Die juristische Presseschau vom 29. Juni 2022: KZ-Wach­mann ver­ur­teilt / Streit um "Spezi"-Getränk / Fran­k­reich vor Bata­clan-Urteil

29.06.2022

Das LG Neuruppin verurteilte den KZ-Wachmann Josef S. wegen Beihilfe zum Mord in über 3.500 Fällen. Zwei Brauereien streiten über Spezi und Geld. In Frankreich soll heute das Urteil im Prozess zur Bataclan-Anschlagsserie verkündet werden.

Thema des Tages

LG Neuruppin zu KZ-Wachmann Sachsenhausen: Wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen hat das Landgericht Neuruppin den früheren KZ-Wachmann Josef S. zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt. Das Urteil entspricht dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Die Richter kamen zur Überzeugung, dass S. tatsächlich mehrere Jahre als SS-Wachmann im KZ Sachsenhausen tätig gewesen und dort "ein willfähriger Helfer der Täter" gewesen sei. Der 101-jährige Angeklagte hatte eine Tätigkeit im KZ-Wachdienst stets bestritten und noch in seinem letzten Wort behauptet, mit den zur Verhandlung stehenden Taten nichts zu tun gehabt zu haben. Über die Entscheidung berichten u.a. taz (Klaus Hillenbrand)Welt (Per Hinrichs) und LTO. Die SZ (Renate Meinhof) rekapituliert in einer Seite Drei-Reportage das Leben des Angeklagten und den Prozessverlauf. In Analysen legen zeit.de (Hauke Friederichs) und tagesschau.de (Michael-Matthias Nordhardt/Frank Bräutigam) die rechtlichen Hintergründe der verspäteten strafrechtlichen Verfolgung NS-Belasteter dar und machen darauf aufmerksam, dass bundesweit noch gegen weitere Wachmänner ermittelt wird. Im Verfahren gegen eine Sekretärin des KZ Stutthof werde das Landgericht Itzehoe sein Urteil voraussichtlich im Oktober verkünden.

Im Leitartikel erinnert Klaus Hillenbrand (taz) an den ebenfalls gestern gemeldeten Anstieg antisemitischer Vorfälle und meint, dass trotz der Singulärität des NS-Massenmordes beide Tatkomplexen die Vorstellung verbinde, Juden seien verabscheuungswürdig und hätten den Hass verdient. Die "Pflicht einer Auseinandersetzung" hiermit sei letztlich wichtiger als die Frage, ob S. seine Strafe tatsächlich ableisten muss.

Rechtspolitik

Suizidhilfe: LTO (Maximilian Amos) wirft einen vertieften Blick auf die parlamentarische Debatte über die gesetzliche Regelung der Suizidhilfe. Das im Februar 2020 verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem das strafrechtliche Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe verworfen wurde, habe detailreiche Vorgaben geliefert. Gleichwohl bestehe ein legislativer Spielraum, wie anhand der nun diskutierten Entwürfe herausgearbeitet wird. Rechtsprofessor Michael Kubiciel beschreibt im Verfassungsblog die deutsche Diskussion als "zwar ideen- und facettenreich", plädiert aber gleichzeitig für einen rechtsvergleichenden Blick ins europäische Ausland. Dieser lehre die Notwendigkeit, "dass sich der Gesetzgeber Gewissheit über sein Ziel verschafft" und auf dieser Basis die erforderlichen Schritte einleitet.

AKWs: Die FAZ (Katja Gelinsky) stellt im Recht und Steuern-Teil den Inhalt eines Vermerks der Bundesministerien für Wirtschaft und Umwelt in Frage. Die Ministerien hatten bezüglich einer Laufzeitverlängerung für die letzten drei Atomkraftwerke Zweifel angemeldet, "ob eine Verlängerung in der aktuellen Situation verfassungsrechtlich belastbar begründet werden kann". Tatsächlich habe das Bundesverfassungsgericht in seiner Ausstiegs-Entscheidung von 2016 jedoch dem Gesetzgeber "einen besonders weiten Gestaltungsspielraum" zugestanden und in einem Beschluss von 2020 die Nutzungsfortsetzung als "Regelungsoption" bezeichnet.

Kartellrecht und Energiepreise: Die Rechtsanwälte Nicolas Kredel und Jan Kresken kritisieren im Recht und Steuern-Teil der FAZ das jüngst vorgestellte Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministeriums zur Verschärfung des Kartellrechts als "in mehrfacher Hinsicht unangemessen." Die Ideen zur Gewinnabschöpfung seien "eine naheliegende Versuchung", stellten sich in der praktischen Umsetzbarkeit aber weitaus komplizierter dar. Der angedachten Entflechtung stünden schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken im Weg.

