Verteidiger im Tiergartenmordprozess soll für hohes Honorar auch Informationen geliefert haben. Das VG Potsdam beanstandete Einreiseverbot für Rechtsextremist Sellner. Berliner AG verhandelt gegen Tennisstar wegen Gewalt gegen Ex-Partnerin.
Thema des Tages
RA Robert Unger: Der Berliner Strafverteidiger Robert Unger soll für die Verteidigung des Russen Wadim Krassikow sehr viel Geld vom russischen Staat erhalten haben. Krassikow wurde 2021 vom Kammergericht Berlin zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, weil er 2019 am helllichten Tag im Berliner Tiergarten einen tschetschenischen Exil-Georgier erschossen hatte. Krassikow soll im Auftrag des russischen Geheimdienstes getötet haben, das Gericht sprach von russischem "Staatsterrorismus". Wie spiegel.de (Carina Huppertz u.a.) und zdf.de (Carina Hupperts u.a.) berichten, wurde Unger über die russische Stiftung Pravfond bezahlt, die westliche Geheimdienste für eine Tarnorganisation russischer Geheimdienste halten. In einer Abrechnung für die letzten zehn Prozesstage ist Ungers Honorar mit 60.000 Euro, also 6.000 Euro pro Tag, angegeben. Bei 56 Prozesstagen ergäbe sich ein Honorar von 336.000 Euro. Unger habe der Stiftung auch sensible Informationen aus dem Verfahren geliefert. In einem der Abrechnung beigefügten "inhaltlichen Bericht" vom Februar 2022 fanden sich kurze Zusammenfassungen über wichtige Ereignisse an den Verhandlungstagen, inklusive Namen und teilweise auch Inhalten von Zeugenaussagen. Erwähnt ist u.a. der aus Russland geflohene Investigativreporter Roman Dobrokhotov.
Rechtspolitik
Cannabis: Eine von CDU-Landes-Justizminister:innen gesehene "Rechtslücke" im Cannabisstrafrecht will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zunächst nicht schließen, berichtet LTO (Hasso Suliak). Es geht um die strafprozessuale Verwertbarkeit von Encrochat-Daten, die der BGH nur zur Aufklärung besonders schwerer Straftaten gem. § 100b Abs. 2 StPO zuließ. Mehrere Gerichte (aber nicht alle) haben inzwischen entschieden, dass mit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes zum 1. April nicht mehr jedes Handeltreiben mit Cannabis in "nicht geringer Menge" als derart schwere Straftat gilt, sondern zusätzlich noch eine bandenmäßige oder bewaffnete Begehung als Voraussetzung einer Verwertbarkeit der Daten erforderlich ist. Buschmann lehnte die Forderung ab, die "Rechtslücke" sofort zu schließen und will erst die weitere Entwicklung der Rechtsprechung abwarten, insbesondere die Entscheidung des BGH.
Asyl/GEAS: Die Mo-taz (Frederik Eikmanns) fasst die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems zusammen, die EU-Parlament und Rat der EU kürzlich beschlossen haben. Die EU setzt mit der Reform darauf, Geflüchtete aus Ländern mit einer Anerkennungsquote von unter 20 Prozent mittels haftähnlicher Verfahren an der EU-Außengrenze abzuschrecken. Die Lasten der Migrationsbewegungen werden außerdem auch weiterhin ungleich verteilt. Ab 2026 treten die Verordnungen in Kraft.
Jumiko – Asyl/Gerichtsverfahren: Die Bundesländer Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern haben, wie LTO berichtet, für die am 5./6. Juni stattfindende Justizministerkonferenz einen Vorstoß zur Beschleunigung von gerichtlichen Asylverfahren eingebracht. § 76 AsylG soll so geändert werden, dass auch in Hauptsacheverfahren originär die Einzelrichter:in zuständig ist und die Sache nicht – wie bisher – zunächst durch die Kammer per Beschluss auf die Einzelrichter:in übertragen werden muss. Gleichzeitig soll die Möglichkeit geschaffen werden, bei komplexen Verfahren eine Übertragung auf die Kammer zu ermöglichen.
Ukrainische Flüchtlinge: Die EU-Staaten tendieren dazu, die Anwendung der Massenzustromrichtline, nach der Flüchtlinge aus der Ukraine jenseits des Asylsystems in Europa Schutz erhalten, vom EU-Ministerrat ab März 2025 um ein weiteres Jahr verlängern zu lassen. Viele Jurist:innen halten dies jedoch für rechtswidrig, weil auf Grundlage der Massenzustromrichtlinie nur ein maximal dreijähriger Schutzstatus vergeben werden könne. Erforderlich wäre zumindest ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren, um die Massenzustromrichtlinie zu ändern. Die Welt (Ricarda Breyton) berichtet.
