Die Vorratsdatenspeicherung soll zukünftig nur noch in Ausnahmefällen möglich sein. Andernfalls verstoße sie gegen das Grundgesetz, sind sich der Bundesjustizminister und der DAV einig.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann beabsichtigt, die Vorratsdatenspeicherung weitgehend zu streichen. Sei diese anlasslos, würde sie gegen das Grundgesetz (GG) verstoßen, sagte er gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Der Deutsche Anwaltverein (DAV), der sich seit Jahren gegen die Vorratsdatenspeicherung wendet, signalisierte am Mittwoch umgehend, den Minister bei seinem Plan zu unterstützen.
Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Verbindungsdaten und IP-Adressen ohne jeden Anlass speichert. Wegen rechtlicher Bedenken – ist diese aktuell ausgesetzt. Auch der Generalanwalt beim EuGH hatte kürzlich festgestellt, dass die deutsche Vorratsdatenspeicherung nicht mit Unionsrecht vereinbar sei. Eine Ausnahme könne nur bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit gelten.
DAV für "3E-Regelung"
Nach Ansicht des DAV müssten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einer sogenannten "3E-Regelung" unterliegen: "Es bedarf der Evaluation, der Evidenz und der Empirie. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass dort, wo es die Vorratsdatenspeicherung gab und gibt, Terror-Anschläge nicht verhindert werden konnten, wie beispielsweise in Paris", heißt es in einer Erklärung des DAV von Mittwoch. In dieser fordert der DAV auch eine "Überwachungsgesamtrechnung". Eine derartige Überprüfung haben die Ampel-Parteien in ihrem Koaltionsvertrag auch angekündigt. Der DAV bietet nunmehr der Bundesregierung hier eine Zusammenarbeit an: "Es ist unerträglich, dass in der Bevölkerung ein Gefühl des ständigen Überwachtwerdens hervorgerufen wird", sagte DAV-Hauptgeschäftsführerin Sylvia Ruge.
Bundesjustizminister Buschmann sprach sich dafür aus, Telekommunikationsanbieter sollten künftig stattdessen "bei einem konkreten Anlass auf richterliche Anordnung hin schnell Daten sichern müssen, damit Polizei und Staatsanwaltschaft sie dann auswerten können". Dies solle zudem "nur bei dem Verdacht auf das Vorliegen schwerer Straftaten möglich sein". Ein solches Vorgehen wäre "rechtsstaatlich sauber und würde den Ermittlern wieder ein Instrument für die Aufdeckung von Straftaten in die Hand geben", so Buschmann weiter. "Das wäre ein Gewinn für Freiheit und Sicherheit zugleich."
DAV-Geschäftsführerin Ruge wies darauf hin, dass am sichersten die Daten seien, "die gar nicht erhoben werden". Im Übrigen, so Ruge, stelle die Vorratsdatenspeicherung auch einen massiven Eingriff in das Berufsgeheimnis von Anwält:innen und Journalist:innen dar.
cp/hs/LTO-Redaktion
Umstrittene Datensammlung: . In: Legal Tribune Online, 22.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47024 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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