Die juristische Presseschau vom 30. April bis 2. Mai 2022: Mil­li­ar­den­buß­geld vor EuG / Deut­sche IGH-Klage gegen Ita­lien / BVerfG zu Cum-Ex-Ein­zie­hungen

02.05.2022

Ab heute verhandelt das EuG die Google-Klage gegen eine von der EU-Kommission verhängte Milliarden-Buße. Deutschland wehrt sich gegen Entschädigungsforderungen aus Italien. Die Cum-Ex-Einziehungen sind trotz Rückwirkung verfassungsgemäß.

Thema des Tages

EuG – Bußgeld gegen Google: Das Hbl weist auf die am heutigen Montag vor dem Gericht der Europäischen Union beginnende Verhandlung um die Klage von Google gegen eine Bußgeldentscheidung der EU-Kommission hin. 2019 wurde gegen den US-Konzern eine Geldbuße in Höhe von 1,49 Milliarden Euro wegen des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung auf dem Markt der Onlinewerbung verhängt.

Ob die bisher zuständige Kommissarin Margrethe Vestager auch weiterhin allein für den Kampf gegen die Digitalriesen zuständig sein wird, sei noch nicht ausgemacht, schreibt das Hbl (Christoph Herwartz) in einem separaten Text, zumal der Kommission mit dem neuen Digital Services Act und dem Digital Markets Act zusätzliche Macht verliehen werde. Dabei interessiere sich auch der französische Kommissar Thierry Breton dafür, die geplanten neuen Behörden zu beaufsichtigen, heißt es im Text.

Ukraine-Krieg und Recht

Ukraine-Flüchtlinge aus Drittstaaten: Die Asylanwältin Berenice Böhlo spricht im Interview mit der Mo-SZ (Friedrich Conradi) über den Umgang der deutschen Behörden mit Menschen aus Drittstaaten, die aus der Ukraine nach Deutschland fliehen. Anders als ukrainischen Staatsangehörigen werde ihnen kein automatischer zweijähriger Schutz gewährt, sie müssten vielmehr nachweisen, dass sie nicht in ihren jeweiligen Heimatstaat zurückkehren können. Auch praktisch würden sie anders behandelt, berichtet die Anwältin, so würden an der Grenze systematisch People of Color aus den Zügen geholt und festgehalten, und immer wieder würden den Geflüchteten auch Dokumente abgenommen, häufig ohne rechtliche Grundlage.

Rechtspolitik

Algorithmen und Strafverfolgung: Für einen verantwortungsvollen Einsatz von Algorithmen plädieren NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU), der Leiter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Markus Hartmann sowie Rechtsprofessor Rolf Schwartmann in einem Gastbeitrag in der Mo-Welt. Eine leistungsfähige Strafjustiz werde es zukünftig ohne künstliche Intelligenz nicht geben. Die Justiz müsse sich schon in die Entwicklung von KI einbringen, damit aus der Blackbox ein erklärbares Instrument werde.

WHO-Pandemie-Vertrag: Die Sa-taz (Christian Rath) tritt neuen Verschwörungstheorien entgegen, wonach es der geplante Pandemievertrag der WHO ermöglichen werde, dass die WHO "Entscheidungen trifft, die als Gesetze gelten und sogar über unserer Verfassung stehen sollen.“ Ein Vorentwurf für den WHO-Pandemie-Vertrag solle vielmehr erst im August vorliegen, sodass dessen Inhalt noch unbekannt sei. Es sei auch sehr unwahrscheinlich, dass sich die Staaten freiwillig den Vorgaben der WHO unterordnen werden. Im übrigen werde ein völkerrechtlicher Vertrag in Deutschland nur verbindlich, wenn ihm der Bundestag zustimme.

Justiz

IGH – Deutschland vs. Italien: Deutschland hat gegen Italien Klage vor dem Internationalen Gerichtshof erhoben, weil italienische Gerichte immer noch individuelle Klagen gegen Deutschland wegen NS-Verbrechen zulassen und ihnen teilweise stattgeben. Deutschland beruft sich dabei auf ein Urteil des IGH, der bereits 2012 entschieden hatte, dass solche Ansprüche gegen das völkerrechtliche Prinzip der Staatenimmunität verstoßen. Das italienische Verfassungsgericht und der italienische Kassationsgerichtshof hatten anschließend jedoch entschieden, dass solche Klagen bei schweren Menschenrechtsverletzungen doch möglich seien. Mit der jetzigen Klage will Deutschland erreichen, dass der IGH diese Rechtsprechung beanstandet. Mit einem zusätzlichem Eilantrag will Deutschland auch die drohende Zwangsvollstreckung in Immoblien verhindern, die dem deutschen Staat gehören, etwa die Deutsche Schule in Rom. Es berichten Mo-FAZ (Matthias Rüb), Mo-SZ (Paul-Anton Krüger), Mo-taz (Michael Braun) sowie zeit.de und spiegel.de.

