Vorwurf der Verschleppung im "Sommermärchen"-Prozess: Zwan­ziger und Co. sollen zahlen

11.06.2020

Strafrechtlich können die Beteiligten der "Sommermärchen"-Affäre nicht mehr belangt werden. Nun sollen Ex-DFB-Präsident Zwanziger und Co. aber noch zur Kasse gebeten werden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, den Prozess verschleppt zu haben.

Die Schweizer Bundesanwaltschaft fordert Medienberichten zufolge die Übernahme der Kosten im gescheiterten Sommermärchen-Prozess durch die darin angeklagten Ex-Funktionäre des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). Weiterhin sollen die ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger (75) und Wolfgang Niersbach (69) sowie der einstige DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt (78) dem Verband Entschädigungszahlungen leisten. Gleiches gilt für den früheren FIFA-Generalsekretär Urs Linsi (70) beim Weltverband.

"Das ist der Abgesang von Verlierern, der Versuch der Schweizer BA, einen verlorenen Fall im Nachhinein zu kaschieren, damit man nicht völlig ohne Hose dasteht. Wir sind laut Gesetz unschuldig", zitiert die Bild (Donnerstag-Ausgabe) Zwanziger. Auch Der Spiegel berichtet über den Antrag der Bundesanwälte, die dem Quartett vorwerfen, den Prozess verschleppt zu haben. "Zum Schutze der schweizerischen Staatsfinanzen" sei es möglich, die Kosten weiterzugeben, auch wenn es kein Urteil gegeben habe.

Der Prozess, bei dem es im Kern um die ominösen 6,7 Millionen Euro ging, die den DFB im Herbst 2015 in eine tiefe Krise gerissen haben, war am 27. April gescheitert. Die Vorwürfe im Zusammenhang mit der WM 2006 (Betrug beziehungsweise im Fall von Niersbach Beihilfe dazu) sind verjährt. Auch wegen der Corona-Krise war es zu keiner fortlaufenden Verhandlung gekommen. Anhängig ist in Deutschland noch ein Verfahren der Frankfurter Staatsanwaltschaft wegen Steuerhinterziehung vor dem Landgericht. Ob und wann eine Hauptverhandlung stattfindet, ist derzeit offen.

Zwanziger: "Man wird mir Schmerzensgeld zahlen müssen"

Laut Bild wird Zwanziger von der Bundesanwaltschaft "systematische Prozessverschleppung" in mehreren Fällen sowie eine "missbräuchliche Ausübung von Druck auf die Verfahrensleitung durch Androhung und Einreichung von haltlosen Strafanzeigen" vorgeworfen. Zwanziger entgegnete, er sei "der Einzige, der zweimal ausgesagt hat. Die BA wollte nur die Wahrheit nicht hören, sondern hat ihr Märchen weiter erzählt." Der Vorwurf der Verschleppung sei "lächerlich".

Das Gericht werde "diesen unsinnigen Anträgen nicht folgen. Deshalb wird man mich auch nicht auf Schadenersatz verurteilen", sagte der frühere DFB-Präsident. "Vielmehr wird man mir Schmerzensgeld zahlen müssen. Wegen einer von Anfang an unwürdigen Strafverfolgung."

dpa/mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Vorwurf der Verschleppung im "Sommermärchen"-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 11.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41870 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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