VG Münster zum Tierschutz: Pelztierfarmer müssen Nerze in größeren Käfigen halten

11.03.2012

Zwei Pelzfarmen aus dem Münsterland haben vergeblich gegen neue Tierschutzvorschriften geklagt, die Nerzen mehr Platz garantieren. Die Betreiber verloren am Freitag vor dem VG Münster. Künftig müssen ihre Käfige für die Nerze mindestens drei Quadratmeter groß sein, jedes Tier muss mindestens einen Quadratmeter Platz haben.

Die Betreiber der Nerzfarmen in Hörstel und Borken hatten argumentiert, das Geschäft werde für sie durch den Umbau der Käfige unrentabel. Die neuen Tierschutzvorgaben kämen einem Berufsverbot gleich. Die Farmbetreiber haben insgesamt fünf Verfahren gegen die Kreise Borken und Steinfurt angestrengt - alle ohne Erfolg. Die Bundesverordnung war bereits 2006 erlassen worden. Seit fünf Jahren war den Farmen eine Übergangsfrist gewährt worden bis Ende 2011.

Tierschützer begrüßten das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG, Urt. v. 09.03.2012, Az. 1 K 1146/11,1 K 1596/11,1 K 1597/11). "Das Gericht hat deutlich gemacht, dass die neuen Tierschutzvorgaben umgesetzt werden müssen, auch wenn damit für den Tierhalter hohe Kosten verbunden sind", lobte der Sprecher des "Arbeitskreis humaner Tierschutz", Stefan Klippstein. "Wir gehen davon aus, dass diese Urteile Signalwirkung für die Pelztierfarmen in anderen Bundesländern haben. Viele Pelztierzüchter haben bislang die neuen Vorgaben noch nicht umgesetzt. Jetzt sollte ihnen klar sein, dass dies unumgänglich ist."

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Münster zum Tierschutz: . In: Legal Tribune Online, 11.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5751 (abgerufen am: 13.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen