Die juristische Presseschau vom 5. bis 7. März 2022: AfD als Ver­dachts­fall? / Gesetz­ent­wurf zur Triage / Man­dats­nie­der­le­gung bei Hanno Berger

07.03.2022

Das VG Köln verhandelt über die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Die Ärztezeitung berichtet über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Triage. "Cum-Ex-Konstrukteur" Hanno Berger muss sich neue Anwälte suchen.

Thema des Tages

VG Köln – Verdachtsfall AfD: Auf zwei Tage – Dienstag und Mittwoch dieser Woche – hat das Verwaltungsgericht Köln den Prozess um die Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall angesetzt. Verliert die Partei ihre dagegen gerichtete Klage, darf das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwachen und V-Leute anwerben. Wegen der Coronapandemie und gleichzeitig großem öffentlichem Interesse wurde der Prozess in die Messe Köln verlegt. Über die anstehende Verhandlung berichten ausführlich die Mo-FAZ (Andreas Nefzger/Helene Bubrowski) und die Mo-taz (Gareth Joswig). Es dürfte um nicht viel weniger gehen als um das politische Schicksal der AfD, heißt es bei LTO (Markus Sehl), wo auch ausführlich der rechtliche Hintergrund des Verfahrens zusammengefasst wird. Entscheidende rechtliche Frage wird wohl sein, ob extremistische Äußerungen von einzelnen AfD-Funktionär:innen jeweils der Partei zuzurechnen sind und ob es soviele extremistische Einzelaussagen gibt, dass sie die Partei prägen.

Ukraine-Krieg und Recht

Russland und das Völkerrecht/IGH: Ronen Steinke (Mo-SZ) findet es bemerkenswert, welche Energie der russische Präsident darauf verwende, den Angriff auf die Ukraine mit völkerrechtlichen Argumenten zu rechtfertigen. Gerade weil er aber diesen großen manipulativen Aufwand betreibe, um seinem Angriff einen Anstrich der Legalität zu geben, sei es nicht egal, was die realen Institutionen des Völkerrechts in dieser Lage sagten. Mit dieser Hoffnung könne man nach Den Haag blicken, wo von diesem Montag an der Internationale Gerichtshof auf Antrag der Ukraine verhandelt. Es könnte für Russlands Propaganda zu einem herben Schlag werden, wenn diese Instanz nach öffentlicher Beweiswürdigung feststellen würde: Ihr lügt die Welt an.

UN-Menschenrechtsrat: Laut LTO hat der UN-Menschenrechtsrat eine Kommission bestellt, die Menschenrechtsverletzungen Russlands in der Ukraine untersuchen und dokumentieren sowie Verantwortliche benennen soll, um sie vor Gerichten zur Rechenschaft ziehen zu können. 

Angriff auf Atomkraftwerk: Ein gezielter Angriff auf ein zivil genutztes Kernkraftwerk wäre ein Kriegsverbrechen und damit ein Fall, der in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag fiele, meint laut LTO der Völkerrechtler Claus Kreß in Bezug auf das in der Nacht zum Freitag im ukrainischen Atomkraftwerk Saporischschja ausgebrochene Feuer.

Kämpfende Zivilisten: Rechtsprofessor Christoph Safferling erklärt auf LTO, wie Zivilisten, die sich an Kriegshandlungen beteiligen, völkerrechtlich einzuordnen sind. Wenn sich massenhaft und spontan Zivilisten dem vordringenden Feind in den Weg stellten, dann könne man von einer "levée en masse", von einer Massenmobilmachung, sprechen und in einem solchen Ausnahmefall könnte diesen Zivilisten dann doch Kombattantenstatus zukommen.

Ausländische Freiwillige: LTO (Felix W. Zimmermann) betrachtet insbesondere ausländische Freiwillige, die an den Kämpfen um die Ukraine teilnehmen. So stehe es in einigen Ländern, wie etwa der Schweiz, unter Strafe, für einen anderen Staat zu kämpfen. Staaten wie Dänemark, Großbritannien und Lettland hätten ihren Bürgern explizit erlaubt, in die Ukraine zu ziehen und für die Ukraine zu kämpfen. Im deutschem Recht sie nur das "Anwerben" strafbar.

Ukrainische Flüchtlinge: Rechtsprofessor Daniel Thym erklärt auf LTO und in englischer Sprache im Verfassungsblog die sog. Massenzustromsrichtlinie, die die EU jetzt erstmals für Flüchtlinge aus der Ukraine aktiviert hat. Die Richtlinie setze Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen. Wenn in dieser Woche der Durchführungsbeschluss veröffentlicht werde, betrete die deutsche und europäische Migrationspolitik damit rechtliches Neuland.

