Der VerfGH in Saarbrücken hat am Montag die Verfassungsbeschwerden mehrerer Gaststättenbetreiber gegen das neue Nichtraucherschutzgesetz des Saarlandes zurückgewiesen. Mit dem angefochtenen Gesetz werden bisherige Ausnahmen vom Nichtraucherschutz für kleine Gaststätten aufgehoben.
Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VerfGH) gilt ab sofort ein absolutes Rauchverbot in allen saarländischen Gaststätten. Das Gericht hatte sich in den entschiedenen Verfahren insbesondere mit den als zu kurz monierten Übergangsregelungen zu befassen.
In dem Gesetz ist lediglich für solche Gaststätten, die bereits zum 18. November 2009 Nebenräume für Raucher eingerichtet hatten, eine Übergangszeit bis zum 1. Dezember 2011 vorgesehen. Diese Regelung erachteten die Saarländer Richter als mit der saarländischen Landesverfassung vereinbar. Eine längere Übergangsregelung sei "verfassungsrechtlich nicht geboten", heißt es in der Urteilsbegründung (Urt. v. 28.03.2011, Az. Lv 3/10, Lv 4/10 und Lv 6/10).
mbr/LTO-Redaktion
VerfGH Saarbrücken: . In: Legal Tribune Online, 28.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2886 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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