Die juristische Presseschau vom 27. bis 29. August 2022: Ver­fas­sungs­mä­ß­ig­keit der Gas­um­lage? / Busch­mann zu Corona-Maß­nahmen / Paulus zu Ukraine-Krieg

29.08.2022

Zur Verfassungsmäßigkeit der Gasumlage gibt es unterschiedliche Auffassungen. BMJ Buschmann verteidigt im Interview die geplanten Corona-Schutzmaßnahmen. Ex-Verfassungsrichter Paulus spricht über völkerrechtliche Fragen des Ukraine-Kriegs.

Thema des Tages

Gasumlage: Das Hbl (Heike Anger/Dietmar Neuerer u.a.) stellt unterschiedliche juristische Einschätzungen zur geplanten Gasumlage dar. So kommt die Wirtschaftskanzlei Raue, die die entsprechende Verordnung im Auftrag mehrerer Unternehmen geprüft hatte, zu dem Ergebnis, dass die Umlage verfassungswidrig sei, weil sie "über das erforderliche Maß" hinausgehe. Außerdem verstoße sie gegen Beihilferegeln im Europarecht. Anders sieht das der Staatsrechtler Joachim Wieland, der es für "verfassungsrechtlich zulässig" hält, "die Erhebung und Verteilung der Gasumlage allein von der außerordentlichen Steigerung der Gaspreise abhängig zu machen, die durch den Krieg in der Ukraine verursacht ist". Und weil es sich nicht um Finanzmittel des Staates handelt, stelle die Ausschüttung der mit der Gasumlage erzielten Einnahmen an Unternehmen nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch keine Beihilfe dar, meint Wieland. Er hält es (wie auch Rechtsprofessor Martin Burgi) für möglich, dass die Umlage vor Gerichten juristisch angegriffen werde, räumt entsprechenden Klagen aber nur wenig Erfolgsaussichten ein.

Rechtspolitik

Corona -  Schutzmaßnahmen Herbst/Winter: Im Interview mit der Mo-FAZ (Helene Bubrowski/Corinna Budras) erläutert Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) das kürzlich vom Kabinett beschlossene Konzept für die ab Herbst im Infektionsschutzgesetz zugelassenen Corona-Schutzmaßnahmen. Es gehe nicht mehr darum, jede einzelne Infektion zu verhindern, Bürgerinnen und Bürger könnten selbst entscheiden, welchen Risiken sie sich aussetzen. Kritik übt er an Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der kürzlich die erneute Feststellung einer "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" durch den Bundestag ins Gespräch gebracht hatte. Paragraf 28a des Infektionsschutzgesetzes, der dann Shutdown-Maßnahmen ermöglichen würde, sei "totes Recht" und es gebe keine Mehrheit in der Koalition, ihn zu reaktivieren.

Corona - Homeoffice: Kritisch sieht Felicitas Wilke (Sa-SZ) die geplante Wiedereinführung der Homeoffice-Angebotspflicht angesichts des im September beginnenden Oktoberfestes. Erst Bierzelt, dann Home-Office: So stelle sich die Bundesregierung offenbar den Herbst vor. Sie müsse sich aber entscheiden, ob sie ihre Politik an einem noch immer gefährlichen Virus oder einer inzwischen beherrschbaren Situation in den Krankenhäusern ausrichte. Es könne nicht sein, dass man explosionsartig steigende Inzidenzen durch Großveranstaltungen in Kauf nehme, um dann den Arbeitgebern mit Verweis auf die gefährliche Lage neue Verpflichtungen aufzuerlegen. Widersprüchlicher gehe es kaum.

Finanzkriminalität: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer thematisiert in seiner Kolumne auf spiegel.de die Pläne von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), zur Effektivierung der Geldwäschebekämpfung eine neue Behörde zu schaffen und das Konzept "Follow the money" umzusetzen. Der Ansatz sei überhaupt nicht neu, betont Thomas Fischer. "Kaum wird das neue Bundesfinanzkriminalamt (BFKA) geschaffen und die kürzlich noch der Strafvereitelung beschuldigte FIU planstellenmäßig irgendwohin übertragen sein, da wird der internationalen Mafia erstens garantiert der Arsch auf Grundeis und zweitens unweigerlich das Geld ausgehen. So wahr uns Herr Bundesminister Lindner und der total 'neue Ansatz' helfe", polemisiert Fischer.