Im Interview mit bild.de (Nikolaus Harbusch) erklärt der Rechtsanwalt Philipp Pruy, welche Rechte die Ukrainer, die in Deutschland ankommen, jetzt haben.

Russland, Polen und Rechtsstaatsmangel: Die polnische Rechtsprofessorin Ewa Łętowska zieht im Verfassungsblog (in englischer Sprache) eine "Verbindung zwischen der Aggression gegen die Ukraine und der Missachtung des Gesetzes als solchem" und richtet sich dabei warnend auch an ihr eigenes Land Polen. "Das Rosinenpicken unseres Landes im EU-Recht, seine Missachtung der Urteile des EuGH und des EGMR, die Missachtung der Verfassung und ihrer Auslegung, die Missachtung der Unabhängigkeit der Richter – all dies stellt die Rechtsstaatlichkeit in Frage und ist im Grunde eine Vorstufe des Weges, dessen Ergebnis die Verwischung der Grenze zwischen Recht und Gesetzlosigkeit, die "Putinisierung" des Rechts ist".

Kanzleien und russische Mandate: Den direkten Auswirkungen des Krieges und der Sanktionen auf die Tätigkeit von Anwaltskanzleien widmet sich die Sa-FAZ (Marcus Jung). So wollen viele Wirtschaftskanzleien bestehende Mandate mit russischen Mandanten ruhen lassen und neue Anfragen ablehnen. Allgemeine Hinweise der Bundesrechtsanwaltskammer gebe es aber nicht, allerdings wird auf die "mittelbare Verantwortung" jedes Anwalts hingewiesen. Auch in Großbritannien werde erwartet, dass einige englische Anwälte ihre Arbeit für Russland einstellen werden, berichtet die Sa- FAZ (Olivier Holmey). Auf der anderen Seite sollen englische Anwaltskanzleien versucht haben, neue Sanktionen gegen reiche Russen zu verzögern. Der Labour-Abgeordnete Ben Bradshaw plädiere deshalb dafür, dass das Parlament die Anwälte der sanktionierten Russen ins Visier nehmen sollte.

Rechtspolitik

Triage: Die Ärztezeitung berichtet über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Triage-Gesetz. Danach soll "bei der ärztlichen Entscheidung über die Zuteilung von pandemiebedingt nicht ausreichenden überlebenswichtigen, intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten im Krankenhaus" niemand aus "Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden". Die Entscheidung sollen zwei "mehrjährig intensivmedizinisch erfahrene praktizierende Fachärztinnen oder Fachärzte mit der Zusatzweiterbildung Intensivmedizin einvernehmlich" herbeiführen. Beide Ärzte sollen die Patienten vorab "unabhängig voneinander" begutachten, heißt es im Artikel.

Lebensmittel retten: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Laura Springer beschreibt im Verfassungsblog ausführlich Anlass und Probleme eines sog. "Essen-retten-Gesetzes", das die Klima-Aktivisten der "letzten Generation" mit ihren Blockaden durchsetzen wollen.

Corona - Maßnahmen und Impfpflicht: Im Interview mit der Mo-Welt (Ulrich Exner/Thorsten Jungholt) plädiert der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Hans-Jürgen Papier angesichts der geplanten Änderungen im Infektionsschutzgesetz für eine restriktive Ausgestaltung der künftigen Maßnahmemöglichkeiten. Wesentliche Grundrechtseinschränkungen müssten in jedem Fall den Parlamenten vorbehalten bleiben, so Papier. Auch spricht er sich gegen eine Impfpflicht aus, er bezweifele, dass die Einführung zum jetzigen Zeitpunkt den rechtstaatlichen Anforderungen an einen solchen Eingriff in die Freiheitsrechte gerecht werde.

Im FAZ-Einspruch verteidigt der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann den Gesetzentwurf seiner Fraktion für eine "Impfpflicht-Vorsorge" und plädiert für ein Impfregister, das "sowohl datenschutzrechtlich als auch schnell genug umsetzbar" sei.

Suizidhilfe: Aus dem Bundestag kommt eine weitere Initiative zur Regelung der Suizidhilfe, berichtet die Mo-SZ (Annette Zoch). Eine Gruppe um die Grünen-Politikerinnen Renate Künast und Katja Keul will am heutigen Montag einen neuen Vorschlag vorstellen, in dem unterschieden werden soll, ob Betroffene ihren Tod wegen einer schweren Krankheit anstreben oder aus anderen Gründen. Im ersteren Fall solle der Ärzteschaft eine entscheidende Rolle zukommen, während im letzteren Fall höhere Anforderungen errichtet werden und der Ärzteschaft keine zentrale Rolle zugewiesen würde. Unterstützt werde der Antrag auch von der SPD-Abgeordneten Nina Scheer und dem Parlamentarischen Staatssekretär im Gesundheitsministerium Edgar Franke (SPD) sowie der Linken-Politikerin Cornelia Möhring.