BVerfG zu Cum-Ex-Einziehungen: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde der Warburg Bank gegen die Einziehung von rund 176 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften abgewiesen. Die Verfassungsbeschwerde betraf eine 2020 eingeführte Vorschrift, die die Einziehung auch bei einer Verjährung ermöglicht und aufgrund einer Übergangsvorschrift auch Taten betrifft, die vor Erlass des Gesetzes begangen wurden. Diese echte Rückwirkung sei jedoch wegen der überragenden Gemeinwohlbelange mit dem Grundgesetz vereinbar, entschieden die Karlsruher Richter:innen. Sa-FAZ (Corinna Budras), Sa-SZ (Jan Diesteldorf/Klaus Ott) und LTO berichten.

Der Beschluss sollte den Finanzbehörden eine Mahnung sein, die Steuerschulden mit deutlich mehr Verve einzutreiben, meint Corinna Budras (Sa-FAZ). Auch zehn Jahre nach dem Austrocknen des Cum-Ex-Sumpfes sei dem Fiskus dies nur bei einem Bruchteil der in Milliardenhöhe ausstehenden Beträge gelungen.

BVerfG – Strafgefangenen-Entlohnung: Über die zweitägige BVerfG-Verhandlung zur Vergütung für in Haftanstalten durch Strafgefangene geleistete Arbeit berichtet jetzt auch ausführlich LTO (Hasso Suliak). Die Karlsruher Richter:innen haben sich am Mittwoch und Donnerstag vergangener Woche mit der Frage beschäftigt, ob ein Stundenlohn zwischen 1,37 Euro und 2,30 Euro angemessen ist oder wegen seiner geringen Höhe dem verfassungsrechtlich gebotenen Resozialisierungsgebot widerspricht. Mit einem radikalen Systemwechsel sei nicht zu rechnen. Möglich erscheine aber, dass das BVerfG mehr Transparenz anmahnt und den Gefangenen künftig besser erklärt werde, warum sie so wenig verdienen.

Die Vergütung für Arbeit in der Haft müsse angehoben werden, fordert Wolfgang Janisch (Sa-SZ). Denn es gebe eine Linie, unter der ein Stundenlohn zur Demütigung werde. Bei der Resozialisierung gehe es nie um Wohltaten für Rechtsbrecher:innen, es gehe immer darum, Brücken in ein straffreies Leben zu bauen, womit – wenn es gelingt – allen geholfen sei.

BVerfG zum BayVSG: Der Spiegel (Dietmar Hipp) hat sich mit Rechtsprofessor Matthias Bäcker, der vor dem Bundesverfassungsgericht die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Verfassungsschutzgesetz vertreten hatte, über die Konsequenzen aus der Entscheidung unterhalten. Das Verfassungsschutzrecht von Bund und Ländern müsse umfassend reformiert werden, denn es gebe kein einziges Gesetz, das die Vorgaben des Urteils bereits vollständig erfülle. So müssten besonders eingriffsintensive Maßnahmen – etwa der Einsatz von verdeckten Mitarbeiter:innen und V-Leuten und längerfristige Observationen außerhalb der Wohnung – von einer unabhängigen Stelle vorab kontrolliert werden. Dies könne auch das G-10-Gremium des jeweiligen Bundeslandes sein.

BGH zu Banken-AGB: Auch ein Jahr nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes zur Unzulässigkeit einer Erhöhung von Bankgebühren durch bloße AGB-Änderung, gibt es weiterhin viel Streit um die Umsetzung der Entscheidung. So würden Banken und Sparkassen nach wie vor Hürden aufbauen, um sich den Rückzahlungsansprüchen der Verbraucher:innen zu entziehen. Auf der anderen Seite werde ein enormer zusätzlicher Aufwand beklagt, den die Geldinstitute zu leisten hätten, um die nunmehr erforderliche Zustimmung ihrer Kund:innen einzuholen. Außerdem gebe es erhebliche Unsicherheiten zum konkreten Umfang der Pflichten der Banken und zu den Bedingungen und dem Zeitraum der Rückzahlungsansprüche, so die Mo-FAZ (Katja Gelinsky).

