Eine Ärztin aus Sachsen soll mehr als 1.000 falsche Corona-Atteste ausgestellt und damit über 47.000 Euro eingenommen haben. Das Landgericht Dresden verurteilte sie nun zu zwei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe.
Die Dozentin hatte sich bereits erfolgreich gegen den Entzug ihres Lehrauftrags an der Polizeihochschule gewehrt. Nun wurde auch das parallel laufende Disziplinarverfahren gegen sie eingestellt, wie die Bezirksregierung Köln bestätigte.
Es ist erfreulich, wenn die Versicherung die Autoreparatur bezahlt. Das heißt aber nicht, dass Versicherte die Rechnung ungesehen an die Versicherung weiterleiten dürfen, so der BGH. 160 Euro für eine Desinfektion? Das sei zu viel.
Die Stadt Essen hat auch den zivilrechtlichen Anspruch der AfD auf Überlassung der Grugahalle für den Bundesparteitag anerkannt. Zuvor war die Stadt schon vor dem VG Gelsenkirchen gescheitert.
Der Bundesrat gibt grünes Licht für mehrere Vorhaben der Bundesregierung, zu denen im Vermittlungsausschuss erst Kompromisse gesucht werden mussten. Mit dabei: Videoverhandlung im Zivilprozess, Rente und Cannabis.
Wer in seinem Whatsapp-Status wiederholt antisemitische Bilder postet, dem kann man sein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht abkaufen. Eine Tschetschenin verliert aus diesem Grund ihre Aufenthaltserlaubnis.
Ein Mann drängelte auf der Autobahn und verursachte eine Kollision. Der andere Fahrer wurde schwer verletzt, sein Beifahrer verstarb. Das LG Osnabrück orientierte sich an der BGH-Rechtsprechung und verneinte einen Tötungsvorsatz.
Der Kurznachrichtendienst X muss laut dem OLG Frankfurt am Main nur in bestimmten Fällen für falsche oder ehrverletzende Posts haften. Eine entsprechende Unterlassungsklage wiesen die Richter zurück.