Die juristische Presseschau vom 2. bis 4. Juli 2022: EU blo­ckiert wei­terhin Polen-Gelder / BGH zu Wär­m­e­däm­mung / US-Sup­reme Court zu Kli­ma­schutz

04.07.2022

Die EU-Kommission hält Polens Einlenken bei der Justizreform nicht für ausreichend. BGH billigt Berliner Gesetz unter Verweis auf den Verfassungsrang des Klimaschutzes. Der US-Supreme Court beschränkt die Kompetenzen der US-Umweltbehörde.

Thema des Tages

EU/Polen – Justizreform: Nach Ansicht von Vize-Kommissionspräsidentin Vera Jourova erfüllt das jüngst in Polen verabschiedete Gesetz zur Abschaffung der Disziplinarkammer nicht die Voraussetzung zur Auszahlung der Finanzmittel aus dem Corona-Aufbaufonds. "Dieses neue Gesetz stellt nicht sicher, dass Richter in der Lage sind, den Status anderer Richter zu hinterfragen, ohne Gefahr zu laufen, dass sie selbst eine Disziplinarstrafe bekommen", meinte Jourova laut Sa-FAZ (Thomas Gutschker) . Im Europäischen Parlament hatte sie vorher angekündigt, dass das Geld nicht ausgezahlt werde, falls Polen das fragliche Gesetz nicht überarbeite. Laut Mo-Welt (Philipp Fritz) und Mo-SZ (Viktoria Grossmann) hat dies jetzt auch Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bestätigt. .

Warschau bekomme zu Recht vorerst kein Geld, meint Viktoria Grossmann (Mo-SZ) in einem separaten Kommentar. Es sei klar gewesen, dass ein einziges Gesetz nicht ausreiche, um sieben Jahre gut geplanten Abbau der Rechtsstaatlichkeit in Polen mal eben aufzuheben. Die EU-Kommission solle jetzt unbedingt auf der Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofes bestehen und ihre Grundsätze nicht verraten.

Rechtspolitik

Corona-Maßnahmen/Evaluation: Erhebliche Kritik an den rechtlichen Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hat die Expertenkommission geübt, die mit der Evaluation der in den vergangenen zweieinhalb Jahren getroffenen Maßnahmen beauftragt war. Es sei kein konsistentes Gesamtkonzept zu erkennen, vielmehr habe sich das Infektionsschutzgesetz "zu einem recht unübersichtlichen und unsystematischen Regelungsgeflecht entwickelt", zitiert die Sa-SZ (Wolfgang Janisch/Christina Berndt u.a.) aus dem Bericht. Kritisiert wurden auch die "oftmals ruckartigen Veränderungen der Pandemie-Governance", die das Vertrauen in die Maßnahmen und damit deren Effektivität gefährdet hätten. Ein Konzept für eine Reform des Infektionsschutzgesetzes soll nach Angaben von Bundesjustizminister Marco Buschmann noch im Juli veröffentlicht werden, so die Sa-taz (Linda Gerner). In der Neuregelung sei dann auch eine Rechtsgrundlage für eine weitreichende Maskenpflicht denkbar.

Ein Infektionsschutzgesetz, das seinen Namen verdiene, müsse den ganzen Kasten an Maßnahmen enthalten, fordert Christina Berndt (Sa-SZ). Es müsse klar geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen die Behörden sie anwenden dürfen.

Transsexuelle: Für das geplante Selbstbestimmungsgesetz, aber auch für hohe Hürden in Bezug auf eine Hormonbehandlung spricht sich der Mediziner Achim Wüsthoff auf spiegel.de aus. Gerade im Hinblick auf Transgender-Jugendliche, deren Zahl in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen sei, weist er darauf hin, dass hier eine falsche Indikation weitreichende Folgen für das ganze Leben eines Menschen habe. "Ändert man seinen Namen und das Geschlecht auf dem Papier, kann nicht viel passieren, im Falle einer Fehlentscheidung sind im Zweifel lediglich der Standesbeamte oder die Standesbeamtin etwas genervt", so Wüsthoff. Eine Hormonbehandlung hingegen schaffe irreversible körperliche Veränderungen – und deswegen sollten bei diesem Thema durchaus höhere Hürden bestehen bleiben.

