Justiz
BVerfG zum "dritten Geschlecht": Mit den möglichen Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum "dritten Geschlecht" befassen sich u.a. der Spiegel (Georg Diez/Dietmar Hipp), der Spiegel (Barbara Supp) und die Samstags-SZ (Roland Preuss). Die Samstags-SZ (Barbara Klimke) beleuchtet besonders die Situation im Hochleistungssport, wo die Fragestellung der geschlechtlichen Zuordnung bereits häufiger eine Rolle gespielt hat. Im Interview mit dem Spiegel (Katja Thimm) und in einem Gastbeitrag für die Montags-SZ plädiert der Theologe und Ethikprofessor Peter Dabrock für eine breite Diskussion über die Rollenbilder in unserer Gesellschaft und deren Aufweichung. Die FAS (Friedrike Haupt) blickt zurück auf die geschichtliche Entwicklung – angefangen vom "Zwitterparagraphen" des Allgemeinen Preußischen Landrechts bis zur jetzt vorliegenden Verfassungsgerichtsentscheidung. In der FAS (Lucia Schmidt) erzählt die Mutter eines intersexuellen Kindes über ihren Alltag.
EuGH – Facebook: Am Dienstag wird der Generalstaatsanwalt seine Schlussanträge im Facebook-Verfahren vorstellen. Darauf weist die Montags-FAZ hin. Die Luxemburger Richter müssen darüber entscheiden, ob eine österreichische Sammelklage gegen das in Irland ansässige Unternehmen auch von Österreich aus geführt werden kann oder ob am Sitz von Facebook geklagt werden muss. Das Verfahren hat der Österreicher Maximilian Schrems eingeleitet, der in einer Sammelklage mehr als 20.000 Kläger vereinigt hat.
GBA – Anklage gegen Hamburger Messerstecher: Die Samstags-SZ meldet, dass der Generalbundesanwalt Anklage gegen den mutmaßlichen Messerstecher, der in einem Hamburger Supermarkt einen Menschen getötet und weitere Personen verletzt haben soll, erhoben hat. Der 26jährige Palästinenser muss sich wegen Mordes und sechsfachen versuchten Mordes verantworten. Der Prozess könnte im Januar beginnen, heißt es in dem Bericht. Der Spiegel (Wolf Wiedmann-Schmidt) zeichnet noch einmal die Vorkommnisse des 28. Juli nach und erläutert die Erkenntnisse des GBA.
BVerwG – Elbvertiefung: Die Samstags-taz (Marco Carini) gibt einen Ausblick auf die für kommenden Donnerstag und Freitag geplante mündliche Verhandlung in Sachen Elbvertiefung. Es geht um Klagen der niedersächsischen Städte Cuxhaven und Otterndorf sowie dreier Jagdverbände und zahlreicher Berufsfischer gegen den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss. Der Beitrag weist darauf hin, dass durch eine geänderte Besetzung des Spruchkörpers das Gericht möglicherweise zu anderen Ergebnissen kommt als in früheren Entscheidungen zu diesem Thema.
EuGH – Kirchenmitgliedschaft als Einstellungskriterium: Auf lto.de befasst sich Rechtsprofessor Steffen Klumpp mit den Schlussanträgen des Generalanwaltes des Europäischen Gerichtshofes im Fall Egenberger. Es geht im Verfahren um die Frage, in welchem Maße die Religionszugehörigkeit ein Kriterium bei der Einstellung eines Arbeitnehmers in eine kirchliche Einrichtung sein darf. Generalanwalt Tanchev meint, dass die Entscheidung der Kirchen zur Bewerberauswahl nach der Religion gerichtlich voll überprüfbar sei – und nicht lediglich nach den eigenen Vorgaben der Kirchen auf Plausibilität. Folgt der Gerichtshof dieser Auffassung, würde das einen Paradigmenwechsel bedeuten, meint der Autor. Professor Markus Stoffels stellt auf community.beck.de die Schlussanträge ausführlich vor.
BVerfG zu parlamentarischem Fragerecht: Juniorprofessor Arne Pilnok stellt auf verfassungsblog.de noch einmal die wesentliche Argumentation des Bundesverfassungsgerichtes in der in der letzten Woche veröffentlichten Entscheidung zum parlamentarischen Fragerecht dar. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung insgesamt eine wichtige Stärkung der parlamentarischen Verwaltungskontrolle bedeute, auch wenn manche der aufgeworfenen dogmatischen Fragen weiterer kritischer Erörterung bedürften.
BAG zu Kündigungsfristen: In "Beruf und Chance" der FAS stellt Rechtsanwältin Anja Mengel eine neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes zur Wirksamkeit einer deutlich über die gesetzliche Regelung hinausgehenden Kündigungsfrist vor. Die Erfurter Richter haben festgestellt, dass eine in den AGB verlängerte Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer auch dann eine unangemessene Benachteiligung sein kann, wenn die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber in gleicher Weise verlängert wird. Das gelte auch, wenn dem Arbeitnehmer eine üppige Gehaltserhöhung zugesagt wurde.
SG Koblenz zur Sittenwidrigkeit eines Eigenheimverkaufs: Das Sozialgericht Koblenz hat laut lto.de einer arbeitslosen Frau den Bezug von Hartz-IV-Leistungen versagt. Die Frau bewohnte ein 150-qm-Eigenheim und galt deshalb nicht als vermögenslos. Sie wollte daher das Haus auf ihren Anwalt transferieren. Das Sozialgericht erkannte den Kauf aber nicht an, weil er nur geschlossen worden sei, um sich zu Lasten der Allgemeinheit zu bereichern.
Illegales Downloadportal abgeschaltet: Wie lto.de meldet, wurde in der vergangenen Woche das illegale Downloadportal "usenetrevolution.info" abgeschaltet. Gleichzeitig wurden in mehreren Bundesländern Razzien durchgeführt und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Über die deutschsprachige Seite sollen Raubkopien von Kinofilmen, Musik und Computerspielen angeboten worden und dadurch den Inhabern der jeweiligen Urheberrechte ein Schaden von mindestens 2,9 Millionen Euro entstanden sein.
Die juristische Presseschau vom 11. bis 13. November 2017: . In: Legal Tribune Online, 13.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25489 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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