Justiz

LG München I – Spezi: Am Landgericht München I streiten zwei Brauereien über die Verwendung der Bezeichnung "Spezi". Die klagende Riegele-Brauerei als Markeninhaberin des Mischgetränks habe in den 1970er Jahren hierzu einen Getränkeverbund gegründet, die beklagte Paulaner-Brauerei wenige Jahre zuvor mit der Klägerin eine einmalige Abgrenzungsvereinbarung unterzeichnet. Die hierfür gezahlte Gebühr sei jedoch "lächerlich" gering gewesen, zitiert die FAZ (Tillmann Neuscheler) einen Anwalt der Klägerin. In einem separaten Kommentar macht Tillmann Neuscheler (FAZ) darauf aufmerksam, dass bisherige gerichtliche Auseinandersetzungen stets zugunsten der Markeninhaberin ausgegangen seien. Dies könnte nun anders sein, "auch unvorteilhafte Vereinbarungen sind einzuhalten."

BVerfG zu EuGH-Vorlagepflicht: Im Streit um die urheberrechtliche Vergütungspflicht beim Verkauf von PC musste der Bundesgerichtshof nicht den Europäischen Gerichtshof anrufen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Verfassungsbeschwerde eines Verfahrensbeteiligten ab, der sein Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt sah. Der BGH habe die vom EuGH aufgestellten Grundsätze für die Einleitung eines Vorlageverfahrens gekannt und angenommen, dass die streitentscheidende urheberrechtliche Frage durch den EuGH bereits geklärt gewesen sei. Es berichtet LTO.

BGH – Corona/Reiserücktritt: Kann der vollständige Preis einer Pauschalreise zurückverlangt werden, wenn die Durchführung der Reise aufgrund ungewöhnlicher Umstände kurze Zeit nach der Rücktrittserklärung ohnehin unmöglich wird? Über eine solche coronabedingte Fallgestaltung verhandelte nach einem Bericht von LTO der Bundesgerichtshof. Der Kläger trat am 1. März 2020 von einer geplanten Reise nach Japan zurück, am Ende des Monats erließ die dortige Regierung ein Einreiseverbot. Bei der jetzigen Verhandlung habe der BGH erkennen lassen, dass er - anders als die Vorinstanzen - auch die spätere Entwicklung in den Blick nehmen will. Ein Verkündungstermin wurde auf den 2. August bestimmt. Hierbei sei auch die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs zum Zwecke der Auslegung einer EU-Richtlinie für Pauschalreisen denkbar.

VGH Ba-Wü zu Parkgebühren: Die drastische Erhöhung der Anwohnerparkgebühren in Freiburg begegnet nach Einschätzung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg keinen rechtlichen Bedenken. Maßgeblich sei nicht das Maß der Erhöhung, sondern das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung, so LTO und SZ (Max Ferstl) über den Eilbeschluss. Soweit mit der Erhöhung umweltpolitische Ziele verfolgt werden, sei dies angesichts von Art. 20a Grundgesetz ebenfalls rechtens.

OLG Frankfurt/M. zur Anrede nicht-binärer Personen: Nun berichtet auch Rechtsprofessorin Susanne Lilian Gössl auf Libra über die Entscheidung des OLG Frankfurt/M. von letzter Woche, wonach die Deutsche Bahn nicht-binäre Personen im Rahmen der Ticketbuchung nicht zur Identifizierung als Mann oder Frau zwingen darf. Die Autorin hebt hervor, dass das Gericht das Problem beim Diskriminierungsmerkmal "Geschlechtsidentität" verortete. Dies sei "taktisch elegant", weil so die Diskussion vermieden werde, ob eine binäre Geschlechtsidentität ein eigenes "Geschlecht" darstelle. 

VG Stuttgart – Ministerium gegen Präsidialrat: In einem Eilverfahren am Verwaltungsgericht Stuttgart will Landesjustizministerin Marion Gentges (CDU) die Kompetenzen des Präsidialrats der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes klären lassen. Wie nun auch die FAZ (Rüdiger Soldt) berichtet, hatte sich das Mitbestimmungsorgan der Richterschaft des Landes gegen den Personalvorschlag der Ministerin zur Nachfolge der im Mai ausgeschiedenen Präsidentin des Oberlandesgerichts Stuttgart ausgesprochen und einen Gegenvorschlag präsentiert. Nach Ansicht des Ministeriums sei der Rat aber lediglich eine Personalvertretung mit Kontrollfunktion und sei nicht befugt zu entscheiden, welcher Bewerber aus seiner Sicht der bessere ist. Die BadZ (Christian Rath) schreibt ebenfalls über den Fall.

VG Karlsruhe zur BVerfG-Pressearbeit: Über den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, in dem die Auskunftspraxis des Bundesverfassungsgerichts gegenüber der Bild-Journalistin Lydia Rosenfelder gerügt wurde, berichtet nun auch die FAZ (Jochen Zenthöfer).

