Die Universität Mainz ist verpflichtet,Verträge mit Sponsoren öffentlich darzulegen. Das VG Mainz konnte kein Geheimhaltungsinteresse erkennen, wenn andere, ausgewählte Journalisten Einsicht in die Unterlagen nehmen dürfen.
Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz hatte in den Jahren 2009 und 2013 Spenden in Höhe von insgesamt 150 Millionen Euro über die Boehringer Ingelheim Stiftung erhalten. Im Gegenzug hatte das Land Rheinland-Pfalz über 50 Millionen Euro für Baumaßnahmen und Infrastruktur zur Verfügung gestellt.
Eine Veröffentlichung dieser Kooperationsverträge verweigerte die Hochschule dem Journalisten Thomas Leif allerdings mit Verweis auf die Wissenschaftsfreiheit. Zu Unrecht, befand nun das Verwaltungsgericht Mainz und verpflichtete die Universität zur Offenlegung der Vereinbarungen (Urt. v. 11.05.2016, Az. 3 K 636/15.MZ).
Grund dafür sei, dass die Stiftung des Pharmaunternehmens drei ausgewählten Journalisten den Zugang zu den Verträgen ermöglicht hatte. Ihnen hatte der Präsident der Uni Mainz den Inhalt der Unterlagen erläutert. Kläger Leif dagegen war zu der Veranstaltung weder eingeladen worden noch erhielt er im Nachhinein Einsicht in die Verträge.
Erfolg für die Pressefreiheit
Nach Angaben von Rechtsanwalt Carl Christian Müller hielt das Gericht ein Geheimhaltungsinteresse vor diesem Hintergrund für nicht ersichtlich, da auch andere Journalisten Einsicht in die Verträge bekamen. Nach Ansicht von Leif "wäre alles andere ein nicht hinzunehmender Verstoß gegen die Pressefreiheit und gegen den journalistischen Gleichbehandlungsgrundsatz gewesen", so Rechtsanwalt Müller von der Berliner Kanzlei Müller Müller Rössner, der Leif vertreten hatte.
Auch der Deutsche-Journalisten-Verband begrüßt die Entscheidung des Gerichts. Der Fall zeige beispielhaft, dass bundesweit die Kooperation zwischen Hochschulen und privater Wirtschaft kein Geheimnis bleiben dürfe. "Journalistinnen und Journalisten müssen in allen Landesgesetzen klare und verbindliche Auskunftsrechte auch für diesen Bereich bekommen“, so DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall.
nas/LTO-Redaktion
VG Mainz gibt Journalist Recht: . In: Legal Tribune Online, 12.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19366 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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