Die juristische Presseschau vom 6. April 2022: EuGH zu Vor­rats­daten / Impfpf­licht ab 60? / Miss­brauch von Geld­wä­sche-Stan­dards

06.04.2022

Der EuGH kritisierte die Vorratsdatenspeicherung in Irland und hält an seiner strengen Linie fest. Im Bundestag gibt es einen neuen Kompromissvorschlag zur Impfpflicht. Autokratien nutzen Geldwäsche-Vorwürfe gegen Oppositionelle.

Thema des Tages

EuGH zu Vorratsdatenspeicherung: Zum wiederholten Male hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass die allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Kommunikationsdaten gegen Unionsrecht verstößt. Im konkreten Verfahren ging es um die Rechtslage in Irland. Ein Mann war wegen eines Sexualmordes unter Zuhilfenahme seiner per Vorratsdatenspeicheicherung gesammelten Mobiltelefondaten verurteilt worden. Der irische Supreme Court wollte vom EuGH wissen, ob die irische Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht verstößt. Dies bejahte der EuGH. Die EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation enthalte grundsätzlich ein Verbot der vorsorglichen Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten. Eine generelle anlasslose Speicherung der Daten der gesamten Bevölkerung sei unverhältnismäßig. Die Bekämpfung schwerer Kriminalität falle nicht unter die Ausnahme einer Bedrohung der nationalen Sicherheit. Zulässig wäre hingegen die gezielte Speicherung an örtlich begrenzten Kriminalitätsschwerpunkten. Auch das von der früheren Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bekannt gemachte "Quick-Freeze"-Verfahren, bei dem vorhandene Daten zunächst gewissermaßen eingefroren und erst nach richterlichem Beschluss "aufgetaut" werden können, fand die ausdrückliche Billigung des EuGH. Dies dürfte die Bemühungen der Ampelkoalition zu einer Reform erleichtern. Der EuGH entschied noch nicht über die Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts zur (derzeit ausgesetzten) Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Ein Termin für die diesbezügliche Urteilsverkündung stehe noch nicht fest. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Helene Bubrowski), netzpolitik.org (Alexander Fanta) und LTO (Markus Sehl/Pauline Dietrich)

Ukraine–Krieg und Recht

Kriegsverbrechen in der Ukraine: Aus Anlass der Entdeckungen im ukrainischen Butscha untersucht spiegel.de (Dietmar Hipp u.a.), inwiefern die Tötung von Zivilisten als Kriegsverbrechen zu ahnden ist. Nach den Genfer Konventionen seien Kriegsparteien gehalten, zwischen ziviler und kriegführender Bevölkerung zu unterscheiden und Kampfhandlungen auf Kombattanten zu beschränken. Nach diesem Verständnis dürfen auch Zivilisten getötet werden, wenn sie sich selbst feindselig verhalten. Für die Ahndung von Konventionsverstößen sei nach dem Römischen Statut der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag zuständig. Dessen Statut habe Russland zwar nie anerkannt. Jedoch reiche für eine Anklage im Falle russischer Kriegsverbrechen die Zuständigkeitsanerkennung der Ukraine aus.

spiegel.de (Christoph Seidler) und Welt (Thomas Vitzthum) beschreiben, wie Organisationen wie Human Rights Watch Kriegsverbrechen dokumentieren.

Ronen Steinke (SZ) fordert im Leitartikel die Unterbringung des russischen Präsidenten Wladimir Putin in der Haager Untersuchungshaftanstalt. Als Kriegsherr breche "er gerade so ziemlich jede Regel des humanitären Völkerrechts, einmal quer durch die Haager Landkriegsordnung". Wer demgegenüber argumentiere, dass man den schließlich am Atomknopf sitzenden Politiker nicht in die Enge treiben dürfe, müsse sich mit der Alternative auseinandersetzen: "ein goldenes Exil" in einer Villa "in einem fremden Land oder in seinem eigenem." Dies aber machte "alle heiligen Schwüre bei der EU, den UN oder anderswo" hinfällig. Kriegsverbrechen blieben damit auch weiter das "Vorrecht starker Männer."

GBA - Ukraine: Laut spiegel.de (Severin Weiland/Fidelius Schmid) haben die FDP-Politiker Gerhart Baum und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bei der Bundesanwaltschaft Anzeigen gegen Wladimir Putin, seinen engen Führungskreis und mutmaßliche Täter vor Ort wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erstattet. Die bereits wegen Taten in Mariupol vorbereitete Anzeige werde am morgigen Donnerstag in der Bundespressekonferenz vorgestellt.

