Die juristische Presseschau vom 8. Februar 2022: Anke Morsch doch nicht BFH-Vize / Freier Zugang zu Fahr­zeug­daten / BGH kippt Bonus für Hells Angels

08.02.2022

Über die Besetzung des Vize-Postens am Bundesfinanzhof muss neu entschieden werden. EU-Kommission will den Zugang zu PKW- und Industriedaten liberalisieren. BGH verneint einen Straf-Bonus für Mörder, deren Tat die Polizei geschehen ließ. 

Thema des Tages

VGH Bayern zu BFH-Vize-Posten: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Besetzung des Vizepräsidentenamts am Bundesfinanzhof mit Anke Morsch vorläufig untersagt. Die Stelle ist seit Herbst 2020 vakant. Das Bundesjustizministerium (BMJ) hatte sich für die Kandidatin Anke Morsch entschieden, die zuletzt als Präsidentin des saarländischen Finanzgerichts amtierte und früher für die SPD Justiz-Staatssekretärin im Saarland war. Drei Mitbewerber:innen um den BFH-Vizeposten - allesamt Vorsitzende Richter:innen am BFH - hatten dagegen bereits beim Verwaltungsgericht München erfolgreich Eilanträge erhoben. Der VGH lehnte nun die Beschwerden der Bundesregierung ab und bestätigte eine Verletzung der Konkurrent:innen in ihrem Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz. Unabhängig davon, ob das Bundesjustizministerium beim Anforderungsprofil für die Stelle auf eine richterliche Erfahrungszeit am BFH habe verzichten dürfen, sei der Leistungsvergleich zwischen den Bewerber:innen fehlerhaft gewesen. Morschs Beurteilung stamme von einem Landesdienstherrn und es sei nicht klar, welches Anforderungsprofil dort zugrunde gelegt wurde. Zudem seien die höheren Statusämter der Vorsitzenden BFH-Richer:innen (R8) gegenüber Morsch (R5) nicht berücksichtigt worden, wobei den darin erzielten Beurteilungen in der Regel ein höheres Gewicht zukomme. Es berichten FAZ (Katja Gelinsky), SZ (Stefan Radomsky), LTO und spiegel.de.

Rechtspolitik

Fahrzeug- und Industriedaten: Die Hersteller vernetzter Produkte (z.B. Autos, Industrieanlagen) sollen verpflichtet werden, die von Nutzer:innen (Privatpersonen und Unternehmen) erzeugten Daten diesen auf Verlangen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Nach einem Bericht der FAZ (Hendrik Kafsack) will die EU-Kommission am 23. Februar einen entsprechenden Entwurf vorlegen. Die Nutzer:innen sollen auch dritte Interessent:innen ermächtigen können, die Daten (gegen eine Gebühr an den Hersteller) zu sammeln und zu verwerten. Daten dürften allerdings nicht zur Entwicklung von Konkurrenzprodukte genutzt werden. Unternehmen (z.B. amerikanische Internetkonzerne wie Google), die unter den geplanten Digital Markets Act (DMA) fallen, sollen zwar ihre Daten teilen müssen, aber selbst keinen Zugang zu den Daten anderer Unternehmen erhalten.  

Alexander Armbruster (FAZ) kommentiert, dass der Erfolg der Machtbegrenzung der Unternehmen durch den geplanten Entwurf und andere EU-Vorhaben unter anderem davon abhängt, ob die EU-Mitgliedstaaten einig bleiben und ob sie ermöglichen, dass bewährte Aufsichtsinstitutionen - angefangen von den Landesmedienanstalten bis zur nationalen Kartellbehörde - etwas Einfluss abgeben.

Corona — Pflege-Impfpflicht: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kündigte "großzügigste Übergangsregelungen" bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Pflege- und Gesundheitswesen an, die eigentlich ab dem 15. März gelten sollte. Dies werde "de facto zunächst einmal auf ein Aussetzen des Vollzugs" hinauslaufen." Die partielle Impfplicht sei "kein wirksames Mittel mehr, um die jetzige Omikron-Welle zu begleiten oder zu dämpfen oder zu stoppen." Söder fürchtet einen Personalmangel wegen der möglichen Abwanderung von Pflegekräften, die sich nicht impfen lassen wollen. An einer allgemeinen Impfpflicht halte er jedoch fest. Es berichten SZ (Kathrin Müller-Lancé/Johann Osel), FAZ (Heike Schmoll/Timo Frasch u.a.), LTO, spiegel.de, zeit.de (Ferdinand Otto/Tilman Steffen) und bild.de (Jan Schäfer und Filipp Piatov).