§ 218 StGB: Anlässlich der aktuellen Diskussionen um das Abtreibungsrecht plädiert Ex-Bundesrichter Thomas Fischer in seiner Kolumne auf spiegel.de dafür, den hiesigen "nicht alternativlosen, aber doch rationalen, von der weit überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung getragenen" Regelungskompromiss zum Abtreibungsrecht nicht einfach aufzugeben. "Denn welchen Sinn sollte es machen, in der von Pandemie-, Kriegs- und Zukunftsangst geplagten deutschen Gesellschaft ohne Not einen ideologischen Grundsatzstreit mit hohem Potenzial zur Eskalation neu aufzulegen", fragt Fischer.

Cannabis: Über den fünftägigen "Anhörungsmarathon" zu einer möglichen Freigabe von Cannabis berichtet LTO (Hasso Suliak). Über 200 Expert:innen wurden dabei angehört - aus Suchtmedizin, Suchthilfe, Rechtswissenschaft, Wirtschaft und Verbänden sowie von Ländern, Kommunen, Bundesministerien und Behörden. Im Herbst soll nun ein Eckpunktepapier veröffentlicht werden und im Dezember ein konkreter Gesetzentwurf folgen.

Verbraucherverträge: Die wichtigsten Fragen zu dem seit 1. Juli geltenden Regelungsteil des Gesetzes für faire Verbraucherverträge beantwortet spiegel.de (Jörg Breithut). Kundinnen und Kunden können seit Freitag im Internet geschlossene Verträge über Dauerschuldverhältnisse über eine dafür vorgesehene Schaltfläche in vielen Fällen unkomplizierter als bisher kündigen. Betroffen seien insbesondere Streamingdienste, Stromanbieter, Mobilfunkunternehmen und Fitnessstudios. Sollte kein entsprechender Kündigungs-Button auf der Website verfügbar sein, dürfen Kunden laut Gesetz den Vertrag sofort fristlos kündigen.

Kartellrecht: Rechtsprofessor Rupprecht Podszun erläutert im Interview mit der Mo-taz (Svenja Bergt), warum bisher nur wenig Erfahrungen mit der Entflechtung/Zerschlagung von Unternehmen nach kartellrechtlichen Kriterien vorliegen und wie die Pläne der Bundesregierung die Situation ändern könnten. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte vorgeschlagen, dass Entflechtungen künftig auch ohne konkreten Nachweis eines Missbrauchs möglich sein sollen. Eine Zerschlagung werde aber weiterhin ein absoluter Ausnahmefall sein, so Podszun, und die Erfahrung habe gezeigt, dass es nur mit den Unternehmen, nicht aber konfrontativ funktioniere.

Justiz

BGH zu Gebäudedämmung: Der Bundesgerichtshof hält ein Berliner Landesgesetz für verfassungskonform, das Wärmedämmmaßnahmen an Außenwänden auch dann erlaubt, wenn das Gebäude anschließend leicht auf das Grundstück des Nachbarn ragt. Beim Thema Wärmedämmung sei es "noch zulässig", die Eigentumsrechte eines Nachbarn zurücktreten zu lassen, weil der Schutz des Klimas "Verfassungsrang" habe. Die Entscheidung erläutern Sa-SZ (Wolfgang Janisch), spiegel.de und LTO.