Europarat/Russland: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Sebastian Mantilla Blanco befasst sich im Verfassungsblog (in englischer Sprache) mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dass seine Gerichtsbarkeit nach dem Austritt Russlands aus dem Europarat erst nach Ablauf einer Sechs-Monats-Frist am 16. September ende. Der Autor macht auf rechtliche Probleme und praktische Auswirkungen der auf Art. 58 Abs. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention fußenden Entscheidung aufmerksam. 

Bildsprache im Krieg: Im Gespräch mit einem Kunstwissenschaftler und einem auf Medienrecht spezialisierten Rechtsprofessor erörtert der SWR RadioReportRecht (Fabian Töpel) Aspekte des Umgangs mit Bildern und Aufnahmen des Kriegs in der Ukraine.

Prorussische Demonstration: Am vergangenen Wochenende fand in Berlin ein prorussischer Autokorso statt. Gegenüber Kritik seitens des ukrainischen Botschafters zeigte die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) Verständnis, machte aber gleichzeitig auf die Versammlungsfreiheit der Teilnehmenden aufmerksam. LTO berichtet.

Gazprom Germania: Auf Anordnung des Bundeswirtschaftsministeriums hat die Bundesnetzagentur die Treuhänderschaft über Gazprom Germania übernommen. Grund seien die erst jüngst veränderten, unklaren Eigentumsverhältnisse des Unternehmens sowie die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit, berichtet nun u.a. auch die taz (Anja Krüger). Im Interview mit dem Hbl (Klaus Stratmann) erklärt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur und neuer Treuhänder des Unternehmens, seine Aufgaben. Laut spiegel.de hat der russische Gazprom-Mutterkonzern seine ehemalige Tochterfirma aufgefordert, auf den Markennamen zu verzichten.

Rechtspolitik

Corona – Impfpflicht: Vor der für den morgigen Donnerstag geplanten Bundestagsabstimmung über die Einführung einer Corona-Impfpflicht haben sich zwei Abgeordnetengruppen auf einen gemeinsamen Antrag geeinigt. Die Befürworter der Impfpflicht ab 18 (237 Abgeordnete um die MdBs Wiese/SPD und Dahmen/Grüne) haben sich mit den Befürwortern einer Impfpflicht ab 50 (45 Abgeordnete um den MdB Ullman/FDP) zusammengetan, um die Chancen auf eine Mehrheit zu erhöhen. Danach soll neben einer allgemeinen Beratung "eine Impfnachweispflicht für alle Menschen ab dem Alter von 60 Jahren" ab Oktober eingeführt werden. Bei entsprechender Impfquote im Juni könne die Pflicht wieder entfallen. Im Herbst solle der Bundestag angesichts der dann herrschenden Lage entscheiden, ob eine Impfpflicht für alle Volljährigen kommt, berichtet LTO. Uneinigkeit bestehe weiterhin, in welcher Reihenfolge über die Anträge und Gesetzentwürfe im Parlament abgestimmt werden soll.

Green Deal: Die EU-Kommission hat ein Maßnahmenpaket zur Umsetzung des sogenannten Green Deals vorgestellt. Die angestrebte Klimaneutralität bis zum Jahre 2050 solle nun etwa durch eine genauere Kennzeichnung nachhaltiger Produkte und weitere Maßnahmen erreicht werden, die Rechtsanwältin Astrid Luedtke auf LTO analysiert.

Mindestbesteuerung: Polen blockiert einen Vorschlag der EU-Kommission zur Mindestbesteuerung von Unternehmen, berichtet LTO. Offiziell fordert Polen eine gemeinsame Beschlussfassung mit einem noch nicht vorliegenden Vorschlag zur Besteuerung von internationalen Digitalkonzernen. Es werde jedoch vermutet, dass Polen mit seinem Manöver eine Auszahlung der Gelder aus dem Corona-Ausbaufonds erzwingen will. Diese Auszahlung ist bisher wegen Rechtsstaatsbedenken gegen Polen unterblieben.

Justiz

BVerwG – Suizidmedikament: Zwei Kläger mit Todeswunsch haben Revision gegen abweisende Entscheidungen des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts eingelegt. Sie wollen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte dazu verpflichten, ihnen den Zugang zu todbringenden Medikamenten zu erlauben. LTO berichtet.