Geldwäsche/Barzahlung: In der vergangenen Woche hat der EU-Ministerrat der Obergrenze für Bargeldzahlungen zugestimmt. In drei Jahren werden danach nur noch Barzahlungen bis zu 10.000 Euro möglich sein. Allerdings gilt diese Grenze nicht für Transaktionen zwischen Privatpersonen, so LTO.
Namen: Das neue Namensrecht sei weniger "antidiskriminierend, als es sich gibt", erklärt die wissenschaftliche Mitarbeiterin Frauke Pöttgen im Verfassungsblog. Es fördere zwar Geschlechtergleichheit und erlaube die Anerkennung von ausländischen und marginalisierten Namenstraditionen. Die Autorin fordert jedoch eine weitergehende Liberalisierung mit freier Namenswahl – unabhängig von einer Heirat. Dass eine Heirat die Namensänderung ermögliche, der freie Wille jedoch nicht, sei in einer freiheitlichen Grundordnung wenig überzeugend.
Justiz
VG Potsdam zu Einreiseverbot Martin Sellner: Das Verwaltungsgericht Potsdam hat in einem Eilverfahren das von der Stadt Potsdam gegen den österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner verhängte Einreiseverbot aufgehoben. Laut zeit.de war das Gericht der Auffassung, dass eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung beziehungsweise Sicherheit von der Stadt Potsdam nicht hinreichend belegt worden sei und nach summarischer Prüfung das Verbot rechtswidrig sei. Sellner hatte bei einem Treffen von Rechtsextremist:innen in einer Potsdamer Villa im November 2023 über sogenannte Remigration gesprochen.
AG Berlin-Tiergarten – Alexander Zverev: Vom Prozessbeginn gegen den Tennisspieler Alexander Zverev, der im Mai 2020 seine Ex-Partnerin, die Influencerin Brenda Patea, gewürgt und körperlich misshandelt haben soll, berichtet die Sa-SZ (Christoph Cadenbach/Sebastian Erb). Zverev hatte gegen den ursprünglich erlassenen Strafbefehl, der eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen – insgesamt 450. 000 Euro – vorsah, Einspruch eingelegt. Die Verteidigung hält Pateas Aussage für "widersprüchlich und nicht belastbar."
BGH zu Kindesunterhalt beim Wechselmodell: Betreuen unverheiratete, gemeinsam sorgeberechtigte Eltern ihre Kinder in einem Wechselmodell, können laut BGH beide im Namen der Kinder Unterhaltsteilansprüche gegen den jeweils anderen Elternteil geltend machen. Weder sei ein Ergänzungspfleger noch eine Entscheidung nach § 1628 BGB erforderlich. beck-aktuell berichtet.
BAG zur Berücksichtigung der Mutterschaft bei Einstufung: Eine im öffentlichen Dienst beschäftigte Frau hat ohne Erfolg beim Bundesarbeitsgericht darauf geklagt, dass ihre Elternzeit für die Berechnung ihres Altersstufenaufstiegs mit eingerechnet werden müsse. Die tarifliche Regelung sei mit höherrangigem Recht vereinbar, eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts liege weder unmittelbar noch mittelbar vor, so das BAG laut beck-aktuell.
OLG Nürnberg zu Vorkasse im Onlineshop: Die bisherigen Vorkasse-Regelungen im Onlineshop des Discounters Netto, wonach ein Vertragsschluss erst bei Lieferung der bestellten Ware vorliegt, ist rechtswidrig, hat das Oberlandesgericht Nürnberg im Verfahren um eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands festgestellt. Durch die Zahlungsaufforderung vor Vertragsabschluss würden Verbraucherinnen und Verbraucher benachteiligt, da sie, wenn das Unternehmen nicht liefert, zwar ihr Geld hätten zurückverlangen, nicht aber auf der Lieferung bestehen oder Schadenersatz verlangen können, so das OLG in seinem Urteil vom Januar 2024. beck-aktuell berichtet.
OLG Hamburg zu Block-Kindern: Im Zusammenhang mit dem Sorgerechtsstreit in seiner Familie ist der Hamburger Steakhaus-Unternehmer Eugen Block vor dem Oberlandesgericht Hamburg mit einer Beschwerde gegen eine Entscheidung des Familiengerichts gescheitert. Der 83-Jährige hatte versucht, eine Umgangsregelung für zwei seiner Enkelkinder zu erreichen, die bei ihrem Vater in Dänemark leben. Das OLG bestätigte damit eine Entscheidung des Familiengerichts, das sich in erster Instanz für nicht zuständig erklärte, weil die Kinder ihren Lebensmittelpunkt in Dänemark haben. LTO berichtet.