LG München I – Regisseur Dieter Wedel: Die Schauspielerin Jany Tempel, die dem Regisseur Dieter Wedel vorwirft, sie vergewaltigt zu haben, hat angekündigt, sie werde in einen Hungerstreik treten, bis das Landgericht München I über die Zulassung der bereits im vergangenen Jahr erhobenen Anklage entschieden hat. Ihr Anwalt habe bereits im Mai eine Verzögerungsrüge erhoben, so spiegel.de. Auch über diese habe das Gericht noch nicht entschieden.

BGH-Gedenktafel für RG-Richter: Die Diskussion über den angemessenen Umgang mit der umstrittenen Gedenktafel am Bundesgerichtshof für Juristen des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft wird nun auch von der SZ (Wolfgang Janisch) und dem SWR-RadioReportRecht (Klaus Hempel) aufgegriffen.

E-Akte in Sachsen: Seit dieser Woche arbeiten alle Arbeitsgerichte in Sachsen mit elektronischen Akten. Die sogenannte E-Akte solle bis 2026 an sämtlichen Gerichten des Freistaats Standard sein, schreibt LTO. Entsprechende Vorarbeiten seien trotz coronabedingter Einschränkungen weit gediehen.

Recht in der Welt

Frankreich – Bataclan-Prozess: Am heutigen Mittwoch soll in Paris ein Urteil im "größten Strafprozess, der bis jetzt in Frankreich geführt wurde", verkündet werden. Neben einer Darstellung der mutmaßlichen Hintermänner der Anschlagserie um das Bataclan versucht die taz (Selim Nassib) auch, die Herkunft islamistischen Terrors zu erkunden.

Niederlande – Marengo-Prozess: Der niederländische, sogenannte Marengo-Prozess neigt sich dem Ende zu. Dem Hauptangeklagten, Ridouan Taghi, "bekanntester mutmaßlicher Krimineller" des Landes, werden mehrere Morde zur Last gelegt, weiteren 16 Angeklagten die Beteiligung hieran vorgeworfen. Die Anklage beruhe zu großen Teilen auf Angaben eines Kronzeugen, der auch mit dem vor einem Jahr getöteten Journalisten Peter de Vries zusammengearbeitet hatte. Die FAZ (Thomas Gutschker) schreibt, dass die nun folgenden Plädoyers der Verteidigung bis zum Dezember geplant seien. Ein Urteil werde für Mitte des nächsten Jahres erwartet.

USA – Recht auf Abtreibung: In einer Analyse beschreibt zeit.de (Johanna Roth), welche Handlungsoptionen US-Präsident Joe Biden nach der jüngsten Entscheidung des US-Supreme Court zum verneinten Recht auf Abtreibung besitzt. Eine "Aufstockung der Richterzahl" am Supreme Court werde kategorisch abgelehnt, gesetzliche Neuregelungen wären angesichts der parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse illusorisch. Demnach bleibe wohl nur die Hoffnung auf möglichst effektive Wahlmobilisierung.

In einem Gastbeitrag für die Welt beschreibt Rechtsprofessor Kai Möller zwei gegensätzliche Ansätze bei der streitentscheidenden Auslegung des 14. Verfassungszusatzes. Die nun offenbar siegreiche, historisch orientierte Verfassungsinterpretation und ihr konservativer Ansatz missachte "die Idee, dass Verfassungen die Freiheit und Gleichheit des einzelnen gegen eine potenziell tyrannische Mehrheit schützen sollten". Sinnvoll "für einfache Bürger und Verfassungsrichter gleichermaßen" sei hingegen der Versuch, eine meinungsmäßige Gegenposition dahingehend zu prüfen, ob sie "als vernünftig und rechtfertigbar" angesehen werden könne.

Gegen die internationalen Reaktionen auf das Urteil erinnert die FAZ (Reinhard Müller), dass das Recht zum Abbruch einer Schwangerschaft auch in liberalen Ländern oft nicht "gänzlich unreglementiert" sei. Auch im Geltungsbereich der Europäischen Menschenrechtskonvention zeige sich "eine breite Palette unterschiedlicher Regelungen", deren kleinster gemeinsamer Nenner wohl darin bestehe, dass ein absolutes Totalverbot nicht rechtens sei.

Polen – Putin-Anhänger: Ein Warschauer Gericht hat den Journalisten Tomasz Piatek zur Zahlung von Schmerzensgeld an einen Oberst verurteilt. Der Soldat aus dem Umfeld der Regierungspartei PiS hatte sich an seiner Darstellung als Ukraine-kritischer Putinanhänger in einem Buch Piateks gestört, berichtet die FAZ (Gerhard Gnauck) in ihrem Medien-Teil. Nachdem der Journalist bislang vergleichbare gerichtliche Auseinandersetzungen gewonnen hatte, werde man den Grund der jetzigen Entscheidung "so schnell nicht erfahren": auf Antrag des Klägers sei der Prozess geheim geführt worden.