Werner Bartens (SZ) kommentiert, dass Söder aus selbstsüchtigen Motiven handele, die Ministerpräsidentenkonferenz brüskiere und wieder einmal zeige, "dass der Föderalismus im Kampf gegen die Seuche selbst eine Seuche ist." Steffi Unsleber (Welt) kommentiert, dass das Gesetzesvorhaben am Personalmangel scheitert und dass es zudem beschämend sei, die ohnehin durch die Pandemie schon überlasteten Pflegekräfte in eine "Impflicht zu gängeln."

Corona — Allgemeine Impfpflicht: Die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff spricht sich in ihrer Hbl-Kolumne unter Vornahme einer kurzen Verhältnismäßigkeitsprüfung für eine allgemeine Impfpflicht aus und kritisiert einen "Hundertprozentigkeitsanspruch" in der Debatte: "Ist die Schulpflicht verfassungswidrig, weil der Analphabetismus damit nicht ganz ausgerottet wird?"

Fusionskontrolle: Im Interview mit dem Hbl (Hans-Jürgen Jakobs/Julian Olk) spricht sich der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, dafür aus, die Regeln der Fusionskontrolle zu ändern und dabei die Beweislast von Konzernen mit marktübergreifender Bedeutung zu verschärfen. "Die Konzerne müssten dann jeweils belegen, dass ihre Übernahmepläne dem Wettbewerb nicht schaden."

Whistleblowing: Auf dem Handelsblatt-Rechtsboard schreibt der Anwalt Hans-Peter Löw über eine Missbrauchsgefahr im Hinweisgeberschutz durch die noch nicht in deutsches Recht umgesetzte EU-Whistleblower-Richtlinie. Die Regelung des Kündigungsschutzgesetzes, dass Arbeitgeber:innen in den ersten sechs Monaten eines Arbeitsverhältnisses ohne Kündigungsgrund kündigen dürfen, könne unterlaufen werden, indem Arbeitnehmer:innen vor einer erwarteten Kündigung einen angeblichen Missstand melden. Es werde nämlich vermutet, dass Benachteiligungen des Hinweisgebers, die auf einen Hinweis folgen, Repressalien sind – sodass doch Gründe für die Kündigung angeführt werden müssten.

BtMG/Cannabis/Suizidhilfe: Angesichts der Pläne zur Entkriminalisierung von Cannabis und zur Ausgabe von Medikamenten zur Selbsttötung schreibt Rechtsanwalt Oliver Tolmein auf LTO über eine "bedenkliche" Inkonsistenz des Rechtsgüterschutzes des Betäubungsmittelgesetzes. Wenn der Gesetzgeber das BtMG reformiere, müsse das traditionelle Schutzgut der "Volksgesundheit" gegenüber den neuen, grundrechtsbasierten Rechtsgütern auf "selbstbestimmtes Sterben", "selbstbestimmten Konsum" und "körperliche Unversehrtheit" ein Stück weit zurücktreten.

Staatszahlungen an Kirchen: Die taz (Ruth Lang Fuentes) berichtet ausführlich über das Gesetzesvorhaben der Ampel-Koalition, die Staatszahlungen an die Kirche abzulösen. Bei der Umsetzung seien drei Dinge zu beachten: "der Spielraum für die Höhe der Entschädigungssumme, die Verhandlungszeit, die Kirche und Länder dafür bekommen, und die Zeit, in der die Summe dann abbezahlt sein muss."

Justiz

BGH zu "Hells-Angels"-Mord: Straftäter haben keinen Anspruch auf Einschreiten der Strafverfolgungsorgane gegen sie selbst. Mit dieser Begründung gab der Bundesgerichtshof der Revision der Staatsanwaltschaft gegen das "Hells Angels"-Urteil des Berliner Landgerichts aus dem Jahr 2019 statt. Nach der Tötung eines "Bandido"-Mitglieds im Jahr 2014 hatte das LG Berlin fünf "Hells-Angels"-Mitglieder wegen Mordes und Anstiftung zum Mord verurteilt. Allen Tätern wurde jedoch ein Vollstreckungsabschlag gewährt, wonach jeweils zwei Jahre der Haftstrafen als verbüßt gelten sollten, weil Kräfte des Landeskriminalamts Berlin Kenntnis vom Tötungsvorhaben gehabt haben könnten, aber den "Dingen ihren Lauf" ließen. Der BGH kassierte nun diesen Abschlag, weil er keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren erkennen konnte. Die Revisionen der verurteilten Rocker hatten überwiegend keinen Erfolg. Es berichten die SZ (Verena Mayer), FAZ und LTO.

