Die juristische Presseschau vom 18. bis 20. Dezember 2021: Pol­ni­sches Medi­en­ge­setz / Anti-Impf­pflicht­-An­trag / neue Anwalts­serie

20.12.2021

In Polen wird ein regierungskritischer Fernsehsender ausgeschaltet. Abgeordnete um Wolfgang Kubicki (FDP) wollen eine allgemeine Impfpflicht ausschließen und in einer neuen Anwaltsserie dreht sich alles um Medienrecht und eine machohafte Anwältin.

Thema des Tages

Polen – Mediengesetz: Das polnische Parlament hat am vergangenen Freitag in einem Schnellverfahren ein neues Mediengesetz beschlossen. Ziel ist es, den führenden unabhängigen und kritischen polnischen Fernsehsender TVN24 auszuschalten. Das Gesetz verbietet es, dass die Eigentümer eines Sender außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sitzen. Die Neuregelung trifft ausschließlich die US-amerikanischen Eigentümer von TVN24. Der juristische Dienst des polnischen Senats und weitere Rechtsexperten meinen, dass das neue Anti-TVN-Gesetz in etlichen Punkten der polnischen Verfassung, den EU-Verträgen und einem polnisch-amerikanischen Handelsabkommen von 1990 widerspreche. Staatspräsident Duda könnte das Gesetz noch stoppen. Die Mo-SZ (Florian Hassel), Mo-taz (Gabriele Lesser) und die Mo-FAZ (Gerhard Gnauck) berichten.

Ausgerechnet in dem Moment, in dem die Gefahr eines russischen Überfalls auf Polens östlichen Nachbarn Ukraine so groß sei wie seit 2014 nicht mehr, setze die Regierungspartei PiS das Gesetz überfallartig auf die Tagesordnung des Sejm und lasse es ohne Debatte beschließen, meint Reinhard Veser (Mo-FAZ). Und für Gabrielle Lesser (Mo-taz) ist von Polens Medienfreiheit jetzt kaum noch etwas übrig. Leidtragende des PiS-Gesetzes seien nicht nur Millionen polnischer Staatsbürger und Staatsbürgerinnen, denen das Menschenrecht auf Informationsfreiheit genommen werde, sondern auch der amerikanische Medienkonzern Discovery, dem bisher TVN24 gehört.

Rechtspolitik

Impfpflicht: Eine Gruppe um den FDP-Abgeordneten Wolfgang Kubicki will, wie die Sa-SZ (Henrike Roßbach) und spiegel.de berichten, im Bundestag einen Antrag gegen eine allgemeine Corona-Impfpflicht einbringen. Im Interview mit zeit.de (Lenz Jacobsen) erläutert Kubicki, dass eine solche allgemeine Impfpflicht seinem Menschenbild widerspreche. Zu den Unterstützern des Antrags zählen neben Kubicki auch die bisherige gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion Christine Aschenberg-Dugnus und die frühere FDP-Generalsekretärin Linda Teuteberg. Über die Einführung einer Impfpflicht soll im Parlament im Februar oder März abgestimmt werden, nach bisherigen Planungen soll dabei die Fraktionsdisziplin aufgehoben werden. Der FDP-Vorsitzende Christian Lindner hatte angekündigt, für eine Impfpflicht stimmen zu wollen.

Für Christian Rath (Mo-taz) wäre es kurzschlüssig, die Kubicki-Gruppe in AfD-Nähe zu rücken. Während in der AfD inzwischen Coronaskeptiker und Impfkritiker den Ton angeben, gehe es Kubicki gegen Pflicht und Zwang. Das Argument der Kubicki-Gruppe sei beachtlich, dass die Politik sich an das quer durch alle Parteien gegebene Versprechen halten solle, es werde keine Impfpflicht geben. 