LG Halle zu Björn Höcke: Rechtsanwalt Oliver Tolmein analysiert im Verfassungsblog die Anwendung des § 86a StGB in der Entscheidung des LG Halle gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Böcke wegen dessen Verwendung der SA-Parole "Alles für Deutschland". Er unterstreicht die Bedeutung der Norm für einen Schutz "kommunikativer Tabus" und warnt vor einer zu zurückhaltenden Anwendung. Allerdings sei, so Tolmein, "wie auch sonst, das Strafrecht weder das einzige noch in der Regel das beste Mittel, einen gesellschaftlichen Erosionsprozess, wie wir ihn derzeit erleben, aufzuhalten oder gar umzukehren".
LG Berlin – Aktenherausgabe zu Neuköllner Anschlagserie: Nachdem das Landgericht Berlin eine Herausgabe der Ermittlungsakten zu einer Anschlagserie im Berliner Bezirk Neukölln an einen Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhauses im März abgelehnt hat, kündigte der Untersuchungsausschuss jetzt Rechtsmittel dagegen an. Wie tagesspiegel.de (Madlen Haarbach/Alexander Fröhlich) berichtet, verwies das Gericht bei seiner Ablehnung auf einen im Herbst beginnenden Prozess gegen zwei verdächtige Neonazis. Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Vasili Franco (Grüne), warf dem Gericht fehlende Gesprächsbereitschaft vor. Der Ausschuss habe ein verfassungsrechtlich verbrieftes Klärungsinteresse – das gleichwertig zu der Arbeit der Strafjustiz sei.
LG Berlin – Kokstaxis: Über die Berliner "Kokstaxis", die mittlerweile auch die Justiz beschäftigen, schreibt Verena Mayer (Sa-SZ) in ihrer Kolumne "Vor Gericht". Dabei landeten vor allem jene vor Gericht, die das letzte Glied in der Lieferkette seien, die Koks-Taxifahrer, berichtet Mayer am Beispiel von Sami T.
LAG Düsseldorf zu Arbeitskleidung: Mit der Frage, ob das arbeitsrechtliche Direktionsrecht auch die Bestimmung der Farbe einer bei der Arbeit zu tragenden Hose umfasst, hatte sich kürzlich das Landesarbeitsgericht Düsseldorf zu befassen. Rechtsanwalt Michael Fuhlrott erläutert in der FAS an diesem Beispiel die Reichweite des Direktionsrechts. Im konkreten Fall hat das Gericht zugunsten der Arbeitgeberin entschieden, sie war aufgrund ihres Weisungsrechts berechtigt, Rot als Farbe für die Arbeitsschutzhosen des Unternehmens vorzuschreiben.
VG Potsdam zu Finanzbeamtin mit rechtsextremen Kontakten: Eine Finanzbeamtin, die Rechtsrockkonzerte besucht und Kontakte zur rechtsextremistischen Szene gehabt haben soll, darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam nicht entlassen werden. Aus Sicht des Gerichts wurden keine ausreichenden Erkenntnisse vorgebracht, die den Verdacht auf rechtsextremes Verhalten belegten, so spiegel.de.
VG Hamburg zu AfD im Verfassungsschutzbericht: Die AfD hat erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Hamburg gegen eine Passage im Bericht des Hamburger Verfassungsschutzberichtes 2020 geklagt. In dem Bericht hieß es, dass etwa 40 Personen aus dem Landesverband dem als rechtsextrem eingestuften "Flügel" zuzurechnen seien. Zudem wurde behauptet, dass zwei Angehörige der ebenfalls rechtsextremen Identitäten Bewegung als Mitarbeiter der Bürgerschaftsfraktion tätig gewesen seien. Beide Tatsachenbehauptungen befand das VG laut LTO nun für rechtswidrig. Damit hat das Gericht im Hauptsacheverfahren eine bereits Ende 2021 getroffene Eilentscheidung bestätigt.