Gerhard Schick von der NGO Finanzwende kritisiert laut Spiegel, dass das neue Bundesfinanzkriminalamt nicht für Steuerhinterziehung zuständig sein soll. "Für organisierte Steuerkriminalität braucht es endlich eine zuständige und ordentlich ausgestattete Ermittlungsbehörde auf Bundesebene."

Digitales Handelsregister: Seit dem 1. August sind die Daten im digitalen Handelsregister kostenlos erhältlich, Unternehmen befürchten deshalb, dass die nun noch leichter zugänglichen Daten missbraucht werden können. Längst könne nicht mehr nachvollzogen werden, wer diese Daten zu welchem Zweck abrufe, warnt laut Mo-FAZ (Corinna Budras) die Stiftung Familienunternehmen und Politik. Durch die Kombination zahlreicher öffentlich zugänglicher Informationsquellen lasse sich ein immer genaueres Bild von den privaten Verhältnissen der Unternehmer:innen zeichnen. Allerdings sei bisher ein konkreter Missbrauch der in den Handelsregister-Dokumenten enthaltenen personenbezogenen Daten nicht bekannt geworden.

Justiz

EuGH zu Zinsen nach Wettbewerbsurteilen: Der Europäische Gerichtshof entschied 2021, dass ein Unternehmen, das erfolgreich gegen eine wettbewerbsrechtliche Geldbuße der EU-Kommission klagte, nicht nur diese Geldbuße zurückerhält, sondern zusätzlich noch Zinsen auf diese Summe. Auf dieses Urteil berufen sich nun mehrere Unternehmen, wie Intel oder die Deutsche Telekom, die ebenfalls nach gewonnenen Prozessen Zinsen auf die zurückerstatteten Geldbußen erhalten wollen. Die Sa-SZ (Björn Finke) berichtete. 

BGH zur Suizidbeihilfe: Wenn der BGH eine aktive Tötungshandlung in eine straflose Suizidhilfe umdeutet, um eine gerechte Entscheidung herbeiführen zu können, sollte der Gesetzgeber das zum Anlass nehmen, § 216 StGB verfassungskonform auszugestalten, schreibt die wissenschaftliche Mitarbeiterin Anne Baldauf im Verfassungsblog in Bezug auf die "Insulin-Entscheidung" des Bundesgerichtshofes. Die grundsätzliche Strafbarkeit der Tötung auf Verlangen müsse dabei zwar bestehen bleiben, im Sinne des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben wäre aber eine Änderung der Vorschrift wünschenswert.

BAG zu Corona-Bonus: Nun berichtete auch die Sa-FAZ über eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, das eine vom Arbeitgeber gezahlte Corona-Zulage als "unpfändbare Erschwerniszulage" einstufte. 

BSG zum Versorgungskrankengeld für Opfer von Straftaten: Das Bundessozialgerichtes hat in zwei Entscheidungen den Opfern von Überfällen einen Anspruch auf Versorgungskrankengeld verwehrt. Eine Drogistin gelte nicht mehr als arbeitsunfähig, da sie ihre Tätigkeit als Fillialleiterin nach dem Überfall aufgegeben und eine neue Tätigkeit als Dozentin angetreten habe. Der zweite Fall betraf den Mitarbeiter einer Bausparkasse, der sich in einer Bank aufgehalten hatte, als diese überfallen wurde. Auch bei ihm sahen die Richter des BSG keinen Anspruch auf Versorgungskrankengeld mehr als gegeben an, nachdem die Arbeitsunfähigkeit als dauerhaft festgestellt wurde. beck-aktuell (Joachim Jahn) berichtet.

LG Köln zu Äußerung über Missbrauch: Das Landgericht Köln hat laut spiegel.de der Bild-Zeitung untersagt, eine bestimmte Äußerung in Bezug auf Missbrauchsvorwürfe gegen den früheren Sternsinger-Chef Winfried Pilz zu wiederholen. Konkret ging es um eine behauptete Dienstpflichtverletzung des Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki. Ein Bild-Sprecher hat die Gerichtsentscheidung inzwischen als "falsch" bezeichnet und angekündigt, weitere rechtliche Schritte zu prüfen.