Russland – Lokalpolitiker Jaschin: Wegen Widerstandes gegen Vollzugsbeamte hat ein Moskauer Gericht den oppositionellen Lokalpolitiker Ilja Jaschin zu 15 Tagen Arrest verurteilt. Jaschin sehe sich für seine mehrfach geäußerte Kritik am russischen Überfall auf die Ukraine verfolgt und erwarte einen baldigen Strafprozess gegen sich, so die FAZ (Friedrich Schmidt), die weitere Fälle der Verfolgung von Kriegsgegnern aufzählt. Bislang ließen sich noch keine klaren Kriterien erkennen, nach denen Protestaktionen als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat verfolgt werden.

Russland – Brittney Griner: Am kommenden Freitag soll nahe Moskau ein Prozess gegen die US-amerikanische Profibasketballerin Brittney Griner beginnen. Bei ihrer berufsbedingten Einreise am 17. Februar sollen Flaschen mit Haschischöl gefunden worden sein, schreibt die taz (Markus Völker). Angehörige Griners bemühten sich an allerhöchster politischer Stelle in den USA um einen Gefangenenaustausch.

Belarus/Russland – Wikipedianer: Wegen der Beteiligung an einer gegen die öffentliche Ordnung verstoßenden Gruppe hat ein belarussisches Gericht den russischen Wikipedia-Bearbeiter Mark Bernstein zu dreijährigem Hausarrest verurteilt. Bernstein habe vor seiner Festnahme im März am russischen Artikel über die Invasion in der Ukraine mitgearbeitet, schreibt netzpolitik.org (Maximilian Henning). In Russland wehre sich die Wikimedia Foundation derzeit gerichtlich gegen behördliche Löschungsanordnungen.

EGMR - Push-Backs: Auch am vergangenen Wochenende starben Menschen beim Versuch, aus Marokko kommend die Grenzanlagen der spanischen Exklave Melilla zu überwinden. LTO (Tanja Podolski) nimmt dies zum Anlass, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Statthaftigkeit sogenannter Push-Backs kritisch nachzuzeichnen. Deren Illegalität stehe außer Frage, gleichwohl habe der Gerichtshof in mehreren Entscheidungen kollektive Zurückweisungen als gerechtfertigt bezeichnet, weil sie Folge eines illegalen Grenzübertritts der klagenden Flüchtlinge und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlich gewesen seien. Diese Rechtsprechung wird nicht nur von in der Flüchtlingshilfe engagierten Anwälten sondern nun auch von Dunja Mijatovic, der Menschenrechtskommissarin des Europarats, kritisiert.

Juristische Ausbildung

Jura-Bachelor: Rechtsprofessorin Anne Sanders plädiert auf Libra für die Einführung eines Jura-Bachelors für Studierende, die alle Studienleistungen absolviert, aber das Staatsexamen nicht bestanden haben. Dies senke die Angst vor dem Staatsexamen. Dieses werde von den Studierenden aber weiterhin angestrebt, so dass eine Marginalisierung des Staatsexamens nicht zu befürchten sei. 

Sonstiges

"Strafe": zeit.de (Carolin Ströbele) rezensiert die RTL+-Fernsehserie "Strafe", den "gefühlt 80. Versuch", die "spezielle Art von True Crime" aus der Feder Ferdinand von Schirachs zu verfilmen. In sechs Episoden werde "die magere Erkenntnis vieler Schirach-Moralstücke" zum Ausdruck gebracht, der Mensch "sei schlecht, aber aus Gründen". Ärgerlicher sei hingegen der "Subtext" eines ungerechten, "ständig zu skandalösen Entscheidungen" führenden Rechtssystems.

Anwaltliches Sabbatical: Nico Kuhlmann ist Senior Associate in einer Hamburger Großkanzlei und befindet sich seit Anfang des Jahres im beruflichen Sabbatical. Mit LTO-Karriere (Franziska Kring) spricht der Anwalt, der sich gerade in Griechenland befindet, über die begonnene Fahrrad-Weltreise, seine Beweggründe für die berufliche Auszeit und deren Organisation.

Das Letzte zum Schluss

Teure Ohrfeige: Oliver Pocher macht ernst: Vom Komiker-Kollegen Fat Comedy fordert seine anwaltliche Vertretung nach der viral gegangenen Ohrfeige vom März Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von sportlichen 100.000 Euro, berichtet bild.de (Sven Kuschel). Fat Comedy zeige sich mittlerweile einsichtig und habe seinerseits einen Betrag von 1.000 Euro angeboten. Die Diskrepanz sollte ausreichend Raum für Vergleichsverhandlungen lassen.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. Juni 2022: . In: Legal Tribune Online, 29.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48877 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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