellen. Salvini werde vorgeworfen, die Seenotretterin Carola Rackete in sozialen Netzwerken rufschädigend angegriffen zu haben, schreibt spiegel.de.

Sonstiges

Arbeitsrecht und osteuropäische Arbeitskräfte: Arbeitskräfte aus osteuropäischen EU-Staaten erleben trotz formaler Gleichstellung am deutschen Arbeitsmarkt vielfältige Benachteiligungen. Der SWR-RadioRechtReport (Gigi Deppe/Charly Kowalczyk) nennt Beispiele und geht den Gründen nach.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche lto-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.  

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. März 2022: . In: Legal Tribune Online, 16.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47839 (abgerufen am: 24.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen