In dieser Woche soll das Urteil im Lübcke-Prozess verkündet werden. Innerhalb der evangelischen Kirche ist man sich uneins über die Suizidhilfe. Die AfD klagt vorsorglich bereits gegen die Einstufung als "Verdachtsfall".
Thema des Tages
OLG Frankfurt/M. – Mord an Walter Lübcke: Am Donnerstag soll im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke das Urteil gesprochen werden. Die Mo-FAZ (Marlene Grunert) fasst das Verfahren noch einmal zusammen. Die Tat habe nicht nur gezeigt, welche Gefahr in Deutschland von Rechtsextremisten ausgehe, der Mord mache auch deutlich, wie fließend die Grenzen zwischen ihnen und einem Milieu sei, das rassistisch hetzt und sich selbst als "bürgerlich" bezeichnet.
Die FAS (Lale Artun) stellt Mustafa Kaplan, den Verteidiger im Verfahren, vor. Es sei wohl das erste Mal, dass ein Sohn türkischer Einwanderer in Deutschland einen rechtsextremen mutmaßlichen Mörder in einem Strafverfahren vertritt. Im Verfahren habe Kaplans Argumentation für Aufregung gesorgt, Ernst habe Lübcke nicht aus niederen Beweggründen getötet, sondern weil er "irrigerweise" geglaubt habe, "im Allgemeininteresse" zu handeln.
Rechtspolitik
Suizidhilfe: Innerhalb der Evangelischen Kirche gibt es Uneinigkeit, welche Konsequenzen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gegen das Verbot der gewerbsmäßigen Suizidhilfe gezogen werden sollen. Während vor einiger Zeit drei Theologen zum Respekt vor einer selbstbestimmten Entscheidung zur Selbsttötung auch eine Pflicht zur Unterstützung dieser Entscheidung zählten, ziehen der theologische Ethiker Peter Dabrock und der frühere Berliner Bischoff und Ex-EKD-Ratsvorsitzende Wolfgang Huber in einem ganzseitigen Beitrag in der Mo-FAZ eine deutliche Linie bei der Herbeiführung des Todes, die zu trennen sei von der Begleitung im Sterben. Es sei eine unangemessene Verkürzung des Handlungsspektrums, selbstbestimmtes Sterben mit Suizidassistenz oder gar der Tötung auf Verlangen gleichzusetzen. Auch der jetzige EKD-Vorsitzende Heinrich Bedford-Strohm lehnt laut Mo-SZ eine Hilfe evangelischer Einrichtungen beim Suizid ab. Die Kirche dürfe nicht Teil eines Prozesses werden, "an dessen Ende der Suizid eines Menschen stehen soll", so Bedford-Strohm.
Corona – Virtuelle Gerichtsverhandlungen: Auf LTO spricht sich Rechtsanwalt Michael Selk für eine gesetzliche Klarstellung aus, dass mündliche Verhandlungen beziehungsweise Beweisaufnahmen in einer epidemischen Situation nur in dringlichen Fällen stattfinden und Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung den Vorrang genießen sollen. Bisher werde das an den einzelnen Gerichten sehr unterschiedlich gehandhabt – Videoverhandlungen nach § 128a ZPO stießen nach wie vor auf Vorbehalte, sowohl an den Gerichten wie auch bei der Anwaltschaft.
Corona – Entschädigungen: Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Verfassungsgerichtspräsident, meint laut Mo-SZ, dass Unternehmen einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung für pandemiebedingte Schäden erhalten sollten. Wenn Unternehmen und Selbständige aus Gründen des Infektionsschutzes ihre Betriebe schließen oder ihre Tätigkeit einstellen müssten, werde ihnen vom Staat ein Sonderopfer zum Wohle der Allgemeinheit auferlegt.
Corona – Impfung: Die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) fasst die Argumente in der Diskussion um eine Lockerung von corona-bedingten Beschränkungen für Geimpfte zusammen. Nach dem Grundgesetz sei zumindest die grobe Linie klar: Rechtfertigungsbedürftig sei die Beschränkung der Freiheit, nicht ihre Lockerung. Entfalle die Rechtfertigung, dann sei die Rückgabe der Freiheit weder ein Privileg noch der Akt einer großzügigen Obrigkeit, sondern ein handfester Anspruch der Bürgerinnen und Bürger.
Auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will, wenn wissenschaftlich belegt ist, dass Geimpfte das Virus nicht weitergeben können, dass bisher geltende Beschränkungen entsprechend gelockert werden. "Wenn sicher feststeht, dass von Geimpften keine Gefahr für andere ausgeht, fällt ein wichtiges Begründungselement für den Grundrechtseingriff weg", sagte die Ministerin RND (Markus Decker).
Rainer Hank (FAS) fasst die Aussagen verschiedener Politiker zur Diskussion um Lockerungen für Geimpfte zusammen und stellt eine Umkehr der Vorzeichen bei Armin Laschet (CDU) und Heiko Maas (SPD) fest: Der christlich-konservativen Union sei die Freiheit egal, der gewöhnlich egalitär argumentierenden Sozialdemokratie nicht. Der Autor kritisiert, dass das Wort "Ausgangssperre" vielen Politikern derzeit flüssiger über die Lippen komme als das Wort "Freiheit".
Corona – Impfung und Anwaltschaft: Mit ihrer Forderung, auch der Rechtsanwaltschaft einen beschleunigten Zugang zu Coronaschutzimpfungen einzuräumen, sind Bundesrechtsanwaltskammer und Deutscher Anwaltverein auf heftige Kritik in den sozialen Medien gestoßen. Joachim Jahn (beck-aktuell) schreibt über einen regelrechten "Shitstorm": Zahlreiche Berufskollegen hätten sich über den Vorstoß ihrer Interessenvertretungen empört.
Corona – Impfung und Schwerkranke: Der Spiegel (Dietmar Hipp u.a.) schildert ausführlich die Versuche von jüngeren Schwerkranken, vorrangig geimpft zu werden. Bisher sind sie trotz hoher Corona-Risiken in der letzten Gruppe der Impf-Verordnung einsortiert. Inzwischen habe allerdings die Ständige Impfkommission den Behörden erlaubt, "Einzelfallentscheidungen" für Menschen mit schweren Vorerkrankungen zu treffen. In der Praxis bräuchten Betroffene aber immer noch Glück, gute Anwälte oder prominente Unterstützung.
Digitale Dienste/Digitale Märkte: In einem Gastbeitrag für zeit.de erläutert Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, warum eine europäische Regulierung der Plattformen zwar erforderlich ist, aus ihrer Sicht der jetzige Vorschlag des Digital Services Act aber zu kurz greife. So enthalte der Vorschlag der Europäischen Kommission, anders als das NetzDG, noch keine klaren, messbaren Zeitvorgaben für die Löschung strafbarer Inhalte. Außerdem wolle sie sich für eine effektive Rechtsdurchsetzung, zu der auch empfindliche Sanktionen bei Verstößen gehörten, stark machen.
GWB – Digitalkonzerne: Der Vorsitzende der Monopolkommission Jürgen Kühling befasst sich in der Sa-SZ mit dem GWB-Digitalisierungsgesetz, das der Bundesrat am vergangenen Freitag hat passieren lassen. Es bleibe abzuwarten, inwieweit sich die Änderungen als passend und ausreichend erweisen, um die Marktmacht der großen Plattformunternehmen und deren Verhalten im Wettbewerb wirksam zu kontrollieren, sagt der Rechtsprofessor. Er findet es richtig, dass sich der Bundesgesetzgeber in seinem Reformeifer nicht von der parallelen Novellierung auf EU-Ebene bremsen ließ, denn so könne das Bundeskartellamt auf der Basis der deutschen Bestimmungen wertvolle Erfahrungen sammeln, die das europäische Regelwerk inspirieren können. Vor dem Hintergrund der Sperrung des Ex-US-Präsidenten Trump auf Twitter u.a., fordert Kühling den deutschen und europäischen Gesetzgeber auf, rasch aktiv zu werden, um den Rechtsrahmen jetzt "wetterfest" zu machen.
KI und Gesichtserkennung in der Strafverfolgung: Inwieweit der Einsatz automatisierter Open Source Intelligence-Systeme nach deutschem Verfassungs- und Strafprozessrecht bei der Strafverfolgung zulässig wäre, untersucht der Habilitand Christian Rückert im Verfassungsblog. Anlass ist die Anwendung von Gesichtserkennungstechnologien bei der Fahndung nach Beteiligten am Sturm auf das US-amerikanische Kapitol. Hierzulande fehlten entsprechende Rechtsgrundlagen, eine Einführung erfordere aufgrund ethischer, technischer und menschenrechtlicher Implikationen eine intensive Debatte auf gesetzgeberischer Ebene, meint der Autor.