E-Evidenz: Seit vier Jahren wird in Brüssel über den Vorschlag für eine Verordnung zur Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafsachen beraten, den netzpolitik.org (Matthias Monroy) erläutert. Die geplante Neuregelung sieht vor, dass Ermittlungsbehörden digitale Beweise direkt bei Internetdiensten in einem anderen Mitgliedstaat abfragen können sollen. Besonders strittig ist dabei die Frage, in welchen Fällen der Staat des betroffenen Providers über die Anforderung der Daten informiert werden muss. Während der Rat dies nur bei Inhaltsdaten zur Voraussetzung machen wolle, fordere das Parlament die Notifizierung auch bei Anordnungen zur Herausgabe von Verkehrsdaten.

Justiz

LG Wiesbaden – Cum-Ex/Hanno Berger: Nachdem der Anwalt Hanno Berger, maßgeblicher Konstrukteur der Cum-Ex-Manipulationen, Ende Februar von der Schweiz in die Bundesrepublik ausgeliefert wurde, haben jetzt alle drei Wahlverteidiger das Mandat niedergelegt, schreibt das Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier u.a.). Gründe dafür seien noch nicht bekannt. Das Landgericht Wiesbaden sei jetzt dabei, Pflichtverteidiger zu bestellen. Am bisherigen Zeitplan wolle man festhalten, der Prozessbeginn ist für den April vorgesehen.

BGH zu EncroChat: Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in einer "ergänzenden Bemerkung" mitgeteilt, dass er die durch französische Behörden gewonnenen Erkenntnisse aus der Überwachung von nur scheinbar abhörsicheren EncroChat-Telefonen im Ergebnis für verwertbar hält. Allerdings gebe es noch weitere anhängige Verfahren, die auch von anderen Senaten entschieden werden – wie diese sich positionieren, sei noch völlig offen. LTO (Joschka Buchholz) berichtet.

BGH zu Bezeichnung "Eltern" statt "Mutter": Eine Frau-zu-Mann-transsexuelle Person hat keinen Anspruch auf die Bezeichnung "Eltern" statt "Mutter" in der Geburtsurkunde ihres Kindes, hat der Bundesgerichtshof laut LTO entschieden. Die Entscheidung der Vorinstanz sei rechtmäßig, da die Person einen rechtlichen Geschlechtswechsel nicht vollzogen, sondern lediglich ihre Vornamen geändert habe. Die Eintragung einer geschlechterneutralen Elternbezeichnung wäre gemessen an den Vorgaben für den Registereintrag unrichtig.

OLG Frankfurt/M. zu Fußball-Verwertung und Corona: Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. hat laut LTO die Entscheidung eines Schiedsgerichts bestätigt, wonach ein Vertrag über die Verwertungsrechte für Spiele der Fußball-Bundesliga nicht gekündigt werden kann, wenn wegen der Pandemie keine Fußballspiele mehr stattfinden. Es habe kein Leistungshindernis, sondern nur eine Leistungserschwernis für die DFL vorgelegen und da die Wiederaufnahme der Spiele zum Kündigungszeitpunkt bereits vorhersehbar gewesen sei, hätte der Antragsgegner seine vertraglichen Pflichten erfüllen können.

LG Hamburg zu Rapper Gzuz: Das Landgericht Hamburg hat den Rapper Gzuz in einem Berufungsprozess zu acht Monaten und zwei Wochen Haft verurteilt, berichten spiegel.de und LTO.  Außerdem müsse er eine Geldstrafe in Höhe von 414.000 Euro zahlen. Das Gericht befand den 33 Jahre alten Frontmann der Hip-Hop-Gruppe "187 Strassenbande" der Körperverletzung, eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und zweimaliger Verletzung des Waffengesetzes für schuldig.

LG Verden – Mord an Frederike von Möhlmann: Nachdem der Gesetzgeber im vergangenen Jahr die Gründe einer Wiederaufnahme zu Lasten eines Verdächtigen erweitert hatte, wurde jetzt der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Wiederaufnahme des Verfahrens im Mordfall Frederike von Möhlmann vom Landgericht Verden für zulässig erklärt. LTO (Hasso Suliak) berichtet über die nun vorliegende Entscheidung des Landgerichts, das keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken sah. Damit komme es nun erstmals zur Anwendung der neuen Vorschrift, über die die Politik noch heute streitet. 

