Alte Wunden, neue Hoffnungen: Nachdem der BGH das erste Urteil gegen den Vater von Amokläufer Tim K. kassierte, warten die Hinterbliebenen im zweiten Prozess weiter auf Antworten - am ersten Prozesstag vergebens. Der Angeklagte hüllt sich in Schweigen. Das Gericht stellte zu Beginn klar, dass die ursprüngliche Strafe nicht erhöht wird.
Am 11.März 2009 erschoss der 17-Jährige Tim K. 15 Menschen und sich selbst. Laut Anklage habe sein Vater, Jörg K. die Tat erst dadurch ermöglicht, dass er die Tatwaffe unverschlossen im Schlafzimmerschrank aufbewahrte. Die 18. Strafkammer des Landgerichts (LG) Stuttgarts hatte ihn bereits im Februar 2011 wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung sowie wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu 21 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dieses Urteil jedoch wegen eines Verfahrensfehlers kassiert. Im am Mittwoch gestarteten zweiten Prozess räumten die Verteidiger von Jörg K. einen Verstoß gegen das Waffengesetz ein. Durch neue Beweise hoffen sie jedoch auf eine mildere Gesamtstrafe.
Eine höhere Strafe als die ursprünglich festgelegten 21 Monate auf Bewährung werde es im neuen Prozess aber nicht geben, so das Landgericht. Da nur die Verteidigung gegen das vorherige Urteil Revision beantragt habe, sei eine Erhöhung der Strafe nicht denkbar.
una/dpa/LTO-Redaktion
Amoklauf von Winnenden: . In: Legal Tribune Online, 14.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7551 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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