Die 3. Kammer des VG Trier hat einen aus der Westpfalz stammenden Gerichtsvollzieher aus dem Dienst entfernt. Dieser habe in 144 Fällen eine Untreue und in 113 Fällen einen Betrug begangen. Damit sei das Vertrauen der Allgemeinheit zerstört, eine Entfernung aus dem Dienst daher unerlässlich.
Die Richter stellten fest, dass der Beamte in einer Vielzahl von Fällen zu Unrecht Gebühren und Auslagen (Wegegelder, Dokumentenpauschalen und teilweise doppelte Gebühren) zum Nachteil von Gläubigern abgerechnet habe. Überdies habe er in zwei Fällen von Schuldnern empfangene Leistungen nicht unverzüglich an die Gläubiger abgeliefert.
Dies ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts (VG) Trier ein schweres Dienstvergehen und müsse mit der Entfernung aus dem Dienst geahndet werden (Urt. v. 20.03.2014, Az. 3 K 1129/13.TR). Dabei spiele es auch keine Rolle, dass sich die durch die zu Unrecht erfolgten Abrechnungen erlangten Einzelbeträge nur im dreistelligen Bereich bewegt hätten. Denn der Beamte habe über mehrere Jahre systematisch, hartnäckig und bedenkenlos aus eigennützigen Motiven Straftaten begangen und seine Vermögensbetreuungspflicht kontinuierlich missachtet.
age/LTO-Redaktion
VG Trier sieht schwere Dienstvergehen: . In: Legal Tribune Online, 20.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11389 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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