Mit einem Eilantrag richtete sich Martin Sellner über seinen Anwalt gegen das Einreiseverbot nach Deutschland. Jetzt ist es vorerst ausgesetzt – bis über den Eilantrag entschieden wird.
Das von der Stadt Potsdam verhängte bundesweite Einreiseverbot gegen den früheren Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, gilt derzeit nicht. Nachdem Sellner einen Eilantrag gegen das Verbot eingelegt hatte, erklärte das zuständige Verwaltungsgericht in Potsdam am Montag: "Wie in Eilverfahren - zur Abwendung vollendeter Tatsachen - üblich, ist der Antragsgegner vom Gericht gebeten worden, bis zur Entscheidung über den Eilantrag das Einreiseverbot nicht zu vollstrecken." Zuvor berichtete der Tagesspiegel.
Wann eine Entscheidung zum Eilantrag fallen werde, sei derzeit nicht absehbar - die Beteiligten hätten noch Gelegenheit zur Stellungnahme, sagte der Sprecher weiter.
Der Hintergrund des Falls ist, dass Sellner bei einem Treffen radikaler Rechter in einer Potsdamer Villa im November 2023 nach eigenen Angaben über sogenannte Remigration gesprochen hatte. Er versteht darunter, dass Menschen mit ausländischen Wurzeln massenhaft das Land verlassen sollen, unter Umständen auch solche mit deutschem Pass. Das Medienhaus Correctiv hatte über das Treffen berichtet, an dem mehrere AfD-Mitglieder teilnahmen, aber auch Mitglieder der CDU und der Werteunion.
dpa/jb/LTO-Redaktion
VG Potsdam zum österreichischen Rechtsextremisten: . In: Legal Tribune Online, 09.04.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54292 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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