BVerfG zum Bayrischen Lobbyregistergesetz: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde von 30 Mitgliedsgewerkschaften des Bayerischen Beamtenbundes gegen das zum 1. Januar 2022 in Kraft getretene Lobbyregistergesetz des Freistaates Bayern (BayLobbyRG) unter Hinweis auf den Grundsatz der Subsidiarität nicht zur Entscheidung angenommen. Die Auslegung und die Anwendung des neuen Gesetzes müsse zunächst durch die Fachgerichte geklärt werden. Die Beschwerdeführer:innen störten sich daran, nicht ohne vorhergehende Registrierung und Angabe von Mitgliederzahlen, finanziellen Verhältnissen und Rechenschaftsberichten ihrer Verbände Kontakt zu den Abgeordneten des Bayerischen Landtags sowie der Staatsregierung aufnehmen zu dürfen. LTO berichtet.

FG BaWü zu Umsatzsteuer von Trauerrednerin: Nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg übt eine selbstständige Trauer- und Hochzeitsrednerin keine, mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent zu besteuernde, künstlerische Tätigkeit aus. Zweck der Steuerbefreiung sei die Vermeidung von hohen Preisen bei kulturellen Veranstaltungen, sodass es bei Reden auf die Darbietung ankomme und nicht darauf, ob es sich um einen kunstvollen Text handelt. LTO berichtet.

OLG Düsseldorf — Entfernung von Bankautomat: Das Oberlandesgericht Düsseldorf tendiert dazu, eine Klage von Hauseigentümern gegen die Santander Bank abzuweisen, die auf Entfernung eines Geldautomaten zielt, der in einer Filiale im Erdgeschoss des Hauses steht. Die Wahrscheinlichkeit einer von den Eigentümern befürchteten Sprengung sei zu abstrakt und zu gering. Die FAZ berichtet.

LG Neubrandenburg — angezündete Frau: Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hat beim Landgericht Neubrandenburg Anklage gegen einen Polizisten erhoben, der in einem privaten Streit über eine Vaterschaft zwei Frauen misshandelt und eine von ihnen angezündet haben soll. Ihm wird versuchter Mord und schwere Körperverletzung vorgeworfen. spiegel.de berichtet.

AG Halle — Urkundenfälschung durch Richter: Kurz vor einer Verhandlung am Amtsgericht Halle hat ein Richter eines Sozialgerichts seine Strafe wegen Urkundenfälschung im Zusammenhang mit seiner Corona-Impfung doch noch akzeptiert und seinen Widerspruch gegen den Strafbefehl zurückgezogen. Der Richter soll eine Bescheinigung gefälscht haben, mit der er erreichte, bereits kurz nach Beginn der Corona-Impfungen im Januar 2021 geimpft zu werden. In der Bescheinigung hieß es fälschlicherweise, dass der Richter Begutachtungen in Pflegeheimen durchführe. LTO berichtet.

AG Berlin-Tiergarten zu Kida Khodr Ramadan: Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat den Schauspieler Kida Khodr Ramadan wegen mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt und einen Strafbefehl erlassen. Zudem soll er 20.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. spiegel.de berichtet.

GenStA Koblenz — Hatespeech: Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz teilte mit, dass es nach der Tötung von zwei Polizist:innen in Rheinland-Pfalz zu Fällen von Hassrede im Internet gegen die Polizei kam und eine Ermittlungsgruppe "Hate Speech" eingerichtet wurde. Das Landeskriminalamt (LKA) in Mainz zählte 102 Fälle mit strafrechtlicher Relevanz, wobei bisher 15 Verantwortliche ermittelt werden konnten. In einem Fall rief ein Mann auf Facebook dazu auf, Polizisten auf Feldwege zu locken, um sie dann zu erschießen. Landesinnenminister Roger Lewentz (SPD) sprach von "purer Menschenverachtung". Es berichten die FAZ (Julian Staib) und spiegel.de.

