Die juristische Presseschau vom 20. Juni 2024: Bes­sere Auf­ar­bei­tung von Kin­des­miss­brauch? / BAG zu Ver­stößen gegen Impfpf­licht / Ita­lie­ni­scher Senat bil­ligt Ver­fas­sungs­re­form

20.06.2024

Das Bundeskabinett will den Opfern von Kindesmissbrauch mehr Rechte geben. Das BAG entschied über die Folgen von Verstößen gegen die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht. Erster Erfolg für Melonis geplante Verfassungsreform.

Thema des Tages

Kindesmissbrauch: Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz die Aufklärung, Prävention und Aufarbeitung von sexueller Gewalt gegen Kinder stärken. U.a. sollen Erwachsene mit Missbrauchserfahrungen in der Kindheit spezielle Akteneinsichts- und Auskunftsrechte erhalten. Die Jugendämter werden den Plänen zufolge verpflichtet, Betroffenen Einsicht in Erziehungshilfe-, Heim- oder Vormundschaftsakten zu geben und Auskünfte zu erteilen. Zudem werden die Ämter dazu verpflichtet, die Akten jahrzehntelang aufzubewahren. Die "Medizinische Kinderschutzhotline", an die sich Berufsgruppen wenden können, die regelmäßig Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben (zum Beispiel Familienrichter:innen oder Jugendhilfe-Mitarbeiter:innen), soll dauerhaft etabliert werden. Über den jetzt vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf berichten FAZ (Daniel Deckers), taz (Emma Tries), zeit.de und beck-aktuell.

Im Interview mit spiegel.de (Milena Hassenkamp) begrüßt die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, u.a., dass Betroffene deutlich erweiterte Akteneinsichtsrechte in Jugendamtsakten erhalten sollen und damit ihre eigene Geschichte besser nachvollziehen und aufarbeiten könnten. Insgesamt hofft sie, dass bald weniger diskutiert werde, "ob es mehr Kinderschutz braucht, sondern mehr, wie wir den Kinderschutz qualitativ verbessern können".

Für Daniel Deckers (FAZ) muten die 7,4 Millionen Euro, die der Bund in die Hand nehmen will, an "wie ein schlechter Witz". Was nutzen individuelle Rechte für Betroffene, wenn sie mangels finanzieller Unterlegung faktisch leerlaufen dürften, fragt Deckers.

Rechtspolitik

Bürokratieabbau/Arbeitsverträge: Die Bundesregierung hat eine Formulierungshilfe beschlossen, mit der weitere Erleichterungen für Arbeitgeber in das vierte Bürokratieentlastungsgesetz aufgenommen werden, über dessen Entwurf der Bundestag derzeit berät. Im Nachweisgesetz soll danach die Schriftform durch die Textform ersetzt werden, damit Arbeitsverträge künftig komplett digital abgeschlossen werden können. Ausgenommen sollen Wirtschaftsbereiche bleiben, die besonders von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung bedroht sind. Dort soll weiterhin die Nachweispflicht in Papierform gelten. FAZ und beck-aktuell berichten.

Wahlrecht Brandenburg und Sachsen: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Jonas Frederik Hartung schlägt im Verfassungsblog vor, das Landtagswahlrecht von Brandenburg und Sachsen nach den anstehenden Wahlen zu ändern. Überhangmandate sollen abgeschafft oder voll ausgeglichen werden. Derzeit ist der Ausgleich von Überhangmandaten in beiden Ländern begrenzt, was das Wahlergebnis insbesondere in Brandenburg zugunsten der AfD verzerren dürfte. Die AfD könnte so eine Sperrminorität an Sitzen erhalten, die nicht ihrem Zweitstimmenergebnis entspricht. 

Mord: LTO (Hasso Suliak) fasst anlässlich eines erneuten Vorstoßes des DAV den bisherigen Stand der Debatte um eine Reform des Mordparagrafen zusammen. Ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums liegt bereits seit 2016 vor, wurde jedoch nicht weiterverfolgt. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte im vergangenen Jahr zwar eine sprachliche Überarbeitung des Mordparagrafen angekündigt, nach Ansicht des DAV reicht das aber nicht aus. Der DAV hat ein Regelungsmodell vorgeschlagen, wonach zwischen Mord und Totschlag nach dem Grad der Verantwortung unterschieden wird.