Europäische Staatsanwaltschaft: Die Arbeit der Europäischen Staatsanwaltschaft, die am 1. Juni ihren dritten Geburtstag feierte, wird von manchen EU-Staaten von innen heraus korrumpiert und ihre Arbeit obstruiert, kritisiert die Politikwissenschaftlerin Theresa Reinold im FAZ-Einspruch. Es entstehe der Eindruck, als ob sich eine ganze Reihe europäischer Staaten nur deswegen an der EUStA beteilige, um deren Arbeit zu sabotieren. Sie setzten zu diesem Zwecke unterschiedliche Strategien ein: so werde beispielsweise der Auswahlprozess der Staatsanwälte manipuliert, mutmaßlich korruptes Personal entsandt, hinderliche Gesetzgebung verabschiedet oder die EUStA-Ermittlungen blockiert. Das Luxemburger "Hauptquartier" der EUStA verweigere zu derartigen Fragen jegliche Stellungnahme, beklagt Reinold.
Recht in der Welt
Israel – IStGH-Spionage und -Einschüchterung: Die Sa-SZ (Ronen Steinke) berichtet vertieft, wie der damalige Chef von Israels Geheimdienst Mossad, Yossi Cohen, im Auftrag von Premier Benjamin Netanjahu die damalige Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs, Fatou Bensouda, zuerst umgarnt und dann bedroht haben soll.
USA – Trump/Stormy Daniels: Am vergangenen Donnerstag endete in New York der erste Strafprozess gegen einen Ex-Präsidenten in der US-Geschichte. Eine Jury befand Donald Trump für schuldig in allen 34 Anklagepunkten. Das Strafmaß soll am 11. Juli verkündet werden, dem ehemaligen US-Präsidenten droht eine mehrjährige Haftstrafe, die aber zur Bewährung ausgesetzt werden kann, oder eine Geldstrafe (maximal 5.000 Dollar für jeden Anklagepunkt). Von der Urteilsverkündung und ersten Reaktionen darauf berichten Sa-FAZ (Majid Sattar), Sa-SZ (Christian Zaschke), Spiegel (Marc Pitzke) und LTO (Ekaterina Venkina).
spiegel.de (Marc Pitzke) stellt den Ankläger im Verfahren, Manhattans Bezirksstaatsanwalt Alvin Bragg, vor. Er ist der erste Schwarze im Amt des Manhattan District Attorneys. Die Mo-SZ (Fabian Fellmann) fasst zusammen, worum es in den anderen Verfahren gegen Trump in Washington, Florida und Georgia geht. U.a. muss sich der Ex-Präsident wegen Verschwörung und wegen eines Fehlverhaltens im Umgang mit Amtsunterlagen rechtfertigen.
Der Fall zeige, wie sehr die Institutionen des Landes unter Druck seien und dass die Justiz die tiefen politischen Konflikte der Gegenwart nicht schlichten könne, kommentiert Nikolas Busse (Sa-FAZ). Das gelte nicht nur für die Vereinigten Staaten.
Israel – Krieg in Gaza: Der Jurist und Mitbegründer von Human Rights Watch, Aryeh Neier, der bisher den Vorwurf, Israel begehe im Gaza-Krieg einen Völkermord, zurückgewiesen hatte, erhebt diese Anschuldigung nun im Interview mit dem Spiegel (Bernhard Zand). Als Beleg für eine Absicht Israels, den Menschen im Gazastreifen "Lebensbedingungen aufzuerlegen, die zu deren vollständiger oder teilweiser Zerstörung führt", führt Neier eine Erklärung von Verteidigungsminister Yoav Gallant an, dass jede humanitäre Hilfe eingestellt werde. Seither werde genau das umgesetzt, so Neier.
IStGH – Haftbefehl gegen Netanjahu: beck-aktuell (Maximilian Amos) schildert die Diskussion der Frage, ob deutsche Behörden den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu bei einer entsprechenden Gelegenheit verhaften dürften oder sogar müssten, sollte der Internationale Strafgerichtshof tatsächlich einen Haftbefehl erlassen. Dem wird teilweise Netanjahus Immunität als Staatsoberhaupt entgegengehalten, aber auch die fehlende Zuständigkeit des IStGH, weil Palästina kein echter Staat sei.
USA – Scott Peterson: Über die mögliche Wiederaufnahme des Mordprozesses gegen Scott Peterson, der 2004 wegen des Mordes an seiner schwangeren Ehefrau verurteilt wurde, berichtet die Sa-FAZ (Christiane Heil). Ein Gericht entschied vor Kurzem, dass ein Stück Klebeband, das an der Hose der Toten gefunden wurde, ein weiteres Mal nach genetischen Spuren untersucht wird. Das Los Angeles Innocent Project, eine Organisation, die sich für unschuldig Verurteilte einsetzt, hatte den Fall des jetzt 51 Jahre alten Peterson Anfang des Jahres übernommen.
