Der saarländische FDP-Politiker Hartmut Ostermann hat eine Verfassungsbeschwerde im Streit um seine Steuerakten zurückgenommen. Nach Angaben des VGH Saarland ist das Verfahren damit erledigt.
Ostermann hatte die Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) gerichtet, aufgrund derer die Steuerakten dem Untersuchungsausschuss des Landtags zur Verfügung gestellt werden konnten. Das BVerfG nahm die Beschwerde aber nicht zur Entscheidung an.
In dem Untersuchungsausschuss wird die Rolle Ostermanns bei der Bildung der Jamaika-Koalition aus Grünen, FDP und CDU im Saarland beleuchtet. Ostermann wollte verhindern, dass dabei Details aus inzwischen eingestellten Steuerverfahren gegen seine Unternehmenbekanntwerden.
VGH Saarland: . In: Legal Tribune Online, 16.11.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1948 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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