BVerfG – Tabaksteuer/E-Zigaretten: Nun berichtet auch die Mo-taz (Christian Rath) über eine Verfassungsbeschwerde des "Bündnis für tabakfreien Genuss" gegen die neue, seit 1. Juli geltende Tabaksteuerpflicht für E-Zigaretten. Das Branchenbündnis argumentiert, dass die Höhe der Steuer für E-Zigaretten falsche Lenkungssignale setze. Aus dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes ergebe sich die Formel: "Je schädlicher der Konsum, desto höher muss die Tabaksteuer sein." Die Kläger verwiesen dabei auf eine Studie der englischen Gesundheitsbehörde, wonach E-Zigaretten 95 Prozent weniger schädlich seien als Tabak.

OLG Frankfurt/M. – Franco A.: Am 8. Juli könnte im Strafverfahren gegen Franco A. ein Urteil ergehen. Dem früheren Bundeswehrsoldaten wird vorgeworfen, sich aus einer rechten Grundhaltung heraus als syrischer Flüchtling ausgegeben und einen politisch motivierten Anschlag geplant zu haben. Spiegel (Julia Jüttner) und FAS (Anna-Sophia Lang) fassen den Prozess zusammen.

OLG Frankfurt/M. – U-Haft-Ende wg. überlanger Verfahren: Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. hat die Haftbefehle gegen sechs Angeschuldigte wegen Überlastung der Justiz aufgehoben. Zwar habe die Staatsanwaltschaft zügig ermittelt und im Januar und Februar 2022 Anklage erhoben, der zuständigen Kammer am Landgericht sei es aber bis heute nicht möglich gewesen, die Verfahren zu eröffnen, so laut spiegel.de das OLG. Den Inhaftierten werden unter anderem versuchter Totschlag, schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, sie saßen zwischen einem Dreivierteljahr und mehr als zwölf Monaten in Untersuchungshaft.

LG Kaiserslautern – Polizistenmorde von Kusel: Vom dritten Prozesstag im Verfahren um die Todesschüsse auf zwei Polizist:innen in Kusel berichtet die Sa-FAZ (Julia Anton). Der Angeklagte Andreas S. hat sich erstmalig persönlich eingelassen, danach will er zunächst nicht gewusst haben, dass die Person, die er mit seinen Schüssen traf, Polizist gewesen ist. Ungeklärt ist derzeit noch die Rolle von Florian V., gegen den die Polizei anfangs ebenfalls wegen Mordes ermittelt hatte und der, nach Einlassung von Andreas S., zwei tödlich Schüsse auf die Polizistin abgegeben habe soll. Das Urteil soll Mitte Oktober fallen.

LG Hannover zu Schloss Marienburg: Das Landgericht Hannover hat im Streit um die Rückgabe von Schloss Marienburg die Klage von Ernst August Prinz von Hannover gegen seinen Sohn Ernst August Erbprinz von Hannover abgewiesen. Der Prinz hatte das Schloss und andere Güter, die er seinem Sohn 2004 und 2007 in vorweggenommener Erbfolge geschenkt hatte, wegen "groben Undanks" zurückgefordert. Eine später erfolgte Übertragung der Forderung an eine "BetreibungsGmbH" wertete das LG wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz als unwirksam und auch der Vorwurf des "groben Undanks", der gegen den Sohn erhoben wurde, sei unbegründet. Sa-FAZ (Reinhard Bingener), Spiegel und LTO berichten.

LG Berlin - verschluckte Polamidon-Tablette: Weil ihr Kind eine Tablette des Heroinersatzstoffes Polamidon schluckte und daran verstarb, muss sich eine Mutter vor Gericht wegen Mordes verantworten. Verstörend sei es zu sehen, wie wenig es brauche, um ein Verbrechen zu begehen, wie alltäglich, ja banal, eine Situation sein könne, die im Tod eines Menschen ende, schreibt Verena Mayer (Sa-SZ) in ihrer Kolumne "Vor Gericht" zu dem Verfahren.

LG Neuruppin zu KZ-Wachmann Sachsenhausen: Es sei richtig und wichtig, Nazi-Verbrecher noch nach achtzig Jahren zu bestrafen, schreibt Heribert Prantl (Sa-SZ) in seiner Kolumne zu dem kürzlich zu Ende gegangenen Prozess gegen einen früheren Wachmann des KZ Sachsenhausen. Es gehe um individuelle Schuld, die festgestellt wurde, so Prantl. "Es war nicht eine abstrakte Herrschaft, die mit schweren Stiefeln Menschen totgetrampelt hat. Es war ein SS-Mann, es waren SS-Männer, die sich aufgeführt haben wie die Teufel."

LG Frankfurt/M. – bestechlicher Staatsanwalt: Zehn Millionen Euro hat laut dem Regionalteil der Sa-FAZ (Ewald Hetrodt/Anna-Sophia Lang) die Korruptionsaffäre in der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M. das Land Hessen gekostet. Der Schaden sei vor allem durch überteuerte Gutachten für Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft zu möglichem Medizinbetrug entstande, die das Land Hessen über Jahre bezahlt habe,. Dies teilte der neue Landesjustizminister Roman Poseck (CDU) im Landtags-Rechtsausschuss mit. Der suspendierte Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander B. soll Justiz-Aufträge an einen befreundeten Unternehmer vergeben und dafür Geld kassiert haben und wurde deshalb vor knapp einen Monat wegen Bestechlichkeit in 101 Fällen, schwerer Untreue in 55 Fällen und Steuerhinterziehung in neun Fällen angeklagt.

VG Stuttgart – Ministerium gegen Präsidialrat: Der Auseinandersetzung zwischen baden-württembergischen Justizministerium und Richterschaft um die Neubesetzung der Leitung des Oberlandesgerichtes Stuttgart widmet sich jetzt auch ausführlich LTO (Claudia Kornmeier). Das Ministerium hatte, nachdem der Präsidialrat sich gegen einen entsprechenden Personalvorschlag des Ministeriums ausgesprochen hatte, beim Verwaltungsgericht Stuttgart eine einstweilige Verfügung gegen den Präsidialrat und Klage in der Hauptsache eingelegt. Heftige Kritik an diesem Vorgehen kam von den Richterorganisationen – der Deutsche Richterbund (DRB) Baden-Württemberg spricht beispielsweise von "Fassungslosigkeit und Empörung" innerhalb der Richterschaft.

ArbG Göttingen zu Gender Pay Gap: Über den Kampf von Gabriele Gamroth-Günther für eine gerechte Entlohnung schreibt der Spiegel (Verena Töpper). Gabriele Gamroth-Günther hatte bereits 2021 vor dem Bundesarbeitsgericht ein Grundsatzurteil erstritten, dennoch verdiene sie auch nach fast vier Jahren Rechtsstreit noch immer jeden Monat gut 1000 Euro brutto weniger als der Kollege mit dem Medianverdienst. Ihr Fall zeige, wie schwer es für Frauen sei, die Lohnlücke – den Gender Pay Gap – zu den Männern zu schließen und ihr Recht auf ein faires Gehalt durchzusetzen. Der Prozess lege auch offen, mit welchen Tricks Arbeitgeber gerechte Löhne verhinderten und wie wenig das 2017 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz in der Praxis funktioniere.

AG Frankfurt/M. zu erhöhter Regelgeldbuße bei SUV: Nachdem das Amtsgericht Frankfurt/M. Anfang Juni den Rotlichtverstoß einer SUV-Fahrerin wegen der besonderen Gefährdung mit einem besonders hohen Bußgeld ahndete, meint der frühere Bundesrichter Thomas Fischer auf LTO, dass sich die generelle Annahme einer höheren Gefährdung durch SUV's verbiete, alleine schon weil heutzutage dieser Fahrzeugtyp "in praktisch jeder Größe angeboten" werde. "Es wäre grob gleichheitswidrig und objektiv willkürlich, bei der Bestimmung der abstrakten Gefahr im Einzelfall den Typ des verwendeten Fahrzeugs, nicht aber die Tageszeit, die Verkehrsdichte oder die Übersichtlichkeit des Ortes zu berücksichtigen, ebenso nicht die Geschwindigkeit", schreibt Fischer.