LG München I – "Spezi": Das Landgericht München I muss entscheiden, ob die Paulaner-Brauerei den Namen "Spezi" für ein alkoholfreies Mischgetränk nutzen darf, ohne jährlich fünf Millionen Euro Lizenzgebühren an den 1977 gegründeten Spezi-Markengetränkeverband zu zahlen. Die Paulaner-Brauerei beruft sich auf eine vertraglich geregelte Zahlung von 10.000 DM an die Spezi-Erfinder, die Brauerei Riegele, im Jahr 1974. Am 30. August will das Gericht entscheiden. Die Rechtsanwälte Constantin Rehaag und Carsten Goldstein erläutern auf LTO das Verfahren. 

LG Düsseldorf u.a. – Moderna vs. Biontech: Das US-amerikanische Biotechnologieunternehmen Moderna behauptet, dass der deutsche Wettbewerber Biontech und auch dessen Kooperationspartner Pfizer Patente im Zusammenhang mit der Entwicklung von Covid-19-Impfstoffen verletzt habe und hat deshalb Klage beim Landgericht Düsseldorf und bei einem Bezirksgericht in Massachusetts eingereicht, so spiegel.de und LTO. Das Hbl (Siegfried Hofmann) berichtet ausführlich über den Rechtsstreit. Der deutsche Wettbewerber Curevac hat im Juli bereits eine ähnliche Klage gegen Biontech erhoben.

LG Berlin - Corona-Test-Betrug: Über einen Prozess wegen betrügerischer Abrechnung von Coronatests in Berlin berichtete die Sa-SZ (Verena Mayer) in der Kolumne "Vor Gericht". 9,6 Millionen Euro wurden Kemal C. in zehn Monaten überwiesen. Sein Verteidiger machte vor Gericht geltend, dass hier der Staat versagt habe, weil die meisten Testzentren ohne Prüfung genehmigt und die Gelder für die Tests einfach irgendwelchen Leuten ausbezahlt worden seien. "Das sei genauso, als würde jemand auf der Straße Geld wegwerfen und sich dann beschweren, wenn es jemand aufhebt."

VG Karlsruhe zur Pressearbeit des BVerfG: Die AfD ist laut tagesspiegel.de (Jost Müller-Neuhof) und LTO vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe mit einer Klage gegen das Bundesverfassungsgericht wegen dessen Pressearbeit gescheitert. Die Partei hatte sich insbesondere dagegen gewandt, dass das Verfassungsgericht den Mitgliedern der Justizpressekonferenz Pressemitteilungen zu Urteilen bereits am Vorabend der Verkündung zugänglich macht. Damit seien Verfahrensbeteiligte, die den Ausgang erst bei der Verkündung erfahren, gegenüber den Journalist:innen im Nachteil, so die AfD. Die Begründung für die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes soll zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden.

Constantin van Lijnden (welt.de) begrüßt das Urteil. "Medien brauchen Zeit, komplexe Urteile zu studieren, wenn sie seriös berichten sollen." Verfahrensbeteiligte, die sich nach der Verkündung durch die Fragen gut vorbereiter Journalist:innen überrumpelt fühlen, müssten ja nicht antworten.

VG Frankfurt/M. zur Gasversorgung durch Vermieter: Ein Vermieter, der einer Mieterin die Gasversorgung mit Verweis auf Versorgungsengpässe und Preissteigerungen abgedreht hatte und der daraufhin von der Stadt zur Wiederherstellung verpflichtet wurde, ist vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt/M. gescheitert. Die Versorgung mit Warmwasser gehöre zu den Mindeststandards für menschenwürdiges Wohnen in Deutschland. Sa-FAZ und LTO berichteten.

VG Berlin – Panzer als Mahnmal: Nachdem das zuständige Bezirksamt den Antrag von zwei privaten Museumsbetreibern abgelehnt hatte, einen zerschossenen ukrainischen Panzers vor der russischen Botschaft aufstellen zu dürfen, wollen die Initiatoren nun vor dem Verwaltungsgericht Berlin ihr Begehren durchsetzen. Mit einem Eilantrag machen sie geltend, dass die Entscheidung des Bezirksamts die Grundrechte der Meinungs- und Kunstfreiheit nicht beachtet habe. Die Ausstellung des Panzers sei ein Zeichen der Solidarität mit der Ukraine. LTO berichtet.