Chatkontrolle: An diesem Donnerstag wird die belgische EU-Präsidentschaft im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) prüfen, ob es eine ausreichende Mehrheit für ihren Kompromissvorschlag zur so genannten Chatkontrolle gibt. Deutschland wird dagegen stimmen, der Ausgang sei aer noch offen. netzpolitik.org (André Meister) berichtet.

Markus Reuter (netzpolitik.org) erläutert, warum er die Chatkontrolle grundsätzlich ablehnt. Es sei technisch nicht möglich, gleichzeitig alle Inhalte zu überwachen – und trotzdem private und sichere Kommunikation zu garantieren. Er prangert eine Desinformationskampagne der EU-Innenkommissarin Ylva Johansson an, die den Eindruck erwecke, "als wäre die Chatkontrolle irgendwie harmlos und vereinbar mit den Grundrechten und Datenschutz".

Asyl in Ruanda: Mehr als 300 NGOs haben sich laut LTO an Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (beide SPD) mit ihrem Protest gegen die Pläne, Asylverfahren und Asyl außerhalb der EU zu gewähren, gewandt. Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem Amnesty International Deutschland, Ärzte ohne Grenzen und Pro Asyl. Die Auslagerung von Asylverfahren und Asyl funktioniere in der Praxis nicht, sei extrem teuer und stelle eine Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit dar.

Subsidiaritätsprinzip: Reinhard Müller (FAZ) erinnert an das Subsidiaritätsprinzip, das bei der EU-Gesetzgebung gilt, aber nicht immer beachtet werde. Auf vielen Feldern sei mehr Europa schlicht nicht nötig, gar rechtswidrig, ersticke jedenfalls die Freiheit von Bürger:innen und Unternehmen, mahnt der Autor, und bezieht sich dabei auch auf die EZB. "Was politisch gerade besonders opportun ist, ist deshalb noch nicht vom Mandat der EZB gedeckt."

Justiz

BAG zu Pflege-Impfpflicht: Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit den arbeitsrechtlichen Folgen von Verstößen gegen die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht in Medizin- und Pflegeeinrichtungen befasst, die von März bis Dezember 2022 galt. Danach haben ungeimpfte Beschäftigte keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung und auf Urlaub, wenn sie vom Arbeitgeber freigestellt wurden. Eine Abmahnung wegen Nichtvorlage einer Impfbestätigung sei jedoch nicht zulässig gewesen, es habe sich um eine höchstpersönliche Entscheidung der Beschäftigten gehandelt und nicht um eine abmahnfähige Pflichtverletzung. Es berichten FAZ (Katja Gelinsky), spiegel.de und beck-aktuell.

BGH zu Mittäterschaft bei Messerangriff: Der Bundesgerichtshof hat die Voraussetzungen für die Annahme einer Mittäterschaft bei einem tödlichen Messerangriff präzisiert. Danach ist ein Jugendlicher Mittäter, wenn er sich ohne konkrete Absprache in den Kampf eines Freundes einmischt, der einen Gleichaltrigen in Tötungsabsicht durch zwei Messerstiche tötet. Das gelte zumindest dann, wenn er davon wusste, dass sein Freund ein Messer bei sich trägt und der Freund dem Opfer vor der Schlägerei mit dem Tod gedroht hat. beck-aktuell berichtet.

BGH zu Protokollurteil: beck-aktuell (Joachim Jahn) fasst einen jetzt veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofes  aus dem Mai zusammen, in dem anhand eines fehlerhaften Protokollurteils des LG Stuttgart auch Hinweise zur Führung einer E-Akte im Zivilverfahren gegeben werden.

BAG – Unterrichtung des Betriebsrates bei digitalen Bewerbungen: Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom Dezember 2023 analysiert Rechtsanwalt Martin Michael Breuer im Expertenforum Arbeitsrecht. Eine Arbeitgeberin, die den Bewerbungsprozess um eine ausgeschriebene Stelle mithilfe eines Softwareprogramms digital durchführt, genügt ihrer Pflicht zur Vorlage der Bewerbungsunterlagen an den Betriebsrat auch dann, wenn sie dessen Mitgliedern ein jederzeitiges digitales Einsichtsrecht in die Unterlagen einräumt. Der durch den Wortlaut des § 99 I 1 BetrVG vermittelte Wortsinn lasse bei einem funktionalen Verständnis erkennen, dass eine Arbeitgeberin dem Betriebsrat digital verfügbare Bewerbungsunterlagen auch nur in dieser Form zur Verfügung stellen müsse.

LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Im Prozess gegen Ex-Wirecard-Chef Markus Braun hat mit Ferdinand Fromholzer jetzt ein Anwalt ausgesagt, der jahrelang der wichtigste juristische Berater des Wirecard-Vorstands war. Fromholzer blieb oft vage oder berief sich auf Erinnerungslücken. Die SZ (Stephan Radomsky) berichtet. 

LG Köln – Anschlag auf Weihnachtsmarkt: Vor dem Landgericht Köln hat der Prozess gegen einen 16-jährigen deutsch-afghanischen Jugendlichen begonnen, der einen islamistischen Anschlag auf einen Leverkusener Weihnachtsmarkt geplant haben soll. Der Jugendliche soll mit einem ebenfalls 16-jährigen russischen Mittäter geplant haben, einen mit Gasflaschen gefüllten Kleintransporter auf dem Weihnachtsmarkt zur Explosion zu bringen. Wegen des Alters des Angeklagten findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die FAZ (Reiner Burger) berichtet.

VG Berlin zu Asyl-Flughafenverfahren: Das Verwaltungsgericht Berlin hat laut LTO in einem Eilverfahren entschieden, dass die zweitägige Frist, innerhalb der ein Asylantrag in einem Flughafenverfahren beschieden werden muss, auch an einem Samstag zu laufen beginnt. Samstage seien Werktage und entsprechend in die Fristberechnung einzubeziehen, so das Gericht. Die organisatorische Entscheidung des BAMF, die am Flughafen Berlin-Brandenburg eingerichtete Außenstelle an Samstagen nicht zu besetzen, könne insofern nicht dem Antragsteller zum Nachteil gereichen.

ArbG Mainz – Pro-Palästina/El Ghazi: Die arbeitsrechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Fußballprofi Anwar El Ghazi und seinem Verein Mainz 05 läuft auch nach der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Mainz weiter. Die Parteien seien zwar vergleichsbereit, die jeweiligen Vorstellungen lägen jedoch weit auseinander, berichten beck-aktuell und LTO. Die Kammer soll nun selbst einen Vergleichsvorschlag machen. Mit seiner Klage wendet sich der Fußballer gegen die fristlose Kündigung, die sein Verein ausgesprochen hatte, nachdem Ghazi mehrere israelkritische Posts veröffentlicht hatte.

StA Flensburg – Letzte Generation: Die Staatsanwaltschaft Flensburg hat eine Aktivistin der Vereinigung "Letzte Generation" wegen des Verdachts der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung angeklagt. Ihr wird vorgeworfen, mit anderen Führungsmitgliedern der Letzten Generation "für die Organisation und professionelle Vorbereitung von Straftaten" verantwortlich zu sein. Ziel sei vor allem "die kritische Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur Deutschlands" gewesen. In diesem Kontext wird M. "das gezielte Anwerben von Mitgliedern zur Begehung derartiger Taten" zur Last gelegt. Konkret geht es unter anderem um die Manipulation einer Rohöl-Pipeline im Mai 2022 in Mecklenburg-Vorpommern und das gewaltsame Eindringen in die Sicherheitsbereiche der Flughäfen in München, Berlin-Brandenburg und Sylt sowie das Eindringen auf das Gelände des Golfplatzes in Hörnum auf Sylt. Vor wenigen Wochen hatte die Staatsanwaltschaft Neuruppin erstmals fünf Mitglieder der Letzten Generation wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt, in München laufen entsprechende Ermittlungen. spiegel.de und LTO berichten.

GBA – politisch motivierte Taten: Der neue Generalbundesanwalt Jens Rommel hat auf dem Jahrespressegespräch der Bundesanwaltschaft auch über die Ermittlungen seiner Behörde zu politisch motivierten Straftaten gesprochen. Den islamistischen Terrorismus hat er dabei als eine der Hauptgefahren für Deutschland ausgemacht. Insbesondere ein regionaler Ableger der Terrororganisation IS, der "Islamische Staat Provinz Khorasan" (ISPK), habe Deutschland für Rekrutierungsversuche und Anschläge im Visier. Aber auch radikalisierte Einzeltäter ohne Anbindung an eine islamistische Terrororganisation bedrohten die innere Sicherheit erheblich. Es berichten zdf.de (Jan Henrich) und LTO.