Whistleblower: Am vergangenen Freitag ist die Umsetzungsfrist für die EU-Whistleblower-Richtlinie abgelaufen. Die Mo-FAZ (Marcus Jung) fasst zusammen, was daraus jetzt für Unternehmen und Arbeitnehmer folgt, beziehungsweise wo es jetzt Unklarheiten gibt. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat angekündigt, ein entsprechendes Gesetz jetzt schnellstmöglich auf den Weg zu bringen.

Marcus Jung (Mo-FAZ) mahnt, dass es in der besonderen Verantwortung aller Beteiligten, also Melder wie Empfänger, liege, beim Whistleblowing gewissenhaft und mit gebotener Zurückhaltung mit den vertraulichen Hinweisen von Beschäftigten umzugehen.

Quellen-TKÜ/Nachrichtendienste: Der Bundesrat hat eine Verordnung gestoppt, die die Pflicht von Telekommunikationsanbietern präzisieren sollte, den Sicherheitsbehörden beim unbemerkten Aufspielen von Überwachungssoftware (Staatstrojanern) zu helfen. Wie es auf spiegel.de heißt, fand die geplante Verordnung nicht die erforderliche Mehrheit in der Länderkammer. Das Scheitern zeige, dass die in diesem Jahr beschlossene Rechtsgrundlage, die den Nachrichtendiensten die Quellen-TKÜ erlaubt, keine ausreichende Akzeptanz besitze, wird der neue Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zitiert.

Wiederaufnahme: Im Interview mit dem Spiegel (Dietmar Hipp) schlägt Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vor, der Bundestag könne den Bundespräsidenten bitten, mit der Ausfertigung des Gesetzes zur Wiederaufnahme von Mordverfahren nach einem Freispruch weiter zu warten. Dann könne sich der Bundestag mit seiner neuen Ampel-Mehrheit noch einmal gründlich mit der umstrittenen Änderung der Strafprozessordnung befassen. 

Klarnamenpflicht: Gegen eine Klarnamenpflicht in den sozialen Netzwerken spricht sich Rechtprofessor Arnd Diringer in seiner Kolumne in der WamS aus. Es müsse verhindert werden, dass durch eine Klarnamenpflicht Minderheiten zum Schweigen gebracht werden – durch klare rechtliche Vorgaben, auch auf europäischer Ebene.

Unternehmens-Mitbestimmung: Die Pläne der neuen Regierung in Bezug auf die Mitbestimmung erläutern die Rechtsanwält:innen Günter Seulen und Kathrin Vossen auf LTO. Die Ampelkoalition hat sich vorgenommen, dass "die Unternehmensmitbestimmung weiterentwickelt wird, so dass es nicht mehr zur vollständigen Mitbestimmungsvermeidung beim Zuwachs von SE-Gesellschaften kommen kann".

UWG: Die mit dem am 28. Mai 2022 in Kraft tretenden Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht anstehenden Änderungen im Lauterkeitsrecht erläutert die Wirtschaftsrechtsprofessorin Franziska Schröter auf LTO. Unter anderem werden danach künftig der Erwerb von Software, das Streamen von Filmen oder der Kauf eines E-Books an den Maßstäben des Lauterkeitsrechts gemessen werden. Außerdem sind in der Neuregelung eine Legaldefinition für das Ranking und damit verbundene Transparenzverpflichtungen enthalten.

Suizidhilfe: Heribert Prantl (Sa-SZ) beklagt, dass der Gesetzgeber die Lücke, die seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Suizidhilfe besteht, noch nicht geschlossen hat. Er müsse verhindern, dass aus dem Recht zum Sterben eine soziale Pflicht zum Sterben wird. Es dürfe aber auch kein Mensch zum Weiterleben gezwungen werden, der dies in freier Entscheidung nicht wolle.

Nachtragshaushalt: Die beiden wissenschaftlichen Mitarbeiter Lennart Laude und Nicolas Harding zweifeln im Verfassungsblog, ob die von Finanzminister Christian Lindner (FDP) angekündigte Verschiebung von Corona-Krediten in einen Nachtragshaushalt mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Es wäre wünschenswert, wenn der Nachtragshaushalt, sofern ihn der Bundestag verabschiedet, einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle unterzogen werde.