Umgang mit Opfern: Über eine aktuell laufende Studie zu den Erfahrungen von Betroffenen von rechter, rassistischer, antisemitischer oder sexualisierter Gewalt mit Polizei und Justiz berichtet die Mo-taz (Rieke Wiemann). Das Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) will das Phänomen der sekundären Viktimisierung von Betroffenen im Rahmen von Ermittlungs- und Strafverfahren untersuchen. Es sei die erste Studie dieser Art, heißt es im Text. Die Ergebnisse sollen voraussichtlich Anfang 2023 veröffentlicht werden.

Recht in der Welt

USA - Klimaschutz: Der US-Supreme Court hat in der vergangenen Woche den Handlungsspielraum der Umweltschutzbehörde EPA begrenzt. Das Gericht entschied, dass bestimmte Vorgaben zu CO₂-Emissionen von Kraftwerken der Zustimmung durch den Kongress bedürfen. Sa-taz und LTO berichten über die Entscheidung.

Was das Urteil für den globalen Klimaschutz bedeutet, erklären spiegel.de (Kurt Stukenberg) sowie spiegel.de (Jörg Römer) in einem Interview mit der Wirtschaftswissenschaftlerin Susanne Dröge. Es werde für den Präsidenten Joe Biden jetzt deutlich schwerer, seine Klimapläne zu realisieren, heißt es in beiden Texten.

Reinhard Müller (Sa-FAZ) verweist in seinem Kommentar auf die wachsende Bedeutung von Klimaklagen. Der Kampf ums Klima werde nicht nur national und global, sondern auch vermehrt vor Gerichten ausgefochten. Das mag ihn verlängern, sei aber zwingende Folge der damit verbundenen Grundrechtseingriffe und Kompetenzstreitigkeiten. Für Winand von Petersdorff (Sa-FAZ) zielt die Entscheidung des Supreme Court vor allem darauf, das Prinzip der Gewaltenteilung zu stärken. In dessen reiner Form seien Behörden auf die Rolle der Vollstreckung des Mehrheitswillens des gewählten Parlaments beschränkt. Ein fundamentales Problem liege aber darin, dass die nötigen internationalen Anstrengungen, die Klimaerwärmung wenigstens zu verlangsamen, weitgehend verpufften, wenn die Vereinigten Staaten nicht mitzögen.

USA – Abtreibungsrecht: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Christian Funck widerspricht im FAZ-Einspruch der weithin geäußerten Kritik an der Entscheidung des Supreme Court zum Abtreibungsrecht. Er hält die Aufhebung von Roe vs. Wade für überfällig. Die in Roe festgeschriebene Regelung wäre in Deutschland verfassungswidrig, so Funck, denn das Bundesverfassungsgericht spricht – anders als Roe vs. Wade – auch dem ungeborene Mensch Menschenwürde und ein Recht auf Leben zu. Kritikwürdig an dem neuen Urteil sei, dass es extreme Lösungen in beide Richtungen ermögliche, allerdings seien nun – anders als unter Roe – immerhin Regelungen möglich, die unter grundgesetzlichen Maßstäben vertretbar seien.

Andrian Kreye (Sa-SZ) kritisiert das neue Supreme Court-Urteil. Es gehe bei der Entscheidung nicht nur darum, die Errungenschaften des 20. Jahrhunderts zu revidieren. Hier werde vielmehr eine finstere Zukunft zementiert.

USA - Supreme Court: Im Interview mit spiegel.de (Marc Pitzke) spricht die kalifornische Juraprofessorin Mary Ziegler über den Zustand des Supreme Court. Sie meint u.a., dass der Gerichtshof radikal geworden sei und künftig wahrscheinlich häufiger frühere Präzedenzfälle aufheben werde.