VG Berlin - Schröder-Büro: Erneut verlangt die Internetplattform FragDenStaat Auskünfte über die Aktivitäten des Büros von Altkanzler Gerhard Schröder. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen entsprechenden Antrag gegen das Bundeskanzleramt in der vergangenen Woche abgelehnt hatte, weil es sich bei dem Büro des Bundeskanzlers a.D. Gerhard Schröder nicht um einen Teil des Bundeskanzleramts, sondern im presserechtlichen Sinne um eine eigenständige Behörde handelt, hat FragDenStaat nun beim Verwaltungsgericht eine entsprechende Anordnung gegen das Büro selbst beantragt. Die Plattform will, wie LTO schreibt, unter anderem wissen, welche Termine das Schröder-Büro von 2019 bis 2022 vereinbart hat und ob dabei um Energiepolitik, Gazprom, Nord Stream 2 oder Rosneft ging. 

AG Tiergarten zum "Volkslehrer": Der als "Volkslehrer" bekanntgewordene rechte Videoblogger Nikolai Nerling ist vom Amtsgericht Tiergarten wegen Volksverhetzung und Beleidigung und Hausfriedensbruchs zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss er 3.000 Euro an die Amadeu Antonio Stiftung zahlen – eine Stiftung, die sich gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus engagiert. Aus dem Schuldienst war Nerling bereits vor mehreren Jahren entlassen worden. spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet ausführlich über die sechs Vorwürfe gegen Nerling und die Verhandlung.

RDG Sachsen – Rechtsextremer Richter Jens Maier: Wie LTO berichtet, hat das Richterdienstgericht Sachsen die für den 22. September angesetzte mündliche Verhandlung über die Versetzung des Richters und Ex-AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier in den vorzeitigen Ruhestand vertagt. Meiers Rechtsanwalt hatte einen entsprechenden Antrag gestellt. Ein neuer Termin sei noch nicht bekannt.

Recht in der Welt

Ukrainekrieg und Völkerrecht: Während es in anderen Fällen, in denen gegen das Gewaltverbot verstoßen wurde, zumindest den ernsthaften Versuch einer Erklärung gegeben habe, missbrauche Putin das Völkerrecht, meint der frühere Bundesverfassungsrichter Andreas Paulus im Interview mit dem Spiegel (Dietmar Hipp/Markus Verbeet). Deshalb sei es wichtig, dass das System reagiere. Paulus weist auch darauf hin, dass für den Angreifer wie für den Verteidiger im Krieg dasselbe Recht gelte, und widerspricht damit Wolodymyr Selensky, der eine unterschiedliche Bewertung der Kriegshandlungen Russlands und der Ukraine gefordert hatte. Wenn man im humanitären Völkerrecht die Kriegsschuld einbezöge, dann käme man nicht zu Ergebnissen, die beide Seiten akzeptieren könnten, so Paulus.

EuG/Polen - Justizreform: Vier europäische Richterverbände haben vor dem Europäischen Gericht gegen die grundsätzliche Bereitschaft der EU-Kommission geklagt, Gelder aus dem Corona-Aufbaufonds an Polen auszuzahlen, obwohl die Anforderungen an die Rechtsstaatlichkeit in Polen noch nicht verwirklicht seien, meldet die Mo-SZ

USA – Donald Trump/Dokumente: Das US-amerikanische Justizministerium hat die Begründung für die Anordnung der Durchsuchung eines Anwesens des früheren Präsidenten Trump veröffentlicht. Darüber berichteten Sa-SZ (Fabian Fellmann), zeit.de und LTO.

In einem Gastbeitrag für LTO fasst Jurastudent Benedikt Gremminger zusammen, worum es in diesem Verfahren geht und welche Konsequenzen dem Ex-Präsidenten aus diesem und anderen Verfahren drohen. Es geht beispielsweise um Verstöße gegen Vorschriften, die insbesondere das Sammeln, Übertragen oder Verlieren von Informationen mit Relevanz für die nationale Verteidigung unter Strafe stellen, wenn diese Informationen in illegaler Art von ihrem offiziellen Sicherungsort entfernt wurden. Die entscheidende Vorfrage im Fall Trump sei, ob es sich um besonders vertrauliche Dokumente im Sinne dieser Norm handele. Das müssten zwar nicht unbedingt klassifizierte Informationen sein, die restriktive Rechtsprechung der Bundesgerichte stelle aber qualifizierte Ansprüche an die Vertraulichkeit.

