Die Staatsanwaltschaft München I hat Anklage gegen Wirecard-Verantwortliche erhoben. Über betrieblichen Coronaschutz bestimmen die Unternehmen bald wieder selbst. Der Ex-AfD-Abgeordnete Jens Maier ist wieder als Richter tätig.
Thema des Tages
LG München I – Wirecard: Die Staatsanwaltschaft München I hat Anklage gegen Drahtzieher des Wirecard-Betruges, darunter den früheren Chef des Unternehmens Markus Braun, erhoben. Die Vorwürfe in der fast 500-seitigen Anklageschrift reichen von unrichtiger Darstellung in den Bilanzen von 2015 bis 2018 über gewerbs- und bandenmäßige Marktmanipulation bis zu besonders schwerer Untreue und Betrug. Die bisherigen Ermittlungsergebnisse fassen Hbl (René Bender/Felix Holtermann u.a.), Mo-SZ (Jan Diesteldorf, Klaus Ott u.a.), Mo-FAZ (Henning Peitsmeier), spiegel.de (Martin Hesse) und zeit.de zusammen. Braun sitzt seit 2020 in Untersuchungshaft, er bestreitet alle Vorwürfe.
Ukraine-Krieg und Recht
Russland – Ukraine: Im Interview mit LTO (Annelie Kaufmann) erläutert Rechtsprofessor Claus Kress, welche Möglichkeiten das Völkerrecht hat, um auf die russische Aggression auf die Ukraine zu reagieren und welche Bedeutung dabei die bereits von der Ukraine angestoßenen Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte haben.
Russische Kriegsverbrechen: spiegel.de (Oliver Imhof/Muriel Kalisch) dokumentiert Beispiele für Kriegsverbrechen durch russische Truppen in der Ukraine, die möglicherweise vor dem Internationalen Strafgerichtshof landen könnten. Nicht alle seien bislang klar nachzuweisen, etwa Vorwürfe über den Einsatz sexueller Gewalt durch Soldaten. Viele Belege gebe es hingegen für die Bombardierung ziviler Gebiete und den Einsatz von Waffen wie Streumunition, die international geächtet seien.
Russland im UN-Sicherheitsrat: Der akademische Mitarbeiter Simon Gauseweg untersucht auf LTO, ob und ggf. wie es möglich wäre, Russland seinen Sitz im UN-Sicherheitsrat zu entziehen. Er zeigt verschiedene Wege auf, denen er zwar keine großen Erfolgsaussichten einräumt, ganz aussichtslos sei aber zumindest ein Infragestellen der russischen Legitimität nicht.
Russland – Enteignungen von Unternehmen: Die russische Regierung will die Insolvenz von internationalen Unternehmen herbeiführen, die wegen des Angriffs auf die Ukraine ihr Geschäft in Russland aussetzten. Anschließend sollen diese Unternehmen dann nationalisiert, also enteignet, werden, berichtet LTO. So soll die russische Generalstaatsanwaltschaft unter anderem prüfen, ob die Unternehmen ihre Verpflichtungen gegenüber russischen Arbeitnehmer:innen weiter einhalten.
Ukraine – Kriegsdienstverweigerung: Desertieren sei ein Menschenrecht, meint Gereon Asmuth (Mo-taz) im Hinblick auf das für ukrainische Männer geltende Verbot, das Land zu verlassen. Kein Staat, nicht einmal der theoretisch perfekte, sollte Menschen zwingen dürfen, ihr Leben für ihn aufs Spiel zu setzen. Und erst recht nicht, für ihn zu töten, so der Autor.
Russsische Flüchtlinge: taz.de (Christian Rath) schildert die rechtlichen Perspektiven für russische Flüchtlinge in Deutschland. Oppositionelle, Journalist:innen sowie Soldat:innen, die nicht an einem völkerrechtlichen Krieg teilnehmen wollen, haben gute Chancen auf Asyl. Bund und/oder Länder könnten aber auch eine generelle humanitäre Aufnahme oder einen Abschiebestopp beschließen.
Ukrainische Flüchtlinge: Den rechtlichen Rahmen, in dem sich Menschen bewegen, die aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind und jene, die ihnen hier Unterkunft bieten, erläutert tagesschau.de (Marie-Theres Hausser und Charlotte Peitsmeier). Ukrainische Flüchtlinge müssten beispielsweise kein langwieriges Asylverfahren durchlaufen und dürften wohnen, wo sie möchten.
