Auf den Antrag zweier Konkurrenten hat das VG Schleswig mit zwei am Mittwoch veröffentlichten Beschlüssen dem Justizministerium vorerst untersagt, die Stelle des Leitenden Oberstaatsanwalts bei der Staatsanwaltschaft am Landgericht Lübeck neu zu besetzen.
Der Erstbeurteiler sei befangen gewesen, so das Gericht. Die deshalb insgesamt fehlerhafte Beurteilung mache auch die auf dieser Grundlage zunächst getroffene Auswahlentscheidung fehlerhaft (Beschl. v. 06.06.2011, Az. 11 B 69/10 und 11 B 70/10).
Auf die seit dem 1. Juli 2010 unbesetzte Stelle hatten sich insgesamt sieben schleswig-holsteinische Kandidaten beworben. Gegen die geplante Ernennung eines Oberstaatsanwalts aus Kiel wandten sich zwei Oberstaatsanwälte aus Lübeck. Sie machten im Wesentlichen geltend, dass sie keine ordnungsgemäß verfasste Beurteilung erhalten hätten, weil der damalige Stelleninhaber nicht nur ihr Erstbeurteiler, sondern zugleich ein Mitbewerber und potenzieller Konkurrent war. Dieser hatte sich mit Blick auf seine anstehende Pensionierung und die von ihm geführten Gerichtsverfahren um ein Hinausschieben seines Eintritts in den Ruhestand selbst auf die ausgeschriebene Stelle beworben, um diese letztlich zu behalten.
Dieser Argumentation schloss sich nun das Verwaltungsgericht (VG) an. Die während des laufenden Gerichtsverfahrens von einem anderen Erstbeurteiler neu verfassten Beurteilungen änderten an der fehlerhaften Entscheidung nichts. In der nachträglichen Fertigung einer in allen Teilen veränderten Beurteilung liege ein vollständiger und damit unzulässiger Austausch wesentlicher Grundlagen der streitgegenständlichen Auswahlentscheidung. Dennoch habe man daran festgehalten.
Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
tko/LTO-Redaktion
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VG Schleswig: . In: Legal Tribune Online, 22.06.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3571 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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