Ronen Steinke (SZ) nutzt die Gelegenheit, um auf die Allgegenwärtigkeit von Hate-Speech im Internet hinzuweisen und kritisiert die geringe Ermittlungstätigkeit in diesem Bereich. Wenn das neue "Ermittlergrüppchen" der GenStA Koblenz zehnmal so groß wäre, könne sie vielleicht auch dauerhaft etwas in Bewegung bringen.

Rechtsextremer Richter Jens Maier: LTO veröffentlicht das drei-seitige interne Gutachten des Justizministeriums Sachsen über rechtliche Schwierigkeiten, die Rückkehr des ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier in sein Richteramt in Sachsen zu verhindern. Zudem wird berichtet, dass die CDU im sächsischen Landtag sich wohl nicht an einer Richteranklage gegen Maier beteiligen wird (für die aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag erforderlich wäre).

Rechtsprofessor Klaus F. Gärditz geht auf dem Verfassungsblog auf Rückfragen zu seinem Beitrag vom Freitag ein, in dem er sich der Reichweite der beamtenrechtlichen Treuepflicht bei einer zwischenzeitlichen Abgeordnetentätigkeit widmete. In Bezug auf das von LTO veröffentlichte Gutachten äußert er, dass es "durch eine deutliche Einseitigkeit auffällt und den Eindruck vermittelt, man wolle sich um jeden Preis aus der Verantwortung stehlen."

Coaching für Justiz in BaWü: Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU) weitet das Coaching-Programm für die Landesjustiz in einem Pilotprojekt auf den Justizvollzug aus. Während es das Angebot zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung für Richter:innen und Staatsanwält:innen schon gab, können nun auch rund 540 Beschäftigte des höheren und gehobenen Dienstes des Justizvollzugs darauf zurückgreifen. LTO berichtet.

Recht in der Welt

Schweiz — Menschenrechte für Affen: Im Kanton Basel-Stadt wird am Sonntag darüber abgestimmt, ob Primaten das Recht auf Leben und körperliche und geistige Unversehrtheit eingeräumt werden soll. Damit wären etwa belastende Tierversuche und das Einschläfern von Primaten ausgeschlossen. Das Basler Verfassungsgericht und das Bundesgericht hatten zuvor festgestellt, dass Kantone grundsätzlich über den von der Bundesverfassung garantierten Schutz hinausgehen dürfen. Die SZ (Karoline Meta Beisel/Isabel Pfaff) berichtet.

Schweiz — Credit Suisse/Geldwäsche: Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona hat der Geldwäsche-Prozess gegen Credit Suisse begonnen. Der Bank wird vorgeworfen, Evelin Banev, einem verurteilten bulgarischen Drogenboss, in den Jahren 2004 bis 2008 beim Waschen von 146 Millionen Franken aus dem Kokainhandel geholfen zu haben. Banev soll bald per Video als Zeuge vernommen werden. Es berichten FAZ (Johannes Ritter), Hbl (Jakob Blume) und Welt.

Israel — Ehegesetz: In Israel soll ein Gesetz wiedereingeführt werden, das verhindert, dass palästinensische Ehepartner von Israelis die Staatsbürgerschaft erlangen. Über das zähe Ringen innerhalb der Regierungskoalition berichtet die FAZ (Christian Meier).

Sonstiges

Schufa-Übernahme: Das Bundeskartellamt (BKartA) hat zwei angemeldete Fusionsvorhaben der Schufa mit der schwedischen Investmentgesellschaft EQT Partners und mit der Teambank, die zur DZ-Bank gehört, freigegeben. Dem Fortgang des Bieterwettbewerbs lägen nun allein unternehmerische Entscheidungen zugrunde. LTO (Stefan Schmidbauer) berichtet.

Das Letzte zum Schluss

Auch Pornohefte gehören in den Müll: Im bayerischen Mittelfranken sucht die Polizei nach einer Person, die mehrere Pornohefte aus den Neunziger-Jahren in einem Straßengraben entsorgt hat. Der Person wird die Verbreitung pornografischer Schriften vorgeworfen. Es drohe bis zu einem Jahr Haft oder eine Geldstrafe. Die FAZ berichtet.


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lto/tr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. Februar 2022: . In: Legal Tribune Online, 08.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47457 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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