Chile – neue Verfassung: Am 4. September stimmen die Chilenen über eine neue Verfassung ab. Der Entwurf, der viele Forderungen der Sozialproteste früherer Jahre aufgreife, sei weltweit wohl der erste, an dem Frauen und Männer gleichberechtigt gearbeitet haben und er sei einer der ersten, die in Zeiten des Klimawandels entstanden sei, heißt es im Spiegel (Marian Blasberg). Vorgesehen ist u.a., dass die Hälfte aller öffentlichen Stellen künftig mit Frauen besetzt werden, während den indigenen Völkern erstmals ein Recht auf eigene Gebiete zugesprochen werden soll.

USA – Film "The girl in the picture": Ein "must-see" für Juristen und Cineasten gleichermaßen sei die neue Netflix-Dokumentation "The girl in the picture" ("Das Mädchen auf dem Bild"), meint Rechtsprofessor Hanjo Hamann auf LTO. Der Film greift einen Fall aus den USA auf. Das Schicksal von Suzanne Sevakis, gehöre "zu den spannendsten und lehrreichsten Kriminalfällen der US-amerikanischen Justizgeschichte". Sie wurde als Kind von ihrem Stiefvater, einem später zum Tode verurteilten Sexualtriebtäter, gekidnapped und missbraucht. 

Sonstiges

Kommentarautor Maaßen: Laut LTO (Hasso Suliak) hat der Beck-Verlag die Zusammenarbeit mit dem umstrittenen früheren Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen bei einigen Werken bereits beendet. Das gehe aus Emails verantwortlicher Verlagslektoren an diverse Autor:innen hervor. So heiße es bereits in einem Schreiben vom 8. Juli, "dass Herr Maaßen inzwischen an keinem ausländer- und migrationsrechtlichen Werk unseres Verlagsprogramms mehr mitwirkt". Eine Kündigung als GG-Kommentator sei jedoch rechtlich nicht möglich, heißt es laut LTO in Emails des Verlages und der Herausgeber.

Die Welt (Constantin van Lijnden) lässt die Diskussion um die Beteiligung von Maaßen an der Grundgesetzekommentierung im Beck-Verlag noch einmal sehr kritisch Revue passieren und zitiert dabei auch Hans-Georg Maaßen selbst, der in dem Protest gegen ihn eine Bedrohung der Meinungsfreiheit sieht und insgesamt beklagt, dass insbesondere das migrationsrechtliche Schrifttum" seit den 1980er-Jahren zusehends von Anwälten dominiert" werde, "die naturgemäß migrationsfreundliche Positionen vertreten". Diese Einseitigkeit der Kommentierung präge nach Maaßens Ansicht auch die Rechtsprechung: "Wenn Sie als Richter in den Kommentaren nur eine Meinung finden, liegt ja auf der Hand, wie die Urteile ausfallen. Und genau darum dürfte es bei der Kampagne gegen mich auch gehen", so Maaßen laut Welt.

Gendern im Arbeitsrecht: In seiner Kolumne in der WamS fragt Rechtsprofessor Arnd Diringer, ob Arbeitnehmer zum Gebrauch geschlechtsneutraler Begriffe gezwungen werden können. Die grundrechtlichen Positionen von Arbeitgebern und Beschäftigten müssten dabei im Einzelfall gegeneinander abgewogen werden, erläutert Diringer. Trete ein Arbeitnehmer nicht namentlich in Erscheinung, etwa bei der Gestaltung einer Homepage, könne das Gendern verlangt werden, stehe er als Mensch im Vordergrund, beispielsweise im Gespräch oder bei interner Korrespondenz, überwögen dagegen seine Interessen.

Ukrainische Leihmütter: Der Spiegel (Juliane Löffler/Katrin Langhans) schildert anhand eines konkreten Falles, die Probleme von ukrainischen Leihmüttern, die wegen des Krieges zu den auftraggebenden "Eltern" nach Deutschland flohen und dann in die Ukraine zurückkehren, weil sie sich gegenüber der ukrainischen Vermittlungs-Agentur zur Geburt des Kindes in der Ukraine verpflichtet haben. 

 

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LTO/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. bis 29. August 2022: . In: Legal Tribune Online, 29.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49454 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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