EU-Verfassung: Nachdem der 2001 gestartete Versuch für eine europäische Verfassung zunächst gescheitert war, gibt es jetzt einen neuen Versuch die "Verfasstheit" Europas neu zu definieren. Rechtsprofessor Jörg Philipp Terhechte hat sich für FAZ-Einspruch die im Frühjahr 2021 gebildete "Konferenz über die Zukunft Europas", in deren Mandat allerdings der Begriff "Verfassung" sorgfältig vermieden wird, genauer angeschaut. Man täusche sich, wenn man die Konferenz als konstitutionelles Niemandsland ansehe, meint Terhechte. Sie solle – so der Ampel-Koalitionsvertrag – den Weg für einen "verfassungsgebenden Konvent" ebnen "und zur Weiterentwicklung zu einem föderalen europäischen Bundesstaat führen".

Justiz

EuGH zu Regenbogenfamilien: Juniorprofessor Fabian Michl analysiert im Verfassungsblog die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes von voriger Woche, wonach eine in einem EU-Staat anerkannte Beziehung zwischen Kind und Eltern auch von allen anderen EU-Staaten anerkannt werden muss. Obwohl die EU für das Familienrecht keine Kompetenz habe, gelinge es dem Gerichtshof hier zumindest im Bereich der Freizügigkeit Diskriminierungen abzubauen, schreibt Michl.

BFH zu Analog-Kassen in der Gastronomie: Der Bundesfinanzhof hat laut LTO und spiegel.de entschieden, dass der Gesetzgeber nicht verpflichtet ist, der Gastronomie manipulationssichere Kassen vorzuschreiben. Es gebe zwar Mängel bei der Besteuerung der Gastronomie, so das Gericht, doch diese seien nicht so gravierend, dass die derzeitige Besteuerung deshabe verfassungswidrig sei. Geklagt hatte ein Gastwirt, der selbst eine fälschungssichere Kasse verwendet und eine entsprechende gesetzliche Pflicht durchsetzen wollte.

BGH zur Lockspitzel: Über die Entscheidung des Bundesgerichtshofes von voriger Woche zur Definition rechtsstaatswidriger Tatprovokation durch verdeckte Ermittler berichtet jetzt auch spiegel.de (Dietmar Hipp). In dem konkreten Fall sei "aus einem kleinen Dealer unter Mitwirkung eines V-Mannes ein größerer Dealer geworden", habe der Senatsvorsitzende Rolf Raum bei der Entscheidungsverkündung erklärt. In einem solchen 'Aufstiftungsfall' – wenn also der Täter zwar bereits von sich aus Straftaten begeht, aber durch Anstiftung diese in eine andere Größenordnung getrieben werden – komme es darauf an, in welchem Umfang vom Tatprovokateur auf den Täter Druck ausgeübt wird. Bei der Rechtsfolge – Annahme eines Verfahrenshindernisses – sei der 1. BGH-Strafsenat auf die Linie des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eingeschwenkt.

OLG Frankfurt/M. – syrischer Folterarzt: Der Spiegel (Christoph Reuter/Fidelius Schmid u.a.) fasst ausführlich zusammen, um was es in dem im Januar beginnenden Prozess gegen den syrischen Arzt Alaa M. geht. Mehrere Zeugen beschuldigen ihn, Assad-Gegner misshandelt und gefoltert zu haben.

LG Potsdam – Mord im Pflegeheim: Im Prozess um die Tötung von vier Bewohnern einer Potsdamer Pflegeinrichtung hat die Staatsanwaltschaft eine 15-jährige Haftstrafe gefordert. Wie spiegel.de berichtet, sieht es die Anklage als erwiesen an, dass die Angeklagte vier wehrlose Bewohner im Alter zwischen 31 und 56 Jahren im Wohnheim des diakonischen Trägers Oberlinhaus mit einem Messer auf ihren Zimmern getötet hat. Laut eines psychiatrischen Gutachtens soll sie dabei in ihrer Schuldfähigkeit erheblich vermindert gewesen sein.