China – bestechlicher Bankmanager: Ein Finanzmanager einer staatlichen Bad Bank in der Volksrepublik China soll mehr als 140 Millionen Euro an Bestechungsgeldern angenommen haben und jetzt dafür hingerichtet werden. Korruptionsvorwürfe gegen Manager und Parteimitglieder sind in China an der Tagesordnung, schreibt die Sa-FAZ (Gustav Theile). Auch Todesurteile gebe es gelegentlich, üblicherweise werden diese jedoch ausgesetzt. In dem aktuellen Fall seien die Summen dem Gericht zufolge so groß, der gesellschaftliche Einfluss so negativ und die Verluste für den Staat so enorm, dass der Angeklagte zum Tode habe verurteilt werden müssen.
Sonstiges
Inpol-Daten: Das Bundeskriminalamt hatte offenbar schon im Jahr 2019 heimlich rund fünf Millionen Gesichtsbilder aus dem zentralen polizeilichen Informationssystem Inpol-Z extrahiert und dem Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung zur Verfügung gestellt. Ziel war eine Art "Produkttest", es fehlten allerdings die notwendigen Ermächtigungsgrundlagen. Rechtsprofessor Mark A. Zöller plädiert im Verfassungsblog für ein Umdenken in den Sicherheitsbehörden: Polizeiarbeit und Verfassungsrecht dürften nicht als Widerspruch wahrgenommen werden.
Resilienz des EU-Parlaments: Bei einer nach der Europawahl zu erwartenden wachsenden Zahl von rechtspopulistischen und potenziell EU-feindlichen Abgeordneten wachse auch die Gefahr von missbräuchlichen Obstruktionen aus dem Parlament heraus, befürchtet Eva Isabell Martin und untersucht deshalb im Verfassungsblog, durch welche Maßnahmen sich das EU-Parlament vor Angriffen von innen schützen kann. In einigen Bereichen ist die Geschäftsordnung des EP heute schon besser aufgestellt als etwa die des Bundestages. Ein gewisses Obstruktionsrisiko ergebe sich aber als "Schwachstelle" schlicht aus den Notwendigkeiten eines demokratischen Systems und lasse sich daher nie zu allen Seiten hin absichern.
Sylt-Video: Weder das Antidiskriminierungsrecht noch das Strafrecht schütze "vor freien Gedanken, die sich in giftige Worte verwandeln", kommentiert Farnaz Nasiriamini (Sa-taz) anlässlich der ausländerfeindlichen Gesänge im "Sylt-Video" und sich daran anschließender ähnlicher Vorkommnisse. Was wir gesellschaftlich bräuchten, sei die Bereitschaft, die Komfortzone zu verlassen und den Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus ernsthaft aufzunehmen, so die Autorin.
Sylt-Video/Lied: Die urheberrechtlichen Aspekte des Missbrauchs des Liedes "L'amour toujours" von Gigi D’Agostini erläutert Rechtsanwältin Stefanie Schork in der FAS. Wenn Rassist:innen ein Werk als Signature-Song nutzen, können sich die Rechteinhaber:innen wehren, so Schork. Wird ein Lied entstellt oder so benutzt, dass berechtigte persönliche Interessen verletzt werden, ist das Urheberpersönlichkeitsrecht betroffen.
Gruppenvergewaltigungen: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer hat sich für seine spiegel.de-Kolumne eine parlamentarische Anfrage der Berliner AfD-Fraktion zu "Gruppenvergewaltigungen" genauer angesehen und attestiert ihr eine ausschließliche Propaganda-Absicht. Den Begriff der "Gruppenvergewaltigung" gebe es strafrechtlich nicht, so Fischer u.a., deshalb werde er, wie die AfD selbstverständlich wisse, von der an den strafrechtlichen Tatbeständen ausgerichteten Anzeigestatistik der Polizei auch schon seit 2018 nicht mehr verwendet.
Krankenversicherung für Schauspieler:innen: fr.de (Ursula Knapp) erläutert das System der Krankenversicherung für Schauspieler:innen. Anlass ist der Fall des Schauspielers Heinz Hoenig, der Medienberichten zufolge über keine Krankenversicherung mehr verfügt und für den daher ein Spendenaufruf gestartet wurde.
Klassikerzitate beim EuGH: An den 2009 verstorbenen Generalanwalt beim EuGH Ruiz-Jarabo Colomer, der in seinen Schlussanträgen häufig literarische Klassikerzitate – Miguel de Cervantes, Honoré de Balzac, Molière, Thomas Morus, George Orwell u.a. – verwendete, erinnert Martin Rath in seiner LTO-Kolumne.
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LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 1. bis 3. Juni 2024: . In: Legal Tribune Online, 03.06.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54677 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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