Die juristische Presseschau vom 12. bis 14. Februar 2022: Ruhe­stand für Jens Maier? / CDU/CSU rückt von Impfpf­licht ab / BVerfG weist Eil­an­trag gegen Pflege-Impfpf­licht ab

14.02.2022

Sachsens Justizministerin will den AfD-Richter Jens Maier in den Ruhestand versetzen lassen. Die CDU/CSU-Fraktion will eine allgemeine Impfpflicht nur vorbereiten. Karlsruhe bestätigt vorläufig die einrichtungsbezogene Impfpflicht.

Thema des Tages

Rechtsextremer Richter Jens Maier: Die sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne) will den Ex-AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier unter Berufung auf § 31 DRiG (Versetzung im Interesse der Rechtspflege) in den Ruhestand versetzen, um zu verhindern, dass er wieder bei einem Gericht tätig wird. Maier, der nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag in die sächsische Justiz zurückkehren will, soll zunächst mit Wirkung zum 14. März dem Amtsgericht Dippoldiswalde als Richter zugewiesen werden; damit werde sein Rückkehranspruch erfüllt. Parallel will das Ministerium beim Richterdienstgericht in Leipzig den Antrag stellen, Maier zur Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege ab dem 14. März vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte zu untersagen. Nach rechtskräftiger gerichtlicher Zustimmung soll er schließlich in den Ruhestand versetzt werden. Mo-FAZ (Stefan Locke), Mo-SZ (Markus Balser), Mo-taz (Michael Bartsch/Gareth Joswig), LTO (Markus Sehl/Annelie Kaufmann) und spiegel.de berichten über die Pläne des Ministeriums.

Rechtsprofessor Klaus F. Gärditz analysiert auf LTO die Erfolgsaussichten des geplanten Vorgehens. Die Anforderungen der einzigen BGH-Entscheidung zu § 31 DRiG aus dem Jahr 1995 seien erfüllt. Probleme im Hinblick auf den besonderen Schutz der Abgeordnetentätigkeit sieht Gärditz nicht. Der in den Ruhestand Versetzte erhalte aber Ruhestandsbezüge nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz, die zwar gekürzt würden, ihm aber einen versorgten Ruhestand ermöglichten, der unter anderem auch genügend Zeit für Politik belasse. Disziplinarverfahren und Richteranklage blieben parallel möglich. 

Heribert Prantl (Sa-SZ) plädierte zuvor für eine verfassungskonforme Auslegung der Rückkehrregeln. Falls dies nicht möglich sei, solle das sächsische Justizministerium Maier in den Innendienst des Ministeriums abordnen und für Verwaltungsaufgaben einsetzen, wo er keinen Publikumskontakt hat.

Rechtspolitik

Corona - Impfpflicht: In einem am Freitag vorgestellten Antrag schlägt die CDU/CSU-Fraktion statt einer sofortigen Impfpflicht vor, diese nur für den Ernstfall vorzubereiten, wie die Sa-FAZ (Peter Carstens) und spiegel.de (Marc Röhlig/ Sophie Garbe u.a.) schreiben. Es soll ein Impfregister geschaffen werden, um bei möglichen künftigen Coronawellen Ungeimpfte gezielt zu kontaktieren und gegebenenfalls dann eine Impfpflicht einzuführen. Über diesen und zwei weitere Vorstöße aus der Mitte des Bundestages berichten das Hbl (Frank Specht), die Sa-taz (Anna Lehmann/Sabine am Orde) und LTO. Am Freitag hatten Abgeordnete von SPD, Grünen und FDP ihren Entwurf für eine allgemeine Impfpflicht ab 18 vorgestellt, eine Gruppe um den FDP-Politiker Andrew Ullmann arbeite an einem Vorschlag für einen "Mittelweg" mit verpflichtendem Beratungsgespräch und einer Impfpflicht ab 50. Die Beschlussfassung im Bundestag soll spätestens Ende März abgeschlossen sein.