Recht in der Welt

Italien – Verfassungsreform: Der italienische Senat hat die von Ministerpräsidentin Georgia Meloni vorgeschlagene Verfassungsreform gebilligt. Danach ist vorgesehen, dass der Ministerpräsident in Zukunft nicht mehr vom Staatspräsidenten mit der Bildung einer Regierung beauftragt, sondern direkt vom Volk gewählt wird. Außerdem soll ein Mehrheitsbonus für die meistgewählte Partei eingeführt werden, mit dem dem Wahlgewinner automatisch – auch wenn dieser nicht die absolute Mehrheit der Stimmen erhält – eine komfortable Mehrheit von 55 Prozent sowohl in der Abgeordnetenkammer als auch im Senat garantiert werden. Linke und Liberale kritisieren, dass mit der Direktwahl des Regierungschefs dieser zu viel Macht erhalte, während die Kompetenzen des Staatspräsidenten als Hüter der Verfassung über Gebühr beschnitten würden. Es berichten FAZ (Matthias Rüb), taz (Michael Braun) und LTO.

Marc Beise (SZ) warnt davor, "das fein austarierte System der Gewaltenteilung", das "eine bewusste Entscheidung nach dem Faschismus des Benito Mussolini war", aufzugeben. Wenn Meloni sage, "dass sie die Politik aus den Sälen und Palästen wieder raus zum Volk bringen wolle", klinge das gut, lasse aber doch Schlimmes befürchten – zumal bei einer Partei aus dem Postfaschismus.

UN-Menschenrechtskommissar – Krieg in Gaza: Das Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte wirft Israel vor, gegen das humanitäre Völkerrecht zu verstoßen. Wie zeit.de berichtet, kritisiert die Behörde den Einsatz von präzisionsgelenkten Bomben im Gazakrieg, bei dem nicht genügend zwischen zivilen und kriegerischen Zielen unterschieden werde. Der UN-Bericht kritisiert aber auch, dass bewaffnete palästinensische Gruppen Projektile auf Israel abfeuerten, die Zivilisten treffen könnten.

EGMR – Richterwahl: Am Beispiel der Wahl eines polnischen Richters für den EGMR, die sich bereits über mehrere Jahre hinzieht, erläutert der Rechtswissenschaftler Adam Ploszka im Verfassungsblog (in englischer Sprache), warum er für eine Reform des Wahlprocederes plädiert. Das nationale Auswahlverfahren, das die erste und wichtigste Phase des Verfahrens zur Auswahl von EGMR-Richtern darstellt, sollte transparenter sein, so seine Forderung.

Schweiz/Großbritannien – Hinduja-Familie: Vier Mitglieder einer der reichsten Familien-Clans Großbritanniens müssen sich vor einem Gericht in Genf wegen des Vorwurfs, ihre Bediensteten gleichsam wie Sklaven behandelt zu haben, verantworten. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft soll die Hinduja-Familie, die eine Villa in Genf besitzt, den Betroffenen für 18-Stunden-Tage jeweils nur 8 Dollar bezahlt haben, ihnen die Pässe weggenommen und ihnen kaum Freiheit gelassen haben, aus dem Haus zu gehen. Das Vermögen der Hinduja-Familie wird auf rund 47 Milliarden Dollar geschätzt. spiegel.de berichtet.

Sonstiges

Workation in der Kanzlei: LTO-Karriere (Hanna Weißer) hat sich bei Großkanzleien umgehört, ob dort "Workation", also die Verbindung zwischen Urlaub und Arbeit, funktioniert. Einige Kanzleien haben bereits formale Konzepte für eine Workation ausgearbeitet bzw. seien dabei, sie zu entwickeln. Andere Kanzleien haben mangels Nachfrage bisher keine allgemeinen Regelungen.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pf/chr

(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. Juni 2024: . In: Legal Tribune Online, 20.06.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54813 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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