Baden-Württemberg weigert sich beharrlich, Fahrverbote für Euro-5-Diesel in den Luftreinhalteplan für das Stuttgarter Stadtgebiet aufzunehmen. Das örtliche VG hat nun das nächste Zwangsgeld angedroht – es ist mittlerweile schon das Dritte.
Im Streit um die schlechte Luft am Stuttgarter Neckartor droht dem Land Baden-Württemberg schon wieder ein Zwangsgeld. Das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart hat der Regierung auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) erneut eine Frist gesetzt, um dafür zu sorgen, dass der Grenzwert für Stickstoffdioxid am Neckartor künftig eingehalten wird - diesmal bis zum 1. Juli. Für den Fall, dass der Luftreinhalteplan bis dahin nicht entsprechend überarbeitet wird, drohen nun weitere 10.000 Euro Zwangsgeld, wie das Gericht am Montag mitteilte (Beschl. v. 26.04.2019, Az. K 1582/19).
Das Land weigere sich weiterhin ohne tragfähigen Grund, Fahrverbote auch für Euro-5-Diesel im Luftreinehalteplan vorzusehen, heißt es in dem Beschluss. Und das, obwohl die Urteile des Stuttgarter VG vom 26. Juli 2017 und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 27. Februar 2018 das Land ausdrücklich verpflichteten hätten, derartige Verkehrsverbote bereits jetzt vorzusehen. Auch der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg habe dies in den vorangegangenen Vollstreckungsfahren bestätigt.
Das Land hält Fahrverbote über die Abgasnorm Euro 4 hinaus für unnötig und verweist auf ein Maßnahmenpaket, zu dem unter anderem Busspuren, eine Reform des Nahverkehrtarifs, Schadstoff-Filter und ein spezieller Asphalt gehören. Deren Wirkung zweifelt das VG Stuttgart allerdings an. Die vom Land vorgelegten Prognosen für die Jahresmittelwerte für NO2 in der Umweltzone Stuttgart zeigten auch für die Jahre 2019 und 2020 deutliche Grenzwertüberschreitungen auf mehreren Strecken im Stadtgebiet Stuttgart auf, so die Kammer.
Einmal hat das Land bereits 10.000 Euro Zwangsgeld bezahlt, ein zweites hat das Gericht angedroht, nun kommt die dritte Drohung dazu. Das Verkehrsministerium kündigte bereits an, gegen den Beschluss vorzugehen.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
VG Stuttgart droht nächstes Zwangsgeld an: . In: Legal Tribune Online, 29.04.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35117 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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