OLG Düsseldorf – Sturmgewehr: In der vergaberechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Waffenherstellern Heckler & Koch und C.G. Haenel hat das Oberlandesgericht Düsseldorf den für den heutigen Mittwoch angesetzten Verkündungstermin abgesagt. Das Gericht werde stattdessen die mündliche Verhandlung zu Sturmgewehrlieferungen an die Bundeswehr am 27. April fortsetzen, schreibt die FAZ (Corinna Budras/Oliver Schmale). Grund hierfür sei, dass Heckler & Koch seine beim Bundespatentgericht anhängige Patentnichtigkeitsklage nicht mehr vollumfänglich, sondern nur noch hinsichtlich eines aus dem behaupteten Patent abgeleiteten Kombinationsanspruches verfolge. Damit stelle sich die Bestandsprognose für das Patent neu.

LG Wiesbaden/LG Bonn – Cum-Ex/Hanno Berger: Der am Landgericht Wiesbaden für die nächste Woche geplante Prozessbeginn gegen Hanno Berger wird nach Bericht der FAZ (Marcus Jung) auf den 2. Juni verschoben. Die neue Verteidigung des Cum-Ex-Konstrukteurs müsse sich zunächst in den umfangreichen Prozessstoff einarbeiten. Im bereits begonnenen Verfahren vor dem Landgericht Bonn sollen dagegen am morgigen Donnerstag die ersten Zeugen vernommen werden.

LG Neubrandenburg – Mordversuch wegen Vaterschaft: Im Verfahren gegen einen Kriminalpolizisten, dem am Landgericht Neubrandenburg der versuchte Mord an einer früheren Sexpartnerin vorgeworfen wird, sagte die Geschädigte aus. Die Frau beschrieb, wie sie den Angeklagten zur Anerkennung der Vaterschaft einer gemeinsamen Tochter drängte. Konkrete Erinnerungen an den Tathergang, bei dem sie geschlagen, mit Spiritus übergossen und angezündet wurde, habe sie aber nicht mehr. spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet.

DFB-Sportgericht – Wechselfehler: Der SC Freiburg hat nun einen Protest gegen die Wertung des Bundesliga-Spiels gegen den FC Bayern eingelegt, bei dem der Dauermeister kurzzeitig mit 12 Akteuren spielte. Das angerufene DFB-Sportgericht dürfte als erste Instanz innerhalb einer Woche entscheiden, schreibt die SZ (Johannes Aumüller/Christof Kneer). Die Aussichten des SC Freiburg, der das Spiel mit 1 : 4 verloren hatte, seien dabei nicht völlig aussichtslos. Erst zu Beginn dieser Saison flog der VfL Wolfsburg aus dem Pokal, nachdem er trotz erschöpftem Wechselkontingent einen Spieler austauschte.

Antisemitismusbeauftragte der NRW-StAen: Nach Meldung der FAZ (Reiner Burger) werden die 19 Staatsanwaltschaften und drei Generalstaatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen jeweils eine:n Antisemitismusbeauftragten erhalten. Die Beauftragten sollten als Ansprechpartner:innen dienen und innerhalb der Behörden helfen, "die gesamte Bandbreite möglicher Erscheinungsformen des Antisemitismus zu überblicken."

Recht in der Welt

EU/Ungarn – Rechtsstaatlichkeit: Im Europaparlament hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigt, gegenüber Ungarn den ersten Schritt des Rechtsstaatsmechanismus einleiten zu wollen. Bei Ungarn sei das Problem vor allem die dortige Korruption, zitiert LTO von der Leyen. Einer tatsächlichen Kürzung von EU-Mitteln als dem letzten Schritt des Mechanismus müssten mindestens 15 Mitgliedstaaten mit 65 Prozent der EU-Bevölkerung zustimmen. In einem Kommentar meint Josef Kelnberger (SZ), dass mit dem ungarischen Wahlergebnis "ein Tiefpunkt in der Geschichte der Europäischen Union" erreicht sei. Womöglich hätte es in der Vergangenenheit Gelegenheiten gegeben, den von Viktor Orban betriebenen Staatsumbau zu verhindern, mittlerweile müsse man sich mit "schmutzigen Kompromissen" begnügen. Hierzu gehörte die sofortige Auszahlung von "Corona-Milliarden" an Polen, um die Verbindung von Polen und Ungarn aufzubrechen.

Großbritannien – Boris Becker: Im britischen Strafverfahren zu einer möglichen Insolvenzverschleppung Boris Beckers hielten die Parteien ihre Plädoyers. Während die Anklage den Vorwurf bestätigt sah, hat die Verteidigung auf das ungewöhnliche Leben des früheren Tennisstars verwiesen. Sein früher Erfolg habe ihn abhängig von Ratgebern gemacht, so spiegel.de, Becker sei mit finanziellen Dingen überfordert und schlecht beraten worden.