OLG Frankfurt/M. zu RT: Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. hat die Klage des russischen Staatssenders RT gegen die Bild-Zeitung abgewiesen. Bild muss danach Äußerungen zu Spionageaktivitäten von RT in Deutschland nicht unterlassen. Dass sich der Sender an Spionage in Deutschland beteilige, sei angesichts des Gesamtzusammenhangs eine zulässige Meinungsäußerung, so das Gericht laut Sa-FAZ.

OLG Köln zu "schwul" als Beleidigung: Das Oberlandesgericht Köln hat festgestellt, dass auch eine Äußerung, in der ein anderer als "schwul" bezeichnet wird, als Beleidigung gelten kann. Es komme dabei auf den Kontext an, in dem die Äußerung fällt. Im zu entscheidenden Fall ging es um eine Auseinandersetzung zwischen zwei Youtubern auf Instagram – einer der beiden wurde durch einen unbekannten Dritten als "Bastard" und "schwul" bezeichnet. Für das Gericht fasse der durchschnittliche Instagram-User die Äußerung "schwul" im konkreten Kontext als Beleidigung auf – allein schon, weil ein paar Sekunden später die Bezeichnung "Bastard" fiel und das unzweifelhaft eine Beleidigung sei. LTO berichtet über die Entscheidung.

OVG NRW zur Warnung vor Kaspersky: Auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen meint so wie schon die Vorinstanz, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationsgesellschaft berechtigt war, vor dem Einsatz von Antiviren-Software des russischen Unternehmens Kaspersky zu warnen. Nach den vom BSI zusammengetragenen Erkenntnissen lägen hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass durch die Nutzung der Software derzeit eine Gefahr für die Sicherheit von IT-Systemen bestehe. Das OVG wies deshalb laut LTO die Beschwerde des Unternehmens ab.

VGH BaWü zur Tübinger Verpackungssteuer: Die Stadt Tübingen wird gegen die Entscheidung des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofes, mit der die Tübinger Verpackungssteuer wegen Verstoßes gegen das Abfallrecht des Bundes gekippt wurde, Revision einlegen. Das habe, so LTO, der Tübinger Gemeinderat entschieden. Tübingen erhebt seit Januar 2022 eine Steuer von bis zu 1,50 Euro pro Mahlzeit auf Einwegverpackungen. Dagegen hatte die Betreiberin einer McDonalds-Filiale mit einer Normenkontrolle geklagt.

OVG Berlin zu pro-palästinensischer Demo: Das Verbot einer für vergangenen Freitag geplanten pro-palästinensischen Demonstration haben Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht Berlin bestätigt, teilt LTO mit. Der Veranstalter habe bereits in der Vergangenheit mehrfach pro-palästinensische Versammlungen organisiert, bei denen Teilnehmer:innen unter anderem Flaschen, Steine und gezündete Pyrotechnik auf Polizist:innen geworfen hätten. 

LG Würzburg – Messerstecher von Würzburg: Die Mo-SZ (Clara Lipkowski/Annette Ramelsberger) berichtet in einer Seite 3-Reportage über den Prozess um die Messerangriffe in Würzburg im vergangenen Juni. Am zweiten Prozesstag wurden Überwachungsvideos gezeigt und Opfer kamen zu Wort. Weil bei dem Täter eine paranoide Schizophrenie festgestellt wurde, geht es im Verfahren jetzt nicht um eine Verurteilung, sondern um die Einweisung in eine geschlossene Psychiatrie für Straftäter.

LG Frankenthal – Sicherungspflicht bei Straßenbauarbeiten: Bei Straßenbauarbeiten muss das Bauunternehmen dafür sorgen, dass Verkehrsteilnehmende dadurch nicht gefährdet werden, hat das Landgericht Frankenthal laut LTO festgestellt und einer Autofahrerin, die in einem nicht gesicherten Baugraben landete, Schadensersatz zugesprochen. Es genüge nicht, die Hausverwaltungen zu informieren und "irgendwo auf der Straße Warnschilder aufzustellen", so das Gericht.

VG Düsseldorf zu Richterbesoldung: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat, wie LTO berichtet, Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der nordrhein-westfälischen Richterbesoldung in den Jahren 2012 und 2014 und hat deshalb beschlossen, dem Bundesverfassungsgericht das entsprechende Gesetz vorzulegen. Die Düsseldorfer Verwaltungsrichter sehen die vom Bundesverfassungsgericht in früheren Entscheidungen geforderte Begründungspflicht bei der Regelung als nicht erfüllt an. Die Entscheidung hat auch Bedeutung für zahlreiche Beamte aus NRW, Parallelverfahren seien beim OVG NRW anhängig.

