Die juristische Presseschau vom 29. bis 31. Januar 2022: CDU-Pläne für Impfpf­licht / Klage wegen Beg­na­di­gungs-Daten / Soziale Schie­flage der Straf­justiz?

31.01.2022

Auch bei der CDU konkretisieren sich jetzt die Vorstellungen über eine Impfpflicht. FragdenStaat.de fordert vom Bundespräsidenten die Herausgabe von Daten zu Begnadigungen. Ronen Steinke beklagt in seinem Buch eine "neue Klassenjustiz".

Thema des Tages

Corona – Impfpflicht: WamS (Nikolaus Doll) und spiegel.de berichten über Eckpunkte für eine Impfpflicht, die in der CDU-Fraktion im Bundestag diskutiert werden. Danach soll es keine pauschale Impfpflicht geben, sondern eine flexible Verpflichtung, die immer dann greift, wenn eine besonders gefährliche Variante festgestellt wird. "Eine Impfpflicht wäre nur dann sinnvoll, wenn besonders gefährliche Virusvarianten drohen – und wenn es zugleich passende Impfstoffe gibt. Trifft eines von beidem nicht zu, wäre eine Impfpflicht wenig zielführend", wird der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge, zitiert. Außerdem soll es eine "enge, klare" Befristung der Impfpflicht geben.

Im Verfassungsblog setzen Rechtsprofessorin Ute Sacksofsky und Rechtsprofessor Klaus F. Gärditz ihre Diskussion fort, inwieweit bei der Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit einer Impfpflicht das subjektive Selbstverständnis der Betroffenen berücksichtigt werden muss. Sacksofsky meint, dass die Funktion des Grundrechtsschutzes als Minderheitenschutz unzulässig verkürzt werde, wenn man die Frage, wie schwer eine Grundrechtsbeeinträchtigung wiege, allein aus der Perspektive der Mehrheit beurteile. Gärditz meint dagegen, dass aus dem Umstand, dass sich jemand als Teil einer unterdrückten Minderheit fühle, weder ein relevanter Schutzbedarf noch eine Rechtfertigung folge, zum Schutz dieses Gefühls Freiheitsrechte Dritter zu beschränken. Bei der Gütergewichtung in der Verhältnismäßigkeitsprüfung seien die spezifische Schutzfunktion des jeweiligen Grundrechts und die Wertigkeit der jeweils auf dem Spiel stehenden Güter einzubeziehen, die aber verfassungsinhärent angelegt seien und sich nicht einseitig subjektiv bestimmen lassen.

Rechtspolitik

Corona – Rechte von Genesenen: Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat Zweifel, ob es verfassungsrechtlichen Ansprüchen genügt, dass das RKI seit kurzem eigenmächtig festlegen kann, wie lange sich jemand nach einer Covid-Infektion auf den Genesenen-Status berufen kann. Es sei nicht ersichtlich, warum hier nicht wenigstens eine Verordnung der Bundesregierung erforderlich sei, schließlich gehe es um die Ausübung von Grundrechten. bild.de (Ralf Schuler/Filipp Piatov) berichtet. 

Suizidhilfe: Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) analysiert und bewertet den in der vergangenen Woche vorgestellten interfraktionellen Vorstoß zur Regelung der Suizidhilfe. Danach soll es grundsätzlich wieder strafbar werden, anderen beim Suizid professionell zu helfen. Nur wenn ärztliche Pflichtuntersuchungen und eine weitere Pflichtberatung wahrgenommen wurden und eine Wartezeit eingehalten wurde, soll die Suizidhilfe für die Helfer:innen straflos sein. Dies sei wohl nicht die Regelung, die sich die Karlsruher Richter:innen vorgestellt hatten, meint Müller-Neuhof. Der Entwurf wirke in seiner Moralität bevormundend und gehöre in eine Zeit, die vergangen sei. Er sei nicht mehr als eine entschärfte Variante des alten vom BVerfG beanstandeten § 217 Strafgesetzbuch (StGB). 

Justiz

VG Berlin – Begnadigungen des Bundespräsidenten: Die Internetplattform "FragdenStaat.de" hat beim Verwaltungsgericht Berlin eine Klage gegen das Bundespräsidialamt erhoben. Das Amt soll Daten zu Begnadigungen durch den Bundespräsidenten herausgeben. Die Juristin Vivian Kube erläutert im Verfassungsblog, worum es bei der Klage konkret und beim Gnadenrecht allgemein geht. Sie spricht sich dabei für eine Änderung des rechtlichen Rahmens für Begnadigungen und der entsprechenden Informationspolitik aus. Die Idee eines geheim ausgeübten Gnadenrechts, das einerseits über allen verfassungsrechtlichen Prinzipien schwebt, aber andererseits erhebliche Auswirkungen auf die Betroffenen hat, scheine mehr als aus der Zeit gefallen.

