Sie soll Terror und organisierter Kriminalität vorbeugen, doch gibt es der Vorratsdatenspeicherung gegenüber viele Bedenken. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat nun ein wichtiges Gutachten verfasst.
Juristen des Wissenschaftliche Dienstes (WD) des Bundestages gehen davon aus, dass die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nach EU-Recht kaum Bestand haben wird. Das geht aus einem Gutachten hervor, über das der Spiegel berichtete und das auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
In dem Gutachten werden zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 6. Oktober dieses Jahres untersucht. Eine flächendeckende und pauschale Speicherung von Internet- und Telefon-Verbindungsdaten ist demnach nicht zulässig. In den Urteilen ging es um Regelungen in Großbritannien, Frankreich und Belgien. Auch das deutsche Bundesverwaltungsgericht hatte sich an den EuGH gewandt, die Entscheidung steht noch aus. Die deutsche Regelung ruht derzeit.
Die Bundestagsjuristen gehen in dem Gutachten angesichts der o. g. EuGH-Entscheidungen davon aus, dass auch die deutsche Regelung kaum Bestand haben wird. In Deutschland gebe es zwar kürzere Speicherfristen als in den angegriffenen Gesetzespendants der übrigen EU-Länder. Die Speicherung solle aber auch in Deutschland immer noch ohne gesonderten Anlass erfolgen, was gegen die in den Urteilen formulierten Grundsätzen des EuGH verstoße.
FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae forderte im Spiegel die Regierung auf, den "Tanz ums Goldene Kalb 'Vorratsdatenspeicherung' zu beenden" und ein neues, verfassungskonformes Gesetz vorzulegen. Im Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes heißt es, dem deutschen Gesetzgeber bleibe es unbenommen, die Entscheidung des EuGH zur deutschen Regelung abzuwarten oder schon vorher ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu erlassen, das die Vorgaben aus den Urteilen vom Oktober berücksichtigt.
Das Thema Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren umstritten. Befürworter wie Sicherheitsbehörden und -politiker argumentieren mit der Terrorabwehr oder der Bekämpfung organisierter Kriminalität, Gegner wie Bürgerrechtler oder Verbraucherschützer befürchten, dass Grundrechte unverhältnismäßig beschnitten werden.
dpa/ast/LTO-Redaktion
Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: . In: Legal Tribune Online, 23.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43510 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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