Der international beachtete Strafprozess gegen George Zimmerman wegen der Tötung von Trayvon Martin hat am vergangenen Samstag in Florida, USA, sein Ende gefunden. Die sechsköpfige Jury befand den Angeklagten für nicht schuldig und löste damit eine Welle des Protests aus. Doch möglicherweise ist die Angelegenheit mit dieser Entscheidung noch nicht an ihrem Ende angelangt.
Der Fall erregte vor allem deshalb große Aufmerksamkeit, weil der Verdacht einer rassistisch motivierten Tötung von Anfang an im Raum stand. George Zimmerman, ein Amerikaner hispanischer Abstammung und Koordinator des Nachbarschafts-Wachdienstes, hatte den 19 Jahre alten Afroamerikaner Trayvon Martin am 26. Februar 2012 erschossen.
Zimmerman selbst berief sich auf Notwehr: Martin habe ihn zu Boden geworfen und seinen Kopf gegen den Bordstein geschlagen. Viele Amerikaner mutmaßen jedoch einen anderen Hergang des Geschehens: Zimmerman habe Martin ohne vernünftigen Anlass für einen Verbrecher gehalten, ihn verfolgt und herausgefordert. Auch das Telefonat mit der Polizei, in welchem er Martin als "einen dieser scheiss Penner" bezeichnet, lasse Rückschlüsse auf sein Verhalten zu.
Dennoch hat die 6-köpfige Jury in Florida Zimmermann nun freigesprochen, was zu landesweiten Protesten führte. Präsident Obama rief zur Ruhe und zur Achtung des Urteils auf. Doch möglicherweise ist das letzte Wort in der Angelegenheit noch nicht gesprochen. Bürgerrechtsgruppen appelieren nun an das amerikanische Justizministerium, den Fall auf Bundesebene neu aufzugreifen. Das amerikanische Rechtssystem sieht diese Möglichkeit ausnahmsweise vor, wenn die Verletzung von Bürgerrechten - darunter auch das Recht auf Leben - in Rede steht. Seitens des Ministeriums heißt es, dass man die Sachlage prüfe - eine weitere Entscheidung steht noch aus.
CvL/LTO-Redaktion
Mordverfahren in den USA: . In: Legal Tribune Online, 15.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9146 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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