Wenn eine Impfpflicht kommen soll, dann müsse sie schnell kommen, fordert Christina Berndt (Mo-SZ). Dann sollten die Menschen im Herbst schon geimpft und geboostert sein, wenn es wieder losgeht – sonst werde es ohne umfassende Maßnahmen sehr wahrscheinlich wieder nicht gehen. Die Umsetzung einer allgemeinen Impfpflicht sei spätestens seitdem die Union nun ihren eigenen Antragsentwurf vorgelegt habe in weite Ferne gerückt, meint Mirko Schmid (Sa-taz). Weil die erforderliche Mehrheit für keinen der Entwürfe in Sicht sei, sei aktuell davon auszugehen, dass keine der Initiativen umgesetzt werden könne.

LTO (Hasso Suliak) hat mit Rechtsprofessor Michael Kubiciel über Bußgeldandrohungen gesprochen, die mit einer möglichen allgemeinen Impfpflicht verbunden wären. Den Betroffenen müsse rechtliches Gehör gewährt werden, so Kubiciel. Für die Verhältnismäßigkeit wäre es gut, wenn vor Verhängung des Bußgelds noch einmal Gelegenheit zum Nachweis der Impfung gegeben wird. Eine mehrfache Sanktion sei nur möglich, wenn sie am unterlassenen Nachweis festgemacht wird und nicht an der unterlassenen Impfung. Es wäre schwer zu begründen, wenn bei zahlungsfähigen Personen, die die Geldbuße nicht bezahlen, auf Erzwingungshaft verzichtet wird.

Bundespräsident: Die Sa-FAZ (Reinhard Müller) und tagesschau.de (Frank Bräutigam/Christoph Kehlbach) beschreiben den rechtlichen und den tatsächlichen Wirkradius des Bundespräsidenten, dessen Wahl am Sonntag erfolgte. Der Bundespräsident besitze vor allem die "Macht des Wortes" und könne damit Akzente setzen. Allerdings seien ihm auch hier rechtliche Grenzen gesetzt, über deren Einhaltung gegebenenfalls das Bundesverfassungsgericht wache.

Bundesrichter: Das Bundesjustizministerium hat die Anforderungen für Vorsitzende Bundesrichter geändert – künftig ist wieder eine vorherige fünfjährige Tätigkeit an einem Bundesgericht erforderlich, berichtet nun auch swr.de (Philip Raillon). Damit wurde eine insbesondere in der Richterschaft umstrittene Änderung aus der vorigen Legislaturperiode zurückgenommen. Der Deutsche Richterbund hatte politische Einflussnahme auf die Justiz befürchtet, weil bei einem Regierungswechsel hochrangige Beamte in die Justiz wechseln und dann direkt Vorsitzende werden könnten – quasi als Versorgungsposten.

Waffen: Die nach dem Attentat von Hanau auf den Weg gebrachte Waffenrechtsreform wurde von der Waffenlobby mit Unterstützung der CDU/CSU-Fraktion erfolgreich blockiert, berichtet der Spiegel (Jörg Diehl/Martin Knobbe). Zentraler Bestandteil des neuen Gesetzes sollte werden, dass die Waffenbehörden routinemäßig sowohl bei der Polizei als auch bei den Gesundheitsämtern nach Erkenntnissen zu jenen Bürgern fragen, die sich bewaffnet haben oder das wollen. Damit sollte vermieden werden, dass psychisch kranke Menschen Zugang zu Waffen erhalten. Nachdem das Vorhaben Ende der letzten Legislaturperiode im Bundestag gestoppt wurde, fordert jetzt auch die neue Innenministerin Nancy Faeser (SPD) schärfere Regeln.

EuGH/nationale Gerichte: Bayern hat am Freitag im Bundesrat einen Entschließungsantrag vorgelegt, in dem eine Verfahrensbeteiligung nationaler Gerichte an Verfahren des EuGH vorgeschlagen wird. Bisher legten nur die nationalen Gerichte dem EuGH Rechtsfragen vorab vor, die die Auslegung des Europäischen beträfen, im Gegenzug sollte der EuGH die für Verfassungsfragen zuständigen nationalen Gerichte in wesentlichen Kompetenzfragen vorab beteiligen, heißt es in dem Text. Damit würde ein "verbindlicher Dialog entstehen, in dem sich die Kräfte und Sichtweisen gegenseitig balancieren". LTO (Annelie Kaufmann) berichtet.