Wiederaufnahme für Monika Weimar? Im Fall von Monika Weimar, die in den 1980er-Jahren ihre beiden Töchter umgebracht haben soll und dafür 1999 zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, gibt es laut Spiegel (Gunther Latsch) nach einer Fernsehdokumentation neue Erkenntnisse. Diese könnten nach Ansicht des Strafverteidigers Gerhard Strate zu einer Wiederaufnahme des Falles führen. Die neue Spur führt zum Ex-Mann von Weimars Schwester Brigitte, der zur Tatzeit im selben Haus wohnte wie das Ehepaar Weimar und deren Kinder. Der Mann war, wie die Autoren der Dokumentation herausfanden, bereits damals wegen Sexualstraftaten verurteilt.

Recht in der Welt

USA – Bostoner Marathon-Attentäter: Der US-Supreme Court hat das Todesurteil gegen den Attentäter auf den Bostoner Marathonlauf 2013 bestätigt. Dschochar Zarnajew war im Mai 2015 wegen des Anschlags mit drei Toten und 264 Verletzten zum Tode und zugleich zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ein Bundesberufungsgericht hob das Todesurteil im Juli 2020 auf, diese Entscheidung wurde jetzt laut FAZ vom Supreme Court revidiert. Zarnajew habe einen fairen Prozess bekommen.

Argentinien – Haftstrafe für argentinischen Bischof: Der argentinische Bischof Gustavo Zanchetta wurde, wie die Mo-FAZ (Matthias Rüb) berichtet, wegen sexuellen Missbrauchs zweier Seminaristen zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Zanchetta war ein Protegé von Papst Franziskus, das Urteil werde daher in Argentinien von Opferverbänden und weiten Teilen der Presse als "schwerer Schlag" auch gegen den Papst selbst interpretiert.

Sonstiges

Straftaten für das Klima: Die NGO-Juristin Francesca Mascha Klein untersucht im Verfassungsblog die Frage, inwieweit Aktionen der Aktivistengruppe "Aufstand der letzten Generation" durch einen Notstand gem § 34 Strafgesetzbuch gerechtfertigt sein könnten. Die Gruppe hatte unter anderem die Berliner Autobahn blockiert, um so auf die Klimakrise sowie Lebensmittelverschwendung aufmerksam zu machen. Die Autorin analysiert mehrere Entscheidungen aus Großbritannien, der Schweiz und aus Frankreich, in denen Aktivisten freigesprochen worden sind. Die Argumente dafür ließen sich auch auf den deutschen Kontext übertragen, sodass es durchaus vertretbar sein könnte, Straftaten angesichts der sich verschärfenden Klimakrise für gerechtfertigt zu halten.

Judensterne und Volksverhetzung: Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) blickt in seinem Kommentar auf die zunehmende Zahl von Verfahren, mit denen Impfgegner, die durch Vergleiche mit dem Holocaust gegen Coronaschutzmaßnahmen protestieren, strafrechtlich verfolgt werden. Diese Verfahren seien ein Beispiel dafür, wie mit zunehmender Selbstverständlichkeit als unerträglich empfundene Aussagen und Darstellungen mit Mitteln des Strafrechts bekämpft werden.

Rechtsgeschichte – russische Militärtribunale: Der Leiter der Dokumentationsstelle Dresden der Stiftung Sächsische Gedenkstätten Bert Pampel erinnert in der Mo-FAZ an die russischen Militärtribunale, von denen zwischen 1950 und 1952 mehr als hundert Zivilisten in Dresden zum Tode verurteilt wurden.

Rechtsgeschichte – Nachkriegs-Antikommunismus: Heribert Prantl (sueddeutsche.de) beschreibt in seiner Kolumne die heftige Debatte zwischen dem SZ-Journalisten Ernst Müller-Meiningen jr. und dem damaligen Präsidenten des Bundesgerichtshofes, Hermann Weinkauff, die sich an der Verurteilung des KPD-Politikers Jupp Angenfort wegen Hochverrats im Jahre 1955 entzündet hatte. Müller-Meiningen jr. Hatte die Verurteilung damals mit "der Ostjustiz der roten Dame Hilde Benjamin" verglichen, wogegen sich der BGH-Präsident heftig wehrte. Die Auseinandersetzung endete mit einer gemeinsamen Erklärung, die, so Prantl, "eine Verbeugung der dritten Gewalt vor der Presse" gewesen sei.

Rechtsgeschichte – Kriegsfolgen und Zivilrecht: Mit der zivilrechtlichen Aufarbeitung von Kriegen befasst sich Martin Rath auf LTO und schaut sich dabei die Rechtsprechung nach dem Ersten Weltkrieg an.

 

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LTO/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. bis 7. März 2022: . In: Legal Tribune Online, 07.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47737 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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