LG Ulm zu Kindsmord: Das Landgericht Ulm hat eine 37-jährige Frau wegen Mordes an ihren drei bzw. sechs Jahre alten Kindern zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie ihre Kinder im April dieses Jahres im Schlaf erstickt hatte, heißt es auf spiegel.de.

LG Schweinfurt zu sexuellem Missbrauch eines Kindes: Weil eine Mutter es zuließ, dass ihre Tochter sexuell missbraucht wurde, hat sie das Landgericht Schweinfurt, einem Bericht auf spiegel.de zufolge, nun wegen Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die 40-Jährige soll nicht nur von dem Missbrauch ihres Lebensgefährten an dem Kind gewusst haben, sondern teilweise auch dabei gewesen sein. Auch für unzählige Aufnahmen, die Missbrauchshandlungen an dem Mädchen zeigen, wurde sie verurteilt.

VG Berlin zu Rückholkosten in der Coronapandemie: Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Bundesrepublik verlangen kann, dass sich Touristen an den Kosten einer Rückholaktion beteiligen müssen. Die von den zurückgeholten Reisenden verlangten Pauschalsummen für die Flüge seien zulässig und auch in der Höhe rechtens gewesen, heißt es laut Sa-FAZ (Corinna Budras), spiegel.de und LTO. Ab Mitte März 2020 hatte die Bundesregierung wegen der Coronapandemie etwa 67.000 Menschen mit rund 270 Charterflügen zurück nach Deutschland gebracht – es war die größte Rückholaktion bundesdeutscher Geschichte. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das VG die Berufung zugelassen.

AG München zur Boarding-Zeit: Das Amtsgericht München hat die Schadensersatzklage einer Urlauberin gegen einen Münchener Reiseveranstalter abgewiesen. Die Frau wollte, so schreibt es LTO, die Kosten für einen Ersatzflug erstattet haben, den sie nehmen musste, weil der Zugang zum ursprünglich geplanten Flug mit der Begründung verweigert wurde, dass das Boarding bereits beendet sei.

BFH – Hackerangriff: Im Zusammenhang mit der "Log4j"-Schwachstelle ist der Bundesfinanzhof Ziel eines Hackerangriffes geworden, meldet die Sa-FAZ. Das Gericht hat seine Internetseite abgeschaltet, auf das Intranet des Gerichts oder sensible Daten aus Steuerverfahren hätten die Hacker keinen Zugriff gehabt.

Recht in der Welt

Österreich – Suizidhilfe: Dass der österreichische Nationalrat eine Neuregelung zur Suizidbeihilfe beschlossen hat, meldet jetzt auch spiegel.de. Schwer kranke Menschen können danach ab dem nächsten Jahr Zugang zu tödlichen Medikamenten erhalten. Voraussetzung ist allerdings ein Mindestalter von 18 Jahren, eine medizinische Diagnose, Aufklärungsgespräche mit zwei Ärzten sowie eine mehrwöchige Bedenkzeit.

USA – Angriff aufs Kapitol: Für seine Mitwirkung am Sturm auf das Kapitol hat ein Gericht in Washington jetzt einen 54-Jährigen zu einer 63-monatigen Haftstrafe verurteilt. Das sei die längste Strafe, die bisher gegen einen der mehr als 700 Menschen verhängt wurde, die im Kontext des Angriffs angeklagt waren, schreibt spiegel.de.

