Die juristische Presseschau vom 9. bis 11. Juli 2022: MFK gegen Mer­cedes-Benz / Blatter und Pla­tini frei­ge­spro­chen / 100 Jahre Frauen in juris­ti­schen Berufen

11.07.2022

OLG Stuttgart verhandelt am Dienstag die Musterfeststellungsklage gegen Mercedes. Das Schweizer Bundesstrafgericht hat die Fußballfunktionäre Blatter und Platini freigesprochen. Seit 100 Jahren haben Frauen Zugang zu juristischen Berufen.

Thema des Tages

 

OLG Stuttgart - Dieselskandal/Mercedes: Am morgigen Dienstag beginnt am Oberlandesgericht Stuttgart die Verhandlung um die Musterfeststellungsklage (MFK) des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Mercedes-Benz. Dem Autobauer wird eine bewusste Manipulation von Abgaswerten vorgeworfen. Er soll deshalb den Diesel-Käufer:innen Schadensersatz zahlen. Der MFK haben sich laut Mo-FAZ bis Ende Juni 2804 Käufer:innen angeschlossen. Es ist die zweite MFK gegen einen Autobauer im Zusammenhang mit dem Dieselskandal und Käuferrechten. 2018 hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband bereits VW verklagt. Das Verfahren gegen VW endete mit einem Vergleich, den rund 245.000 Käufer:innen akzeptierten.

Rechtspolitik

Strafzumessung: Nachdem das Bundesjustizministerium in der vergangenen Woche einen Referentenentwurf für eine Überarbeitung des Sanktionenrechts vorgelegt hatte, hat sich Ex-Bundesrichter Thomas Fischer auf spiegel.de die darin vorgeschlagenen Änderungen zu den Grundsätzen der Strafzumessung angeschaut. In § 47 Strafgesetzbuch soll ausdrücklich festgeschrieben werden, dass auch "geschlechtsspezifische oder gegen die sexuelle Orientierung gerichtete" Beweggründe und Ziele des Täters berücksichtigt werden. Das sei eine "nebel-werfende Klientel- und Schaufenster-Gesetzgebung", die nicht Klarheit bewirke, sondern das Gegenteil, kritisiert Fischer. Sie übertrage "gesellschaftliche Stimmung und segmentarische Moralen ungefiltert in strafgesetzliche Regeln, die sich dafür nicht eignen und in denen sie unkontrollierbare Wirkungen entfalten".

§ 218 StGB: Die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) beleuchtet ausführlich die Frage, ob nach der Aufhebung des Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche nun auch die in § 218 StGB festgelegte grundsätzliche Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruches entfallen sollte. Er erinnert an die bisherigen Karlsruher Entscheidungen zu dem Thema und weist darauf hin, dass "Rechtspositionen nun mal einem zeitlichen Wandel unterworfen" seien. Der Gedanke, sich von gestriger Symbolik zu verabschieden und beim Lebensschutz auf Hilfe, Rat und Unterstützung für selbstbestimmte Menschen zu setzen, liege nicht fern.

Infektionsschutzgesetz: Rechtsprofessor Thorsten Kingreen fordert laut Mo-Welt (Ricarda Breyton) eine deutliche Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes. "Es sollte möglich sein, den Tatbestand der epidemischen Lage zu streichen und zumindest die Maßnahmen, die im Herbst und Winter notwendig werden könnten, gesetzlich zu regeln", wird der Jurist zitiert. Der bisherige, nicht mehr lesbare § 28a IfSG sollte dabei einmal komplett neu gefasst werden.

Virtuelle Hauptversammlung: Aktiengesellschaften können auch künftig ihre Hauptversammlung als reine Onlineveranstaltung durchführen. Der Bundestag hat eine entsprechende Regelung, die während der Pandemiezeit eingeführt worden war, unbefristet verlängert. Ergänzend wurde festgelegt, dass sichergestellt sein muss, dass die gesamte Versammlung in Bild und Ton übertragen wird. Außerdem werden die Aktionärsrechte im Vergleich zur Übergangsregelung gestärkt. Sa-FAZ (Corinna Budras) und spiegel.de berichten über das neue Gesetz.

Welche Form - Online, Präsenz, hybrid - sich letztlich durchsetzen werde, solle sich im Wettbewerb der Formate zeigen, kommentiert Tillmann Neuscheler (Sa-FAZ). Dabei dürfe das Format nicht die Rechte der Aktionär:innen bestimmen, sondern die Aktionär:innen das Format.

Cannabis: Die Pläne der Ampelkoalition für eine Entkriminalisierung von Cannabis kritisiert Daniel Deckers (Mo-FAZ). Es sei eine Illusion, dass der "illegale Rauschgiftmarkt in dem Maß kleiner würde, in dem volljährige Kiffer ihren Bedarf in der Apotheke um die Ecke deckten anstatt bei dem Dealer ihres Vertrauens". Zwar sei richtig, aber gleichzeitig auch wirklichkeitsfremd, dass die Legalisierung nicht auch Minderjährigen zugute kommen soll, schreibt Deckers. Außerdem warnt er vor den zu erwartenden fatalen Auswirkungen auf das Gesundheitssystem.

Geheimdienst-Kontrolle: Der Spiegel (Ann-Katrin Müller/Wolf Wiedmann-Schmidt) berichtet über einen mehr als 130 Seiten dicken Bericht einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils zum bayerischen Verfassungsschutzgesetz. So sei bisher noch unklar, welche Gremien die von Karlsruhe geforderte Kontrolle des Einsatzes von V-Leuten in Bund und Ländern vornehmen sollen. Außerdem werde von Praktikern kritisch auf das angeblich in der Entscheidung betonte Trennungsgebot zwischen Geheimdiensten und Polizei geblickt. Befürchtet wird, dass der Informationsaustausch zwischen den Behörden zu sehr eingeschränkt werde.

Taxonomie: Rechtsanwältin Simone Lünenbürger fasst auf LTO die Diskussion um die vom Europäischen Parlament im Rahmen der Taxonomie gebilligte Einstufung von Atomenergie und fossilem Gas als "ökologisch nachhaltig" zusammen. Österreich habe Klage vor den EU-Gerichten angekündigt, es bleibe abzuwarten, ob sich andere Mitgliedstaaten anschließen werden.

Gesetzgebung: Kritisch kommentiert Tobias Schulze (Sa-taz) das derzeitige Tempo der Gesetzgebung. Dauerhaft wäre dieses hohe Tempo ein Problem, weil eine demokratische Kontrolle von Regierung und Parlamentseinheit in diesem Modus nur eingeschränkt funktioniere, so der Autor. Angesichts der derzeitigen Krisen sei allerdings der Handlungsdruck hoch, helfen könne höchstens "ein bisschen Nachsicht mit der Ampel, wenn neben der Krisenbewältigung ein paar weniger drängende Vorhaben länger liegen blieben".

Beschlüsse des Bundesrats: LTO fasst die wichtigsten Beschlüsse des Bundesrates vom vergangenen Freitag zusammen. Unter anderem habe die Länderkammer der Reform des Energiesicherungsgesetzes zugestimmt, mit der ermöglicht werden soll, dass der Bund schneller auf Gasknappheit und hohe Preise reagieren könne. Außerdem wurde ein umfangreiches Gesetzespaket für einen schnelleren Ökostrom-Ausbau gebilligt. Schließlich habe der Bundesrat grünes Licht zur Aufhebung des umstrittenen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche und für eine BaföG-Reform gegeben.

Justiz

EuGH – Super League: Der Europäische Gerichtshof verhandelt am heutigen Montag über die zunächst gescheiterten Pläne mehrerer europäischer Fußballklubs zur Gründung einer neuen Superliga. Bei dem Prozess in Luxemburg soll die Frage geklärt werden, ob der Weltverband FIFA und die Europäische Fußball-Union UEFA als Kartell handeln und ihre beherrschende Stellung missbrauchen, heißt es in der Mo-FAZ. Dazu solle festgestellt werden, inwiefern das Sportmodell der Verbände mit dem europäischen Wettbewerbsrecht in Widerspruch steht.

OLG Frankfurt/M. – Franco A.: Über den zu Ende gehenden Prozess gegen den früheren Bundeswehroffizier Franco A. berichten Sa-FAZ (Julian Staib/Matthias Trautsch) und Sa-SZ (Annette Ramelsberger). Während die Verteidigung Franco A., der sich als syrischer Flüchtling ausgegeben hatte, als eine Art "Günter Wallraff der Flüchtlingskrise" zeichnete, der mit einer Art "Köpenickiade den vieltausendfachen Rechtsbruch der Bundesregierung" dokumentieren wollte, betont die Anklage die rechtsextremistischen Beweggründe der ihm vorgeworfenen Anschlagspläne.

LG Kaiserslautern – Polizistenmorde von Kusel: Über den Fortgang des Prozesses um die Todesschüsse auf zwei Polizeibeamt:innen in Kusel berichtet die FAS (Julia Anton). Erneut habe sich der Hauptangeklagte Andreas S. eingelassen und die Vorgänge aus seiner Sicht geschildert, während der Mitangeklagte Florian V. weiter schweige. In dem Prozess sei alles möglich, heißt es im Text, denn die Spuren, die gefunden worden seien, belegten bisher weder eindeutig eine der im Raum stehenden Tatversionen noch schlössen sie eine andere endgültig aus.

VG Gelsenkirchen – Urlaub für Lehrer: Auch ohne vorherigen Hinweis des Arbeitgebers verfällt bei Lehrern der nicht in den Ferien genommene Urlaub automatisch, hat laut LTO das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden. Eine verbeamtete Lehrerin, die ihren Urlaub wegen Dienstunfähigkeit nicht nutzen konnte, hatte auf finanzielle Abgeltung geklagt, unterlag nun aber vor dem VG.

VG Berlin – Eignung für Polizeidienst/Niere: In einem Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Berlin, wie LTO berichtet, die Entlassung eines Polizisten aus dem Dienst vorläufig gestoppt. Weil ihm eine Niere entfernt worden war, hatte die Polizeibehörde eine Dienstunfähigkeit für den Polizeidienst festgestellt. Das Gericht ordnete jetzt aber die aufschiebende Wirkung des eingelegten Rechtsbehelfs an, da die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens noch offen seien. Im Eilverfahren könne nach summarischer Prüfung nicht festgestellt werden, dass die Entlassung rechtens gewesen ist, so das VG.

Internationale Strafjustiz: Der Rechtsanwalt und Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) Wolfgang Kaleck zieht auf spiegel.de eine Zwischenbilanz des in Deutschland seit zwanzig Jahren geltenden Völkerstrafgesetzbuches und schaut auf die Möglichkeiten der Sanktionierung russischer Kriegsverbrechen durch deutsche Gerichte und den Internationalen Strafgerichtshof. Problematisch sei, dass die Treiber des Vorgehens gegen Russland ausgerechnet die westlichen Staaten seien, die wie die USA und Großbritannien in den letzten Jahren selbst zur Diskreditierung des Internationalen Strafgerichtshof und zur Erosion des Völkerrechts beigetragen hätten.

Richtersprache: In seiner Kolumne "Vor Gericht" widmet sich Ronen Steinke (Sa-SZ) diesmal den letzten Worten, die Richter:innen nach der Urteilsverkündung Angeklagten mit auf den Weg geben. Weder ein "Auf Wiedersehen" noch ein "schönen Tag noch" scheinen angemessen.

Recht in der Welt

Schweiz – Sepp Blatter/Michel Platini: Der frühere FIFA-Präsident Joseph Blatter und der ehemalige UEFA-Präsident Michel Platini sind im Zusammenhang mit einer Millionenzahlung im Jahr 2011 am vergangenen Freitag freigesprochen worden. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona sah es nicht als erwiesen an, dass die von Blatter angeordnete Zahlung in Höhe von zwei Millionen Schweizer Franken aus den Kassen des Fußball-Weltverbandes an Platini unrechtmäßig war. Sa-SZ (Johannes Aumüller/Thomas Kistner), Sa-FAZ (Johannes Ritter) und LTO berichten.

Thomas Kistner (Sa-SZ) kommentiert im Sportteil, dass der Freispruch dem Fall Blatter/Platini ein neues Etikett verpasste: "Statt Verdacht auf Betrug steht da nun: Verdacht auf politisches Komplott". Unter einem Vorwand sollten zügig zwei Männer gestürzt werden, die bei ordentlicher Recherche in ihrer Funktionärsvita wohl durchaus echte Angriffspunkte geboten hätten. Dies habe wohl 2016 dazu gedient, die Wahl des Schweizers Gianni Infantino als FIFA-Präsident zu ermöglichen.

Russland – "Fake-News"-Urteil: Ein Moskauer Gericht hat den Moskauer Bezirksabgeordneten Alexej Gorinow auf der Grundlage eines recht neuen Gesetzes, das angebliche "Fake News" über Russlands Armee unter Strafe stellt, zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte Russlands Krieg gegen die Ukraine als "Krieg" bezeichnet. Seit Russlands Überfall auf die Ukraine Ende Februar haben unter Berufung auf das umstrittene und gefürchtete Gesetz bereits mehrere Verfahren begonnen, schreibt LTO. Aber Gorinows Strafe sei mit Abstand die härteste, die bislang verhängt wurde.

Zypern – Femizide: Das Parlament in Zypern hat ein Gesetz beschlossen, das für Frauenmorde (Femizide) lebenslange Haft ermöglicht. In dem EU-Land, in dem rund eine Million Menschen leben, seien nach Polizeiangaben binnen drei Jahren 20 Frauenmorde registriert worden, heißt es auf spiegel.de.

Großbritannien – Neuwahlen: Wie es jetzt mit der britischen Regierung weitergeht, nachdem Premierminister Boris Johnson seinen Rücktritt angekündigt hat, und welche rechtlichen Regeln für etwaige Neuwahlen gelten, erläutert Rechtsanwalt Johannes M. Jäger auf LTO.

Großbritannien – Sammelklage wg. Dammbruch in Brasilien: Ein britisches Berufungsgericht hat die Sammelklage von mehr als 200.000 Menschen aus Brasilien im Fall des Dammbruchs von Bento Rodrigues in zweiter Instanz zugelassen, wie zeit.de berichtet. Die Kläger fordern Schadensersatz von den Betreibern des Dammes, der 2015 gebrochen war, wobei 40 Millionen Kubikmeter giftiger Abwässer in den Fluss Doce gelangten. 19 Menschen starben und Hunderttausende waren nach dem Unglück ohne Wasserversorgung. In der ersten Instanz war die Klage noch mit der Begründung als unzulässig abgewiesen worden, dass in Brasilien bereits ein ähnliches Verfahren laufe.

USA – Supreme Court: Anhand von sechs aktuellen Urteilen, die innerhalb von zehn Tagen verkündet worden waren, zeichnet der Jurastudent Benedikt Gremminger auf LTO den Weg des US-Supreme Court hin zu einem erzkonservativen Gericht nach. Es geht neben dem vieldiskutierten Urteil zum Abtreibungsrecht unter anderem um Religiosität an Schulen und um das Waffenrecht. Aus dem liberal-progressiven Lager in den USA kämen Forderungen nach einer Reform des Gerichtshofes, die beispielsweise eine Erweiterung des Verfassungsgerichts um weitere (liberale) Mitglieder sowie eine Beschneidung der Entscheidungskompetenzen umfassen.

USA – George Floyd: Derek Chauvin, der im Fall um die Tötung des Afroamerikaners George Floyd bereits zu einer 22jährigen Haftstrafe verurteilte Ex-Polizist, ist laut LTO jetzt noch einmal von einem Bundesgericht verurteilt worden. Chauvin hatte sich bereits im Dezember schuldig bekannt, Floyd vorsätzlich seiner verfassungsmäßigen Rechte beraubt zu haben.

Slowenien – Ehe für Alle: Das slowenische Verfassungsgericht hat festgestellt, dass eine Ungleichbehandlung bei Eheschließung und Adoption zwischen hetero- und homosexuellen Paaren mit dem Diskriminierungsverbot der Verfassung nicht vereinbar sei. In Slowenien habe es für gleichgeschlechtliche Paare bislang nur die eingetragene Lebenspartnerschaft gegeben, die 2006 eingeführt worden war, heißt es bei spiegel.de. Gemeinsame Adoptionen seien für gleichgeschlechtliche Paare bisher überhaupt nicht möglich gewesen.