Rechtspolitik
Coronaregeln in Unternehmen: Das Bundeskabinett soll am Mittwoch über die Änderung der Arbeitsschutz-Verordnung entscheiden. Danach würden ab 20. März in den Betrieben die meisten staatlichen Corona-Vorgaben, wie beispielsweise die Homeoffice- oder Maskenpflicht, wegfallen. Arbeitgeber sollen künftig selbst die Gefährdung durch das Virus einschätzen und in einem betrieblichen Hygienekonzept entsprechende Maßnahmen festlegen. Prüfen sollen Arbeitgeber beispielsweise, ob sie den Beschäftigten einen Coronatest pro Woche anbieten, ob sie Schutzmasken bereitstellen und ob Beschäftigte im Homeoffice arbeiten sollen. Auch über Schutzmaßnahmen wie Abstands- und Hygieneregeln oder eine Maskenpflicht sollen Betriebe künftig selbst entscheiden. Mo-FAZ (Corinna Budras) und Hbl (Jürgen Klöckner) berichten.
Die Befürchtungen, nach dem Wegfall der Corona-Regeln werde eine kollektive Verantwortungslosigkeit hereinbrechen, seien unbegründet, ist Corinna Budras (Mo-FAZ) in einem separaten Kommentar überzeugt. Zwar müssten die Arbeitgeber die Lage jetzt wieder selbständig beurteilen und eigene Regeln erlassen – orientiert am "regionalen Infektionsgeschehen" und "tätigkeitsspezifischen Infektionsgefahren", man habe jedoch in den vergangenen Jahren nicht verlernt, Rücksicht und Vorsicht walten zu lassen.
Rechte von Geimpften/Rechte von Genesenen: Über geplante gesetzliche Änderungen beim Geimpften- und Genesenenstatus schreibt zeit.de (Tilman Steffen). Ab Oktober soll gelten, dass nur noch dreifach Geimpfte als vollständig immunisiert anzusehen sind. Nur zwei statt drei Impfungen benötigt dann, wer durch einen vor der ersten Impfung erfolgten Bluttest Antikörper nachweisen kann oder vor oder nach der zweiten Dosis infiziert war und dies durch ein PCR-Testergebnis nachweisen kann.
Impfpflicht: Die Mo-taz (David Muschenich) fasst noch einmal die vorliegenden Entwürfe zur Impfpflicht zusammen. Insgesamt liegen fünf unterschiedliche Entwürfe vor, drei davon haben Abgeordnete fraktionsübergreifend erarbeitet und eingereicht. Die anderen beiden stammen je von der CDU/CSU-Fraktion und der AfD. Die größte Unterstützung mit derzeit 233 Unterzeichnungen habe derzeit der fraktionsübergreifende Gesetzentwurf für eine Impfpflicht ab 18 Jahren.
Der Gesundheitsökonom Michael Stolpe plädiert in der Mo-FAZ für eine Impfprämie anstelle einer Impfpflicht. Der volkswirtschaftliche Wert eines Impfschutzes mit 95 Prozent Wirksamkeit sei in einer Studie für Deutschland auf 6431 Euro je Person geschätzt worden. Dieser Wert übersteige die mRNA-Impfstoffpreise für eine Zweifachimpfung plus Booster um rund das Hundertfache. Eine Impfprämie zwischen 100 Euro und 500 Euro wäre hierzulande daher sicherlich gut begründbar
Commercial Courts: Der Bundesrat will den Gesetzentwurf zur Einführung von Spezialkammern und -senaten, an denen internationale Wirtschaftsstreitigkeiten verhandelt werden sollen, erneut beim Bundestag einbringen, schreibt LTO. Der Vorschlag war bereits im vergangenen Jahr eingebracht worden, vom damaligen Bundestag aber vor Ablauf der Wahlperiode nicht mehr behandelt worden. "Wir möchten erreichen, dass Wirtschaftsstreitigkeiten deutscher und internationaler Unternehmen seltener im Ausland oder vor privaten Schiedsgerichten verhandelt werden, sondern wieder häufiger vor hochqualifizierten staatlichen Gerichten in Deutschland", wird NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) zitiert.
Taxonomie: Ex-Verfassungsrichter Paul Kirchhof erläutert im FAZ-Einspruch, an welchen rechtlichen Kriterien sich das Nachhaltigkeitserfordernis messen lassen muss, das in der Taxonomie-Verordnung enthalten ist, die von der EU kürzlich verabschiedet wurde. Nachhaltigkeit sei letztlich ein Prinzip persönlicher Vernunft und wirtschaftlicher Klugheit, schreibt Kirchhof. Sie sei Inhalt der Freiheit, Bedingung des Rechts, Grundlage von Staat und Staatenverbund, Wirkungsvoraussetzung für Institutionen.
