VGH Baden-Württemberg: Keine Auto­maten-Apo­theke für Doc­Morris

11.11.2021

DocMorris wollte in Deutschland apothekenpflichtige Arzneimittel per Automat an die Endverbraucher ausgeben. Das Problem: Das Unternehmen hat nur eine Erlaubnis für den Versand derartiger Mittel, weshalb der Plan nun am VGH scheiterte.

DocMorris darf keine apothekenpflichtigen Arzneimittel durch Automaten in den Verkehr bringen. Ein entsprechendes Verbot des Regierungspräsidiums Karlsruhe ist rechtens, so der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg (Urt. v. 11.11.2021, Az. 9 S 527/20). In der Vergangenheit hatte DocMorris es bereits vor dem Bundesgerichthof (BGH) probiert, scheiterte aber auch dort mit seinen Nichtzulassungsbeschwerden.

Die niederländische Versandapotheke wollte in den Räumen einer ehemaligen Apotheke in Hüffenhardt apothekenpflichtige Arzneimittel mittels eines Automaten ausgeben. Das Regierungspräsidium Karlsruhe sprach dagegen ein Verbot aus.

Der VGH bestätigte dieses Verbot, wie bereits das Landgericht (LG) Mosbach und das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe, nun. Die zulässigen Formen des Inverkehrbringens solcher Arzneimittel für den Endverbrauch seien im Arzneimittelrecht abschließend normiert. Demnach dürften sie nur in einer Apotheke oder im Wege eines zulässigen Versandes in den Verkehr gebracht werden. DocMorris habe keine Erlaubnis für den Betrieb einer Apotheke in Deutschland, sondern nur eine niederländische Versandhandelserlaubnis. Das in Frage stehende Vertriebsmodell sei davon nicht gedeckt. Der Versand erfolge schließlich nur von den Niederlanden nach Hüffenhardt in die Geschäftsräume, aber eben nicht direkt an die Endverbraucher:innen.

Die Beschränkung der Abgabe innerhalb einer Apotheke und des Versands aus einer Apotheke ist laut VGH im Übrigen unionsrechtskonform. Dies habe der EuGH bereits klargestellt.

Die Revision ist laut Pressemitteilung nicht zugelassen, wogegen noch Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eingelegt werden kann.

pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VGH Baden-Württemberg: . In: Legal Tribune Online, 11.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46628 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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