Juristische Ausbildung

Jura-Bachelor: Die "Loser-Bachelor"-Debatte schade, meint Rechtsprofessor Roland Schimmel auf LTO-Karriere und setzt sich kritisch mit einem entsprechenden FAZ-Beitrag auseinander. Der strenge Blick der Verfasserin auf die vielen, angeblich für das Jurastudium in Wirklichkeit ungeeigneten Studenten offenbare eine "Nur-die-Harten-kommen-in-den-Garten"-Haltung, die Zweifel an der Qualität der juristischen Ausbildung und der Aussagekraft der Prüfungen erst gar nicht aufkommen lasse. Heftig kritisiert Schimmel auch die Rhetorik des Beitrages, in dem von einer "Legion derjenigen, die einen Loser-Bachelor haben" die Rede ist. Und fragt: " Ist das die Art, auf die wir miteinander streiten wollen, wenn es was zu streiten gibt?"

Sonstiges

Frauen in juristischen Berufen: Die akademischen Mitarbeiterinnen Johanna Groß und Sina Ness zeichnen auf LTO die Entwicklung seit der Zulassung von Frauen zu juristischen Berufen vor 100 Jahren nach und stellen dabei fest, dass auch heute noch Frauen in bestimmten Bereichen unterrepräsentiert seien. Während in der Justiz der Frauenanteil bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten weitgehend dem der Männer entspreche, in manchen Bereichen ihn sogar übersteige, sei die Anwaltschaft noch deutlich männlich geprägt. Eine eklatante Unterrepräsentanz von Frauen zeige sich auch in der Wissenschaft.

Geheimdienste und Abgeordnete: Die Grenzen für die nachrichtendienstliche Beobachtung von Abgeordneten erläutert Rechtsprofessor Foroud Shirvani auf LTO. So gelte beispielsweise der prinzipielle Vorrang der offenen Beobachtung gegenüber der heimlichen Beobachtung, denn der Eingriff in das freie Mandat des Abgeordneten sei in der Regel schonender, wenn Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen erhoben werden. Im Übrigen hänge die Beantwortung der Frage, ob eine nachrichtendienstliche Beobachtung eines Abgeordneten verhältnismäßig ist, vom Einzelfall ab, wobei neben der Eingriffsintensität auch die konkrete nBeobachtungsmethoden entscheidungsrelevant seien.

Berliner Wahlpannen: Wegen der erheblichen Unregelmäßigkeiten bei der letzten Bundestagswahl in Berlin soll in 400 von 2300 Wahllokalen die Wahl wiederholt werden. Darauf hat sich die Ampel-Koalition im Wahlprüfungsausschuss des Bundestags geeinigt. Die CDU/CSU fordert dagegen, dass insgesamt in allen Bezirken, in denen Verstöße festgestellt wurden, noch einmal gewählt worden sollte. LTO (Hasso Suliak) erklärt die Hintergründe.

Rechtsgeschichte - Max Merten: Eine Fallstudie von Gerrit Hamann über den Juristen Max Merten stellt die Mo-SZ (René Wildangel) vor. Merten sei ein weiteres Beispiel, wie Nazi-Karrieren nach 1945 fortgesetzt werden konnten. Er spielte während seiner Abordnung nach Saloniki eine entscheidende Rolle bei der Deportation von mehr als 45.000 griechischen Juden. Später war er sogar im Justizministerium der Bundesrepublik tätig. Als er schließlich während einer Griechenlandreise verhaftet wurde, unternahm die Bundesrepublik erhebliche, letztlich erfolgreiche Anstrengungen, um seine Haft zu erleichtern und seine Überstellung nach Deutschland durchzusetzen. In Bezug auf rechtshistorische Fragen sei das Buch ebenso hochinteressant zu lesen wie bezüglich Mertens Dienstzeit in Griechenland oder die personelle Kontinuität der Verwaltung in der frühen Bundesrepublik.

Körpergeruch und Recht: Martin Rath widmet sich auf LTO der justiziellen Behandlung des Körpergeruches, der einst u.a. bei der Aufklärung von Straftaten eine Rolle spielte.

 

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LTO/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. bis 11. Juli 2022: . In: Legal Tribune Online, 11.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49001 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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