Hochrangige AfD-Politiker durften auf einer Veranstaltung der Jungen Alternative in München am Sonntag auftreten, nachdem das VG ein Verbot der Stadt gekippt hatte.
Das Verwaltungsgericht (VG) München hat am Samstag die Hausverbote der Stadt München gegen Redner der AfD bei einer Veranstaltung des Parteinachwuchses aufgehoben. Damit durften unter anderem der Thüringer Parteichef Björn Höcke und die bayerische Landtagsfraktionschefin Katrin Ebner-Steiner am darauffolgenden vergangenen Sonntag beim Frühschoppen der Jungen Alternative Bayern in einer öffentlichen Gaststätte auf einer städtischen Sportanlage auftreten.
Die Stadt habe nicht ausreichend nachweisen können, dass die Veranstaltung - wie in der Verbotsbegründung dargelegt - eskalieren könnte und dass Störungen von Seiten der AfD zu erwarten seien, erläuterte eine Sprecherin des VG. Die Stadt hatte daraufhin mitgeteilt, sie werde gegen die Entscheidung keine Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.
In der Mitteilung hatte der Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) ebenfalls erklärt: "Selbstverständlich respektieren wir die heutige Gerichtsentscheidung, auch wenn wir natürlich enttäuscht darüber sind. Die Landeshauptstadt München vertritt allerdings auch weiterhin die Auffassung, dass Veranstaltungen, die Rassismus und Antisemitismus schüren, die Grundwerte unserer Verfassung angreifen oder den Nationalsozialismus relativieren wollen, in städtischen Räumen keinen Platz haben sollten." Für die Zukunft würden die städtischen Regelungen dahingehend überarbeitet, dass auf städtischen Sportanlagen solche Veranstaltungen nicht mehr zugelassen sind.
Der Landesvorsitzende der Jungen Alternative Bayern, Sven Kachelmann, begrüßte das Urteil. Die Richter hätten "die Versuche der Verzerrung des politischen Wettbewerbs vorbildlich zurückgewiesen", teilte er mit. Der bayerische AfD-Chef Martin Sichert forderte zudem den Rücktritt des Rathauschefs. "Wer gewählten Abgeordneten in Wahlkampfzeiten das Recht abspricht, öffentlich aufzutreten, der entpuppt sich als Anti-Demokrat", teilte er mit.
dpa/mam/LTO-Redaktion
VG hält Hausverbot für rechtswidrig: . In: Legal Tribune Online, 06.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35203 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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