AG München zur Wohnungsbesichtigung: Das Amtsgericht München hat den neuen Eigentümern einer Mietwohnung Recht gegeben, die ihren Mietern gekündigt hatten, weil jene die Besichtigung der erworbenen Wohnräume verhindert hatten. Da die neuen Eigentümer vor dem Kauf keine Gelegenheit bekommen hatten, die Wohnung zu sehen, stehe ihnen nach dem Kauf ein Besichtigungsrecht zu. Die vorgetragenen Verhinderungsgründe der Mieter konnten das Gericht nicht überzeugen, schreibt LTO.

StA Frankfurt/M. – Deutsche Bank: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. hat am Freitag gemeinsam mit Beamten des Bundeskriminalamtes und der Finanzaufsicht BaFin Räumlichkeiten der Deutschen Bank wegen des Verdachtes der Geldwäsche durchsucht. Die Bank soll Geldwäscheverdachtsmeldungen im Korrespondenzbankgeschäft zu spät abgegeben haben. Die Sa-SZ (Jan Diesteldorf/Meike Schreiber), die Sa-FAZ (Marcus Jung/Corinna Budras) und LTO berichten. Laut Mo-SZ und Hbl (Yasmin Osman/Andreas Kröner u.a.) sollen unter anderem Geschäfte eines Mitglieds des Assad-Clans der Anlass der Razzia gewesen sein.

EuGH-Richter Thomas von Danwitz: Den 60. Geburtstag des Richters am Europäischen Gerichtshof Thomas von Danwitz würdigt die Mo-FAZ (Reinhard Müller). Von Danwitz, der auch in Frankreich studierte, lehrte und bei einem französischen Richter arbeitete, gehöre zu den erfahrenen Kammerpräsidenten des großen Gerichts. Er kam auf Vorschlag der CDU/CSU in der Amtszeit der SPD-Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ins Amt und befindet sich mittlerweile in seiner dritten Amtszeit.

Justizkritik: Mit unverhohlenem Ärger hat Ex-Bundesrichter und Rechtsanwalt Thomas Fischer für LTO das justizkritische Buch des Amtsrichters Thorsten Schleich gelesen. Der Autor wiederhole im Wesentlichen das, was er bereits in früheren Veröffentlichungen beklagt habe, dass er nämlich "den Großteil seiner Kollegen für Versager, die Obergerichte für unfähig, die Bundesgerichte für politisch korrumpiert und das Rechtssystem für im Abgrund" halte.

Recht in der Welt

Kanada – extraterrestrisches Strafrecht: In Vorbereitung auf eine für 2024 geplante Mondmission hat Kanada sein Strafrecht erweitert, so dass künftig auch Verbrechen auf dem Mond geahndet werden können, berichtet die Sa-FAZ. In der Vergangenheit hatte Kanada die Gesetze des Landes schon auf die Internationale Raumstation in der Erdumlaufbahn ausgeweitet.

Polen – Justizreform/Zwangsgelder: Im Spiegel (Markus Becker) wurde zusammengefasst, wie teuer Polen das Ignorieren von EuGH-Entscheidungen zu stehen kommt. So hat die EU-Kommission seit Jahresanfang bereits 129 Millionen Euro Fördergeld einbehalten – als Ausgleich dafür, dass das Land ablehnt, vom EuGH verhängte Zwangsgelder zu begleichen.

Bulgarien – Strafjustiz: Über Bulgariens "gescheitertes Experiment", durch spezialisierte Sonderstrafgerichte und eine Sonderstaatsanwaltschaft effektiver gegen Korruption und organisierte Kriminalität vorzugehen, schreibt die Rechtswissenschaftlerin Radosveta Vassileva im Verfassungsblog (in englischer Sprache). Die Autorin kritisiert in diesem Zusammenhang auch die Brüsseler Behörden, auf deren Initiative diese Strukturen geschaffen wurden, die "die Rechtsstaatlichkeit in Bulgarien ernsthaft untergraben" hätten.

USA – Fruchtbarkeitsbetrug: spiegel.de berichtet über die Verurteilung eines Arztes in Colorado, der eigenes Sperma zur Befruchtung von drei Müttern verwendet haben soll. Er muss den betroffenen Familien nun fast neun Millionen US-Dollar Schadensersatz zahlen.

USA – Todesstrafe: Die Mo-SZ (Moritz Geier) beschreibt am Beispiel der wegen Mordes an ihrer Tochter verurteilten Melissa Lucio, wie schwer es in den USA ist, fragwürdige Urteile anzufechten. Erst jetzt, 14 Jahre nach ihrer Verurteilung und zwei Tage vor der geplanten Vollstreckung, hatte ein texanisches Berufungsgericht den Vollzug der Todesstrafe aufgehoben, weil es große Zweifel an Lucios Schuld gebe. Es sei ein Fall, der die Fehleranfälligkeit des US-amerikanischen Justizsystems wieder einmal gnadenlos offenlege.

