Die Haushaltslage spitzt sich weiter zu: Nach den 60 fehlenden "Klima-Milliarden" reißt nun auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds eine Lücke in den Bundeshaushalt. Immerhin: Die Energiepreisbremse 2023 sei nicht betroffen, so das BMF.
Infolge des BVerfG-Haushaltsurteils hat das Bundesfinanzministerium (BMF) auch einen Stopp der Gelder aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) für die Energiepreisbremsen verhängt. Alle weiteren Ausgaben für das laufende Jahr würden gesperrt, hieß es am Dienstag aus Ministeriumskreisen. Ausgaben könnten nur noch nach Einwilligung des Finanzministeriums getätigt werden. Aber: "Die Auszahlung der Energiepreisbremsen im Jahr 2023 ist nicht betroffen", hieß es. Die bis Ende des Jahres nötigen Mittel dafür seien bereits an die Lieferanten geflossen. Bereits am Montagabend hatte das BMF im Etat des laufenden Jahres vorsorglich Finanzzusagen für die Zukunft gesperrt.
In einer Anhörung von Sachverständigen im Haushaltsausschuss war deutlich geworden, dass auch der WSF, aus dem die Energiepreisbremsen bezahlt werden, wohl vom BVerfG-Urteil betroffen ist. Er sei 2022 nach ähnlichen Prinzipien befüllt worden wie der Klima- und Transformationsfonds, um den es vergangene Woche in dem Karlsruher Urteil konkret ging, erklärten die Experten. Man habe in der Energie-Notlage aufgenommene Kredite in Höhe von 200 Milliarden Euro in den Fonds verschoben, die aber nur zu einem Bruchteil noch im gleichen Jahr genutzt wurden. Den Großteil habe man in 2023 und 2024 nutzen wollen. Das BVerfG hatte aber untersagt, Notlagenkredite quasi auf Vorrat für spätere Jahre zurücklegen.
Schon vor der Expertenanhörung am Dienstagmittag waren verfassungsrechtliche Zweifel beispielsweise seitens des Bundesrechnungshofs an der jüngsten Haushaltspolitik bekannt geworden.
dpa/jb/LTO-Redaktion
Angespannte Haushaltslage nach BVerfG-Urteil: . In: Legal Tribune Online, 21.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53232 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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