Kinderrechte ins Grundgesetz: Der jetzt gefundene Kompromiss für eine Formulierung, um Kinderrechte im Grundgesetz zu fixieren, wird möglichst wenig verändern, meint Jost Müller-Neuhof (Tsp). Er sei aber ein Fortschritt in einem Umfeld, in dem insbesondere die Rechte von Frauen gestärkt wurden.
Migrantenquote Berlin: Der falsche Weg sei die derzeit diskutierte Migrantenquote für die Berliner Verwaltung, sagt Jan Heidtmann (Mo-SZ). Es spräche ziemlich viel dafür, dass sie gegen die Landesverfassung verstoße. Die AfD habe bereits eine Klage angekündigt und so könne der Plan zum Eigentor werden.
Justiz
VG Köln – AfD und Verfassungsschutz: Die AfD hat beim Verwaltungsgericht Köln zwei Klagen und zwei Eilanträge gegen die wohl bevorstehende Einstufung als Verdachtsfall eingereicht, berichten Sa-SZ (Georg Mascolo/Ronen Steinke u.a.), Sa-FAZ (Markus Wehner) und LTO (Hasso Suliak). Die Partei beruft sich in den Klagen auf ihr Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb nach Artikel 21 des Grundgesetzes.
Für Reinhard Müller (Sa-FAZ) ist nicht sicher, ob eine Beobachtung der AfD vor Gericht Bestand haben wird. Ein Problem sei, dass offen verfassungsfeindliche Aussagen und Aktionen selten sind.
BVerfG zum Ditib-Islamunterricht: Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Ablehnung des vorläufigen Rechtsschutzbegehrens des türkischen Moscheedachverbandes DitiB durch hessische Verwaltungsgerichte "schlicht nicht nachvollziehbar" war. In einem Eilverfahren gegen die Aussetzung des Ditib-Islamunterrichts durch das hessische Kultusministerium hätten Fachgerichte dem Verband keinen effektiven Rechtsschutz gewährt. Die Gerichte hätten den Antrag "auf der Grundlage einer nicht mehr nachvollziehbaren Auslegung des Rechtsschutzbegehrens als unzulässig angesehen und dem vorläufigen Rechtsschutz so jede Effektivität genommen". Über den Beschluss und die Vorgeschichte schreiben LTO, Sa-FAZ (Marlene Grunert) und Sa-taz (Christian Rath).
BayObLG – Prämiensparverträge: Der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentrale Bayern haben eine Musterfeststellungsklage gegen die Münchener Stadtsparkasse beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingereicht. Es geht laut Sa-SZ (Andreas Jalsovec) um die Frage, ob die Kündigungen tausender Prämiensparverträge rechtmäßig waren. Außerdem sind nach Ansicht der Verbraucherschützer über Jahre hinweg zu wenig Zinsen auf die Sparguthaben gezahlt worden.
KG Berlin zum Parteiausschluss von Andreas Kalbitz: Der frühere Brandenburger AfD-Chef Andreas Kalbitz ist mit seinem Eilantrag gegen seinen Parteiausschluss auch vor dem Berliner Kammergericht gescheitert. Die Entscheidung der AfD für den Ausschluss sei nicht erkennbar rechtswidrig, erklärte das Kammergericht und bestätigte damit im Kern eine Entscheidung des Berliner Landgerichts, schreibt die Sa-SZ (Markus Balser). Auch LTO berichtet.
OVG NRW zur Auskunft über Kirchensteuer: Dass das Erzbistum Köln presserechtlich nicht verpflichtet ist, Auskunft über die Verwendung der Kirchsteuer zu geben, hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen laut LTO festgestellt. Eine Journalistin wollte unter anderem wissen, in welche Aktien die Kirche ihr Geld investiert hat und ob darunter zum Beispiel Kohle-, Öl- oder Gasunternehmen sind. Die Kirchen nähmen keine Staatsaufgaben wahr und seien nicht in die Staatsorganisation eingebunden und das Erzbistum sei keine Behörde im Sinne des Presserechts, so das Gericht.
LG Osnabrück zum unangeleinten Hund: Das Landgericht Osnabrück hat laut LTO entschieden, dass sich ein Hundehalter, der mit seinen unangeleinten und ungehorsamen Schäferhunden durch ein Wohngebiet spaziert, sorgfaltswidrig verhält. Als Konsequenz verurteilte das Gericht den 24jährigen Mann wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe. Sein Hund hatte eine Frau zu Fall gebracht, die beim Sturz verletzt wurde.
LG Kiel – Versicherungsbetrug: Vor dem Landgericht Kiel muss sich ein Mann verantworten, dem vorgeworfen wird, er habe seinen Tod vorgetäuscht, um eine Versicherung zu betrügen. Der Spiegel (Simon Langemann) berichtet über das Verfahren vor dem Landgericht Kiel. Christoph H. soll im Oktober 2019 auf die Ostsee gefahren und später mit einem Schlauchboot zurückgelehrt und dann verschwunden sein. Die Polizei habe ihn dann Monate später auf dem Dachboden seiner Mutter gefunden. Auf seine Person waren 14 Risiko-Lebensversicherungen abgeschlossen, über insgesamt 4,1 Millionen Euro, auszuzahlen an seine Ehefrau und seine Mutter.
AG Weimar zu Corona-Beschränkungen: Das Amtsgericht Weimar hält die coronabedingten Einschränkungen im Frühjahr für verfassungswidrig. Das ergibt sich aus der Begründung zu einer Entscheidung, in der ein Mann freigesprochen wurde, der im April 2020 gegen die Corona-Auflagen verstoßen hatte, und über die focus.de berichtet. Das Gericht bezeichnet die Lockdown-Maßnahmen in Thüringen und damit auch die Lockdown-Maßnahmen insgesamt als eine „katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen für nahezu alle Lebensbereiche der Menschen“. Bei ihren gut gemeinten Bemühungen, ein Ausbreiten des Virus einzudämmen, habe sich die Politik zum Teil auf „falsche Annahmen“ gestützt oder gesicherte Fakten falsch interpretiert.
Henning-Ernst Müller (beck-community) kritisiert die Entscheidung. Viele Aussagen gehörten nicht in ein Gerichtsurteil. Es handele sich nur um den Debattenbeitrag eines Amtsrichters.
AG Weimar – Polizeikommissar: Vor dem Amtsgericht Weimar muss sich ein Polizist wegen des Vorwurfes der Bestechlichkeit und des Verrats von Dienstgeheimnissen verantworten. Der 42-jährige Familienvater soll einer jungen Frau interne Polizeidaten weitergeleitet, Informationen über Haftbefehle gegeben, Bilder von Überwachungskameras sowie "Dickpics" von sich geschickt haben und sexuelle Handlungen von ihr im Tausch gegen interne Polizeidaten gefordert haben. Die Sa-taz (Sarah Ulrich) berichtet über den Prozess, in dem sich der Angeklagte zu den Tatvorwürfen nicht äußerte. Das Urteil soll in dieser Woche verkündet werden.
Nachbarschaftsrecht: Die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) hat sich mit Christina Stresemann, der Vorsitzenden Richterin des u.a. für Nachbarschaftsrecht zuständigen fünften BGH-Zivilsenates, unterhalten. Sie erzählt u.a. über Auseinandersetzungen über Bäume und Sträucher, über Musik, die von Nachbarn mitunter als Störung empfunden wird, aber auch von Konflikten zwischen Rauchenden und Nichtrauchenden.
Sonstiges
Corona-Impfung im Arbeitsrecht: Wichtige arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Coronaschutz-Impfung beantwortet tagesschau.de (Christoph Kehlbach). Es geht insbesondere darum, inwieweit Arbeitgeber Einfluss auf das Impfverhalten ihrer Angestellten nehmen können.
beA: Die Bundesregierung hält die Gefahr einer möglichen Entschlüsselung von Nachrichten im besonderen elektronischen Anwaltspostfach beA für "akzeptabel", teilt sie in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit. Die Fragesteller wollten – so meldet es beck-aktuell – von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob es nach ihrer Kenntnis zutrifft, dass die Bundesrechtsanwaltskammer beziehungsweise ihre technischen Dienstleister rein technisch jede Nachricht entschlüsseln können.
Juristen-Ansehen: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer erläutert in seiner spiegel.de-Kolumne, wieso das Ansehen der Berufsjuristen in der öffentlichen Meinung bestenfalls durchwachsen ist, sie als Welterklärer, Problemerfinder oder Bedenkenträger gelten, welchen Anteil daran die Sprache hat und inwieweit die juristische "Denke" tatsächlich speziell ist.
Egoismus und Recht: Martin Rath hat auf LTO Gerichtsurteile zusammengetragen, in denen der Egoismus der Beteiligten eine entscheidungserhebliche Rolle gespielt hat.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/pf
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 23. bis 25. Januar 2021: . In: Legal Tribune Online, 25.01.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44076 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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