Beschlüsse des Bundesrats: Außerdem hat der Bundesrat beschlossen, Gesetzentwürfe für höhere Strafen bei Verkehrsdelikten mit Todesfolge, zur besseren Bekämpfung von Mietwucher und zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes erneut beim Bundestag einzubringen. Die Anträge waren der Diskontinuität anheimgefallen. Schließlich hat die Länderkammer, wie LTO berichtet, auf ein Vermittlungsverfahren zum Nachtragshaushalt 2021 verzichtet. 

Justiz

BVerfG zu Pflege-Impfpflicht: Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitag in einer Eilentscheidung die einrichtungsbezogene Impfpflicht bestätigt. Es beständen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Einwände. Nur die Verweisung auf Entscheidungen des Robert-Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts sei fragwürdig. In einer Folgenabwägung stellte das Gericht anschließend fest, dass die den Beschwerdeführenden drohenden Nachteile – körperliche Reaktionen auf die Impfung oder zeitweiliger Verlust des Berufs, um die Impfpflicht zu umgehen – in ihrem Ausmaß und ihrer Schwere nicht die Nachteile überwögen, die bei einer vorläufigen Außerkraftsetzung für vulnerable Menschen entstehen würden. Sa-FAZ (Marlene Grunert), Sa-SZ (Wolfgang Janisch), Sa-taz (Christian Rath), LTO, spiegel.de berichten.

In der emotional aufgeheizten Debatte sei ein klärendes Wort wie dieses wichtig, schreibt Wolfgang Janisch (Sa-SZ). Der Beschluss wäge ab zwischen den Konsequenzen für das zur Immunisierung verpflichtete Personal und den Gefahren für Patienten und Heimbewohner – und halte damit jenen einen Spiegel vor, die lautstark "ihre" Grundrechte und "ihre" Freiheit einforderten. Reinhard Müller (Sa-FAZ) schreibt, man könne durchaus schon erkennen, wie die Abwägung auch in der Hauptsache ausgehe: zugunsten einer Impfpflicht, wohl auch einer allgemeinen. Benjamin Stibi (WamS) kritisiert dagegen, dass Karlsruhe sich weigere zu erkennen, dass sich durch Omikron die Gefahrenlage entscheidend verändert habe und dass die Impfung in ihrer aktuellen Form hauptsächlich zum Selbstschutz tauge; das aber sei kein verfassungsrechtlich legitimes Ziel für eine Impfpflicht.

EuGH zum Kündigungsschutz für Schwerbehinderte: Rechtsanwalt Alexander Willemsen analysiert für LTO eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Kündigungsschutz von Schwerbehinderten in der Probezeit. Das Luxemburger Gericht hat in einem Fall aus Belgien festgestellt, dass die Kündigung von Arbeitnehmern mit Schwerbehinderung auch in der Probezeit nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Aus dem Urteil folge, dass Arbeitgeber, wollten sie nicht die Unwirksamkeit einer Probezeitkündigung riskieren, künftig bei Arbeitnehmern mit Schwerbehinderung zuvor prüfen müssten, ob nicht die Beschäftigung auf einem anderen – freien – Arbeitsplatz im Unternehmen in Betracht komme.

BVerfG zu Anhörung in Eilverfahren: Erneut hat das Bundesverfassungsgericht die Gewährung von Gehör in einstweiligen Pressesachen angemahnt und gab damit einer Verfassungsbeschwerde des Spiegel statt. Das OLG Hamburg hatte eine einstweilige Unterlassungsverfügung erlassen, nachdem es dem Antragsteller rechtliche Hinweise gegeben hatte, allerdings ohne den Spiegel angehört zu haben. Damit habe es das Recht auf Waffengleichheit verletzt, so das Karlsruher Gericht, laut LTO (Pauline Dietrich/ Felix W. Zimmermann). Das BVerfG wies die Hamburger Justiz ausdrücklich auf die Bindungswirkung seiner Entscheidungen hin.

BVerfG zu Böhmermann-Schmähgedicht: Kritisch setzt sich Patrick Bahners (Sa-FAZ) im Feuilleton mit dem BVerfG-Beschluss in Sachen Böhmermann auseinander. Da die Karlsruher Richter der Nichtannahme keine Begründung beigefügt hatten, betrachtet der Autor die Entscheidungsgründe des Oberlandesgerichts Hamburgs, dem er vorwirft, "banausisch im ästhetischen wie im juristischen Sinne" geurteilt zu haben. Zu eng habe das OLG die Grenzen der von der Kunstfreiheit geschützten Satire gezogen und das Bundesverfassungsgericht habe es versäumt, dieses Missverständnis zu korrigieren. Maximilian Steinbeis (Verfassungsblog) "kräuseln sich bei manchem was das OLG Hamburg zum Thema Kunstfreiheit sagt" zwar auch "die Nackenhaare", ihm scheine aber die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht im Wesentlichen okay zu sein: Was Böhmermann rechtfertigen kann, bleibe erlaubt. Was nicht, sei verboten".

OLG München zu Käpt'n Iglo: Wettergegerbte, bärtige Männer können auch für andere Tiefkühlfisch-Produkte werben, hat das Oberlandesgericht München entschieden und damit eine Berufungsklage des Hamburger Tiefkühlkostunternehmens Iglo gegen das Cuxhavener Konkurrenzunternehmen Appel Feinkost abgewiesen. Wie jetzt auch die Sa-FAZ (Katja Gelinsky) berichtet, bezweifelte das OLG München eine Verwechselungsgefahr; im Gegensatz zu den verschiedenen Kapitänsvarianten Iglos sei der Appel-Protagonist offenkundig kein Seemann, sondern man habe es mit einem Herren "im eleganten Dreiteiler" zu tun, "der sich eher in seiner Freizeit am Strand aufzuhalten scheint".

OLG Stuttgart zu Lockdown-Entschädigung: Mangels Anspruchsgrundlage hat das OLG Stuttgart laut LTO die Entschädigungs-Klage einer Frisiersalonbetreiberin gegen das Land Baden-Württemberg abgelehnt. Die Salonbetreiberin könne ihren Entschädigungsanspruch nicht auf § 56 Infektionsschutzgesetz stützen, weil danach nur sog. Ausscheider, Ansteckungsverdächtige oder sonstige Träger von Krankheitserregern entschädigungsberechtigt seien, so das Gericht. Die Salonbetreiberin sei jedoch eine sog. Kontaktmultiplikatorin. Eine analoge Anwendung scheide mangels planwidriger Regelungslücke aus.

OVG Berlin-BB zu Corona-Spaziergängen: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die präventiven Versammlungsverbote der Stadt Cottbus bestätigt, berichtet LTO. Die Polizei habe ausreichende Gründe für die Annahme angeführt, dass es bei künftigen nicht angemeldeten Versammlungen zu massiven Verstößen gegen die Corona-Auflagen kommen werde, so das Gericht zur Begründung. Angesichts der hohen Infektionsgefahr sei ein präventives Verbot mit der im Grundgesetz verbrieften Versammlungsfreiheit vereinbar, mildere Mittel seien nicht erkennbar.

LSG BaWü zu Unfall in Jugendherberge: Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat einem 17-Jährigen Recht gegeben, der während eines Seminars beim Klettern über das Dach abstürzte und sich dabei schwere Verletzungen zuzog. Der Auszubildende wollte ein benachbartes Mädchenzimmer aufsuchen, verlor jedoch den Halt und stürzte aus etwa acht Metern Höhe auf den Boden. Der Mann sei als Teilnehmer der Ausbildungsmaßnahme unfallversichert gewesen, entschied laut LTO das LSG, auch das Klettern über das Dach sei davon erfasst. Der Sturz sei Folge der alterstypischen Unreife und der in dem Alter typischen gruppendynamischen Prozesse.

LG Osnabrück zu BMJV-Durchsuchung: Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) wundert sich angesichts der Entscheidung des Landgerichtes Osnabrück, in der die Durchsuchung des BMJV im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Mitarbeiter der Financial Investigation Unit für "unnötig und unverhältnismäßig" erklärt wurde, dass seinerzeit nicht auch das ebenfalls durchsuchte Bundesfinanzministerium Rechtsmittel eingelegt hatte. Immerhin habe die SPD damals eine CDU-gelenkte Verschwörung gegen den Finanzminister und Kanzlerkandidaten Olaf Scholz gewittert. 

LG Dresden – Diebstahl aus dem "Grünen Gewölbe": spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet über den Fortgang des Strafprozesses wegen des Einbruchs in das Dresdner "Grüne Gewölbe". Am Freitag haben drei Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes als Zeugen vor dem Landgericht Dresden ausgesagt. 

LG Oldenburg – Vorgesetzte von Nils Högel: Die WamS (Per Hinrichs) fasst die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft zusammen, auf die sich die Anklage gegen mehrere Vorgesetzte des Pflegers Nils Högel stützt. Ihnen wird vorgeworfen, mitverantwortlich an den Tötungen von Patienten durch Nils Högel zu sein, weil sie nicht rechtzeitig eingeschritten waren. Das Verfahren vor dem Landgericht Oldenburg soll am 17. Februar beginnen.

LG München II – Dreifachmord: spiegel.de (Julia Jüttner) berichtet über den Prozess wegen eines mutmaßlichen Dreifachmordes, der derzeit vor dem Landgericht München II verhandelt wird. Zwei junge Männer müssen sich hier seit dem 23. August vorigen Jahres wegen Mordes, illegalen Waffenbesitzes und zwei Raubüberfällen auf Supermärkte in Olching und Emmering vor einer Jugendkammer verantworten. Im Artikel geht es um die Zeugenaussage der ehemaligen Freundin eines der beiden Angeklagten.

LG Frankfurt/M. zu Wirecard: Das Landgericht Frankfurt/M. hatte im Januar die Klage von Wirecard-Anlegern gegen die BaFin abgelehnt und jetzt die entsprechende Begründung vorgelegt, die LTO zusammenfasst. Das Gericht führt aus, dass eine Amtshaftung ausgeschlossen sei, weil die BaFin keine einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht verletzt habe. Auch wenn einzelne Mitarbeitende der Behörde selbst Wirecard-Aktien erworben hätten, könnten sich Wirecard-Aktionäre nicht mit Erfolg auf einen Amtsmissbrauch der BaFin berufen.

LG Stuttgart zu "Milckprodukten": Ein Stuttgarter Unternehmen darf sein Milchersatzprodukt aus Hanfsamen nicht "Milck" nennen, hat das Landgericht Stuttgart entschieden, berichtet nun auch die Sa-FAZ (Gustav Theile).

LG Coburg zu Kauf von Horrorhaus: Bei einem Hausverkauf muss nicht in jedem Fall darauf hingewiesen werden, dass in dem Gebäude früher ein Mord stattgefunden hat, hat das Landgericht Coburg festgestellt. Es wies die Klage einer Frau ab, die 2018 ein Haus erworben hatte, in dem 20 Jahre zuvor ein Doppelmord stattgefunden hatte. Weil die Tat schon so lange zurücklag und die Verkäuferin auch noch zehn Jahre in dem Haus wohnte, nachdem sie von dem Mord erfuhr, liege keine arglistige Täuschung vor, so das Gericht laut LTO und spiegel.de.

VG Berlin zu Trennungsstudie: Das Bundesfamilienministerium muss eine Studie zu "Kindeswohl und Umgangsrecht" herausgeben. Mit der Studie sollte untersucht werden, wie Trennungsfamilien leben, was deren Kinder brauchen und welche Reformen, etwa im Umgangsrecht, notwendig seien. Das Ministerium hatte, wie der Spiegel (Christopher Piltz) schreibt, bisher die Herausgabe verweigert, weil "bislang nur Entwurfsteile in Rohfassung" vorlägen, was die Autoren allerdings bestritten. Elternverbände, Politiker und Expertinnen warteten seit Jahren auf die Ergebnisse der Studie.

