Vorwurf der Volksverhetzung: CDU-Poli­tiker soll 18.000 Euro Strafe zahlen

07.11.2024

Nach dem tödlichen Messerangriff eines Afghanen bei Magdeburg setzte der frühere Landtagspräsident Gürth von der CDU in Sachsen-Anhalt einen Tweet ab mit Folgen: Er soll nun 18.000 Euro Strafe zahlen.

Der CDU-Landtagsabgeordnete und frühere Landtagspräsident Detlef Gürth aus Sachsen-Anhalt soll wegen Volksverhetzung 18.000 Euro Strafe zahlen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) erließ das Amtsgericht (AG) Aschersleben einen entsprechenden Strafbefehl. Der Beitrag, den der Politiker im Sommer im sozialen Netzwerk X veröffentlicht hatte, erfülle sämtliche Merkmale der Volksverhetzung, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mit.

Nach dem Messerangriff eines Afghanen in der Nähe von Magdeburg während des Eröffnungsspiels der Fußball-EM war auf dem Profil des Politikers unter anderem zu lesen: "Dieses Pack muss raus aus Deutschland." Der Beitrag wurde später gelöscht. Bereits nach Bekanntwerden des Vorfalls war nach Angaben der Staatsanwaltschaft von Amts wegen eine Vorprüfung eingeleitet worden. Die Staatsanwaltschaft Halle ist als Zentralstelle in Sachsen-Anhalt für die Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet zuständig.

Das Amtsgericht folgte mit seiner Entscheidung der Staatsanwaltschaft und erließ einen Strafbefehl. Die Höhe der Geldstrafe bemisst sich in 90 Tagessätzen zu jeweils 200 Euro. 

Bei einem Strafbefehl setzt das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Strafe fest, ohne dass zuvor eine Verhandlung stattgefunden hat. Gürth kündigte auf Anfrage bereits an, den Strafbefehl nicht zu akzeptieren und fristgerecht Einspruch einzulegen. Dann käme es zur Hauptverhandlung. 

Zu weiteren Details wollte sich der Politiker zunächst nicht weiter äußern, sondern das weitere Verfahren abwarten.

dpa/xp/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Vorwurf der Volksverhetzung: . In: Legal Tribune Online, 07.11.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55815 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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