USA – Nachfolge Breyer: Im Justizausschuss des Senats gab es ein Patt bei der Abstimmung über die Ernennung von Ketanji Brown Jackson als neue Richterin am Supreme Court der USA. Die Demokraten stimmten für die von Präsident Biden vorgeschlagene Kandidaten, die Republikaner lehnten sie ab, weil sie im Kampf gegen Kriminelle nicht hart genug sei. Bei der noch ausstehenden Abstimmung im Plenum des Senats ist Jackson aber eine Mehrheit sicher, weil auch drei Republikaner:innen für sie stimmen wollen, berichtet die taz (Eva Oer). Dies ändere nichts an dem durch die bisherigen Anhörungen angerichteten Schaden, kommentiert Bernd Pickert (taz). Angesichts der Bedeutung des Gerichts für zahlreiche, zunächst auf Bundesstaaten-Ebene auf den Weg gebrachte Gesetzesvorhaben sei dessen Richterschaft in einem besonderen Maße auf die Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung angewiesen. Beschimpfungen als Linksradikale seien hierbei sicherlich nicht hilfreich.

Sonstiges

Geldwäsche: Die SZ (Markus Zydra) schreibt über Kritik an der Financial Action Task Force (FATF). In der FATF haben sich 39 Staaten zusammengeschlossen, um Standards bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu setzen. Diese Standards würden aber von autokratischen Staaten wie Russland missbraucht, um gegen Oppositionelle vorzugehen. Diesen Missbrauch ihrer Standards nehme die FATF bisher hin, weil sie im Konsens entscheide und von Autokratien unterwandert sei. Westliche Demokratien setzten die Empfehlungen der FATF dagegen nicht ausreichend um. Derzeit prüfe die FATF die deutschen Maßnahmen. Der FATF-Bericht solle im Juni veröffentlicht werden.

Betriebliches Eingliederungsmanagement: Nach einem längeren Krankheitsausfall steht Arbeitnehmenden die Möglichkeit eines betriebliches Eingliederungsmanagements (BEM) offen, um sich wieder an Arbeitsabläufe zu gewöhnen. Rechtsanwalt Gerd Kaindl erklärt auf LTO-Karriere Voraussetzungen und Ablauf des Verfahrens. Erst im vergangenen November hatte das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass ein BEM erneut angeboten werden muss, wenn Beschäftigte nach dem Abschluss eines solchen Verfahrens erneut länger erkranken.

Hassrede-Daten: Die jüngste Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) hat in § 5a einen Auskunftsanspruch von Forschenden etabliert, nach dem soziale Netzwerke Auskünfte zu durchgeführten Maßnahmen wegen Hassreden erteilen müssen. Für den Recht und Steuern-Teil der FAZ beschreibt Rechtsprofessor Tobias Gostomzyk Inhalte und Voraussetzungen des Anspruchs, der vergleichbar auch im Entwurf des EU-Digital Services Act enthalten sei.

Polizeiliche Kriminalstatistik: Das Bundesinnenministerium hat die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2021 vorgestellt. Danach ging die Zahl der registrierten Straftaten gegenüber dem Vorjahr um 4,9 Prozent zurück. Die Zahl sank damit zum fünften Mal in Folge. Die Zahl der registrierten Gewaltdelikte sank um 6,8 Prozent. LTO berichtet. 

Strafvollzug: Der Europarat hat eine Statistik über die Zahl der Strafgefangene in 49 von 52 Europarats-Staaten vorgelegt. Danach ging der Anteil der Häftlinge pro 100.000 Einwohner:innen um 2,3 Prozent zurück. Besonders deutlich war der Rückgang von Strafen unter einem Jahr. Hauptgründe der Reduktion seien die Beschränkungen der Bewegungsfreiheit und das Herunterfahren des Justizsystems in Folge der Corona-Pandemie, berichtet LTO

Das Letzte zum Schluss

Mangelwirtschaft gegen Tempolimit: Den zahlreichen und gewiss gut durchdachten Argumenten für und wider ein vorübergehendes Tempolimit auf deutschen Autobahnen hat Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) nun ein weiteres hinzugefügt. Nach spiegel.de verwies er in einem Interview auf den "erheblichen Aufwand", den die Maßnahme verursachen würde. Im Übrigen, so der Minister, seien so viele Schilder "gar nicht auf Lager."

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. April 2022: . In: Legal Tribune Online, 06.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48058 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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