Die juristische Presseschau vom 23. bis 25. Oktober 2021: Bleibt die Epi­de­mi­sche Lage? / Ver­fas­sungs­be­schwerde der War­burg-Bank / Öst­er­reich will Sui­zid­hilfe erlauben

25.10.2021

Der Bundestag muss entscheiden, ob die Feststellung der epidemischen Lage im November ausläuft oder nicht. Die Warburg-Bank zieht in Sachen Cum-Ex vor das Bundesverfassungsgericht und Österreich führt Sterbeverfügungen ein.

Thema des Tages

Corona – Epidemische Lage: Am Dienstag konstituiert sich der neue Bundestag und eine der ersten Fragen, über die er entscheiden muss, betrifft die Frage, ob die Feststellung einer "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" über den 25. November hinaus verlängert werden oder auslaufen soll. Die Sa-FAZ (Marlene Grunert) erläutert, dass ohne "epidemische Lage" die Rechtsgrundlage für sämtliche Corona-Maßnahmen der Länderverordnungen fehlen würde. Erwogen werde deshalb, "Grundrechtseingriffe geringer Intensität" vom Vorliegen einer "epidemischen Lage" zu entkoppeln. Allerdings könnten auch die Landtage für ihr Gebiet gem § 28a Abs. 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) feststellen, dass "die konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung" des Coronavirus besteht und so eine neue Basis für die Länderverordnungen schaffen.

Christian Rath (Mo-taz) plädiert dafür, die Feststellung einer "epidemischen Lage" als Bedingung für staatliche Maßnahmen gleich ganz abzuschaffen. Stattdessen sollten die Parlamente in den Bundesländern die Verantwortung für die konkreten Einschränkungen übernehmen und den Landes-Verordnungen zustimmen müssen. Auch Rechtsprofessor Thorsten Kingreen kritisiert im Verfassungsblog die Konstruktion der "epidemischen Lage". Er fordert eine "Übergangsregelung", die den Ländern die Anwendung von § 28a Abs. 1-6 IfSG auch nach Beendigung der epidemischen Lage noch für einige Monate erlaubt. Diese Übergangsregelung müsse auch für alle anderen Normen gelten, die die "epidemische Lage" voraussetzen. Für Reinhard Müller (Sa-FAZ) sollten die Irritationen über die Verlängerung der epidemischen Lage Anlass sein, nochmals über Sinn und Zweck des Föderalismus nachzudenken. Das Prinzip, dass alles erst einmal vor Ort geregelt werden müsse, habe seinen guten Sinn. Das Schielen nach der Zentrale und das Betteln nach Einheitsregeln seien dagegen das Gegenteil von Politik.

Rechtspolitik

Rechtspolitik: Der Deutsche Anwaltverein befürchtet, dass bei den Koalitionsverhandlungen die Rechtspolitik zu kurz kommt. Laut LTO (Hasso Suliak) appellierte der Verband an die rot-grün-gelben Verhandler:innen, sich "tiefergehend" mit der Rechtspolitik zu befassen und diese nicht weiter im Vergleich zu anderen Themen "stiefmütterlich" zu behandeln. Der Beitrag listet auch die Verhandler:innen der Parteien in diesem Themenfeld auf.

Rechte der Natur: Die Sa-SZ (Nadja Tausche) stellt das bayerische Volksbegehren "Rechte der Natur" vor, mit der eine Änderung der bayerischen Landesverfassung durchgesetzt werden soll, so dass künftig alle Bürger:innen die Möglichkeit hätten, im Namen der Natur zu klagen.

Allgemein mit der Diskussion um die Rechtsfähigkeit der Natur befasst sich die Sa-SZ (Wolfgang Janisch). Das Verfassungsgericht von Guatemala hatte beispielsweise vor zwei Jahren festgestellt, dass ein Fluss nicht durch Verschmutzung "getötet werden" dürfe. Interessant an den lateinamerikanischen Urteilen sei, dass sie "ganzheitlicher" auf die Welt schauten. Geschützt werde nicht "die" Natur als dienendes Territorium, sondern als Lebensraum, dessen integraler Bestandteil der Mensch sei.

Kinder mit getrennten Eltern: In einem Gutachten fordert der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen rechtliche Änderungen für Eltern nach der Trennung. Vorgeschlagen werden u.a. Reformen bei den Vorschriften zu den Entscheidungsbefugnissen bei Angelegenheiten des täglichen Lebens und im Unterhaltsrecht. Das Kindeswohl beinhalte "das Recht auf kontinuierliche und stabile Beziehungen" zu beiden Sorgeberechtigten, heißt es in dem Papier, es sei dem Beirat deshalb "ein großes Anliegen, die geteilte Betreuung im Rechtssystem zu integrieren". Über den Vorstoß berichtet spiegel.de (Heike Klovert).