USA – Breyer-Nachfolge: Am Freitag wurde, wie LTO meldet, Ketanji Brown Jackson als Nachfolgerin des zurückgetretenen Supreme-Court-Richter Stephen Breyer vereidigt. Sie ist die erste schwarze Richterin am Supreme Court.

Schweiz – Ehe für Alle: In der Schweiz ist die "Ehe für Alle" in Kraft getreten. Wie zeit.de informiert, können seit diesem Freitag Menschen gleichen Geschlechts in dem Land heiraten. Frauenpaaren sei auch der Zugang zu professionellen Samenspenden möglich – beide Mütter würden dabei ab Geburt als rechtliche Eltern anerkannt.

IStGH: Am 1. Juli 2002 nahm der Internationale Strafgerichtshof seine Arbeit auf. Warum er bis heute umstritten ist, erläutert die Sa-FAZ (Stephan Klenner). So sei der Aggressionstatbestand, der eine "ihrer Schwere und ihrem Umfang nach offenkundige Verletzung“ der Charta der Vereinten Nationen voraussetze und der seit 2018 durch das Gericht geahndet werden könne, auffallend auslegungsbedürftig formuliert. Die Vertragsstaaten hätten die prozessualen Regeln zur Verfolgung des Delikts zudem so ­ausgestaltet, dass Täter nur dann vor Gericht kommen, wenn ihr Heimatland zustimme, was hinsichtlich des Ukrainekrieges ein Problem sei, solange sich die politischen Verhältnisse in Russland nicht änderten. LTO (Joschka Buchholz) blickt zurück auf die Geschichte des Strafgerichtshofes und berichtet über die offiziellen Äußerungen zum Jubiläum.

Juristische Ausbildung

Jura-Bachelor: Pauline Dietrich (LTO-Karriere) kritisiert heftig, die in der FAZ veröffentlichte Auffassung von Rechtsprofessorin Tiziana Chiusi, die meint, ein integrierter Jura-Bachelor sei ein "Loser-Bachelor". Das sei unverschämt, weltfremd – und führe an der eigentlichen Debatte komplett vorbei, so Dietrich. Der Annahme Chiusis, dass das Modell des Ersten und Zweiten Staatsexamens durch den Bachelor gefährdet werde, liege ein Denkfehler zugrunde. Bei der Einführung eines integrierten Bachelors gehe es nicht darum, das Staatsexamen abzuschaffen, sondern es um einen Bachelor zu ergänzen bzw. den Prüflingen einen verdienten und renommierten Abschluss an die Hand zu geben, wenn sie sich etwa fünf Jahre lang abgerackert haben und dann im Examen scheiterten.

Sonstiges

Fluggastrechte: Welche Rechte Kunden bei Verspätungen, Flugausfällen oder Gepäckverlust haben, erläutert tagesschau.de (Christoph Kehlbach/Henri Königstedt). Die Autoren empfehlen, in jedem Fall frühzeitig Beweise zu sichern, also die Verspätung oder Annullierung zu dokumentieren, beziehungsweise sich bestätigen zu lassen. Denn nicht immer seien Airlines besonders kooperativ, wenn es darum gehe, ihre Passagiere zu entschädigen.

Ausländervereinsregister: Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat die Praxis des Bundesverwaltungsamts kritisiert, die Daten kurdischer Vereine automatisch an Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt weiterzugeben. Erforderlich sei eine Prüfung im Einzelfall. Außerdem genügten die Rechtsgrundlagen nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts. Die Mo-taz (Christian Rath) berichtet.

Intellektuellenbeschimpfung: Wann "Intellektueller" zum Schimpfwort geworden ist, untersucht Martin Rath auf LTO und schaut sich dabei auch einschlägige Rechtsprechung an.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pf

(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. bis 4. Juli 2022: . In: Legal Tribune Online, 04.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48923 (abgerufen am: 24.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen