Nach Gefängnis-Sex mit Insassin: Justizvollzugsbeamter aus Dienst entfernt

20.06.2013

Das VG Trier hat einen Justizvollzugsbeamten, der in einer Gefängniszelle bei geöffneter Tür einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit einer Gefangenen hatte, auf eine entsprechende Klage des Landes Rheinland-Pfalz aus dem Dienst entfernt. Dies geht aus einem kürzlich bekannt gegebenen Urteil hervor.

Zur Begründung der endgültigen Dienstentfernung führten die Richter des Verwaltungsgerichts (VG) Trier aus, der Justizvollzugsbeamte habe vorsätzlich seine ihm obliegenden Dienstpflichten im Kernbereich verletzt. Dies mache seine Entfernung aus dem Dienst unausweichlich, weil es sich um eine besonders gravierende Verfehlung handele und Milderungsgründe nicht vorlägen (Urt. v. 28.05.2013, Az. 3 K 305/13.TR).

Die in der Entfernung liegende Härte sei auch nicht unverhältnismäßig, weil sie auf dem Beamten zurechenbarem Verhalten beruhe. Außerdem diene sie der Aufrechterhaltung der Integrität und Funktionsfähigkeit sowie des Ansehens des Berufsbeamtentums und damit dem Interesse der Allgemeinheit, argumentierten die Verwaltungsrichter.

Bereits zuvor hatte die Kammer die Rechtmäßigkeit einer vom Land ausgesprochenen vorläufigen Dienstenthebung in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren bestätigt. Solche intimen Beziehungen führten zu "Aufmerksamkeitseinbußen bei der Bewachung der Gefangenen", befand das VG schon im Januar.

age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach Gefängnis-Sex mit Insassin: . In: Legal Tribune Online, 20.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8969 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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