Dänemark – Haft im Kosovo: Dänemark mietet im Kosovo 300 Gefängniszellen für zehn Jahre und bezahlt dafür an die kosovarische Regierung 210 Mio. Euro. Das Abkommen soll am heutigen Montag unterzeichnet werden. In den entsprechenden Gefängnissen soll dänisches Recht gelten. Dort sollen Strafgefangene inhaftiert werden, die nach ihrer Haftentlassung abgeschoben werden sollen. Es berichtet die Sa-SZ (Kai Strittmatter)

Sonstiges

Fernsehserie "Legal Affairs": Christine Dössel (Sa-SZ) hat sich den neuen ARD-Achtteiler "Legal Affairs" um eine machohafte Medienanwältin angeschaut und scheint recht angetan zu sein von der Serie, zu der der Berliner Medienrechtsanwalt Christian Schertz maßgeblichen Input beigetragen hat. "Fast zu gut, um im öffentlich-rechtlichen Fernsehen wahr zu sein" – heißt es im Text. Julia Encke (FAS) findet es beeindruckend konsequent am Drehbuch, dass eigentlich niemand inner- und außerhalb der Kanzlei als Sympathieträger erscheint, sondern sich auf die eine oder andere Weise alle etwas zuschulden haben kommen lassen, einander hintergehen oder die Kontrolle verlieren. Die Rollen seien da und dort zu sehr dem Klischee verhaftet, aber doch mit ausreichend Grautönen ausstaffiert, findet Michael Hanfeld (Mo-FAZ). Und thematisch sei "Legal Affairs" auf der Höhe der Zeit oder des Zeitgeistes. Ex-Bundesrichter Thomas Fischer meint dagegen auf spiegel.de, dass ein "bisschen Inhalt sogar in einer Staranwältinnenserie" hätte sein dürfen. "Wenn die Geschichten, die erzählt werden, Aneinanderreihungen von Werbefilmen und Wundertütensensationen sind, erzählt ohne Interesse an den Personen und der Welt, kann man das Zeug auch von Maschinen schreiben lassen."

Versammlungen vor Politikerwohnstätten: Mit dem rechtlichen Umgang mit Versammlungen vor Privatwohnungen/-häusern von Politikern befasst sich die wissenschaftliche Mitarbeiterin Eva Maria Bredler im Verfassungsblog. Sie meint, dass diese in der Regel verboten werden können. "Je höher das Drohpotenzial und je geringer der Zusammenhang zwischen Versammlungszweck und -ort, desto weniger schutzwürdig ist eine solche Versammlung".

Internet im Gefängnis: Die Gefangenen in den Berliner Haftanstalten bekommen demnächst einen Zugang zum Internet. Wie LTO berichtet, hat die zuständige Senatsverwaltung im Rahmen des Projektes "Resozialisierung durch Digitalisierung" mit dem Unternehmen Telio einen Konzessionsvertrag über die Einführung eines digitalen Haftraumediensystems geschlossen. Damit sei Berlin nach eigenen Angaben das erste Bundesland, dass den Gefangenen und Sicherungsverwahrten neben Fernsehen und Telefonie gegen Entgelt unter anderem auch E-Mailing und den Zugang zu ausgewählten Internetseiten anbiete.

Rechtsgeschichte – Prozess David Frankfurter: Sebastian Felz vom Verein Forum Justizgeschichte erinnert auf LTO an den Schweizer Prozess gegen David Frankfurter, dem 1936 vorgeworfen wurde, den Nationalsozialisten Wilhelm Gustloff ermordet zu haben. Das Attentat werde heute entweder als vergessener Akt jüdischen Widerstandes charakterisiert oder als sinnloser Anschlag eingestuft, der niemals zum Regime Change hätte führen können.

Rechtsgeschichte – Autofallen-Raub: Martin Rath erklärt auf LTO, wie es dazu kam, dass der "Autofallen"-Tatbestand von 1938 nach dem Krieg erst aufgehoben und dann 1952 wieder eingeführt und 1971 im Strafrahmen abgemildert wurde.

 

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. bis 20. Dezember 2021: . In: Legal Tribune Online, 20.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46983 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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