VG Minden zu Corona-Entschädigungen und Fleischindustrie: In einer ersten gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Fleischfabrikant Tönnies und dem Land NRW um Lohnkostenerstattungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat der Fleischproduzent vom Verwaltungsgericht Minden Recht bekommen. In einer Entscheidung von Ende Januar, deren Begründungn nun vorliegt, wurde ein entsprechender Entschädigungsanspruch festgestellt, so die Sa-FAZ (Jonas Jansen). Zwar habe es Verstöße gegen Arbeitsschutzregeln gegeben, diese hätten jedoch nicht zu einer alleinigen oder weit überwiegenden Verantwortlichkeit des Subunternehmens geführt. Allein bei Tönnies hatte es mehr als 1.000 positive Corona-Fälle gegeben.

GBA – rechtsextremer Ex-Kommunalwahl-Kandidat: Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Terrorverdachts gegen einen jungen Mann, der 2019 bei der Kommunalwahl in Hessen als freier Kandidat für die CDU antrat. Bei dem 20-jährigen Marvin E. waren nach Angaben der Frankfurter Staatsanwaltschaft rund 600 selbstgebaute Kleinsprengkörper sowie sechs "unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen" gefunden worden, berichtet spiegel.de. Die CDU soll sich nach Bekanntwerden der Vorwürfe von E. distanziert haben.

Recht in der Welt

Frankreich – Prozess wegen Bataclan-Anschlagsserie: spiegel.de (Britta Sandberg) berichtet jetzt vertieft über die Aussage des Hauptangeklagten Salah Abdeslam im Pariser Terrorprozess um die Anschlagsserie von November 2015. Er habe damals absichtlich darauf verzichtet, sich mit seinem Sprengstoffgürtel in die Luft zu sprengen. Er stehe zwar zum IS, sehe sich aber nicht als Gefahr für die Gesellschaft. An den Anschlägen in Paris habe er sich beteiligt, weil er Angst gehabt habe, nach Syrien zu fahren.

Sonstige

Film "Rabiye Kurnaz gegen George W. Bush": Die Sa-taz (Antje Lang-Lendorff) hat den Bremer Rechtsanwalt Bernhard Docke interviewt, dessen Kampf um die Freilassung von Murat Kurnaz aus dem Gefangenenlager Guantanamo jüngst verfilmt wurde. Es sei sicher sein bedeutendster Fall und der, der ihn am meisten verändert habe, sagt Docke im Gespräch. Er sei allerdings, was das Grundvertrauen in staatliche Instanzen angehe, deutlich skeptischer geworden.

Kriegsvölkerrecht: In der Mo-SZ bespricht Rechtsprofessorin Annette Weinke das bisher nur in englischer Sprache vorliegende Buch "Humane" des amerikanischen Historikers und Juristen Samuel Moyn. Er beschreibt die Geschichte des Kriegsvölkerrechts als Folge der Annahme, dass Kriege nicht verhindert, aber humanisiert werden könnten. Dieses Denken habe schließlich den zeitlich und räumlich unbgegrenzten Drohnenkrieg von Barack Obama gefördert. Weinke kritisiert, dass die Fokussierung der Darstellung auf handelnde Akteure zu einer "Hollywoodisierung des internationalen Rechts" führe und der Komplexität des Themas nicht gerecht werde.

Anwaltscoaching: Rechtsanwalt Volker Römermann hat für LTO das Buch "Chefsache Anwaltscoaching" von Johanna Busmann gelesen. Eine interessante Perspektive und ein Arbeitsbuch, konstatiert Römermann. Wer sich die Zeit nehme, darin zu stöbern, werde zahlreiche wertvolle Anregungen erhalten, an entscheidenden Stellen einer Kanzlei fruchtbringend zu wirken.

Greenpeace: Den "juristischen Fußabdruck", den die Umweltorganisation Greenpeace über die Jahre in den Gerichtssälen dieser Republik hinterlassen hat, beleuchtet Martin Rath auf LTO. In der Rechtsprechung fänden sich zahllose Beispiele für Protestaktionen von Greenpeace, die die Grenzen des rechtlich Zulässigen austesteten. 

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. bis 14. Februar 2022: . In: Legal Tribune Online, 14.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47526 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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