Entpflichtungsantrag im NSU-Prozess: Sturm, Heer und Stahl wollen nicht mehr

20.07.2015

Im NSU-Prozess haben die Zschäpe-Anwälte Sturm, Heer und Stahl erklärt, ihr Mandat niederlegen zu wollen. Auch die Angeklagte selbst hatte mehrfach versucht, ihre Verteidiger los zu werden. Ein vierter Anwalt kam unlängst hinzu.

Überraschung am Montag im NSU-Prozess: Beate Zschäpes ursrüngliches Verteidiger-Trio Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm möchte das Mandat niederlegen. Über die Gründe wurde bisher nichts bekannt. Er habe sich diesen Schritt "weidlich überlegt", sagte Rechtsanwalt Heer. Er sei sich darüber im Klaren, dass der Prozess damit neu begonnen werden müsste.

Sturm, Heer und Stahl begleiten das Mammut-Verfahren seit dem ersten der inzwischen 219 Prozesstage. Das Verhältnis zu ihrer Mandantin ist seit Langem gestört. Bereits vergangenes Jahr hatte Zschäpe vergeblich versucht, die drei Verteidiger, in die sei kein Vertrauen mehr habe, loszuwerden. Vergangenen Monat stellte sie erneut einen Entpflichtungsantrag, diesmal lediglich für ihre Verteidigerin Anja Sturm, der ebenfalls abgelehnt wurde.

In einem Brief an das Gericht hatte sie zudem angekündigt, mit ihrer bisherigen Strategie der vollständigen Aussageverweigerung möglicherweise brechen zu wollen . Offenbar leidet sie darunter, sich an verschiedenen Stellen des Verfahrens nicht äußern zu können. Im Strafprozess darf das Gericht der Angeklagten die vollständige Aussageverweigerung nicht zur Last legen. Äußert sich die Angeklagte jedoch zu bestimmten Punkten und zu anderen nicht, so kann das Gericht aus dieser partiellen Verweigerung Rückschlüsse ziehen. Aus diesem Grund raten Zschäpes Verteidiger ihr zum Schweigen.

Anfang des Monats war überraschend ein vierter Verteidiger hinzugezogen worden: Der 31-jährige Münchener Strafverteidiger Mathias Grasel. Er hatte erklärt, Zschäpe habe ihn darum gebeten, seine Verteidigung zu übernehmen. In welchem inhaltlichen Bezug seine Verpflichtung mit dem nun seitens Sturm, Heer und Stahl gestellten Antrag auf Entpflichtung steht, ist nicht bekannt.

Das Gericht unterbrach auf den Antrag hin für eine halbe Stunde die Verhandlung.

cvl/LTO-Redaktion

Mit Materialien von dpa.

Zitiervorschlag

Entpflichtungsantrag im NSU-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 20.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16288 (abgerufen am: 04.11.2024 )

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