Sonstiges

DRB: Wie LTO mitteilt, gibt es Veränderungen an der Spitze des Deutschen Richterbundes. Neben den bisherigen Vorsitzenden Joachim Lüblinghoff, der in der Bundesvertreterversammlung in seinem Amt bestätigt wurde, haben die Delegierten Andrea Titz zur Vorsitzenden gewählt. Titz und Lüblinghoff kündigten nach der Wahl an, sich weiterhin nachdrücklich für eine Verstetigung des Bund-Länder-Rechtsstaatspakts einzusetzen.

Klimastiftung MV: Die Sa-SZ (Peter Burghardt/Wolfgang Janisch) erläutert die rechtlichen Hürden, die einer sofortigen Auflösung der "Stiftung Klima- und Umweltschutz" entgegenstehen, die seinerzeit von der Landesregierung MV gegründet wurde, um US-Sanktionen zu umgehen und die russische Pipeline Nord Stream 2 fertigzubauen. Eine Auflösung sei nur möglich, "wenn der Stiftungszweck unmöglich wird oder sich die Verhältnisse derart ändern, dass die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks nicht mehr sinnvoll ist". Als Stiftungszweck sei aber in erster Linie der Umwelt-, Klima- und Naturschutz genannt und erst in zweiter Linie und nur "zur Erfüllung des Stiftungszweckes" eine Beteiligung an der Pipeline vorgesehen.

Ersatzfreiheitsstrafe: spiegel.de (Anja Reumschüssel) berichtet über die Initiative "Freiheitsfonds", die Personen aus Ersatzfreiheitstrafe freikauft, und stellt den Fall eines dialysebedürftigen Obdachlosen vor, der jetzt täglich zwanzig Kilometer zu Fuß geht, um nie wieder wegen Schwarzfahrens eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen zu müssen.

Homeoffice: Inwieweit bei der Entscheidung des Arbeitgebers, wieder zur Präsenzpflicht im Betrieb zurückzukehren, der Betriebsrat zu beteiligen ist, erläutert Rechtsanwältin Beatrice Christin Hotze im Hbl-Rechtsboard. Sie rät Arbeitgebern, die Betriebsratsbeteiligung frühzeitig zu dokumentieren.

Parteiausschluss: Die Sa-taz (Christian Rath) erklärt, wie ein Parteiausschlussverfahren läuft. Aktueller Anlass sind die Verfahren um die Parteimitgliedschaften des Tübinger Oberbürgermeisters Boris Palmer (Grüne) und des früheren Bundeskanzlers Gerhard Schröder (SPD).

Strafverteidiger Gregor Gysi: LTO veröffentlicht einen Auszug aus dem gerade erschienenen Buch "Zeugen der Verteidigung". 25 namhafte Rechtsanwälte berichten darin über "über ihre persönliche Motivation, die Professionalisierung der Strafverteidigung, ihre wichtigsten Fälle, über gerichtliche Erfolge und schmerzhafte Niederlagen". Im Beitrag kommt Gregor Gysi zu Wort, der berichtet, "warum er Anwalt geworden ist, welche Erfahrungen er als einer von nur 600 DDR-Anwälten gemacht hat und welche Fehler von Mandanten er entschuldigt".

Künstliche Intelligenz in der Rechtsberatung: Ob zu befürchten sei, dass künftig künstliche Intelligenz die Arbeit von Rechtsanwälten übernehmen könnte, untersucht der Rechtswissenschaftler und Philosoph Constantin Luft im FAZ-Einspruch. Zwar hätten verschiedene Untersuchungen in der Vergangenheit eine beeindruckende Präzision von rechtlichen Computervorhersagen ergeben, anwaltliche Tätigkeit sei aber mehr als das Liefern eines Ergebnisses. "Rechtsberatung", sei ein Output, der "in the right way" zustande komme: durch Interpretation und Gründe.

Gesetzesfundstellen: Die Mo-FAZ (Jochen Zenthöfer) stellt die Sammlung der "Fundstellen deutscher Reichs- und Bundesgesetze, 1867 bis 2021" von Thomas Fuchs vor. Darin seien die Fundstellen sämtlicher Gesetze mit zugeordneten Änderungsgesetzen und nützlichen Querverweisen verzeichnet. Es müsse in jeder juristischen Bibliothek seinen Platz finden.

 

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LTO/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. April bis 2. Mai 2022: . In: Legal Tribune Online, 02.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48305 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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