Internet/Cookies: Die FAS (Justus Bender) fasst unter dem Titel "Cookie-Terror" den wachsenden Unmut unter Politikerinnen, Verbraucherschützern und Rechtswissenschaftlerinnen über die "Flut an Cookie-Bannern" zusammen, in der die Nutzer:innen seit einer BGH-Entscheidung 2020 nach ihrer Zustimmung gefragt werden, die der SPD-Europa-Abgeordnete Tiemo Wölken für einen unbeabsichtigten Nebeneffekt der Datenschutzgrundverordnung hält. Zur Abhilfe schlägt Wölken ein Verbot der Banner vor und will das datenbasierte Geschäftsmodell der Konzerne angreifen. Als Alternative hat der Bundestag ein Modell ermöglicht, nachdem die Bürger ihre Einstellungen bei einem neutralen Dienst hinterlegen, der alle Abfragen zentral beantwortet. Solche Stellen könnte es ab Sommer 2022 geben, es fehlt noch eine Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums.

Suizidhilfe: Maximilian Amos (LTO) rezensiert den ZDF-Fernsehfilm "Bring mich nach Hause", der "die großen Fragen" der Suizidhilfe behandelt. Die Geschichte basiere in ihren Grundzügen auf einem Sachverhalt, den der Bundesgerichtshof im Jahr 2010 zu entscheiden hatte. Unter dem Strich gelinge der feine Balanceakt, die breite und für einen Film unerschöpfliche Diskussion um die Suizidhilfe mit ihren "großen" Fragen zu illustrieren, ohne dabei zu überfrachten oder allzu oberflächlich zu bleiben.

Steuermanipulationen: Verbraucherschützer und Vertreter des linken politischen Spektrums fordern nach wie vor Gesetzesänderungen als Konsequenz aus dem Cum-Ex-Skandal, schreibt LTO. Es bestünde Handlungsbedarf, Cum-Ex-Geschäfte würden in teils abgewandelten Gestaltungsvarianten nach wie vor Anwendung finden. Der Vorstand der Bürgerbewegung Finanzwende Gerhard Schick fordere mehr internationale Zusammenarbeit. 

Justiz

BVerfG – Cum-Ex/Warburg Bank: Die Warburg-Bank und deren Eigentümer Max Warburg und Christian Olearius haben gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshofes gegen zwei britische Banker vom Juli Verfassungsbeschwerde eingelegt. Den Bankeigentümern sei in dem Urteil das Grundrecht auf ein faires Verfahren und die Unschuldsvermutung verweigert worden, da insbesondere in Bezug auf Olearius "abschließende Festlegungen zu dessen angeblicher strafrechtlicher Schuld" enthalten seien, ohne dass diese zuvor in einem rechtsstaatlichen Verfahren festgestellt worden seien, sagte ihr Anwalt Peter Gauweiler laut spiegel.de. Auch die Mo-FAZ (Markus Frühauf) berichtet.

BVerfG – IfSG/Bundesnotbremse: Max Steinbeis (Verfassungsblog) schreibt über den bald zu erwartenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse. Der Autor hält die "Selbstexekution des Gesetzes" für das zentrale Problem des Verfahrens, bei dem aus Zeitgründen auf eine mündliche Verhandlung verzichtet worden sei. Es wird erwähnt, dass RA Niko Härting gegen den abgelehnten Befangenheitsantrag inzwischen eine Gegenvorstellung erhoben hat und dass Rechtsprofessor Oliver Lepsius die Gründe zur Ablehnung einer einstweiligen Anordnung im Mai stark kritisierte.

BGH zu Photovoltaikanlagen: Der Bundesgerichtshof hatte sich mit den Eigentumsrechten an Photovoltaikanlagen zu befassen. Es ging um Klagen des Insolvenzverwalters einer sogenannten Freiland-Photovoltaikanlage. Der BGH stellte fest, dass die Anlage selbst kein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks und die sogenannten Module kein wesentlicher Bestandteil der Anlage sind. Die Vorinstanzen müssen jetzt noch einmal prüfen, ob sie in den Lageplänen deutlich genug gekennzeichnet waren, denn nur dann hätte bei der vorherigen Übereignung die dingliche Einigung dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgebot genügt. Es berichten LTO und beck-aktuell (Joachim Jahn).

OLG München zum Verbot der Mandatsvermittlung: Eine bloße Marketingkampagne zur Akquise von Interessent:innen verstößt noch nicht gegen das berufsrechtliche Verbot der Mandatsvermittlung, hat das Oberlandesgericht München laut beck-aktuell entschieden. Gestritten wurde im zugrundeliegenden Fall um die Vergütung, die beauftragende Rechtsanwaltsgesellschaft hatte sich geweigert, das entsprechende Honorar eines Werbeunternehmens zu zahlen.

OLG Köln zum Filmen von Polizisten: Auch netzpolitik.org (Anna Biselli) berichtet jetzt über die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln zu der Frage, wann das Filmen von Polizeibeamten und die Veröffentlichung der Aufnahmen zulässig ist. Danach müssten Bilder, die einen Routineeinsatz zeigen, verpixelt werden, weil hier die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen überwiegen. Das OLG hatte damit die Verurteilung eines Youtubers nach dem Kunsturhebergesetz bestätigt.

OLG Naumburg zu Angriff auf Synagoge: Die Sa-SZ (Felix Stephan) berichtet im Feuilleton über die Präsentation des neuen Buches "Der Halle-Prozess: Mitschriften" auf der Frankfurter Buchmesse, das auf täglichen Mitschriften von zwei Aktivisten und einem Politikwissenschaftler beruht. Das Buch soll am 15. November als fast tausendseitiger Band erscheinen. Weil die Tonaufnahmen des Verfahrens noch 30 Jahre unter Verschluss sein werden, werde dieses Konvolut bis auf Weiteres die einzige Dokumentation des Verfahrens sein, die öffentlich zugänglich ist. Der Autor bezeichnet die Veröffentlichung als "eines der wichtigsten Bücher dieses Herbstes".

VG Augsburg zu Corona-Infektion als Dienstunfall: Eine Corona-Infektion kann für einen Polizisten als Dienstunfall zu werten sein, mit der Folge, dass dann die Unfallfürsorge einspringen müsste. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat einem Polizisten recht gegeben, der sich während einer Schulung angesteckt haben muss. Eine private Infektion könne ausgeschlossen werden, weil der Beamte ununterbrochen bei der Schulung gewesen sei und dort bei der Bereitschaftspolizei auch während des Lehrgangs übernachtet habe, so der Gerichtssprecher laut einer Meldung auf LTO.

AG Neustadt a. d. Aisch zum "Drachenlord": Der Youtuber "Drachenlord" ist vom Amtsgericht Neustadt an der Aisch u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, wie nun auch LTO berichtet. Der 32-Jährige Youtuber Rainer W. hatte einen Mann vor seinem Haus mit einer Taschenlampe attackiert und Polizisten beleidigt. Der "Drachenlord" führt seit Jahren einen Kleinkrieg mit seinem Publikum, das er in seinen Videos regelmäßig beschimpft und das, nachdem er selbst seine Adresse veröffentlicht hatte, vor seinem Haus auftaucht, um ihn zu provozieren. Wegen des erwarteten Zuschauerandranges zum Prozess hatte die Verhandlung im Gebäude des Oberlandesgerichtes Nürnberg stattgefunden.

NRW – Bitcoin-Auktion: An diesem Montag wird die NRW-Justiz auf dem Portal justiz-auktion.de Bitcoins im Wert von "zig Millionen Euro" versteigern, die bei Strafverfahren beschlagnahmt wurden, berichtet die Sa-SZ (Benjamin Emonts).

Recht in der Welt

Österreich – Suizidhilfe: Die österreichische Regierung hat sich auf eine gesetzliche Neuregelung der Suizidhilfe geeinigt, berichtet zeit.de. Wer Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen will, kann danach ab 2022 eine Sterbeverfügung aufsetzen, ein tödliches Präparat werde dann in Apotheken erhältlich sein. Der Zugang sei auf dauerhaft schwerkranke oder unheilbar kranke Personen beschränkt, Minderjährige sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Luxemburg – Cannabis: Luxemburg will statt der angekündigten Legalisierung doch nur den Schritt einer vorsichtigen Entkriminalisierung von Cannabis gehen, berichtet die Mo-SZ (Thomas Kirchner). Jedem Haushalt soll es künftig erlaubt sein, bis zu vier Hanf-Pflanzen für den Eigenbedarf anzubauen. Die Strafbarkeit von Konsum und Besitz bleibe bestehen, allerdings nur im öffentlichen Raum. Man habe den Plan der vollständigen Legalisierung aber nicht aufgegeben und arbeite weiter daran, wird Justizministerin Sam Tanson zitiert.

Neuseeland – Klimapolitik: Neuseeland hat, wie die Sa-FAZ (Christoph Hein) berichtet, als erstes Land der Welt ein Gesetz erlassen, das Finanzinstitutionen vorschreibt, die Wirkung ihres geschäftlichen Handelns auf das Klima zu berechnen und zu veröffentlichen. Banken, Versicherer und Vermögensverwalter müssen ab dem Haushaltsjahr 2023 erklären, wie sie Klimarisiken bewerten und damit umgehen. "Das Gesetz wird Unternehmen ermutigen, nachhaltiger zu werden, indem sie die kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen des Klimawandels in ihre Geschäftsentscheidungen einbeziehen", wird James Shaw, Neuseelands Minister für Klimawandel, zitiert.

Italien – Silvio Berlusconi: Der frühere italienische Staatspräsident Silvio Berlusconi ist in einem Verfahren um seine berüchtigten "Bunga-Bunga-Partys" vom Vorwurf der Bestechung freigesprochen worden. Ihm war, so LTO, vorgeworfen worden, Zeugen für Falschaussagen zu den Partys mit jungen Frauen bestochen zu haben. Berlusconi war bereits 2015 wegen Bestechung verurteilt worden.

Italien – Matteo Salvini: spiegel.de (Frank Hornig) berichtet über den Prozess vor einem Strafgericht in Palermo gegen Ex-Innenminister Matteo Salvini. Er sei wegen Freiheitsberaubung und unterlassener Amtsleistung angeklagt, weil er im August 2019 als Minister verhinderte, dass rund 150 aus Seenot gerettete Flüchtinge von dem Schiff "Open Arms" auf die Insel Lampedusa gebracht werden. 

USA – lange Haare an der Schule: Gegen das in ihrem Schulbezirk geltende Verbot langer Haare wollen sich sieben Schüler vor Gericht wehren, schreibt spiegel.de. Das Verbot, das nur für Jungen gelte, beruhe auf Geschlechts-Stereotypen und verstoße gegen die Verfassung, argumentieren die Schüler, die von der Bürgerrechtsorganisation ACLU unterstützt werden. Einige der Kläger sollen mehrere Tage und zum Teil sogar wochenlang vom Unterricht suspendiert worden sein, weil sie sich die Haare nicht schneiden lassen wollten.

USA – Rechte von Nilpferden: Ein Gericht in Ohio habe Nilpferden den Status als juristische Personen zugestanden, berichtet die Sa-SZ (Claudia Henzler) unter Berufung auf US-Tierschützer. Das Gericht nahm Aussagen der Tierschützer auf, um "interessierte Personen" (hier Nilpferde) bei einem Rechtstreit in Kolumbien zu unterstützen. 

Sonstiges

Frankfurter Buchmesse – rechte Verlage: Die Sa-taz (Christian Rath) beleuchtet die juristische Diskussion um die Forderung, rechtsextreme Verlage von der Frankfurter Buchmesse auszuschließen. Die Veranstalter lehnen das vor allem unter Hinweis auf ihren weltweiten Kampf für Publikationsfreiheit ab. In den Messe-AGB werde "Zensur" ausdrücklich ausgeschlossen. Die Messe argumentiert auch mit dem Kartellrecht, weil sie ein marktbeherrschendes Unternehmen sei und deshalb Verlage nur aus "sachlich gerechtfertigen Gründen" ausschließen dürfe. Der Autor hält dies bei aggressiv-rassistischen Verlagen für möglich. Außerdem könne die Messe gegenüber bedrohlichen Ausstellern und Besuchern ihr Hausrecht geltend machen.

Pkw-Maut: Die Rechtskosten der Bundesregierung im Streit über die gescheiterte Pkw-Maut belaufen sich 2021 auf fast sechs Millionen Euro, teilt der Spiegel (Gerald Traufetter) mit. Seit dem Beginn der Auseinandersetzung mit dem Betreiberkonsortium, das 560 Millionen Euro Schadensersatz von der Bundesrepublik verlangt, seien dadurch fast zwölf Millionen Euro an Ausgaben entstanden.

Jobverhandlungen: LTO (Tanja Podolski) gibt Tipps für die Verhandlungen zum ersten Arbeitsvertrag. So wird u.a. geraten, nicht zu zurückhaltend zu sein. Eine harte Verhandlung in eigener Sache sei die beste Visitenkarte für einen zukünftigen Partner bzw. die künftige Partnerin.

Maggi und Recht: Wie es das Würzmittel Maggi nicht nur in die Küche, sondern auch in die Rechtsprechung geschafft hat, erläutert Martin Rath auf LTO.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. bis 25. Oktober 2021: . In: Legal Tribune Online, 25.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46441 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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