Soziale Schieflage der Justiz? Christian Rath hat für LTO das neue Buch des Journalisten Ronen Steinke "Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich" gelesen. Steinke beschreibt eine "neue Klassenjustiz" und attestiert vielen Strafrechtsentscheidungen eine soziale Schieflage, bei der Reiche besser behandelt werden als Arme. Konkret geht es u.a. um die Gewährung von Pflichtverteidigung, Bewährungsentscheidungen, Tagessätze, Ersatzfreiheitsstrafen, U-Haft, Geldstrafen, Deals, Wirtschafts- und Elendskriminalität sowie Drogendelikte. Steinke habe aufgezeigt, dass die Strafjustiz mit manchen sozialen Problemen überfordert sei oder nicht angemessen mit ihnen umgehen könne, schreibt Rath, dies sei aber nicht immer Ausdruck von sozialer Ungleichbehandlung, oft müsse wohl eher in der Sozialpolitik/Sozialarbeit nach Lösungsmöglichkeiten gesucht werden als in der Justizpolitik.

BVerfG: Nachdem das Bundesverfassungsgericht Ende des letzten Jahrhunderts noch eine große Anerkennung und Reputation weltweit genoss, scheine die internationale Bedeutung in den vergangenen Jahren zu schwinden, konstatiert der amerikanische Rechtsprofessor Russell Miller im FAZ-Einspruch (in englischer Sprache). Ein Grund dafür könnte sein, dass – auch wenn sich das Gericht mehr und mehr um englischsprachige Übersetzungen bemühe – die meisten Entscheidungen und vor allem die wissenschaftlichen Kommentare und jeweils aktuellen Presseberichte nach wie vor nur in deutscher Sprache verfügbar seien. Außerdem scheine der globale Einfluss des BVerfG in dem Maße abgenommen zu haben, wie es sich immer tiefer in die Rechtsprechung zur europäischen Integration hineinbewege.  Miller sieht auch ein "stilistisches Problem" beim Gericht, das Mitursache für ein nachlassendes weltweites Interesse am Verfassungsgericht sein könnte. Die Entscheidungen seien lang und übermäßig technisch und es mangele ihnen "an der erhebenden, inspirierenden Qualität, die die Ausdruckskraft der Justiz" anspreche.

BVerfG zu Homöopathie bei Tieren: Wie LTO berichtet, sind Tierheilpraktikerinnen mit Eilanträgen gegen das Ende vergangener Woche in Kraft getretene Tierarzneimittelgesetz beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Nach der Neuregelung ist es Tierheilpraktiker:innen sowie Tierhalter:innen untersagt, Humanhomöopathika bei Tieren anzuwenden. Die für eine Eilentscheidung notwendigen Nachteile von besonderem Gewicht sahen die Karlsruher Richter als nicht gegeben an, da die Antragstellerinnen auch andere Einnahmequellen haben.

BVerwG zum Fehmarn-Tunnel: Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Eilantrag des "Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung e.V." abgelehnt, mit dem ein Weiterbau des Tunnels durch ein Gebiet mit geschützten Riffen gestoppt werden sollte. spiegel.de berichtet über die Eil-Entscheidung, zu der noch keine Begründung vorliegt. Vor zehn Tagen hatte das Gericht die Behörden gebeten, die Arbeiten bis zur Eil-Entscheidung ruhen zu lassen.

BFH zu Steuer auf Eheabfindung: Eheleute, die für den Fall einer Ehescheidung eine Abfindungsvereinbarung getroffen haben, müssen auf die entsprechenden Zahlungen keine Steuern bezahlen. Das hat der Bundesfinanzhof festgestellt, wie beck-aktuell mitteilt. In einem solchen Fall liege keine steuerpflichtige Pauschalabfindung vor, es würden bei der Vereinbarung "lediglich Rechte und Pflichten der künftigen Ehegatten durch umfangreiche Modifikation denkbarer gesetzlicher familienrechtlicher Ansprüche im Falle der Scheidung im Wege einer Pauschalierung neu austariert", so der BFH.

BAG – Massenentlassungen: Das Bundesarbeitsgericht hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, welchen Zweck die in der EU-Massenentlassungsrichtlinie vorgegebene Einbindung der zuständigen Behörde (in Deutschland der Arbeitsagentur) habe. Der ursprüngliche arbeitspolitische Gedanke der Regelung war es, dass im Falle von Massenentlassungen eine frühzeitige Information der Agentur für Arbeit erfolgen solle, um Arbeitsförderungsmaßnahmen vorzubereiten. Davon sei in der Praxis jedoch nichts mehr spürbar, schreibt Rechtsanwalt Jörn Kuhn auf LTO. Vielmehr sei das Massenentlassungsverfahren eine bloße materielle Hürde für den wirksamen Ausspruch von Kündigungen geworden.

OLG Dresden – militante Antifa/Lina E.: Nun berichtet auch die Sa-taz (Konrad Litschko) über den 28. Verhandlungstag im Prozess gegen Lina E., der vorgeworfen wird, mit anderen eine linksextremistische Gruppe gebildet und Angriffe auf Rechtsextreme verübt zu haben. Bisher habe keines der Opfer die Angeklagte erkennen können, auch der in der vergangenen Woche vernommene Maximilian A. konnte seine Angreifer nicht genauer beschreiben. 

OVG Sachsen – Fußballzuschauer:innen und Corona: Der Fußballbundesligist RB Leipzig hat beim Oberverwaltungsgericht Bautzen einen Eilantrag gegen die sächsische Corona-Verordnung gestellt, weil diese maximal 1.000 Zuschauer:innen bei Bundesliga-Spielen erlaubt. Andere Bundesligisten, die durch die jeweiligen Verordnungen ähnlich eingeschränkt werden, erwägen ebenfalls rechtliche Schritte, berichtet die Mo-Welt

LG Dresden – Diebstahl aus dem "Grünen Gewölbe": Sa-FAZ (Stefan Locke), Sa-SZ (Verena Mayer/Antonie Rietzschel) und spiegel.de (Wiebke Ramm) berichten über den ersten Prozesstag im Verfahren um den Einbruch in das Dresdner "Grüne Gewölbe". Von einer "akribischen Vorbereitung" sprach die Staatsanwaltschaft bei der Anklageverlesung. Eine Überraschung gab es, weil sich der Freistaat Sachsen als Träger der geschädigten Staatlichen Kunstsammlungen kurzfristig entschlossen hatte, als Nebenkläger aufzutreten. Bisher sind 50 weitere Verhandlungstage bis zum Oktober terminiert.

LG Köln – Missbrauch durch katholischen Priester: Ein Pfarrer, der sich seit November vor dem Landgericht Köln wegen des Vorwurfes des sexuellen Missbrauchs rechtfertigen muss, ist nach einem mündlichen Verhandlungstermin überraschend noch im Gerichtssaal in Untersuchungshaft genommen worden. Als Haftgrund hat die zuständige Kammer, wie spiegel.de und LTO schreiben, eine Wiederholungsgefahr bejaht. Dem Geistlichen wird vorgeworfen, von 1993 bis Ende 1999 seine drei Nichten, die damals zwischen sieben und 13 Jahre alt waren, zum Teil schwer sexuell missbraucht zu haben.

LG Bonn – Bundeswehr-Berateraffäre: Das Verteidigungsministerium fordert in einer Zivilklage von einer Beraterfirma mehr als 600.000 Euro Beraterhonorar zurück. Es geht, wie der Spiegel (Sven Becker/Matthias Gebauer) ausführlich berichtet, um die juristische Aufarbeitung der sogenannten Berateraffäre. Nach Angaben des Wehrbeschaffungsamtes, das seinerzeit die Beauftragung der Beratungsfirma abgewickelt hatte, sollen Abrechnungen falsch gewesen sein. Politisch brisant sind die Vorgänge, weil der Verdacht im Raum steht, dass auch persönliche Beziehungen zwischen der damaligen Spitze des Ministeriums, insbesondere Staatssekretärin Katrin Suder, und den Auftragnehmern eine Rolle gespielt haben.

AG München zu Fotografenkosten bei Corona-Absage: Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein Brautpaar, das für einen Fotografen bereits gezahlte Geld zurückverlangen kann, wenn es die Hochzeit wegen Corona absagen musste. Die versprochene Leistung, das Anfertigen der Fotos, sei unmöglich geworden, denn es handele sich um ein absolutes Fixgeschäft, so das Gericht laut LTO.

Räume für Thüringer Justiz: Wie LTO schreibt, plant das Thüringer Justizministerium derzeit nicht, zusätzliche Räume für Gerichtsverfahren anzumieten. Obwohl jüngst zwei größere Prozesse verschoben werden mussten, weil es an ausreichend großen Räumen fehlte, um unter Pandemie-Bedingungen verhandeln zu können, seien "Reserveanmietungen grundsätzlich nicht geplant, da mit diesen ein sehr hoher finanzieller Aufwand verbunden wäre", heißt es aus dem Justizministerium.

Recht in der Welt

USA – Breyer-Nachfolge: Nun berichtet auch LTO, dass US-Präsident Biden (als Nachfolge für den ausscheidenden Richter Stephen Breyer) erstmals eine schwarze Frau als Richterin am Supreme Court ernennen will. Die Ankündigung sei auch vor dem Hintergrund zu verstehen, dass der US-Präsident den afroamerikanischen Wählerinnen und Wählern insgesamt und den afroamerikanischen Frauen im Besonderen viel schuldig ist, schreibt die Sa-taz (Dorothea Hahn).

Christian Zaschke (Sa-SZ) kommentiert, dass Breyer noch vor den Senatswahlen im Herbst, bei denen die Demokraten voraussichtlich die Mehrheit im Senat verlieren werden, von seinem Posten am Supreme Court der USA zurücktreten wird und so Präsident Biden noch eine Neubesetzung ermöglicht. Dies sei eine Kapitulation Breyers vor der Realität, denn Breyer erkenne damit an, was er öffentlich immer bestritten habe: Dass das oberste Gericht der Vereinigten Staaten von Ideologie geprägt und ein Instrument der Parteipolitik ist.

Türkei – Justizminister: Die Mo-FAZ (Rainer Hermann) berichtet, dass der türkische Justizminister Abdülhamit Gül zurückgetreten ist. Gül hatte in der Vergangenheit wiederholt die Einmischung anderer Minister in die Angelegenheiten der Justiz kritisiert, ebenso die mangelnde Umsetzung des von Erdogan angekündigten Menschenrechtsplanes, heißt es im Artikel. Als Nachfolger wurde Bekir Bozdağ ernannt, der bereits von 2013 bis 2017 Justizminister war.

Internationale Strafjustiz: Das Weltrechtsprinzip und die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofes haben es Despoten und Kriegsverbrecher erschwert, für sich nach einem Machtverlust einen "sicheren Abgang" auszuhandeln, schreibt die Mo-SZ (Frank Nienhuysen/Arne Perras u.a.). Denn es gebe nur noch wenige Orte, an denen sie sich sicher fühlen könnten. Das allerdings führe – als ungewollte Folge – dazu, dass sie sich noch heftiger an ihre Macht klammern.

Juristische Ausbildung

Ziele von Referendar:innen: Das Bundesland Nordrhein-Westfalen will eine Studie zu den Karrierewünschen von Referendaren starten. Ab Frühjahr 2022 sollen 2.000 Referendare und Referendarinnen zu ihren beruflichen Plänen befragt werden – jeweils zu Beginn und zu Ende des juristischen Vorbereitungsdienstes. LTO-Karriere (Pauline Dietrich) berichtet über das Projekt.

Sonstiges

Telegram: Der Rechtsstaat müsse auch Unternehmen wie Telegram gegenüber durchgesetzt werden, fordert Reinhard Müller (Sa-FAZ). Dass Telegram in unfreien Teilen der Welt auch die Stimmen der Opposition zur Geltung bringe, sei kein Grund dafür, den Dienst hierzulande für Morddrohungen offen zu lassen. Zahnlos sei der Rechtsstaat nicht, schreibt Rechtsprofessor Arnd Diringer in seiner Kolumne in der WamS. Der Weg, den das Bundeskriminalamt jetzt zu beschreiten scheine, nämlich eingebettet in eine echte Polizeistrategie Tatverdächtige durch klassische kriminalistische Ermittlungen zu ermitteln, sei zwar aufwendiger als dem Messenger-Dienst mit undurchdachten Konsequenzen zu drohen, aber dafür Erfolg versprechend, so Diringer.

Videoaufnahmen von Polizeieinsätzen: tagesschau.de (Markus Sehl/Claudia Kornmeier) erläutert den juristischen Rahmen für Videoaufnahmen von Polizeieinsätzen. Es sei eine unsichere Situation – sowohl für die Filmenden als auch für die Polizeibeamten, so die Autoren. Denn rechtlich sei es alles andere als klar, wann Aufnahmen der Einsätze und eine Veröffentlichung dieser Aufnahmen erlaubt sind und wann die Einsatzkräfte Smartphones beschlagnahmen dürfen. Die Entscheidungen der Gerichte zu § 201 Strafgesetzbuch (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) und zum Kunsturhebergesetz (Verbreitung von Aufnahmen ohne Zustimmung des Abgebildeten) seien uneinheitlich. 

Rechtsgeschichte – Abgeordnetenimmunität: Martin Rath beleuchtet auf LTO die jahrzehntelange Diskussion um die strafrechtliche Immunität von Abgeordneten.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. bis 31. Januar 2022: . In: Legal Tribune Online, 31.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47368 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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