Die juristische Presseschau vom 11. bis 13. November 2017: BVerwG stärkt jour­na­lis­ti­sches Aus­kunfts­recht / GBA klagt Mes­ser­s­te­cher an / taz befragt Deniz Yücel

13.11.2017

Das BVerwG stärkt die journalistischen Auskunftsrechte gegenüber dem BND. Außerdem in der Presseschau: Der GBA hat Anklage gegen den Hamburger Messerstecher erhoben und die taz hat ein Interview mit Deniz Yücel geführt.

 

Thema des Tages

BVerwG zur Auskunftspflicht gegenüber Journalisten: Wie der Spiegel (Ralf Neukirch) mitteilt, hat das Bundesverwaltungsgericht in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren festgestellt, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) unter bestimmten Umständen offenlegen muss, ob er Informationen an Journalisten weitergegeben hat. Anlass war die Klage eines Berliner Journalisten, der wissen wollte, ob Journalisten über Erkenntnisse zum Putschversuch in der Türkei informiert wurden, bevor sich der Präsident des BND im Spiegel dazu öffentlich geäußert hatte. Die Montags-taz (Christian Rath) erläutert den Fall ausführlich. Danach habe sich der BND erfolglos auf den Quellenschutz der Journalisten berufen. Das BVerwG war der Auffassung, dass sich nur Medien und Journalisten auf die Pressefreiheit berufen könnten. Ob der BND die Journalisten informiert hat, sei „keine geheimhaltungsbedürftige Tatsache“. Der Autor stellt auch andere Verfahren, die der Kläger Jost Müller-Neuhof geführt hat, vor: Unter anderem hat er im vergangenen Jahr ein Verfahren gegen das Kanzleramt angestrengt, weil er wissen wollte, welche Journalisten an vertraulichen Hintergrundrunden mit der Kanzlerin teilnehmen und was ihnen Angela Merkel dabei erzählt. Das Hauptsacheverfahren steht hier ebenfalls noch aus.

Rechtspolitik

Arbeitszeitgesetz: Die so genannten Wirtschaftsweisen haben die Politik aufgefordert, das Arbeitszeitgesetz zu lockern. „Flexiblere Arbeitszeiten sind wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen“, sagte Christoph Schmidt, der Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, gegenüber der WamS (Tobias Kaiser, Zusammenfassung hier). Auch die Arbeitgeberverbände haben ihre Forderung nach einer Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes wiederholt. "Die Firmen wollen weg vom starren Acht-Stunden-Tag", wird etwa der Präsident der Deutschen Bundesarbeitgeberverbände Ingo Kramer in dem Text zitiert. Die Gewerkschaften befürchten dagegen, dass die Lockerung zu einer Ausweitung der Arbeitszeiten führt.

Abschaffung der sachgrundlosen Befristung: Der Arbeitnehmerflügel der CDU hat sich für eine Abschaffung der sachgrundlosen Befristung im Arbeitsrecht ausgesprochen. Das meldet die Montags-FAZ. Außerdem soll es künftig einen Rückkehranspruch aus der Teilzeit in die Vollzeit geben.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. bis 13. November 2017: . In: Legal Tribune Online, 13.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25489 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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