Am 12. September wird das BVerfG seine Eilentscheidung zum Euro-Rettungsschirm ESM verkünden. Daran soll sich nach Angaben einer Gerichtssprecherin auch nach einer erneuten Verfassungsbeschwerde der Arbeitsgruppe Europolis um den Finanzwissenschaftler Markus C. Kerber nichts ändern.
Aus Sicht von Europolis verstoßen der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) und der Fiskalvertrag auch gegen die Europäischen Verträge. Die Arbeitsgruppe fordert daher das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in ihrem Eilantrag auf, eine Entscheidung des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) abzuwarten. Ende Juli hatte der irische Supereme Court dem höchsten EU-Gericht die Frage vorgelegt, ob der ESM-Vertrag mit den europäischen Verträgen, insbesondere mit der "no bail out"-Klausel vereinbar ist. Solange der EuGH nicht abschließend entschieden habe, dürften weder die Karlsruher Richter noch der Bundespräsident entscheiden.
Kerber, der an der TU Berlin lehrt, will mit seinem Team finanzwissenschaftlich nachgewiesen haben, dass die mit dem ESM und sonstigen Euro-Rettungsmaßnahmen eingegangen Gewährleistungen untragbare, irreversible finanzwirtschaftliche Risiken für Deutschland mit sich bringen. So könnte die Staatsverschuldung auf 3,7 Billionen steigen und Deutschland unter der hieraus folgenden Zinslast erdrücken werden.
Neben den Verfassungsbeschwerden von Europolis sind beim BVerfG weitere 20.000 Beschwerden, die den ESM betreffen, anhängig.
tko/LTO-Redaktion
Weitere Verfassungsbeschwerde von Euro-Kritikern: . In: Legal Tribune Online, 15.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6842 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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