Justiz
Rechtsextremer Richter Jens Maier: Weil das sächsische Dienstgericht für Richter nicht rechtzeitig über den Antrag des Justizministeriums entschieden hat, dem ehemaligen AfD-Abgeordneten Jens Maier vorläufig die Ausübung der Dienstgeschäfte zu untersagen, kann Maier an diesem Montag seine Dienstgeschäfte am Amtsgericht Dippoldiswalde aufnehmen. Sa-SZ, spiegel.de und LTO berichten.
BVerfG zu 2G im Bundestag: Auch tagesschau.de (Max Bauer) berichtet jetzt über den beim Bundesverfassungsgericht gescheiterten Eilantrag der AfD-Fraktion gegen die 2G-Regelung im Bundestag. Das Gericht habe weder schwere Nachteile für die Parlamentsarbeit der AfD-Abgeordneten noch die Notwendigkeit für eine Eilanordnung gesehen. Eine "Zweiklassengesellschaft" im Parlament drohe nicht, meinten die Karlsruher Richter.
BVerwG zu Einblick in Patientenakten: Behörden, die für die Kontrolle von möglichem Betäubungsmittelmissbrauch zuständig sind, dürfen keinen Einblick in Patientenakten nehmen. Dies hat, wie LTO berichtet, das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Patientenakten seien nicht von § 22 Abs. 1 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz erfass, nach dem die Behörden Unterlagen über den Betäubungsmittelverkehr einsehen und hieraus Abschriften oder Ablichtungen anfertigen dürften, soweit sie für die Sicherheit oder Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs von Bedeutung sein können.
OLG Dresden – militante Antifa/Lina E.: deutschlandfunk.de (Alexander Moritz) berichtet ausführlich über das Verfahren gegen Lina E., die sich gemeinsam mit drei Mitangeklagten vor dem Oberlandesgericht Dresden wegen des Vorwurfes der Bildung einer kriminellen Vereinigung verantworten muss. Sie sollen zwischen Oktober 2018 und Frühjahr 2020 in Sachsen und Thüringen mindestens sechs Überfälle auf Rechtsextreme begangen haben.
OVG NieSa zu Maskenpflicht: Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat die Landesregelung zur Maskenpflicht in Clubs, Diskotheken und Shisha-Bars vorläufig außer Vollzug gesetzt. Der Verordnungsgeber habe ohne nachvollziehbaren Grund keine Ausnahmen von der Maskenpflicht, etwa zum Konsum von Getränken und Speisen oder zum Rauchen von Shisha-Pfeifen, geregelt. Damit fehle es an einem angemessenen Ausgleich zwischen den erheblichen wirtschaftlichen Interessen der Betreiber und dem Gesundheitsschutz der Besucher:innen. LTO berichtet.
VG Magdeburg zu AfD als Verdachtsfall: Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat dem Landesverfassungsschutz von Sachsen-Anhalt erlaubt, die AfD als Verdachtsfall einzustufen. Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen sah das Gericht insbesondere für "Bestrebungen, die sich gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip in ihrem Wesensgehalt richten". Es sei eine "Überbetonung der Abstammung" seitens der AfD zu erkennen, die mit den Wertvorstellungen des Grundgesetzes nicht vereinbar seien, so das VG. LTO berichtet.
LG Berlin – Ehrenmord an Maryam H.: spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet über den Prozess gegen die Brüder von Maryam H., die ihre Schwester laut Anklage getötet haben sollen, weil diese nach ihrer Scheidung eine neue Beziehung mit einem Mann hatte. Berichtet wird über die Vernehmung einer Freundin der Getöteten, die ebenfalls aus Afghanistan nach Berlin geflohen war. Zwei Tage lang berichtete die Zeugin über das Leben von Maryam H., die angeklagten Brüder schwiegen vor Gericht.
AG Neukölln – Remmo-Villa: In der vergangenen Woche hat das Amtsgericht Neukölln über die Räumung und Herausgabe einer Berliner Villa, die vor zwei Jahren von der Staatsanwaltschaft Berlin beschlagnahmt wurde, verhandelt. Das Haus gehört jetzt dem Land Berlin, das damit zum Vermieter der dort wohnenden Mitglieder der Familie Remmo wurde. Mehrere Familienmitglieder werden für erhebliche Straftaten, u.a. für den Diebstahl einer 100-Kilo-Goldmünze aus dem Bode-Museum und den Einbruch in das Dresdner Grüne Gewölbe, verantwortlich gemacht. Ein Teil dieser Familie, die auf mehr als 150 Mitglieder geschätzt wird, soll nun gerichtlich zum Auszug aus der Villa gezwungen werden, schreibt die FAS (Julia Schaaf) in einem Bericht über das Verfahren.
