Ein islamischer Zeitsoldat ist mit seiner Klage gegen die vorzeitige Entlassung aus der Bundeswehr gescheitert. Die Richter gaben am Dienstag der Bundeswehr Recht, die den 28-Jährigen Konvertiten aus dem Sauerland kurz vor dem Ende seiner Dienstzeit im März 2010 entlassen hatte.
Der Bundeswehr sei keine andere Wahl geblieben, so Richter Hartwig Weiß. Der 28 Jahre alte Konvertit habe sich in einem erheblichen Maße von der freiheitlich demokratischen Grundordnung abgewendet. So habe er das islamische Rechtssystem Scharia als beste Gesellschaftsordnung bezeichnet und diese propagiert (Urt. v. 04.10.2011, Az. 10 K 823/10 - II).
Der Kläger aus dem Sauerland hatte sich auf die Religionsfreiheit berufen. Nach Angaben der Bundeswehr war der junge Mann, der vor knapp sechs Jahren zum Islam konvertiert war, im Internet aufgefallen. Der Militärische Abschirmdienst MAD habe ihn darum 2009 vernommen. Dem Gesprächsvermerk zufolge habe der heute 28-Jährige dabei die Scharia als bestes Rechtssystem vor der freiheitlich demokratischen Grundordnung bezeichnet. Auch sei Gewalt gerechtfertigt, wenn man unterdrückt werde. Er sehe sich in der Pflicht, Dawa zu leisten, also zu missionieren.
Befehlen der Vorgesetzten nicht nachgekommen
Zudem gab es der Bundeswehr zufolge Zwischenfälle mit dem Zeitsoldaten. So sei er der Aufforderung seiner Vorgesetzten nicht nachgekommen, seinen bis zu 14 Zentimeter langen Bart auf ein bis zwei Zentimeter zu stutzen. Einmal habe er sich auch zumindest kurzzeitig geweigert, einen Soldaten an der Waffe auszubilden. Begründung: Der könnte ja nach Afghanistan versetzt werden und auf muslimische Glaubensbrüder schießen. Am Ende entließ ihn die Bundeswehr 16 Tage vor dem regulären Ende der Dienstzeit.
Der 28-Jährige bestritt die Vorwürfe und betonte, er sei kein Extremist. Er habe keine Kontakte zu Islamisten. Allerdings räumte der Familienvater ein, vor einiger Zeit 1800 Flugblätter des radikalen Predigers Pierre Vogel bestellt zu haben. Vogel ist Konvertit und gehörte zu dem vom Verfassungsschutz beobachteten und inzwischen aufgelösten salafistischen Verein "Einladung zum Paradies".
"Die Bundeswehr musste Sie entlassen"
Nach § 55 Abs. 4 Soldatengesetz kann ein Soldat auf Zeit in den ersten vier Jahren seiner Dienstzeit entlassen werden, wenn er die Anforderungen, die an ihn in seiner Laufbahn zu stellen sind, nicht mehr erfüllt. "Wir meinen, dass das hier der Fall war", sagte Weiß. "Die Bundeswehr musste Sie entlassen", sagte er an den Kläger gewandt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann war im lippischen Augustdorf stationiert gewesen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
dpa/tko/LTO-Redaktion
Mehr auf LTO.de:
Aussetzung der Wehrpflicht: Auftrag der Bundeswehr nicht in Gefahr
Bundeswehrreform: Mit Waffengewalt für den Wohlstand
Kündigung eines Moslems: Der Wein und die große Sünde
VG Minden: . In: Legal Tribune Online, 04.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4462 (abgerufen am: 21.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag