Der spanische Starjurist Baltasar Garzón erhält ein Berufsverbot. Das Urteil wird in den Medien scharf kritisiert. Außerdem in der Presseschau: anhaltende Diskussion um Scharia-Schlichter, Ruf nach Ermittlungen gegen Wulff, der Anwalt der Gaddafis - und ein Rechtsstreit um zwei 22 Jahre alte Pommes, genauer gesagt, ein Originalpommeskreuz.
Berufsverbot für Garzón: Der bekannte spanische Ermittlungsrichter Baltasar Garzón erhält ein elfjähriges Berufsverbot und eine Geldstrafe. Der Oberste Gerichtshof verurteilte Garzón wegen Rechtsbeugung. Er habe die Grundrechte von Verdächtigen verletzt, als er Gespräche mit Anwälten abhören ließ. Bei den Ermittlungen Garzóns ging es um eine Korruptionsaffäre, die sogenannte "Operation Gürtel". Das Urteil ist in Spanien heftig umstritten, zumal gegen Garzón ein weiteres Verfahren läuft, bei dem es um seine Ermittlungen zu Gräueltaten in der Franco-Ära geht. Die SZ (Javier Cáceres) und die taz (Reiner Wandler) berichten aus Madrid über das Urteil.
Javier Cáceres (SZ) schreibt in seinem gesonderten Kommentar: "Das beispiellose Urteil muss stutzig machen". Werner A. Perger (zeit.de) hält das Urteil für einen "Skandal", es sei " ein schwarzer Tag für Spaniens Rechtsstaat und die Menschenrechte auf dem Globus". Reiner Wandler (taz) beschreibt Garzón in einem Porträt. Er habe "das internationale Recht in den letzten Jahren geprägt wie kaum ein Zweiter", sich aber mit seinen Ermittlungen viele Feinde gemacht.
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Scharia-Schlichter: Der Staatsrechtslehrer Otto Depenheuer fordert auf lto.de aus der Debatte am islamische Schiedsgerichte eine "Rechtsstaatsdebatte" zu machen. Der Rechtsstaat dürfe nur "allein säkularen Maßstäben verpflichtete Mediationsverfahren" bereitstellen. welt.de zitiert den Justizminister von Rheinland-Pfalz, Jochen Hartloff, der die Diskussion angestoßen hatte. Er betonte, es gehe nicht um eine Scharia-Rechtssprechung, sondern um zivile Schiedsgerichte, in die "möglicherweise auch islamische Rechtsvorstellungen einfließen".
Abgeordnetenbestechung: Christian Bommarius nimmt im Leitartikel der FR die Wulff-Debatte zum Anlass, um auf die Rechtslage zur Abgeordnetenbestechung hinzuweisen. Der Straftatbestand müsse internationalen Standards angepasst und ausgeweitet werden: "Das deutsche Strafrecht bedroht korrupte Abgeordnete nicht mit Verfolgung, vielmehr schützt es sie vor Bestrafung".
"Lex Sauerland": Am Sonntag wird in Duisburg über die Abwahl des Oberbürgermeisters Adolf Sauerland abgestimmt. Auf einer Schwerpunktseite der taz erläutert Pascal Beucker das Verfahren und vergleichbare Abwahlmöglichkeiten in anderen Bundesländern.
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Ermittlungen in der Wulff Affäre: Die FTD (Ulrike Sosalla) zitiert Juristen, die sich für die Aufnahme von Ermittlungen gegen den Bundespräsidenten aussprechen. Demnach sagte der Staatsrechtler Joachim Wieland, der Verdacht der Vorteilsnahme sei naheliegende: "Vermutlich hätte man bei jemand anderem diesen Anfangsverdacht längst bejaht". Mit solchen Forderungen setzt sich der Strafrechtler Karsten Gaede auf lto.de auseinander. Es sei zwar grundsätzlich richtig, dass die Staatsanwaltschaft nur "mit Vorsicht" Ermittlungen in Erwägung ziehe, mittlerweile gebe es dafür jedoch einen "beträchtlichen Rechtfertigungsdruck".
Staatenimmunität: Der Völkerrechtler Michael Bothe greift im Feuilleton der SZ das Urteil des Internationalen Gerichtshofs zur Staatenimmunität auf. Der IGH hatte entschieden, dass italienische und griechische Gerichte nicht die Bundesrepublik zu Entschädigungen für NS-Opfer verurteilen können. Bothe bedauert die Entscheidung, sie sei rechtsgeschichtlich ein "herber Rückschlag".
Samsung vs. Apple: Wie focus.de meldet, darf Samsung seinen Tablet-Computer Galaxy Tab 10.1N in Deutschland verkaufen – das Landgericht Düsseldorf lehnte einen dagegen gerichteten Antrag des Konkurrenten Apple ab. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte zuvor das Verkaufsverbot für das Vorgängermodell bestätigt. Die FR (Jakob Schlandt) berichtet über das Verfahren und die Hintergründe des "Patent-Kriegs".
Haftung für Vereinsmitglieder: Die Rechtsanwältin Sabine Pitroff bespricht im Handelsblatt Rechtsboard eine Entscheidung des Bundesgerichtshof vom November letzten Jahres. Der BGH habe damit seine bisherige Rechtssprechung zur Haftungsprivilegierung bestätigt, eine Ausweitung aber abgelehnt.
Reporter freigesprochen: Die beiden Journalisten, die vor dem Amtsgericht Eschweiler angeklagt waren, weil sie heimlich einen NS-Verbrecher im Alterheim filmten, sind freigesprochen worden. spiegel.de (Jörg Diehl) schildert die Verhandlung.
Entführte Kinder: Ein Vater, der seine vier Kinder in den Sudan entführt hatte, ist vom Landgericht Lüneburg zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte die Entführung damit begründet, seine Kinder streng christlich erziehen zu wollen. spiegel.de (Julia Jüttner) berichtet.
Attentat auf Soldaten: Die SZ (Marc Widmann/Annette Ramelsberger) berichtet ausführlich von dem Prozess gegen Arid U., der im März vergangenen Jahres am Frankfurter Flughafen eine Attentat auf US-Soldaten verübte. Das Urteil wird für heute erwartet.
Ermittlungen gegen Schönheitschirurg: Nach Informationen der SZ (Werner Bartens) wird gegen den Schönheitschirurgen Werner Mang in 274 Fällen ermittelt, weil er ohne Approbation operiert haben soll. Es gehe dabei um Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung.
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Gaddafi-Anwalt: Die SZ (Peter Münch) porträtiert den israelischen Anwalt Nick Kaufman, der von Gaddafi-Familie beauftragt wurde. Er soll dafür sorgen, dass der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag die Todesumstände von Muammar al-Gaddafi aufklärt.
ACTA: Die taz (Meike Laaf) erläutert den Inhalt des Acta-Abkommens, mit dem Piraterie im Internet unterbunden werden soll.
Das Letzte zum Schluss
Teure Pommes: Weil eine Galerie zwei 22 Jahre alte Pommes, die als Vorlage für ein Kunstobjekt dienten, verloren hat, bekommt der Künstler 2000 Euro Schadensersatz. spiegel.de (Benjamin Schulz) erläutert ausführlich das Urteil des Oberlandesgerichts München, das erklärte, der Künstler habe glaubhaft versichern können, dass er eine Käuferin gefunden hatte, die die beiden Fritten für 2500 Euro erwerben wollte. Die FR stellt eine Übersicht ähnlicher Streitfälle um Kunstwerke zusammen.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/ak
Die juristische Presseschau vom 10. Februar 2012: . In: Legal Tribune Online, 10.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5538 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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