Recht in der Welt
EGMR/Russland – Novaja Gaseta: Wie LTO meldet, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Russland in einer Eilentscheidung aufgefordert, die regierungskritische Zeitung "Nowaja Gaseta" in ihrer Arbeit nicht weiter zu behindern. Geklagt hatte der Chef der Zeitung und Friedensnobelpreisträger Dmitri Muratow. Er hatte laut Gericht geltend gemacht, es bestehe die Gefahr, dass die unabhängigen russischen Medien mundtot gemacht werden.
IStGH/Südossetien – Haftbefehle: Im Zusammenhang mit Untersuchungen zur Situation in Georgien hat der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofes Karim A.A. Khan Haftbefehle gegen drei Mitglieder der de-facto-Regierung der von Russland kontrollierten Region Südossetien erlassen. Bei den Ermittlungen gehe es unter anderem um die rechtswidrige Vertreibung von georgischen Zivilist:innen im Zusammenhang mit der russischen Besatzung 2008. Der Ankläger erwähnt auch Parallelen zu "Verhaltensmustern" in der Ukraine. Die Sa-SZ (Ronen Steinke) und LTO berichten.
Rumänien – Justiz: spiegel.de berichtet über ein neues Gesetz, das in Rumänien in Kraft getreten ist und das "die Ermittlungen gegen kriminelle Richter und Staatsanwälte" erschwert. Durch die Novelle werde die Sondereinheit der Staatsanwaltschaft (SIIJ) abgeschafft, die allein für Ermittlungen gegen Richter und Staatsanwälte zuständig war. Gegen das Justizpersonal sollen jetzt beliebige Staatsanwälte ermitteln. Bürgerrechtler und Justizexperten befürchten, dass es gerade in den Kommunen und Regionen schwer vorstellbar sei, dass etwa ein Staatsanwalt gegen den anderen ermittelt, weil dort Abhängigkeiten und Loyalitäten aufgrund von Freundschaften und Familienbeziehungen bestünden.
USA – Abtreibungsgesetz Texas: Die Mo-taz (Eva Oer) berichtet über eine Entscheidung des Obersten Gerichtes in Texas, das die Klage von Abtreibungskliniken gegen das neue verschärfte Abtreibungsgesetz abgewiesen hat. Weil das Gesetz nur private Klagen zur Durchsetzung der Regeln vorsieht, sei keine Verfassungsklage möglich. Der Richterspruch gelte als der möglicherweise finale juristische Schlag gegen den Versuch, das Gesetz, das alle Abtreibungen etwa ab der sechsten Schwangerschaftswoche verbiete, doch noch anzufechten.
Sonstiges
RA Christian Reckling: LTO-Karriere (Pauline Dietrich) stellt im Interview den auf Prüfungs- und Hochschulrecht spezialisierten Rechtsanwalt Christian Reckling vor. Primär sei es seine tägliche Aufgabe, Prüfungen aller Art auf mögliche Verfahrens- und Beurteilungsfehler zu überprüfen, außerdem sei er im Hochschulzulassungsrecht tätig, erzählt er.
Abschiebung Anna Sorokin: Die nicht zuletzt durch eine Netflix-Serie bekannt gewordene verurteilte Hochstaplerin Anna Sorokin soll von den USA nach Deutschland abgeschoben werden, berichtet spiegel.de (Matthias Gebauer). Ein Asyl-Antrag in den USA scheiterte. Sorokin hatte sich in New York als Erbin eines reichen deutschen Kunstsammlers ausgegeben und so von verschiedenen Banken Kredite in Höhe von zehntausenden Dollar erschwindelt. 2019 ist sie zu einer Freiheitsstrafe von vier bis zwölf Jahren verurteilt worden.
Rechtsgeschichte – Diebstahl von Heizmaterial: An Entscheidungen, die sich mit der Entwendung von Brennstoffen zu Heizzwecken befassen, erinnert Martin Rath auf LTO.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pf
(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)
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Die juristische Presseschau vom 12. bis 14. März 2022: . In: Legal Tribune Online, 14.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47812 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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