Nach Niederlage vor dem BGH: Ver­fas­sungs­be­schwerde gegen Wit­ten­berger "Judensau"

27.07.2022

Der BGH hat bereits entschieden, dass die umstrittene Wittenberger "Judensau" bleiben darf. Nun kommt der Fall nach vor das BVerfG, der vorm BGH unterlegene Mann hat Verfassungsbeschwerde erhoben.

Im Streit um das "Judensau"-Relief an der Stadtkirche Wittenberg in Sachsen-Anhalt hat der klagende Mann nach seiner Niederlage am Bundesgerichtshof (BGH) wie angekündigt Verfassungsbeschwerde eingelegt. Den Eingang des Schreibens bestätigte ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) am Mittwoch in Karlsruhe.

Der Spiegel hatte zuerst berichtet, die dass die Anwälte des Mannes forderten, dass das BGH-Urteil aufgehoben und der Fall zurückverwiesen werde. Das Relief sei "in Ansehung der damit verbundenen schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht nur des Beschwerdeführers, sondern jedes Juden in Deutschland zu entfernen".

Der beschwerdeführende Mann, der selbst jüdischen Glaubens ist, will seit Jahren gerichtlich erstreiten, dass das antijüdische Sandsteinrelief aus dem 13. Jahrhundert entfernt wird. Der BGH hatte im Juni jedoch entschieden, dass eine Bodenplatte und ein Aufsteller mit erläuterndem Text ausreichten, um aus dem "Schandmal" ein "Mahnmal" zu machen. Unter diesen Umständen könne es bleiben, so die Karlsruher Richterinnen und Richter.

dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach Niederlage vor dem BGH: . In: Legal Tribune Online, 27.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49166 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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